Google-Books Richter setzt Streitparteien unter Druck

Ultimatum im Streit um die Buchdigitalisierung: Welche Szenarien drohen, sollten sich Verleger, Autoren und Google der richterlichen Forderung nach einer Einigung entziehen?

In der bisherigen Version kam Richter Denny Chin das "Google Books Settlement" nicht in die Tüte. Bis zum 9. November haben Google und die amerikanische Buchbranche nun Zeit, um den Vergleich zu überarbeiten

In der bisherigen Version kam Richter Denny Chin das "Google Books Settlement" nicht in die Tüte. Bis zum 9. November haben Google und die amerikanische Buchbranche nun Zeit, um den Vergleich zu überarbeiten

In der Debatte um das umstrittene "Google-Book-Settlement" drückt das zuständige US-Gericht aufs Tempo. Bis zum 9. November sollen Google und die amerikanische Buchbranche eine überarbeitete Version ihrer Vereinbarung präsentieren, entschied der New Yorker Richter Denny Chin. Eigentlich hätte er in dieser Woche sein Urteil über die Rechtmäßigkeit des "Settlements" sprechen sollen. Damit wäre die Einigung zwischen Google sowie der amerikanischen Autorengewerkschaft und dem Verlegerverband in Kraft getreten.

Doch nach fast 800 Einwänden gegen den Kompromiss und neuen Bedenken des US-Justizministeriums hatte Richter Chin entschieden, vorab nicht zu entscheiden, sondern das Verfahren noch einmal an die Parteien zurückzugeben.

Beide Vereinigungen hatten Google im Jahr 2005 wegen "massiver Urheberrechtsverletzungen" verklagt, nachdem der US-Konzern begonnen hatte, Bücher aus großen Universitätsbibliotheken in den USA zu scannen und online durchsuchbar zu machen. Bis 2015, so das erklärte Ziel des Internetunternehmens, sollen 15 Millionen Bücher in der Google-Datenbank stehen.

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Das Google-Book-Settlement

Das bisherige Abkommen sah vor, dass Google gegen Zahlung in Höhe von 125 Millionen Dollar das Recht erhält, Millionen Bücher von Universitätenund Büchereien einzuscannen und ins Netz zu stellen.

Für alle bis zum Mai 2009 gescannten Bücher zahlt Google zudem eine Pauschale von 60 Dollar und beteiligt die Rechteinhaber danach mit 63 Prozent an allen Einnahmen, die bislang durch Werbeanzeigen erzielt werden.

Um das Geld zu erhalten müssen sich Autoren und Verleger in der neu gegründeten Book Rights Registry registrieren, eine Art Katasteramt für geistiges Eigentum, dem Google die vereinbarten Gelder ausschüttet.

Im bisherigen Settlement wird Google zudem das Recht zugeschrieben, zukünftig als E-Book-Händler aufzutreten und direkt elektronische Bücher zu verkaufen.

Die Einigung soll für alle betroffenen Rechteinhaber gelten, egal aus welchem Land sie kommen.

Die Parteien sollen nun in einer überarbeiteten Fassung auf die wichtigsten Einwände eingehen. Das US-Justizministerium hatte kritisiert, der Vergleich verstoße in seiner vorläufigen Version nicht nur gegen nationales und internationales Recht, sondern auch gegen das Kartellrecht.

Der Frankfurter Urheberrechtsanwalt Nils Rauer rechnet mit grundlegenden Änderungen. "Das Google Books Settlement in seiner bisherigen Fassung ist tot", sagte er kürzlich auf einer Tagung "Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens" in Berlin. Eingeladen hatte die Heinrich-Böll-Stiftung, das Berliner Informationsportal iRights.info und das Goethe-Institut. Acht Stunden hatten Autoren, Verleger, Justiziare, Googler und Bibliothekare über das Google Books Programm referiert und diskutiert – nicht inhaltslos. Aber leider ohne Ergebnis.

Autoren und Verleger, die vor wenigen Wochen noch den streitbaren Heidelberger Appell unterschrieben hatten, bangen jetzt plötzlich darum, dass das Google Book Settlement platzen könnte. Dadurch würde zwar die Gefahr einer Monopolstellung Googles verhindert werden –, aber auch eine Chance vertan, die womöglich so schnell nicht wiederkommt.

"Ich würde mich freuen, wenn Staat und Öffentlichkeit für die Digitalisierung des gedruckten Wissens, insbesondere von vergriffenen und verwaisten Büchern, aufkommen würden", sagte Matthias Spielkamp, Mitinitiator der Tagung und Projektleiter der Website iRights.info, die sich mit Urheberrecht in der digitalen Welt befasst. 90 Prozent der europäischen Bibliotheksbestände sind im Handel vergriffen oder verwaist – die Urheberrechtsfrist ist noch nicht abgelaufen, doch die Autoren gelten als unauffindbar, weil der Verlag Pleite gegangen ist oder die Erben verschollen sind. 

