Illegale Downloads Tauschbörsen-Nutzer sind leicht zu ermitteln

Spätestens wenn Eltern Post vom Abmahn-Anwalt bekommen, sollten sie ihre Rechte kennen: Was im Netz getauscht werden darf und wie man am besten reagiert.

Mixkassetten aufnehmen war erlaubt, seine Songs mit der ganzen Welt im Netz zu tauschen ist verboten

Mixkassetten aufnehmen war erlaubt, seine Songs mit der ganzen Welt im Netz zu tauschen ist verboten

Weil ihr Sohn im Netz illegal Musik geladen hat, ist eine Zehlendorfer Mutter ins Visier der Justiz geraten. Die Forderungen belaufen sich auf etwa eine Viertelmillion Euro. Aber was darf man aus dem Netz herunterladen und was nicht? Wie kommt die Musikindustrie den Tauschbörsen-Nutzern überhaupt auf die Spur? Und mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man erwischt wird? Hier ein Überblick.

Die Abmahnindustrie

Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über das Internet sind längst ein Massengeschäft, das Anwaltskanzleien im Auftrag der Musik- und Filmindustrie betreiben. Zusätzlich sind Firmen darauf spezialisiert, einschlägig bekannte Online-Tauschbörsen systematisch zu überwachen. Jörg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags und von dessen Computerzeitschrift „c’t“, kritisiert „industrielle Massenabmahnungen“, bei denen es „gar nicht mehr um das Urheberrecht, sondern nur noch ums schnelle Geld“ gehe. Jährlich würden mehrere hunderttausend Internetnutzer abgemahnt – mit steigender Tendenz.

Anzeige

Die Spur der Downloads

Was viele Benutzer nicht wissen: Tauschbörsen zeigen die Verbindungsdaten (IP-Adressen) aller Teilnehmer an. Rechteinhaber benutzen Protokolle mit diesen Daten, um bei Gerichten ein zivilrechtliches Auskunftsbegehren zu stellen, das dem Internetzugangsanbieter (Provider) zugeht. Dieser stellt fest, welcher Kunde eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt benutzt hat und teilt dessen Adresse mit. Außerhalb von Tauschbörsen ist es dagegen in der Regel unmöglich, IP-Adressen einzusehen. So beschränkt sich das Videoportal Youtube darauf, unerlaubt ins Netz gestellte Dateien auf Verlangen zu löschen.

Leser-Kommentare
  1. Heutzutage nutzt man sogenannte One-Click-Hoster. Das Risiko einer Verfolgung ist dort gleich null. Das liegt daran, dass man bei den Tauschbörsen nicht für das Herunter- sondern für das Hochladen verfolgt wird. Dieses entfällt für den einfachen Nutzer beim One-Click-Hoster.

    Die unerlaubte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material bleibt natürlich verboten. Und ich ruf nicht dazu auf, sondern benenne nur den Trend.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • joG
    • 19.10.2010 um 12:34 Uhr

    ....nur Leute, die nicht auf dem neuesten technischen Stand sind erwischt werden?

    Da gibts glaube ich sogar extra eine Suchmaschine o.ä. dafür: filestube.com, wenn ich es richtig weiss.

    In Heise.de stand wie gesagt mal was darüber.

    Da fragt man sich als Nicht-Musikhörer, warum die Tauschbörsen immer noch existieren.

    Dummheit?

    • lamara
    • 07.12.2011 um 20:58 Uhr

    für den tipp hab mich gleich mal schlau gemacht

    • joG
    • 19.10.2010 um 12:34 Uhr

    ....nur Leute, die nicht auf dem neuesten technischen Stand sind erwischt werden?

    Da gibts glaube ich sogar extra eine Suchmaschine o.ä. dafür: filestube.com, wenn ich es richtig weiss.

    In Heise.de stand wie gesagt mal was darüber.

    Da fragt man sich als Nicht-Musikhörer, warum die Tauschbörsen immer noch existieren.

    Dummheit?

    • lamara
    • 07.12.2011 um 20:58 Uhr

    für den tipp hab mich gleich mal schlau gemacht

  2. Sehr guter Artikel - bringt er zumindest bei mir als Otto Normalnutzer einige Klarheit in eine verwirrende Angelegenheit.
    Nein, ich gehöre nicht zu denen, die sich irgendwas "umsonst" holen (ergaunern?) wollen. Aber ich habe 3 Kinder im gefährdeten Alter denen ich die Lektüre des Artikels bereits wärmstens empfohlen habe (mit deutlich verpflichtendem Unterton...)
    Und wie ich den Artikel verstanden habe war es korrekt, den link hierher weiterzugeben anstatt den Artikel zu speichern und z.B. als Anhang in einem e-mail zu versenden - auch ein Aspekt.

  3. Was hier als die "Spur des Downloads" genannt wird, ist so nicht richtig.

    Es gab vor einiger Zeit einen sehr interessanten Artikel darüber in der C'T in der ganz genau die Verflechtungen der Firmen beschrieben war, die diese Daten ermitteln. Zudem wurde gezeigt, dass diese Daten eigentlich gar keine Rechtskräftikeit besitzen dürfen da bei ihnen zum einen sehr oft Fehler auftauchen und sie zudem sehr leicht maniplulierbar sind...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • joG
    • 19.10.2010 um 12:35 Uhr

    ....um die Sache nachlesen zu können?

