CDU-Parteitag Man spricht Deutsch

Saarlands Ministerpräsident Peter Müller möchte die deutsche Sprache im Grundgesetz verankern. Warum eigentlich? Ein Kommentar

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller fordert ein Bekenntnis zur deutschen Sprache

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller fordert ein Bekenntnis zur deutschen Sprache

Unsere Sprache ist Jahrhunderte alt, aber behandelt wird sie wie ein Kleinkind. Pausenlos sorgt sich jemand um ihr Wohlergehen und will sie einsperren, auf dass sie nicht verkomme. Sonst kommen ihre selbsternannten Kindermädchen, und ihr Weh und Ach ist laut. Man wolle sie doch nur beschützen! Sie sei Kulturgut, und auf das ist man stolz.

Und wenn man in Deutschland auf etwas Wichtiges stolz ist und es bewahren will, kommt es ins Grundgesetz, damit sich keiner dran vergehe. Es sichert unsere Meinungsfreiheit, die Gleichheit des Menschen, die Freiheit von Forschung und Lehre. Und das mit Recht.

Nun soll auch das lebhafte Kind Sprache hinein. Das forderte Saarlands Ministerpräsident Peter Müller, und auf dem CDU-Bundesparteitag stimmten ihm die meisten Delegierten zu. Eine Aufnahme ins Grundgesetz sei ein Bekenntnis zur deutschen Sprache, sagte Müller, und so weihevoll und einleuchtend es manchen klingen mag, stellt sich die Frage: Warum eigentlich?

Muss Müller sich so offensiv zu etwas bekennen, was doch niemand abschaffen will? Und wogegen will die CDU sie überhaupt schützen? Bereits im Februar beschwerte sich die Berliner Union über das verlotternde Deutsch. Die Anglizismen seien Schuld! Die Handys! Das Internet!

So diffus die Anschuldigungen, so zuverlässig stand mal wieder der Verein Deutsche Sprache vor der Tür und gab Rat, wie einige der bösen englischen Worte künftig zu übersetzen seien: Airbag wird zu Prallkissen, Bodybuilder zu Körperbildner und Cheerleader zu Jubelmädchen.

Was alle Sprachwächter jedoch gern vergessen: Sprache ist kein Gegenstand, kein absoluter Wert, wie die, die sonst im Grundgesetz stehen. Sie verändert sich allein dadurch, dass man sie benutzt. Egal, woher die neuen Worte hineindrängen – sie werden entweder angenommen oder nach kurzer Zeit verworfen. Eine gesprochene Demokratie, ob man jetzt Coffee to go sagen will oder eben Kaffee zum Mitnehmen.

Ein Gesetz kann nicht bestimmen, was Deutsch ist und was nicht. Wer soll darüber überhaupt entscheiden? Der Duden? Oder Peter Müller? Und was ist mit den Migranten? Man stelle sich Integrationszentren vor, in denen Deutschlehrer sofort jede nicht gemachte Hausaufgabe als Verstoß gegen das Grundgesetz tadeln.

Vielleicht sollten Müller und alle Heimatschutzvereine dieser Welt bedenken: Der Anspruch einer Sprache ist nur so groß, wie der Ehrgeiz der Masse, die sie spricht. Wenn, wir unsere also schützen wollen, dann bitte vor uns selbst. Dazu brauchen wir kein Grundgesetz, und vor allem keine Partei, die uns gute Deutschnoten geben möchte.

 

 
Leser-Kommentare
    • TDU
    • 02.12.2008 um 19:32 Uhr

    Ein bißchen differenzieren sollte der Autor schon. Grundrechte verpflichten den Staat. Bürger können gar nicht aus dem GG zur Verantwortung gezogen werden. Also ist die Einführung eines solchen Artikels erst mal die Garantie, dass keine Regierung uns zu einer anderen Sprache zwingen kann, erst recht nicht, wenn es aus populistischen Erwägungen mal opportun erscheinen sollte.

