Jura-Studium Staatsexamen, adé?

Die deutsche Juristenausbildung steht in der Kritik. Bachelor und Master sollen deshalb eingeführt, das Referendariat abgeschafft werden. Experten befürchten Schmalspur-Juristen.

Das Landgericht Paderborn ist ganz sicher nicht das Zentrum deutscher Gerichtsbarkeit. Doch für Christoph Hillebrand und dessen juristische Ausbildung ist es derzeit das Maß aller Dinge. Seit sechs Wochen ist der 25-Jährige als Rechtsreferendar am Landgericht und damit auf gutem Weg, später einmal ein echter Volljurist zu werden. Denn ähnlich wie Lehrer müssen angehende Juristen in einem Referendariat zunächst zwei Jahre Praxiserfahrung sammeln, ehe sie wirklich in den Beruf einsteigen dürfen.

Hillebrand darf zunächst einem Zivilrichter über die Schulter schauen, weitere Stationen bei einem Strafrichter, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltung sowie bei einem Rechtsanwalt folgen. "Das ist schon etwas anderes als im Studium", sagt er, "Akten statt Lehrbücher, Klageschriften statt Klausuren." Doch damit soll bald Schluss sein. Zumindest wenn es nach dem Willen der Justizminister aus Sachsen und Baden-Württemberg geht.

Denn die Minister Geert Mackenroth (Sachsen) und Ulrich Goll (Baden-Württemberg) wollen die deutsche Juristenausbildung radikal umkrempeln und haben kürzlich ihre Vorschläge in Stuttgart vorgestellt. Kernpunkte der angedachten Reform: Das Referendariat soll abgeschafft und das Staatsexamen durch die Abschlüsse Bachelor und Master ersetzt werden. Damit greifen die Politiker ein hochsensibles Thema auf. Denn die deutsche Juristenausbildung gilt zwar als eine der besten und gründlichsten der Welt, aber dennoch als reformbedürftig.

Das hat mehrere Gründe. Zum einen ist die Ausbildung an der Universität und im Referendariat noch immer stark auf das Richteramt zugeschnitten. Das jedoch steht im krassen Widerspruch zur Wirklichkeit, denn derzeit können nur weniger als zehn Prozent eines Jahrgangs auch tatsächlich Richter werden. Über 80 Prozent beantragen hingegen nach dem zweiten Staatsexamen eine Zulassung als Rechtsanwalt. Anwaltsverbände fordern deshalb schon seit Langem eine Umorientierung in der Ausbildung. Zum anderen scheint das traditionelle Ausbildungsziel des "Einheitsjuristen", der in allen Rechtsgebieten bewandert ist, ziemlich veraltet. Denn der Umfang und die Komplexität des Rechts steigen ständig und Spezialisierungen sind gefragt. Kritisiert wird auch der deutsche Sonderweg des Staatsexamens, der insbesondere eine internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen behindert.

Das "Stuttgarter Reformmodell" beispielsweise setzt deshalb auf eine straffe Universitätsausbildung mit Praxisbezug. Nach den neuen Plänen können Studierende nach dem sechs-semestrigen Bachelor-Abschluss - der auch als Grundlage für den Master in verwandten Fachrichtungen dienen soll - noch ein juristisches Masterstudium von vier Semestern anschließen. Ziel der neuen Ausbildung soll vor allem sein, dass sich die Master-Absolventen schnell in alle möglichen juristischen Berufe einarbeiten können, insbesondere in den Anwaltsberuf.

Eine eigene Kanzlei eröffnen kann man als "Master der Rechte" jedoch noch nicht. Erst nach einer Berufseinarbeitungsphase, vorzugsweise bei einem potenziellen Arbeitgeber, ist man auch wirklich berufsfertig. Wie diese Berufseinarbeitung konkret aussehen könnte, ist nach dem "Stuttgarter Reformmodell" jedoch noch nicht ganz klar.

Klar ist hingegen: Wären die Reformvorschläge aus Stuttgart und Dresden bereits Wirklichkeit, so hätte Christoph Hillebrand das Landgericht Paderborn vermutlich nie von innen kennengelernt. Dabei fühlt er sich in seiner neuen Rolle als Referendar durchaus wohl. "Ich halte das Referendariat für eine gute Sache", sagt Hillebrand. "Die Ausbildung ist zwar sehr auf Richter zugeschnitten, aber das kann mir später auch als Anwalt nützen. Immerhin weiß ich dann, wie die Richter ticken. Gäbe es kein Referendariat, so wäre das sicher ein Qualitätsverlust."

Mit dieser Einschätzung steht Hillebrand nicht allein da. Ähnliches hört man auch von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). "Wenn man das Referendariat streicht und nur durch Praxisphasen im Studium ersetzt, muss eine vernünftige Ausbildung auf der Strecke bleiben", sagt Peggy Fiebig aus der Geschäftsführung der BRAK. "Rechtsberufe haben eine gesellschaftliche Bedeutung und auf die Aussagen eines Anwalts muss man sich absolut verlassen können. An der Juristenausbildung darf man deshalb nicht sparen."

Kritiker vermuten, dass die Reformvorschläge aus Dresden und Stuttgart vor allem die knappen Landeskassen schonen sollen, die durch die Referendar-Gehälter stark belastet werden. "Das scheint mir ein Sparmodell zu sein", sagt Wolfgang Arenhövel, Präsident des Deutschen Richterbundes. "Und wenn man bei der Juristenausbildung spart, spart man definitiv am falschen Ende." Auch der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Hartmut Kilger äußert sich ähnlich: "Wenn zu viele Lerninhalte in das Studium gepackt werden und das Referendariat aus Kostengründen völlig abgeschafft wird, ist die Gefahr groß, dass die Juristenausbildung insgesamt in ihrer Qualität drastisch heruntergefahren wird."