    • joG
    • 19.10.2010 um 12:35 Uhr

    ....um die Sache nachlesen zu können?

    • joG
    • 19.10.2010 um 12:34 Uhr

    ....nur Leute, die nicht auf dem neuesten technischen Stand sind erwischt werden?

    Antwort auf "Filesharing ist out"
    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    banker zahlen ja auch nicht wirklich steuern

    Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld nur Abmahnungen die sich auf aktuelle Popmusik (= Musik aus den Charts) beziehen.

    Diese hätte man ohne Probleme bei den One-Click-Hostern gefunden und ohne Risiko laden können. Wenn ich mir dagegen ältere Animeserien per Filesharing runterlade (die gibt es eher selten bei One-Click-Hostern), dann mache ich mir keine Sorgen.

    Deshalb: Ja, ich denke es erwische hauptsächlich die, die nicht auf dem neusten Stand sind. Viele wissen nicht mal, dass sie gleichzeitig hochladen, wenn sie Filesharing betreiben.

    PS: PeerBlock googlen.

    banker zahlen ja auch nicht wirklich steuern

    Ich kenne aus meinem persönlichen Umfeld nur Abmahnungen die sich auf aktuelle Popmusik (= Musik aus den Charts) beziehen.

    Diese hätte man ohne Probleme bei den One-Click-Hostern gefunden und ohne Risiko laden können. Wenn ich mir dagegen ältere Animeserien per Filesharing runterlade (die gibt es eher selten bei One-Click-Hostern), dann mache ich mir keine Sorgen.

    Deshalb: Ja, ich denke es erwische hauptsächlich die, die nicht auf dem neusten Stand sind. Viele wissen nicht mal, dass sie gleichzeitig hochladen, wenn sie Filesharing betreiben.

    PS: PeerBlock googlen.

    • iDog
    • 19.10.2010 um 12:35 Uhr

    ich hoer immer illegal .

    in welchem gesetzt steht , dass man etwas nicht downloaden darf. lizenz oder urheberschaftsverletzungen entstehen erst durch nachgewiesene kommerziallisierung von kopien. irgendwelche kinder, aufnehmen, die auch aus dem radio oder internetradio fliesst, denn da ist durch die pauschale das urheberrecht etc. schon bezahlt.

    die gesetzgebung zu downloads, bei der der verdaechtgte seine unschuld beweisen muss ist direkt aus dem mittelalter uebernommen worden und ein skandal. der beiweis eines downloads durch die abmahnungsbranche ist aber noch kein beweiss einer kriminellen handlung. mit einem guten anwalt kann man jeder abmahnung erfolgreich widersprechen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • dth
    • 19.10.2010 um 13:02 Uhr

    Schon allein das Herunterladen ist illegal. Ein Strafverfahren ist jedoch zu aufwendig und der Ausgang zu unsicher, Schadensersatzansprüche sind zu gering. Daher wird das bislang von den Rechteinhabern nicht verfolgt.

    UrhG §53(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes [...] zum privaten Gebrauch [...] soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte [...] Vorlage verwendet wird.
    Bei Spielfilmen in Tauschbörsen etc. wird diese offensichtliche Rechtswidrigkeit angenommen.
    UrhG §106 stellt dann die unerlaubte Vervielfältigung unter Strafe.

    Viel Details sind aber rechtlich ungeklärt, da es ja kaum zu Prozessen, und schon gar nicht zu Strafprozessen kommt. Der Schaden durch das Nutzen einer Tauschbörse wird sicher massiv überbewertet, die Haftung von Eltern in diesem Umfang für etwas, was keinen physischen Schaden anrichtet, halte ich auch für äußerst fragwürdig. Man muss Jugendliche doch einen Computer verwenden lassen können, ohne das Risiko des finanziellen Ruins einzugehen.

    Sehr geehrter iDog,

    Sie fragen "in welchem gesetzt steht , dass man etwas nicht downloaden darf. lizenz oder urheberschaftsverletzungen entstehen erst durch nachgewiesene kommerziallisierung von kopien."

    Die Antwort ist: Im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das UrhG spricht in §16 dem Urheber das Recht der Vervielfältigung zu, welches er alleine Verwerten kann. D.h. dass jeder Andere eine Erlaubnis braucht, um eine Kopie zu erzeugen (die beim Download erzeugt wird).

    Diese Regelung ist nicht neu sondern existierte auch schon im Analog-Zeitalter. Das Kopieren eines Musikstücks von Schallplatte auf MC war prinzipiell genauso illegal, allerdings hat man sich zu dem Prinzip entschlossen, Privatpersonen mit dem Kauf von Leerkassetten ein solches Recht einzuräumen. Dazu enthielt der Preis der Medien eine GEMA-Gebühr die dann wieder auf die Rechteinhaber umgemünzt wurde.

    Das oftmals zitierte "Recht auf Privatkopie" gibt es nicht und gab es nie. Unerlaubte Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material sind Illegal.