    Was die Veränderung der Sprache angeht, ist m. E. zu unterscheiden zwischen Schrift und gesprochener Sprache. Bis sich Dialekte oder Denglisch oder sonst was so allgemeinverbindlich so durchsetzen, dass sie die Sprache grundlegend verändern, wird, wenn überhaupt ein äußerst langer Prozess sein.

    Eine ganz andere Frage ist, ob wir die Verfassungsänderung brauchen. Ich glaube nicht, aber jeglicher Alarmismus, egal von welchen Verbänden ist völlig unangebracht. Wer anzweifelt, dass ein Anspruch auf die öffentliche "Dominanz" der deutschen Sprache in Deutschland besteht, möge mir erklären, was er im Sinne hat.

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    Ein bißchen differenzieren sollte der Autor schon.

    Das tut er sehr wohl - er fragt nämlich, wie das mit dem Verfassungsrang für die Deutsche Sprache eigentlich aussehen soll, und setzt sich damit auseinander, dass Sprache nicht mit anderen Werten mit Verfassungsrang vergleichbar ist.

    Zum Beispiel die Meinungsfreiheit zu schützen (als eines der Grundrechte mit Verfassungsrang) ist eine Sache - aber Sprachschutz als Grundgesetzauftrag? Man könnte auch sagen, dass dieser Vorschlag derartiger Unfug ist, dass schon eine derart differenzierte Betrachtung zu viel der Ehre ist. Nicht zuletzt, weil der Vorschlag selbst so undifferenziert ist - und obendrein bei mir den Eindruck verstärkt, dass Politiksimulation für viele Politiker zunehmend zur Vollzeitbeschäftigung wird. Insofern bezieht sich mein persönlicher Alarmismus in dieser Sache auch nur zweitrangig auf eine vermeintlich bevorstehende Bevormundung durch den Staat auf diesem Feld. Viel mehr alarmiert mich, dass die Mehrheit der CDU-Deligierten, einschliesslich mindestens eines Ministerpräsidenten, wirklich allen Ernstes glaubt, dass irgendetwas (die Welt, Deutschland, die Bildung, mein Rückenleiden, was auch immer) dadurch besser wird, dass man die deutsche Sprache als schützenswert ins Grundgesetz aufnimmt.

    Grundrechte verpflichten den Staat. Bürger können gar nicht aus dem GG zur Verantwortung gezogen werden. Also ist die Einführung eines solchen Artikels erst mal die Garantie, dass keine Regierung uns zu einer anderen Sprache zwingen kann, erst recht nicht, wenn es aus populistischen Erwägungen mal opportun erscheinen sollte.
    Die Einführung eines solchen Artikel wäre erst einmal die Garantie dafür, dass irgendwer sich zum Sprachschützer berufen fühlt, mit dem Ergebnis, dass es Sprachschutzgesetze auf Basis des Sprachschutzartikels gibt. (Denn sonst bräuchte man einen solchen Grundgesetzartikel ja gar nicht.) Das wiederum läuft dann unter Garantie darauf hinaus, dass Ausdrucksformen und Redewendungen reglementiert werden - in welchem Kontext auch immer.
    Ich bleibe dabei: was an Ausdrücken (ob originär deutsch oder aus einer Fremdsprache übernommen) albern, unnötig, affig oder vielleicht doch ganz sinnvoll ist, möge doch weiterhin der allgemeine Sprachgebrauch bestimmen, keine staatliche Kommission o.ä. Das hat sich in den letzten paar hundert Jahren ganz gut bewährt und funktioniert auch heute noch ganz gut, was man gut daran sieht, dass "Come in and find out" & Co. schon länger der Vergangenheit angehören.

    ---
    StGB §328, Absatz 2.3:
    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    Ein bißchen differenzieren sollte der Autor schon.

