Illegale Downloads Tauschbörsen-Nutzer sind leicht zu ermitteln
Spätestens wenn Eltern Post vom Abmahn-Anwalt bekommen, sollten sie ihre Rechte kennen: Was im Netz getauscht werden darf und wie man am besten reagiert.
© Ali Al-Saadi/AFP/Getty Images

Mixkassetten aufnehmen war erlaubt, seine Songs mit der ganzen Welt im Netz zu tauschen ist verboten
Weil ihr Sohn im Netz illegal Musik geladen hat, ist eine Zehlendorfer Mutter ins Visier der Justiz geraten. Die Forderungen belaufen sich auf etwa eine Viertelmillion Euro. Aber was darf man aus dem Netz herunterladen und was nicht? Wie kommt die Musikindustrie den Tauschbörsen-Nutzern überhaupt auf die Spur? Und mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man erwischt wird? Hier ein Überblick.
Die Abmahnindustrie
Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über das Internet sind längst ein Massengeschäft, das Anwaltskanzleien im Auftrag der Musik- und Filmindustrie betreiben. Zusätzlich sind Firmen darauf spezialisiert, einschlägig bekannte Online-Tauschbörsen systematisch zu überwachen. Jörg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags und von dessen Computerzeitschrift „c’t“, kritisiert „industrielle Massenabmahnungen“, bei denen es „gar nicht mehr um das Urheberrecht, sondern nur noch ums schnelle Geld“ gehe. Jährlich würden mehrere hunderttausend Internetnutzer abgemahnt – mit steigender Tendenz.
Die Spur der Downloads
Was viele Benutzer nicht wissen: Tauschbörsen zeigen die Verbindungsdaten (IP-Adressen) aller Teilnehmer an. Rechteinhaber benutzen Protokolle mit diesen Daten, um bei Gerichten ein zivilrechtliches Auskunftsbegehren zu stellen, das dem Internetzugangsanbieter (Provider) zugeht. Dieser stellt fest, welcher Kunde eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzt hat und teilt dessen Adresse mit. Außerhalb von Tauschbörsen ist es dagegen in der Regel unmöglich, IP-Adressen einzusehen. So beschränkt sich das Videoportal Youtube darauf, unerlaubt ins Netz gestellte Dateien auf Verlangen zu löschen.
- Datum 19.10.2010 - 10:15 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE, Tagesspiegel
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Heutzutage nutzt man sogenannte One-Click-Hoster. Das Risiko einer Verfolgung ist dort gleich null. Das liegt daran, dass man bei den Tauschbörsen nicht für das Herunter- sondern für das Hochladen verfolgt wird. Dieses entfällt für den einfachen Nutzer beim One-Click-Hoster.
Die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material bleibt natürlich verboten. Und ich ruf nicht dazu auf, sondern benenne nur den Trend.
....nur Leute, die nicht auf dem neuesten technischen Stand sind erwischt werden?
Da gibts glaube ich sogar extra eine Suchmaschine o.ä. dafür: filestube.com, wenn ich es richtig weiss.
In Heise.de stand wie gesagt mal was darüber.
Da fragt man sich als Nicht-Musikhörer, warum die Tauschbörsen immer noch existieren.
Dummheit?
für den tipp hab mich gleich mal schlau gemacht
....nur Leute, die nicht auf dem neuesten technischen Stand sind erwischt werden?
Da gibts glaube ich sogar extra eine Suchmaschine o.ä. dafür: filestube.com, wenn ich es richtig weiss.
In Heise.de stand wie gesagt mal was darüber.
Da fragt man sich als Nicht-Musikhörer, warum die Tauschbörsen immer noch existieren.
Dummheit?
für den tipp hab mich gleich mal schlau gemacht
Sehr guter Artikel - bringt er zumindest bei mir als Otto Normalnutzer einige Klarheit in eine verwirrende Angelegenheit.
Nein, ich gehöre nicht zu denen, die sich irgendwas "umsonst" holen (ergaunern?) wollen. Aber ich habe 3 Kinder im gefährdeten Alter denen ich die Lektüre des Artikels bereits wärmstens empfohlen habe (mit deutlich verpflichtendem Unterton...)
Und wie ich den Artikel verstanden habe war es korrekt, den link hierher weiterzugeben anstatt den Artikel zu speichern und z.B. als Anhang in einem e-mail zu versenden - auch ein Aspekt.