Doch nicht nur um das Referendariat gibt es Streit. Insbesondere die Universitäten kritisieren die vorgeschlagene Abschaffung des Staatsexamens. So haben zum Beispiel die Dekane der Juristischen Fakultäten in Baden-Württemberg bereits Widerstand angemeldet. In einer gemeinsamen Erklärung schreiben sie: "Die Staatsexamen haben sich bewährt, denn sie schaffen für den Arbeitsmarkt übersichtliche und vergleichbare Abschlüsse." Dahingegen würde insbesondere der bloße Bachelor-Titel die Absolventen in eine ungewisse berufliche Zukunft entlassen.

In Sachsen und Baden-Württemberg nimmt man die Kritik am Reformmodell gelassen hin. "Wir wollen mit unseren Vorschlägen vor allem die Diskussion beleben", sagt ein Sprecher des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll. "Denn in den nächsten Jahren wird sich definitiv etwas ändern, das verlangt schon allein der europäische Einigungsprozess." Was wann und wie geändert wird, muss von allen Beteiligten noch ausgiebig diskutiert werden. Christoph Hillebrand wird jedenfalls - wenn am Landgericht Paderborn alles gut geht - ein Jurist der alten Schule: Studium, erstes Examen, Referendariat, zweites Examen. Eben ein klassischer deutscher Volljurist.

 
Leser-Kommentare
    • KMurx
    • 07.05.2007 um 15:30 Uhr

    Wie das? Ich bin zwar juristisch unbewandert, aber kann mir kaum vorstlelen dass eine grosse Kanzlei keine Verwendung fuer Leute \'in der zweiten Reihe\' hat.
    Und warum genuegt ein Bachelor nicht fuer Routineaufgaben in der Rechtsabteilung eines Unternehmens?

    • Anonym
    • 07.05.2007 um 15:11 Uhr

    Der Vorschlag der Justizmionister Goll und Mackenroth ist überflüssig und gefährlich: Er ersetzt die bewährte Juristenausbildung durch ein experimentelles Modell, dessen Scheitern absehbar ist: Für die Absolventinnen und Absolventen eines juristischen Bachelorstudium gibt es keinen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt.

    Daher ist der Protest gegen das Modell sehr gerechtfertigt. Neben den im Artikel genannten kritischen Stellungnahmen existiert noch ein Aufruf 'Nein zum Stuttgarter Modell', der bereits von 195 Unterzeichnern - zum größten Teil Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus ganz Deutschland - unterstützt wird.

    Thomas Rüfner

    • BerndR
    • 09.05.2007 um 14:45 Uhr

    Interessant finde ich die Aussage des BRAK: 'Rechtsberufe haben eine gesellschaftliche Bedeutung und auf Aussagen eines Anwalts muss man sich absolut verlassen können. An der Juristenausbildung darf man deshalb nicht sparen.'

    Diese Aussage erweckt den Eindruck, ein Volljurist könne auf Basis seiner Ausbildung auf jedes Rechtsproblem eine verlässliche Anwort geben. Dies ist natürlich angesichts der Komplexität des geltenden Rechts illusorisch. Im Idealfall hat er im Studium die Systematik unserer Rechtsordnung verinnerlicht und kann dies auf die verschiedensten Fälle anwenden. Die Qualität der Aussage hängt dann aber immer noch davon ab, wie sehr sich der jeweilige Anwalt im spezifischen Rechtsgebiet auskennt und vor allem wieviel Motivation er hat, die 'richtigen' Antworten zu finden. Letzteres hängt im Zweifel von der Höhe des Streitwerts bzw. der Bedeutung der Angelegenheit ab.

    Kurzum, man sollte diesen Beruf nicht überbewerten und schon gar nicht einen besonderen Status für unsere Gesellschaft verleihen. Demzufolge sehe ich auch keine Notwendigkeit, die Juristenausbildung von der EU-weiten Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge auszunehmen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass nur ein minimaler Prozentsatz die Befähigung für ein Richteramt erreicht und ein nicht unerheblicher Prozentsatz z. B. im stinknormalen öffentlichen Dienst landet, der mit den Inhalten der Juristenausbildung oft nur bedingt etwas zu tun hat.

    • cassis
    • 08.05.2007 um 9:37 Uhr

    Universitäre Juristenausbildung war schon von jeher ein Witz. Selbstverliebte Professoren, schlechte Bibliotheken etc. Viele gingen zum Abschluss ihrer Ausbildung zum Repetitor, um sich aufs Staatsexamen vorzubereiten. Die nichtuniversitären Ausbildungsmaterialien sind Legion. Und dann wird das meiste während vielerlei Praktika gelernt, da die allgemeine Lehre derartig verkopft ist, dass damit im echten Leben nichts anzufangen ist. Jurastudium ist zuallererst ein Durchwursteln und das ist auch im Nachhinein betrachtet die eigentliche Qualifikation, die man dort erlangt. Insofern kann ich nur begrüßen, dass endlich über eine Umstrukturierung nachgedacht wird. So sind Spezialisierungen möglich.
    Die eigentliche Ausbildung beginnt im Referendariat, insofern ist, was vorher kommt, nicht so wichtig. Deshalb sollte dieses aber auch nicht abgeschafft werden.

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  • Quelle ZEIT online, 7.5.2007 - 13:25 Uhr
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  • Schlagworte Jura | Bachelor | Master
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