Unterlassungsklage Löcher im Netz-Gedächtnis

Wenn weiter so leicht gegen die Namensnennung im Internet geklagt werden kann, klaffen bald riesige Löcher in Onlinearchiven und damit auch in der Geschichte.

Eine Straftat ist irgendwann abgesessen, die Erinnerung daran verblasst – ein Artikel jedoch bleibt. Dass noch Jahre nach einem Verbrechen Texte über einen Täter und seine Missetaten im Netz zu finden sind, kann seine Chance auf Resozialisierung gefährden. Wer seine Strafe gebüßt hat, soll neu anfangen dürfen. So jedenfalls befanden in letzter Zeit immer wieder Gerichte, die eingeschaltet worden waren, um die Löschung von persönlichen Daten aus Blogs, Foren oder Onlinemedien zu erwirken.

Der Berliner Rechtsanwalt Michael Plüschke vertritt oft Menschen, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sehen. Beide Rechte – Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht – seien Grundrechte, und müssten im Einzelfall gegeneinander aufgewogen werden, erklärt er. Straftäter etwa dürften zwar im Zusammenhang mit einer Verurteilung genannt werden, sie sind dann "relative Personen der Zeitgeschichte". Allerdings gelte das nur im engen, zeitlichen Kontext. Nach ein paar Jahren haben auch sie ein Recht auf Resozialisierung.

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Während Printartikel früher in Archiven verstaubten und nur aufzufinden waren, wenn jemand explizit nach ihnen suchte, bleiben Einträge in Onlinemedien oft auf Jahre problemlos auffindbar. "Einige Gerichte haben sich bereits Gedanken darüber gemacht", sagt Plüschke. Und hätten gar überlegt, ob künftig "jeder Artikel so ins Internet gestellt werden müsste, dass Personennamen nach Ablauf der Frist unkenntlich werden". Programmiertes Vergessen sozusagen.

Interessenten dafür gäbe es einige. So gehen die Mörder von Walter Sedlmayr seit ihrer Entlassung dagegen vor, dass ihre Namen weiterhin im Netz auftauchen. Viele Blogger wurden sofort abgemahnt. Auch der Mörder des jüdischen Unternehmers Jakub Fiszman bekam vorm Landgericht Hamburg Recht in der Frage, ob sein Name aus Digitalarchiven zu löschen sei. Obwohl der Mann zu diesem Zeitpunkt in Sicherheitsverwahrung war und von Gerichten also als noch drohende Gefahr betrachtet wurde. Auch ehemalige RAF-Mitglieder behindern laut Joachim Jahn, dem Autor für Rechtsfragen bei der FAZ, "erfolgreich die Aufarbeitung des Linksterrorismus", indem sie unter anderem die Wiedergabe eines früheren Fahndungsplakats untersagen ließen. "Sie wollen die historische Wahrheit vor der interessierten Öffentlichkeit wegschließen lassen", schreibt Jahn.

Es ist ein schwieriges Abwägen. Denn diese nachträglichen Löschaktionen lassen auch Quellen verschwinden, die Gegenstand historischer oder zeitgeschichtlicher Forschung sein könnten. Gedruckte Zeitungen müssen komplett archiviert werden. Zwar gibt es im Zweifel Sperrvermerke, daher ein Text darf auf Anfrage nicht mehr herausgegeben werden. Vorhanden aber ist er noch immer und könnte in fünfzig oder hundert Jahren, wenn das Persönlichkeitsrecht keine Rolle mehr spielt, wieder lesbar sein.

Bei Onlinemedien aber gibt es keine Pflicht, Kopien der ursprünglichen Fassung zu erhalten. "Das hat was von George Orwell, wenn wir Wahrheit vom Zeitpunkt der Betrachtung abhängig machen", sagt Jörg Nabert, der unter anderem auch für ZEIT ONLINE gegen Abmahnungen und Unterlassungsklagen kämpft. In den Onlinearchiven stünden dadurch "Wahrheiten, löchrig wie Schweizer Käse", sagt er. Print ist für ihn deshalb "eindeutig das bessere Medium, was die Archivierung betrifft".

Doch gibt es Leute, die dafür plädieren Print-Archive abzuschaffen. Bei Fotos ist das ja jetzt schon der Fall, die werden auch bei großen Verlagshäusern inzwischen nur noch digital aufbewahrt. "Wo es besonders zeitgeschichtlich wichtig ist, da vergisst das Internet sehr schnell. Wo es aber um Dinge wie Klatsch und Nacktbilder geht, da vergisst es nichts – so was kriegen sie nie wieder raus", sagt Anwalt Nabert.

"Archive sind nicht mehr unantastbar und enthalten nicht unbedingt genau das, was bei Erstveröffentlichung in den Artikeln stand", schreibt der Blogger Agon Buchholz auf seinem Weblog kefk.org. Buchholz. Zeitgeschichte werde so tendenziell zu einer Variablen, die an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst und zukünftig vielleicht auch je nach Interessenlage oder Begehrlichkeit umgeschrieben werden könne.

