Richtig jobben Steuererklären ganz einfach

Die Steuererklärung ist der reinste Horror? Ach was. Wer sie macht, kann viel Geld sparen. Und so kompliziert ist es nicht. Zur Unterstützung hier eine kleine Anleitung.

Meterweise Formulare, niemals enden wollende Felder? Beim Ausfüllen mancher Felder landet man sofort im Knast? So denken viele, auch viele Studenten, und wissen oft nicht, dass sie mit der Steuererklärung Geld sparen können. Viele Ausgaben können abgesetzt, also vom verdienten Lohn abgezogen werden. So ändert sich die Höhe des Verdienstes und damit auch die zu zahlende Lohnsteuer. In vielen Fällen zahlt dann das Finanzamt die eingezogene Lohnsteuer zurück. Die Einkommensteuer-Erklärung auszufüllen ist nur halb so kompliziert, wie viele denken.

Eine kleine Anleitung :

1. Schritt: Lage checken
Eine Einkommensteuererklärung lohnt sich nur, wenn vom Verdienst überhaupt Lohnsteuer abgezogen wird. Das passiert erst dann, wenn man den Steuerfreibetrag von 7.664 Euro im Jahr überschreitet oder viel Geld in kurzer Zeit verdient hat. Wie viele Steuern und andere Abgaben vom Lohn abgezogen werden, steht auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte. Angestellte Arbeitnehmer bekommen sie nach Ablauf eines Jahres zugeschickt.

2. Schritt: Sachen packen
Für die Steuererklärung braucht man die Lohnsteuerkarte oder -bescheinigung, Belege für seine Kosten sowie Formulare vom örtlichen Finanzamt. Sie liegen dort aus oder können unter www.ElsterFormular.de digital ausgefüllt werden.

Angestellte brauchen zwei Formulare: Den sogenannten Mantelbogen oder Hauptvordruck zur Einkommensteuererklärung und die Anlage N für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Wer Einkünfte über 801 Euro aus Ersparnissen oder selbstständig Geld verdient hat, braucht andere Anlagen, die ebenfalls im Finanzamt ausliegen.

Wichtig: Aufschieben gilt nicht!

3. Schritt: Der Weg durch den Mantelbogen

Erste Seite
:
Hier werden die persönlichen Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung eingetragen. Wichtig hierbie: Unterschriften nicht vergessen! Sonst sind die Angaben ungültig.

Zweite Seite :
Hier muss von Zeile 29 bis 37 die Art der Einkünfte angegeben werden. Die genauen Beträge der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit werden erst später in die Anlage N eingetragen. Als sonstige Angaben und Anträge können von Zeile 38 bis 60 beispielsweise Kosten für Handwerker in der eigenen Wohnung angegeben werden. Das geht allerdings nur mit einer aufgeschlüsselten Rechnung, in der die Arbeitskosten einzeln zu erkennen sind. Außerdem braucht man einen Beleg für die Überweisung, bar gezahlter Lohn zählt nicht.

Dritte Seite :
Hier können ab Zeile 63 Sonderausgaben angegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Sozial-, Haftpflicht-, oder Unfallversicherung und die Kirchensteuer. Wer Geld für eine Steuerberatung ausgegeben hat, kann die Ausgaben in Zeile 82 eintragen. Es werden auch Kosten für entsprechende PC-Programme oder Lohnsteuerhilfevereine anerkannt.

Für Studenten wird es ab Zeile 83 wirklich interessant: Unter Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung können hier Studienkosten angeführt werden, also Kosten, die im Rahmen des Studiums anfallen. Dazu gehören sowohl Studiengebühren und -beiträge als auch Kosten für Lehrbücher, Exkursionen oder Sprachkurse. Für alle Kosten gilt: Je eindeutiger der Zusammenhang mit dem Studium begründet und belegt wird, desto höher sind die Chancen auf Anerkennung durch das Finanzamt. Insgesamt werden die Studienkosten bis zu einer Höhe von 4.000 Euro pro Jahr anerkannt.

Ab Zeile 85 können Spenden angegeben werden. Diese sind aber nur absetzbar, wenn die Empfänger als steuerbegünstigt anerkannt sind. Kleinere Organisationen haben diesen Status oftmals nicht.