    Das tut er sehr wohl - er fragt nämlich, wie das mit dem Verfassungsrang für die Deutsche Sprache eigentlich aussehen soll, und setzt sich damit auseinander, dass Sprache nicht mit anderen Werten mit Verfassungsrang vergleichbar ist.

    Zum Beispiel die Meinungsfreiheit zu schützen (als eines der Grundrechte mit Verfassungsrang) ist eine Sache - aber Sprachschutz als Grundgesetzauftrag? Man könnte auch sagen, dass dieser Vorschlag derartiger Unfug ist, dass schon eine derart differenzierte Betrachtung zu viel der Ehre ist. Nicht zuletzt, weil der Vorschlag selbst so undifferenziert ist - und obendrein bei mir den Eindruck verstärkt, dass Politiksimulation für viele Politiker zunehmend zur Vollzeitbeschäftigung wird. Insofern bezieht sich mein persönlicher Alarmismus in dieser Sache auch nur zweitrangig auf eine vermeintlich bevorstehende Bevormundung durch den Staat auf diesem Feld. Viel mehr alarmiert mich, dass die Mehrheit der CDU-Deligierten, einschliesslich mindestens eines Ministerpräsidenten, wirklich allen Ernstes glaubt, dass irgendetwas (die Welt, Deutschland, die Bildung, mein Rückenleiden, was auch immer) dadurch besser wird, dass man die deutsche Sprache als schützenswert ins Grundgesetz aufnimmt.

    Grundrechte verpflichten den Staat. Bürger können gar nicht aus dem GG zur Verantwortung gezogen werden. Also ist die Einführung eines solchen Artikels erst mal die Garantie, dass keine Regierung uns zu einer anderen Sprache zwingen kann, erst recht nicht, wenn es aus populistischen Erwägungen mal opportun erscheinen sollte.
    Die Einführung eines solchen Artikel wäre erst einmal die Garantie dafür, dass irgendwer sich zum Sprachschützer berufen fühlt, mit dem Ergebnis, dass es Sprachschutzgesetze auf Basis des Sprachschutzartikels gibt. (Denn sonst bräuchte man einen solchen Grundgesetzartikel ja gar nicht.) Das wiederum läuft dann unter Garantie darauf hinaus, dass Ausdrucksformen und Redewendungen reglementiert werden - in welchem Kontext auch immer.
    Ich bleibe dabei: was an Ausdrücken (ob originär deutsch oder aus einer Fremdsprache übernommen) albern, unnötig, affig oder vielleicht doch ganz sinnvoll ist, möge doch weiterhin der allgemeine Sprachgebrauch bestimmen, keine staatliche Kommission o.ä. Das hat sich in den letzten paar hundert Jahren ganz gut bewährt und funktioniert auch heute noch ganz gut, was man gut daran sieht, dass "Come in and find out" & Co. schon länger der Vergangenheit angehören.

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    StGB §328, Absatz 2.3:
    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    • freerk
    • 02.12.2008 um 19:34 Uhr

    totaler blödsinn diese Diskussion. CDU will doch uns nicht vorschreiben, wie wir die Sprache benutzen.

    • Rahab
    • 02.12.2008 um 19:43 Uhr
    3. das

    bekenntnis zur deutschen sprache - mit verfassungsrang
    bekenntnis zur deutschen küche - mit verfassungsrang
    bekenntnis zum deutschen brauchtum - mit verfassungsrang
    bekenntnis zum deutschen märchenschatz - mit verfassungsrang
    bekenntnis zum deutschen witz - mit verfassungsrang
    bekenntnis zum deutschen volkstanz - mit verfassungsrang
    bekenntnis zum deutschen schwachsinn - mit verfassungsrang

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    hat das Arabische und das Anti-Schweinische doch so etwas wie Verfassungsrang. Oder?

    hat das Arabische und das Anti-Schweinische doch so etwas wie Verfassungsrang. Oder?