Auch Anwalt Plüschke weiß um das Problem, sieht aber keine Lösung. Er sagt, dass man bei diesem Thema noch auf eine höchstrichterliche Klärung warte. Die Landgerichte etwa von Hamburg, Köln oder Berlin würden sehr unterschiedlich urteilen. Und immer wieder werde auch diskutiert, ob Onlinemedien verpflichtet werden müssen – für Bücher mit ISBN-Nummern gilt das bereits – eine Kopie des Originals ans Bundesarchiv zu übermitteln, oder es zumindest intern im Original zu archivieren.

Was zu neuen Problemen führen würde. Für Online-Foren und Blogbetreiber beispielsweise wäre eine solche Pflicht kaum zu erfüllen, sagt David Schraven, der für den Blog Ruhrbarone schreibt. "Und wo soll das dann alles abgelegt werden?", fragt er. "Dann müssten sie ja täglich eine Kopie des Internets machen."

Teil eins: Die unselige Praxis der Unterlassungserklärung

 
Leser-Kommentare
  1. Persönlichkeitsrechte sind imho ohne jeden Zweifel höher anzusiedeln als Informationsverlust bei Online-Archivierung. Auch hier beweist die "Netzgemeinde" wieder einmal einen großen blinden Flecken, wenn es um die Rechte anderer geht - immer nur die eigenen Rechte, die eigene Bequemlichkeit zählt (und sei es die, den Namen eines vor Jahrzehnten verurteilten Menschen in Sekundenschnelle per Mausklick wieder auszugraben - wie hirnverbrannt ist es eigentlich, dies unter dem Deckmantel des Schutze "zeitgeschichtlicher oder historischer Quellen" bejammern zu wollen?)

    Die ganze Zeit fordern wir mehr Sicherheit bezüglich der Daten im Netz, auch automatische Verfalldaten wurden schon (unter Datenschutzaspekten!) diskutiert (und in diesem Zusammenhang ausdrücklich gelobt!). Das ist nichts Neues. Mir will scheinen, hier ist einem Journalisten erstmals aufgegangen, dass trotz Internet das gute, alte Archiv, die gute alte Bibliothek noch lange nicht ausgedient hat...

    • maddus
    • 27.10.2009 um 16:57 Uhr

    Eigentlich sollte sich die Frage ja darum drehen, wessen Namen überhaupt erst im Internet oder anderen Medien veröffentlicht werden dürfen. Aber die Behauptung, bei einer Namensnennung wären zu einem Zeitpunkt die Pressefreiheit und zu einem späteren Zeitpunkt die Persönlichkeitsrechte höher zu bewerten, obwohl die Nennung immer im gleichem Kontext steht, kann ich nicht nachvollziehen. Wer einmal im öffentlichen Interesse stand, wird auch immer Teil der Öffentlichkeit bleiben, unabhängig vom Internet. Damit werden sich die im Artikel genannten Mörder und Terroristen wohl abfinden müssen.

  2. Niemand verpflichtet die Zeitung, in einem Fall, in dem die Online-Publikation gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, auch ihr internes digitales Archiv zu löschen - nur online darf sie den Bericht oder die Meldung halt nicht mehr stellen. Das interne digitale Archiv steht deshalb in gleicher Weise für spätere Forschung zur Verfügung wie das interne Print-Archiv. Dass die Medien zu einer solchen gesonderten Archivierung in den verschwindend wenigen Fällen, von denen wir hier reden, keine Lust hätten, kann doch nicht im Ernst angenommen werden.

  3. Die herkömmlichen Archive und der beschränkte Zugriff auf diese zementieren die bestehenden Machtverhältnisse und Regeln für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft. Giftschränke, Bücherverbrennungen, Zugriffsbeschränkungen gehören dazu. Wer glücklich ist mit dem Heute, der möchte auch keinen allgemein zugänglichen Archive.

    Die Internetarchive eröffnen allerdings neue Entwicklungen und die Chance einer weitgehend weniger an die Interessen der Mächtigen gebundenen Forschung und Politik.

    Die Gefahren von Persönlichkeitsrechtsverletzungen sollten vernachlässigbar sein angesichts der Vorzüge des Internets und des Zugriffs für alle.

    Die Versuche, die heutiger widersprüchlichen Interessen über Löschung von Namen und anderen Fakten in den Internet-Archiven zu lösen, ist der falsche Weg und führt gerade hin zu Orwells 1984.

  4. 5.

    Ich finde, es sollte von Fall zu Fall entschieden werden.
    So kann ich es nicht nachvollziehen, dass Terroristen der RAF nun eine Sperrung wünschen.
    Die Hetze, die man so erfährt, lässt es einen vielleicht auch abwägen, ob man nun wirklich zahlreiche Menschen töten und somit im Interesse der Gesellschaft stehen möchte.
    Allerdings beginnt da auch die Pflicht, Historie möglichst sachlich wiederzugeben.
    Leser nehmen schnell eine Meinung, welche in einem Artikel vertreten ist, an.
    Das mag auch an der oftmals einseitigen Schilderung einiger Beiträge im Internet liegen.
    Besonders die Bild, welche gerne nciht fundierte Meinungen bildet, welche viele Leser unbefangen übernehmen, fällt mir dazu ein.

    Objektive Abhandlungen, welche den Sachverhalt ohne Polemik wiedergeben, wären da angebracht.

    Bei kleineren Delikten, wo es sich um Enten handelt und Halbwissen verbreitet wird, kann ich die Sperrung des eigenen Namens aber durchaus nachvollziehen.

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