Im Prinzip sollte die Auskunft nach der IP zur Zeit ja nicht möglich sein. Das Speichern der IP für Abrechnungszwecke ist bei Flatrates nicht zulässig, da es als nicht notwendig anerkannt wird. (Auch bei anderen Verbindungsarten sollte die IP dazu nicht notwendig sein.).
Da die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft gesetzt wurde, dürfen auch für diese keine IP-Adressen mehr gespeichert werden.
Wie gelingt die Auflösung der IP-Adressen zu Inhabern zur Zeit also überhaupt?
Generell kommen die Rechteinhaber auch auf sehr fragwürdige Weise an diese Information. Meines Wissens läuft das so, dass ein Strafantrag gegen Unbekannt gestellt wird. Die Staatsanwaltschaft stellt dann die Anfrage an den Provider. Der Anwalt des Rechteinhabers erhält die Information durch Akteneinsicht. Das Strafverfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt. Der Anwalt nutzt die Information zur Abmahnung oder evtl. noch einen Zivilprozess.
Faktisch werden also für Strafprozesse vorgesehene Möglichkeiten missbraucht, um an Daten zu gelangen, die gar nicht existieren dürften, und damit dann ein Abmahngeschäft zu betreiben.
... das BVerfG meines Wissens nach nur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat. Manche Provider speichern die Verbindungsdaten noch für eine Woche für interne Zwecke (meiner wohl nicht). Und ich habe auch schon von Fällen gelesen, in denen dieses Zeitfenster tatsächlich ausgenutzt wurde und ncch gereicht hat, um jemanden dranzukriegen.
Kann mir aber trotzdem gut vorstellen, dass für die Abmahnanwälte gerade die Zeiten hart sind.
Das kann gemäß Datenschutzgesetz (zumindest in Österreich) jeder machen.
http://www.argedaten.at/p...
Und zum Problem der Artikel:
http://www2.argedaten.at/...
Meines Wissens gelang es den "geschäftsfelderweiternden" Anwälten in Österreich nicht Fuß zu fassen und derart ihr Unwesen zu treiben, obwohl die Rechtslage grundsätzlich ähnlich der in Deutschland ist.
... das BVerfG meines Wissens nach nur die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat. Manche Provider speichern die Verbindungsdaten noch für eine Woche für interne Zwecke (meiner wohl nicht). Und ich habe auch schon von Fällen gelesen, in denen dieses Zeitfenster tatsächlich ausgenutzt wurde und ncch gereicht hat, um jemanden dranzukriegen.
Kann mir aber trotzdem gut vorstellen, dass für die Abmahnanwälte gerade die Zeiten hart sind.
Das kann gemäß Datenschutzgesetz (zumindest in Österreich) jeder machen.
http://www.argedaten.at/p...
Und zum Problem der Artikel:
http://www2.argedaten.at/...
Meines Wissens gelang es den "geschäftsfelderweiternden" Anwälten in Österreich nicht Fuß zu fassen und derart ihr Unwesen zu treiben, obwohl die Rechtslage grundsätzlich ähnlich der in Deutschland ist.
Was hier als die "Spur des Downloads" genannt wird, ist so nicht richtig.
Es gab vor einiger Zeit einen sehr interessanten Artikel darüber in der C'T in der ganz genau die Verflechtungen der Firmen beschrieben war, die diese Daten ermitteln. Zudem wurde gezeigt, dass diese Daten eigentlich gar keine Rechtskräftikeit besitzen dürfen da bei ihnen zum einen sehr oft Fehler auftauchen und sie zudem sehr leicht maniplulierbar sind...
....um die Sache nachlesen zu können?
....um die Sache nachlesen zu können?
....nur Leute, die nicht auf dem neuesten technischen Stand sind erwischt werden?
banker zahlen ja auch nicht wirklich steuern
Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld nur Abmahnungen die sich auf aktuelle Popmusik (= Musik aus den Charts) beziehen.
Diese hätte man ohne Probleme bei den One-Click-Hostern gefunden und ohne Risiko laden können. Wenn ich mir dagegen ältere Animeserien per Filesharing runterlade (die gibt es eher selten bei One-Click-Hostern), dann mache ich mir keine Sorgen.