  1. Wer sich in solchen Zeiten hohlbirnig mit derlei Nebensächlichkeiten vertändelt, der hat kein Gefühl für die wirklichen Probleme und Sorgen der Menschen!

    • Sieyes
    • 02.12.2008 um 19:59 Uhr

    So eine Schaumschlägerei, die nur für eine schnelle Schlagzeile gut ist, bis die nächste Sau durchs Dorf gejagt wird, kann man eigentlich nur mit Sarkasmus beantworten. In diesem Sinne: Find ich gut! Dann kann man die Bayern endlich anhalten, demnächst eine verständliche Sprache zu sprechen!

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    Stimmt, weil Plattdeutsch und Sächsisch so viel besser sind und alle Bayern ausschließlich Bayerisch reden.

    Aber der Autor hat Recht: Eine Sprache ist eben nun mal nur dann lebendig, wenn sie sich verändern, sich der Zeit anpassen kann. Früher wurden Latinismen eingebürgert, dann Romanismen und jetzt eben Anglizismen. Mit Sicherheit werden in der Zukunft auch noch andere -ismen dazu kommen, deswegen wird der Rest der Sprache aber nicht über Bord geworfen.

    Stimmt, weil Plattdeutsch und Sächsisch so viel besser sind und alle Bayern ausschließlich Bayerisch reden.

    Aber der Autor hat Recht: Eine Sprache ist eben nun mal nur dann lebendig, wenn sie sich verändern, sich der Zeit anpassen kann. Früher wurden Latinismen eingebürgert, dann Romanismen und jetzt eben Anglizismen. Mit Sicherheit werden in der Zukunft auch noch andere -ismen dazu kommen, deswegen wird der Rest der Sprache aber nicht über Bord geworfen.

  2. "...kein absoluter Wert, wie die, die sonst im Grundgesetz stehen." Auch das sind keine absoluten Werte, sondern historisch gewordene. Leider keine erkämpften wie die Magna Charta oder die US-Verfassung Wenn man sich so anschaut, was der Herr Schäuble damit so vorhat...

    • gauss
    • 02.12.2008 um 20:17 Uhr

    Scheinbar scheint ja Handlungsbedarf zu bestehen, in Zeiten in denen die Informationen der Ämter bereits auf Türkisch verfasst werden! Man kann dem Kommentar von Herrn Kolat auch klar entnehmen wie zu wider ihm die deutsche Sprache ist.

    Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die offizielle Amtssprache ist nun einmal Deutsch. Nur scheinen immer weniger Menschen dieser mächtig zu sein. Der eigentliche Skandal ist die aufgeregte Debatte über das Thema.

    --
    "that book is dead sexy" -- Xach on #lisp about "Practical Common Lisp"

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    • Rahab
    • 02.12.2008 um 20:45 Uhr

    und die inoffizielle amtssprache dito sind manchmal nur noch so wenig sprache, dass selbst deutschlehrerInnen dazu sagen: komplett neuschreiben - und bringen Sie bitte zum ausdruck, was Sie sagen wollen, in möglichst einfachen worten.

    Scheinbar scheint ja Handlungsbedarf zu bestehen, in Zeiten in denen die Informationen der Ämter bereits auf Türkisch verfasst werden!

    Sie als Deutschsprachpfleger: Bitte den Unterschied zwischen "auf Türkisch verfassen" und "auf Türkisch verfügbar machen" beachten!
    Aber Sie haben natürlich Recht: Schon schlimm, dass sich ein Staat bemüht, auch ausländischen Bürgern relevante Informationen nicht durch eine unnötige Sprachbarriere vorzuenthalten.