    • dth
    • 19.10.2010 um 13:02 Uhr

    Schon allein das Herunterladen ist illegal. Ein Strafverfahren ist jedoch zu aufwendig und der Ausgang zu unsicher, Schadensersatzansprüche sind zu gering. Daher wird das bislang von den Rechteinhabern nicht verfolgt.

    UrhG §53(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes [...] zum privaten Gebrauch [...] soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte [...] Vorlage verwendet wird.
    Bei Spielfilmen in Tauschbörsen etc. wird diese offensichtliche Rechtswidrigkeit angenommen.
    UrhG §106 stellt dann die unerlaubte Vervielfältigung unter Strafe.

    Viel Details sind aber rechtlich ungeklärt, da es ja kaum zu Prozessen, und schon gar nicht zu Strafprozessen kommt. Der Schaden durch das Nutzen einer Tauschbörse wird sicher massiv überbewertet, die Haftung von Eltern in diesem Umfang für etwas, was keinen physischen Schaden anrichtet, halte ich auch für äußerst fragwürdig. Man muss Jugendliche doch einen Computer verwenden lassen können, ohne das Risiko des finanziellen Ruins einzugehen.

    Sehr geehrter iDog,

    Sie fragen "in welchem gesetzt steht , dass man etwas nicht downloaden darf. lizenz oder urheberschaftsverletzungen entstehen erst durch nachgewiesene kommerziallisierung von kopien."

    Die Antwort ist: Im Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das UrhG spricht in §16 dem Urheber das Recht der Vervielfältigung zu, welches er alleine Verwerten kann. D.h. dass jeder Andere eine Erlaubnis braucht, um eine Kopie zu erzeugen (die beim Download erzeugt wird).

    Diese Regelung ist nicht neu sondern existierte auch schon im Analog-Zeitalter. Das Kopieren eines Musikstücks von Schallplatte auf MC war prinzipiell genauso illegal, allerdings hat man sich zu dem Prinzip entschlossen, Privatpersonen mit dem Kauf von Leerkassetten ein solches Recht einzuräumen. Dazu enthielt der Preis der Medien eine GEMA-Gebühr die dann wieder auf die Rechteinhaber umgemünzt wurde.

    Das oftmals zitierte "Recht auf Privatkopie" gibt es nicht und gab es nie. Unerlaubte Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material sind Illegal.

    • joG
    • 19.10.2010 um 12:35 Uhr

    ....um die Sache nachlesen zu können?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Einfach mal nach C'T und Abmahnung suchen...

    Das war - wenn ich mich richtig erinnere - der Artikel

    http://www.heise.de/ct/ar...

    Einfach mal nach C'T und Abmahnung suchen...

    Das war - wenn ich mich richtig erinnere - der Artikel

    http://www.heise.de/ct/ar...

    • LP
    • 19.10.2010 um 12:36 Uhr

    ...dafür höre ich ganz viel Radio und bei guten Sendungen läuft der MD-Rekorder mit. Auf die "Kacke" der Musikindustrie habe ich keine Lust mehr.

    Los ging's mit den kopiergeschützen CD's. Für absichtlich beschädigte Datenträger 15 Euro hinlegen. Träumt mal weiter. Und nun dann diese kriminalisierungs Kampangen bei denen in den USA Millionen-Summen gefordert wurden. Geht's noch?!

    Meinetwegen sollen sie klagen, aber von einem Schüler keine hunderte von Euro verlagen. Das ist einfach nur Irrsinn und deshalb hält mein Musik-Kauf-Boykott jetzt schon seit drei Jahren an.

    Und wer mir jetzt unterstellen will ich würde rippen: Nee, wirklich nur Radio und ab und an mal ein Tune vom Kumpel auf MD. Und ja, ich zahle GEZ ;0)

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ich höre auch nur Internet Radio. Seit ich Internet habe kaufe ich mir keine CDs mehr und dass heißt nicht das ich mir welche einfach runterlade, ich finde einfach 99% der jetzigen produzierten Musik, einfach Schrott.

    war auch eine kopiergeschützte Tonträgerscheibe mit DRM-Vermerk. Es war übrigens keine CD im rechtlichen Sinn.
    Diese konnte ich nicht abspielen, der Händler gab mir Auskunft, daß es nur auf bestimmten Geräten möglich sei.

    Das Geld für Musik wandert nun wie bisher auch direkt zu den Konzertveranstaltern und den Opernhäusern.

    ich höre auch nur Internet Radio. Seit ich Internet habe kaufe ich mir keine CDs mehr und dass heißt nicht das ich mir welche einfach runterlade, ich finde einfach 99% der jetzigen produzierten Musik, einfach Schrott.

    war auch eine kopiergeschützte Tonträgerscheibe mit DRM-Vermerk. Es war übrigens keine CD im rechtlichen Sinn.
    Diese konnte ich nicht abspielen, der Händler gab mir Auskunft, daß es nur auf bestimmten Geräten möglich sei.

    Das Geld für Musik wandert nun wie bisher auch direkt zu den Konzertveranstaltern und den Opernhäusern.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service