Deshalb: Ja, ich denke es erwische hauptsächlich die, die nicht auf dem neusten Stand sind. Viele wissen nicht mal, dass sie gleichzeitig hochladen, wenn sie Filesharing betreiben.
PS: PeerBlock googlen.
banker zahlen ja auch nicht wirklich steuern
Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld nur Abmahnungen die sich auf aktuelle Popmusik (= Musik aus den Charts) beziehen.
Diese hätte man ohne Probleme bei den One-Click-Hostern gefunden und ohne Risiko laden können. Wenn ich mir dagegen ältere Animeserien per Filesharing runterlade (die gibt es eher selten bei One-Click-Hostern), dann mache ich mir keine Sorgen.
Deshalb: Ja, ich denke es erwische hauptsächlich die, die nicht auf dem neusten Stand sind. Viele wissen nicht mal, dass sie gleichzeitig hochladen, wenn sie Filesharing betreiben.
PS: PeerBlock googlen.
ich hoer immer illegal .
in welchem gesetzt steht , dass man etwas nicht downloaden darf. lizenz oder urheberschaftsverletzungen entstehen erst durch nachgewiesene kommerziallisierung von kopien. irgendwelche kinder, aufnehmen, die auch aus dem radio oder internetradio fliesst, denn da ist durch die pauschale das urheberrecht etc. schon bezahlt.
die gesetzgebung zu downloads, bei der der verdaechtgte seine unschuld beweisen muss ist direkt aus dem mittelalter uebernommen worden und ein skandal. der beiweis eines downloads durch die abmahnungsbranche ist aber noch kein beweiss einer kriminellen handlung. mit einem guten anwalt kann man jeder abmahnung erfolgreich widersprechen.
Schon allein das Herunterladen ist illegal. Ein Strafverfahren ist jedoch zu aufwendig und der Ausgang zu unsicher, Schadensersatzansprüche sind zu gering. Daher wird das bislang von den Rechteinhabern nicht verfolgt.
UrhG §53(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes [...] zum privaten Gebrauch [...] soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte [...] Vorlage verwendet wird.
Bei Spielfilmen in Tauschbörsen etc. wird diese offensichtliche Rechtswidrigkeit angenommen.
UrhG §106 stellt dann die unerlaubte Vervielfältigung unter Strafe.
Viel Details sind aber rechtlich ungeklärt, da es ja kaum zu Prozessen, und schon gar nicht zu Strafprozessen kommt. Der Schaden durch das Nutzen einer Tauschbörse wird sicher massiv überbewertet, die Haftung von Eltern in diesem Umfang für etwas, was keinen physischen Schaden anrichtet, halte ich auch für äußerst fragwürdig. Man muss Jugendliche doch einen Computer verwenden lassen können, ohne das Risiko des finanziellen Ruins einzugehen.
Sehr geehrter iDog,
Sie fragen "in welchem gesetzt steht , dass man etwas nicht downloaden darf. lizenz oder urheberschaftsverletzungen entstehen erst durch nachgewiesene kommerziallisierung von kopien."
Die Antwort ist: Im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das UrhG spricht in §16 dem Urheber das Recht der Vervielfältigung zu, welches er alleine Verwerten kann. D.h. dass jeder Andere eine Erlaubnis braucht, um eine Kopie zu erzeugen (die beim Download erzeugt wird).
Diese Regelung ist nicht neu sondern existierte auch schon im Analog-Zeitalter. Das Kopieren eines Musikstücks von Schallplatte auf MC war prinzipiell genauso illegal, allerdings hat man sich zu dem Prinzip entschlossen, Privatpersonen mit dem Kauf von Leerkassetten ein solches Recht einzuräumen. Dazu enthielt der Preis der Medien eine GEMA-Gebühr die dann wieder auf die Rechteinhaber umgemünzt wurde.
Das oftmals zitierte "Recht auf Privatkopie" gibt es nicht und gab es nie. Unerlaubte Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material sind Illegal.
Schon allein das Herunterladen ist illegal. Ein Strafverfahren ist jedoch zu aufwendig und der Ausgang zu unsicher, Schadensersatzansprüche sind zu gering. Daher wird das bislang von den Rechteinhabern nicht verfolgt.
UrhG §53(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes [...] zum privaten Gebrauch [...] soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte [...] Vorlage verwendet wird.
Bei Spielfilmen in Tauschbörsen etc. wird diese offensichtliche Rechtswidrigkeit angenommen.