    Sie verstehen das mit der Amtssprache offensichtlich arg einseitig restriktiv. Also einmal zur Klärung: dass Deutsch die Amtssprache der Bundesrepublik ist, bedeutet keinesfalls, dass von behördlichen Dokumenten keine Übersetzungen angefertigt werden dürfen. So wenig, wie es bedeutet, dass eine staatliche Organisation wie z.B. das Goethe-Institut keinen ausschliesslich auf Russisch verfassten Rundbrief versenden darf.
    Auch Sie dürften doch nichts dagegen haben, dass zum Beispiel die osteuropäischen Gastarbeiter, die Ihren Spargel stechen, korrekt über das deutsche Arbeits- Steuerrecht unterrichtet werden können.
    Kurzer Abriss: Artikel 23 des BVwVfG regelt die Amtssprache. Abschitt 1 lautet „Die Amtssprache ist deutsch.“ Abschitt 2 regelt, dass Dokumenten, die in anderen Sprachen vorgelegt werden, eine Übersetzung beigelegt werden muss oder diese Übersetzung von der Behörde gegen eine Gebühr angefertigt werden kann. Abschnitt 3 regelt, dass ein Verfahren erst dann beginnt, wenn eine solche Übersetzung vorliegt. Und Abschnitt 4 besagt, dass durch das Einreichen von fremdsprachigen Dokumenten Fristen nur dann gewahrt werden können, wenn innerhalb eines angemessenenen Zeitraums eine Übersetzung nachgereicht wird. (Quelle.)

    Übrigens wenig überraschend, dass für Sie ausgerechnet Türkisch als Beispiel herhalten muss. Ebensowenig überraschend, dass Sie vermutlich nicht wissen, wie es bezüglich Bekanntmachungen in fremder Sprache im Ausland aussieht. In Irland gibt es zahlreiche Bekanntmachungen, speziell zum Arbeitsrecht, ganz selbstverständlich auch in anderen Sprachen als der ersten Amtssprache Irisch. Für Sie sicher besonders schlimm daran: die beiden Amtssprachen sind in Irland sogar in der Verfassung und nicht "nur" in einem Gesetz festgelegt. Und dort ist man im täglichen Leben nun wirklich weit davon entfernt, den Rang von Irisch und Englisch als erster Sprachen einzuschränken. Trotz einiger Tausend osteuropäischer Gastarbeiter (in Irland leben derzeit mehr Polen als Irisch-Muttersprachler und es gibt trotzdem noch keine Anzeichen eines kulturellen Weltuntergangs, der hierdurch verursacht würde).

    Man kann dem Kommentar von Herrn Kolat auch klar entnehmen wie zu wider ihm die deutsche Sprache ist.

    Jedenfalls kann man Ihrem Kommentar ganz gut entnehmen, was Ihnen zuwider ist.

    Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die offizielle Amtssprache ist nun einmal Deutsch.

    Richtig. Schockierenderweise gibt es bereits ein Bundesgesetz sowie zahlreiche Landesgesetze, die eben dies festlegen. Das heisst es gibt eigentlich gar keinen weiteren Regelungsbedarf. Die CDU-Delegierten möchten eine bereits gesetzlich mehrfach festgelegte Selbstverständlichkeit ins Grundgesetz hieven: Die Amtssprache ist Deutsch. Punkt. Was soll das?

    Nur scheinen immer weniger Menschen [der Amtssprache] mächtig zu sein.

    Wieder so ein Stammtisch"argument" bei dem ich gar nicht weiss, wo ich mit dem Auseinandernehmen anfangen soll. Simpelstmöglich kann ich sagen: bitte belegen, dass absolut und/oder proportional zunehmend weniger Bundesbürger Deutsch sprechen. Nicht ganz so simpel argumentierend kann ich mit Ländern um die Ecke kommen, die mehrere Amtssprachen haben. Die Schweiz zum Beispiel, die sich gleich vier Amtssprachen leistet - der Prozentsatz der Schweizer, die tatsächlich Italienisch, Deutsch, Französisch und Rätoromanisch sprechen, dürfte gering sein. Oder Irland - dort ist Irisch die erste Amtssprache. Täglich gesprochen von geschätzten 1,6% der Bevölkerung, als Zweitsprache von etwa 38%. Zum Vergleich: Deutschland hat etwa 76 bis 77 Millionen Deutsch-Muttersprachler. Macht nicht weniger als 93% der Gesamtbevölkerung.
    Oder denken wir gleich europäisch - die EU hat ganze 23 Amtssprachen. Ich vermute, dass auch Sie nicht alle davon sprechen, obwohl Sie EU-Bürger sind. In Ihren Worten an und für sich ein Skandal, dass Sie sich nicht die Mühe machen, die Sprachen Ihrer EU-Mitbürger zu lernen.