Wenn in den Feldern für Sonderausgaben nichts steht, werden pauschal 36 Euro pro Jahr angerechnet. Da diese Pauschale relativ niedrig angesetzt ist, lohnt es sich, seine Belege für Sonderausgaben zu sammeln.

Vierte Seite :
Hier können außergewöhnlich Belastungen aufgeführt werden. Dazu zählen eigene Behinderungen oder Ausgaben für den Unterhalt und die Pflege von Dritten. Privat bezahlte Kosten für Arztbesuche oder rezeptpflichtige Medikamente können ab Zeile 116 eingetragen werden.

4. Schritt: Anlage N
Wenn die vier Seiten des Mantelbogens ausgefüllt sind, ist das Ende bald in Sicht. Jetzt kommt nur noch die Anlage N. Hier müssen die Einnahmen aus der eigenen nichtselbstständigen Arbeit eingetragen werden.

Erste Seite
:
Ab Zeile 1 werden verschiedene Angaben zum Arbeitslohn gemacht, die auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte zu finden sind.

Zweite Seite
:
Jedem Arbeitnehmer wird automatisch eine Pauschale von 920 Euro für Werbekosten für den Erwerb, die Sicherung und den Erhalt der eigenen Arbeit anerkannt. Bei höheren Kosten muss man einen Betrag errechnen und eintragen. Die Belege müssen nicht mit eingereicht, können aber vom Finanzamt angefordert werden. Für alle Fälle sollte man alles ordentlich abheften (oder in einer großen Kiste sammeln).

Zeile 38
: Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Von 2007 an werden ab dem 21. Kilometer pauschal 30 Cent für Fahrtkosten anerkannt. Ob man mit dem Fahrrad, dem Mofa oder der Bahn fährt, ist egal, allerdings gilt pro Tag nur eine einfache Fahrt.

Zeile 52
: Aufwendungen für Arbeitsmittel. Dazu zählt alles, was man zur Arbeit braucht, beispielsweise Werkzeuge, Computer oder Berufsbekleidung. Arbeitsmittel dürfen nur zur Arbeit benutzt werden: Helme, Kittel oder Arbeitshosen werden anerkannt, Anzüge oder Kostüme leider nicht.

Zeile 55
: Arbeitszimmer in der Wohnung. Die Regelungen sind 2007 strenger geworden. Damit Kosten für Teppich oder Renovierung absetzbar sind, muss man beweisen, dass ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Die Einrichtung des Arbeitszimmers gilt nur als Arbeitsmittel.

Zeile 57
: Fortbildungen oder Dienstreisen. Dafür braucht man die Belege für Kosten und eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Ausgaben wirklich notwendig waren.

Zeile 61
: Bewerbungskosten, beispielsweise für Fotos oder Mappen. Auch diese müssen schriftlich belegt werden. Für Reisenkosten gilt: Die Bewerbung muss zwar nicht erfolgreich verlaufen sein, man braucht aber immer einen Nachweis vom potentiellen Arbeitgeber, dass wirklich ein Gespräch stattgefunden hat.

Schritt 5: Ab damit und Geld zurück
Der ausgefüllte Mantelbogen und die Anlage N müssen beim Finanzamt eingereicht werden. Die Frist für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Mai des nächsten Jahres. Vom Finanzamt werden die Angaben geprüft und daraus die Vorsorgepauschale berechnet. Zusammen mit den anderen Ausgaben wird sie vom Lohn abgezogen. Für den neuen Lohnbetrag wird noch einmal die Lohnsteuer errechnet. Die Differenz wird dem Arbeitnehmer zurückgezahlt. Wenn der Lohn nach der Steuererklärung unter den Steuerfreibetrag fällt, bekommt man sogar die gesamte Lohnsteuer zurückbezahlt.

Wer noch Fragen hat, kann sich an die örtlichen Lohnsteuerhilfevereine wenden. Die Kosten für eine Lohnsteuererklärung für Studenten liegen dort je nach Einkommen zwischen 50 und 70 Euro. Hilfreich können auch der Besuch beim Steuerberater oder die hochwertigeren Programme zur Steuerberatung für den PC sein. Beim Finanzamt bekommt man zwar Formulare und Hilfe beim Ausfüllen, jedoch keine umfassende Steuerberatung.

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    • Quelle ZEIT Campus, 02/2007
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