Online-Shopping Gekaufte Blogger entlarven

Die US-Handelsbehörde hat strengere Regeln für Produktbewertungen erlassen. Blogger müssen künftig angeben, ob es für ihr Lob Geld oder Geschenke vom Hersteller gab.

Die Wettbewerbshüter der US-Handelskammer FTC haben neue Regeln erlassen, um gegen geschönte Produktbewertungen im Netz vorzugehen. Es ist das erste Mal, dass eine Behörde versucht, die wachsende Schar der Online-Beurteilungen zu regulieren.

Die Macht der Produkttester im Internet ist beträchtlich. Tatsächlich recherchieren viele Verbraucher vor einem Kauf oder Vertragsabschluss, was andere User im Netz darüber geschrieben haben. Zwei Drittel aller Käufer tun das laut dem Marktforschungsinstitut Toluna Quick Surveys inzwischen. In einer Studie des Instituts TNS Infratest hatte das Internet als Informationsquelle bei Reisen und Unterhaltungselektronik sogar die Nase vorn –  die Beratung im Fachgeschäft oder der Tipp eines Bekannten sind in diesen Fällen weniger kaufentscheidend.

Anzeige

Auf Reise- und Hotel-Portalen, aber auch bei Amazon und in anderen Online-Shops häufen sich auffällige Lobeshymnen zu bestimmten Artikeln. Selten gelingt der direkte Nachweis, dass die Bewertungen gekauft wurden. Anfang 2009 flog immerhin auf, dass der amerikanische Elektronikhersteller Beklin versucht hatte, positive Amazon-Rezensionen für 65 Cents zu kaufen. Eleganter kommt die Praxis vieler Hotels daher, Gäste für positive Bewertungen ein "Upgrade" in Aussicht zu stellen: Das nächste Mal darf der Bewerter dann für den gleichen Preis eine Klasse besser logieren. Oder er bekommt das Mittagessen gratis.

Nun sollen Blogger kenntlich machen, wenn sie eine Gegenleistung für ihre Bewertung erhalten haben – ganz gleich, ob es sich dabei um Geld, Geschenke oder Vergünstigungen handelt. Wer gegen die Auflage verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 11.000 US-Dollar rechnen. Wie genau die Kennzeichnung auszusehen hat, ließ die Behörde dabei offen. Auch sollen Sünder zunächst mit Verwarnungen davonkommen. Richard Cleland von der FTC sprach im Interview mit der  Computer-Zeitschrift PC World lieber von "Erziehung".

Wenn jemand ein Produkt bewertet und dafür Geld oder andere Gegenleistungen erhält, sei das "als Werbung zu betrachten", heißt es in den FTC-Regeln. "Folglich müssen Blogger, die Werbung betreiben, die materiellen Verbindungen mit dem Verkäufer des Produkts oder Service offenlegen."

 
Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

    Service