    Man könnte weitermachen... welches Deutsch hätten's denn gern geschützt? Plattdeutsch? Bayrisches Deutsch? Österreichisches? Schweizerisches? Sächsisches? Schwäbisches? Kölsch? Hochdeutsch? Wozu Deutschschutz, wenn man dann nicht wirklich alle dazu bringt, ordentliches Deutsch zu sprechen, vom Türken bis zum Bayern oder Sachsen?

    ---
    StGB §328, Absatz 2.3:
    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    http://www.spiegel.de/kul...

    Das war ein Eigentor bezüglich dass immer mehr Menschen der Sprache nicht mehr mächtig seien.

    • Rahab
    • 02.12.2008 um 20:45 Uhr

    und die inoffizielle amtssprache dito sind manchmal nur noch so wenig sprache, dass selbst deutschlehrerInnen dazu sagen: komplett neuschreiben - und bringen Sie bitte zum ausdruck, was Sie sagen wollen, in möglichst einfachen worten.

    Scheinbar scheint ja Handlungsbedarf zu bestehen, in Zeiten in denen die Informationen der Ämter bereits auf Türkisch verfasst werden!

    Sie als Deutschsprachpfleger: Bitte den Unterschied zwischen "auf Türkisch verfassen" und "auf Türkisch verfügbar machen" beachten!
    Aber Sie haben natürlich Recht: Schon schlimm, dass sich ein Staat bemüht, auch ausländischen Bürgern relevante Informationen nicht durch eine unnötige Sprachbarriere vorzuenthalten.

    Sie verstehen das mit der Amtssprache offensichtlich arg einseitig restriktiv. Also einmal zur Klärung: dass Deutsch die Amtssprache der Bundesrepublik ist, bedeutet keinesfalls, dass von behördlichen Dokumenten keine Übersetzungen angefertigt werden dürfen. So wenig, wie es bedeutet, dass eine staatliche Organisation wie z.B. das Goethe-Institut keinen ausschliesslich auf Russisch verfassten Rundbrief versenden darf.
    Auch Sie dürften doch nichts dagegen haben, dass zum Beispiel die osteuropäischen Gastarbeiter, die Ihren Spargel stechen, korrekt über das deutsche Arbeits- Steuerrecht unterrichtet werden können.
    Kurzer Abriss: Artikel 23 des BVwVfG regelt die Amtssprache. Abschitt 1 lautet „Die Amtssprache ist deutsch.“ Abschitt 2 regelt, dass Dokumenten, die in anderen Sprachen vorgelegt werden, eine Übersetzung beigelegt werden muss oder diese Übersetzung von der Behörde gegen eine Gebühr angefertigt werden kann. Abschnitt 3 regelt, dass ein Verfahren erst dann beginnt, wenn eine solche Übersetzung vorliegt. Und Abschnitt 4 besagt, dass durch das Einreichen von fremdsprachigen Dokumenten Fristen nur dann gewahrt werden können, wenn innerhalb eines angemessenenen Zeitraums eine Übersetzung nachgereicht wird. (Quelle.)