"Die Digitalisierung von Büchern ist für den Staat schlichtweg zu teuer", erklärte Spielkamp, der den Heidelberger Appell einst als "haarsträubend, voller Fehler und gefährlich" bezeichnet hatte. Google kostet das Digitalisieren zwischen zehn und zwölf Euro pro Buch, insgesamt investiert das Unternehmen einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Damit können bestehende öffentliche Projekte wie die europäische Online-Bibliothek oder das Projekt Gutenberg nicht mithalten. Als die Bayerische Staatsbibliothek die Digitalisierung ihrer Bestände offiziell ausschrieb, machte Google das beste Angebot: Umsonst scannt Google seitdem all diejenigen Bücher des Bibliotheksbestands, die nicht mehr dem Urheberschutz unterliegen, und integriert sie in die Google Buchsuche. Die Bayerische Staatsbibliothek war Googles erster Projektpartner in Deutschland.

"Ein Nichtzustandekommen des Settlements wäre der schlechteste Fall", sagt Spielkamp. Käme der Vergleich nicht zustande, ein langjähriges Gerichtsverfahren wäre die Folge. "Wenn Google nicht den Spaß an seinem Library-Programm verliert, wird der Fall wohl durch alle Instanzen bis zum Supreme Court gehen", beschreibt Spielkamp das Szenario. Vor 2014 sei dann nicht mit einer Einigung zu rechnen.

Spielkamp bezweifelt, dass sich die Gesetzgeber in den USA und Europa während eines laufenden Verfahrens bemühen würden, die bestehenden rechtlichen Lücken zu schließen, die das Google-Buch-Programm offen gelegt habe. Insbesondere bei den verwaisten Büchern ist die Rechtslage weder in den USA noch in Europa hinreichend geklärt.

Die Gegner des Settlements fürchten den Prozess aus anderen Gründen: Google hätte große Chancen, ihn zu gewinnen. Nach amerikanischem Recht verstößt das Google-Books-Programm nicht gegen das Urhebergesetz.

Auch Spielkamp hofft, dass das Settlement nun so überarbeitet wird, dass eine international akzeptierte Lösung gefunden wird. Ein wesentlicher Teil der Lösung könnte eine unabhängige Aufsichtsbehörde sein, wie sie Google vorgeschlagen hat. Hier können sich Autoren und Verlage registrieren, um ihre Ansprüche geltend zu machen. "Man könnte die Behörde unter die Aufsicht der UNESCO stellen, oder zumindest Vertreter von internationalen Verlags- und Autorenverbänden aufnehmen", sagt Spielkamp.

Doch ob die enge Terminvorgabe von Richter Chin für derartige Pläne genug Zeit lässt, kann bezweifelt werden. So äußerte Pamela Samuelson, eine Expertin für Internet und Copyright an der University of California, in der New York Times ernste Bedenken: "Es fällt schwer zu glauben, dass sich in dieser kurzen Zeit so viel ändert, dass auf alle ernstzunehmenden Einwände eine Antwort gefunden wird."

 
Leser-Kommentare
  1. "Die Digitalisierung von Büchern ist für den Staat schlichtweg zu teuer" habe ich so nicht gesagt - oder, wenn ich es doch so gesagt habe, nicht so gemeint ;-) "Der Staat" ist nicht bereit, dafür zu bezahlen (ich spreche ja lieber von der Gesellschaft). Er könnte sie bezahlen, wenn er wollte. Das ist eine politische Entscheidung.

    "Nach amerikanischem Recht verstößt das Google-Books-Programm nicht gegen das Urhebergesetz." Das habe ich sicher nicht so gesagt. Es ist ungklärt, ob die Bücher-Digitalisierung gegen US-Recht verstößt. Google sagt nein, Verleger- und Autorenverband sagen ja. Das Verfahren wird ja nur dann zu Ende geführt (und damit entschieden, ob die Digitalisierung gegen US-Recht verstößt oder nicht), wenn der Vergleich platzt.

    "Ein wesentlicher Teil der Lösung könnte eine unabhängige Aufsichtsbehörde sein, wie sie Google vorgeschlagen hat." Die Parteien (Google, Verlegerverband, Autorenverband) haben die Gründung der Book Rights Registry beschlossen. Wegen des großen internationalen Protests wurde nun angeregt, auch Nicht-US-Vertreter in die BRR zu berufen. Den Vorschlag, die gesamte BRR unter die Aufsicht einer übernationalen Organisation wie die UNESCO zu stellen, kommt nicht von Google. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Vorschlag in den USA auf fruchtbaren Boden fiele.

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    Danke für die Klarstellungen, ich hatte schon wegen "[…] nicht gegen das Urhebergesetz" angenommen der Prozess wäre schon weiter als gedacht - zumal der Abschnitt nicht als Zitat gekennzeichnet war.

    Danke für die Klarstellungen, ich hatte schon wegen "[…] nicht gegen das Urhebergesetz" angenommen der Prozess wäre schon weiter als gedacht - zumal der Abschnitt nicht als Zitat gekennzeichnet war.

  2. Danke für die Klarstellungen, ich hatte schon wegen "[…] nicht gegen das Urhebergesetz" angenommen der Prozess wäre schon weiter als gedacht - zumal der Abschnitt nicht als Zitat gekennzeichnet war.

    Antwort auf "Drei Anmerkungen"

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