UrhG §106 stellt dann die unerlaubte Vervielfältigung unter Strafe.
Viel Details sind aber rechtlich ungeklärt, da es ja kaum zu Prozessen, und schon gar nicht zu Strafprozessen kommt. Der Schaden durch das Nutzen einer Tauschbörse wird sicher massiv überbewertet, die Haftung von Eltern in diesem Umfang für etwas, was keinen physischen Schaden anrichtet, halte ich auch für äußerst fragwürdig. Man muss Jugendliche doch einen Computer verwenden lassen können, ohne das Risiko des finanziellen Ruins einzugehen.
Sehr geehrter iDog,
Sie fragen "in welchem gesetzt steht , dass man etwas nicht downloaden darf. lizenz oder urheberschaftsverletzungen entstehen erst durch nachgewiesene kommerziallisierung von kopien."
Die Antwort ist: Im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das UrhG spricht in §16 dem Urheber das Recht der Vervielfältigung zu, welches er alleine Verwerten kann. D.h. dass jeder Andere eine Erlaubnis braucht, um eine Kopie zu erzeugen (die beim Download erzeugt wird).
Diese Regelung ist nicht neu sondern existierte auch schon im Analog-Zeitalter. Das Kopieren eines Musikstücks von Schallplatte auf MC war prinzipiell genauso illegal, allerdings hat man sich zu dem Prinzip entschlossen, Privatpersonen mit dem Kauf von Leerkassetten ein solches Recht einzuräumen. Dazu enthielt der Preis der Medien eine GEMA-Gebühr die dann wieder auf die Rechteinhaber umgemünzt wurde.
Das oftmals zitierte "Recht auf Privatkopie" gibt es nicht und gab es nie. Unerlaubte Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material sind Illegal.
....um die Sache nachlesen zu können?
Einfach mal nach C'T und Abmahnung suchen...
Das war - wenn ich mich richtig erinnere - der Artikel
http://www.heise.de/ct/ar...
Einfach mal nach C'T und Abmahnung suchen...
Das war - wenn ich mich richtig erinnere - der Artikel
http://www.heise.de/ct/ar...
...dafür höre ich ganz viel Radio und bei guten Sendungen läuft der MD-Rekorder mit. Auf die "Kacke" der Musikindustrie habe ich keine Lust mehr.
Los ging's mit den kopiergeschützen CD's. Für absichtlich beschädigte Datenträger 15 Euro hinlegen. Träumt mal weiter. Und nun dann diese kriminalisierungs Kampangen bei denen in den USA Millionen-Summen gefordert wurden. Geht's noch?!
Meinetwegen sollen sie klagen, aber von einem Schüler keine hunderte von Euro verlagen. Das ist einfach nur Irrsinn und deshalb hält mein Musik-Kauf-Boykott jetzt schon seit drei Jahren an.
Und wer mir jetzt unterstellen will ich würde rippen: Nee, wirklich nur Radio und ab und an mal ein Tune vom Kumpel auf MD. Und ja, ich zahle GEZ ;0)
ich höre auch nur Internet Radio. Seit ich Internet habe kaufe ich mir keine CDs mehr und dass heißt nicht das ich mir welche einfach runterlade, ich finde einfach 99% der jetzigen produzierten Musik, einfach Schrott.
war auch eine kopiergeschützte Tonträgerscheibe mit DRM-Vermerk. Es war übrigens keine CD im rechtlichen Sinn.
Diese konnte ich nicht abspielen, der Händler gab mir Auskunft, daß es nur auf bestimmten Geräten möglich sei.
Das Geld für Musik wandert nun wie bisher auch direkt zu den Konzertveranstaltern und den Opernhäusern.
ich höre auch nur Internet Radio. Seit ich Internet habe kaufe ich mir keine CDs mehr und dass heißt nicht das ich mir welche einfach runterlade, ich finde einfach 99% der jetzigen produzierten Musik, einfach Schrott.
war auch eine kopiergeschützte Tonträgerscheibe mit DRM-Vermerk. Es war übrigens keine CD im rechtlichen Sinn.
Diese konnte ich nicht abspielen, der Händler gab mir Auskunft, daß es nur auf bestimmten Geräten möglich sei.
Das Geld für Musik wandert nun wie bisher auch direkt zu den Konzertveranstaltern und den Opernhäusern.
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