    Übrigens wenig überraschend, dass für Sie ausgerechnet Türkisch als Beispiel herhalten muss. Ebensowenig überraschend, dass Sie vermutlich nicht wissen, wie es bezüglich Bekanntmachungen in fremder Sprache im Ausland aussieht. In Irland gibt es zahlreiche Bekanntmachungen, speziell zum Arbeitsrecht, ganz selbstverständlich auch in anderen Sprachen als der ersten Amtssprache Irisch. Für Sie sicher besonders schlimm daran: die beiden Amtssprachen sind in Irland sogar in der Verfassung und nicht "nur" in einem Gesetz festgelegt. Und dort ist man im täglichen Leben nun wirklich weit davon entfernt, den Rang von Irisch und Englisch als erster Sprachen einzuschränken. Trotz einiger Tausend osteuropäischer Gastarbeiter (in Irland leben derzeit mehr Polen als Irisch-Muttersprachler und es gibt trotzdem noch keine Anzeichen eines kulturellen Weltuntergangs, der hierdurch verursacht würde).

    Man kann dem Kommentar von Herrn Kolat auch klar entnehmen wie zu wider ihm die deutsche Sprache ist.

    Jedenfalls kann man Ihrem Kommentar ganz gut entnehmen, was Ihnen zuwider ist.

    Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Die offizielle Amtssprache ist nun einmal Deutsch.

    Richtig. Schockierenderweise gibt es bereits ein Bundesgesetz sowie zahlreiche Landesgesetze, die eben dies festlegen. Das heisst es gibt eigentlich gar keinen weiteren Regelungsbedarf. Die CDU-Delegierten möchten eine bereits gesetzlich mehrfach festgelegte Selbstverständlichkeit ins Grundgesetz hieven: Die Amtssprache ist Deutsch. Punkt. Was soll das?

    Nur scheinen immer weniger Menschen [der Amtssprache] mächtig zu sein.

    Wieder so ein Stammtisch"argument" bei dem ich gar nicht weiss, wo ich mit dem Auseinandernehmen anfangen soll. Simpelstmöglich kann ich sagen: bitte belegen, dass absolut und/oder proportional zunehmend weniger Bundesbürger Deutsch sprechen. Nicht ganz so simpel argumentierend kann ich mit Ländern um die Ecke kommen, die mehrere Amtssprachen haben. Die Schweiz zum Beispiel, die sich gleich vier Amtssprachen leistet - der Prozentsatz der Schweizer, die tatsächlich Italienisch, Deutsch, Französisch und Rätoromanisch sprechen, dürfte gering sein. Oder Irland - dort ist Irisch die erste Amtssprache. Täglich gesprochen von geschätzten 1,6% der Bevölkerung, als Zweitsprache von etwa 38%. Zum Vergleich: Deutschland hat etwa 76 bis 77 Millionen Deutsch-Muttersprachler. Macht nicht weniger als 93% der Gesamtbevölkerung.
    Oder denken wir gleich europäisch - die EU hat ganze 23 Amtssprachen. Ich vermute, dass auch Sie nicht alle davon sprechen, obwohl Sie EU-Bürger sind. In Ihren Worten an und für sich ein Skandal, dass Sie sich nicht die Mühe machen, die Sprachen Ihrer EU-Mitbürger zu lernen.

    Man könnte weitermachen... welches Deutsch hätten's denn gern geschützt? Plattdeutsch? Bayrisches Deutsch? Österreichisches? Schweizerisches? Sächsisches? Schwäbisches? Kölsch? Hochdeutsch? Wozu Deutschschutz, wenn man dann nicht wirklich alle dazu bringt, ordentliches Deutsch zu sprechen, vom Türken bis zum Bayern oder Sachsen?

    ---
    StGB §328, Absatz 2.3:
    Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.

    http://www.spiegel.de/kul...

    Das war ein Eigentor bezüglich dass immer mehr Menschen der Sprache nicht mehr mächtig seien.

    • Rahab
    • 02.12.2008 um 20:19 Uhr

    ist eine aufgeregte debatte? hier? - nok niks von gemerckt. shade. wieda wat vapasst

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  • Quelle ZEIT ONLINE 2.12.2008 - 19:13 Uhr
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