Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommissarin kündigt Deutschland Geldstrafe an
Weil Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch immer nicht umsetzt, kommt nun der Strafbescheid: EU-Kommissarin Malmström will Ende Dezember handeln.
© Geordes Gobet/Getty Images

EU-Kommissarin Cecilia Malmström
Das Bundesjustizministerium muss sich auf eine Strafzahlung an die EU einstellen: Innenkommissarin Cecilia Malmström werde Deutschland am 27. Dezember zum zweiten Mal formell auffordern, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen, erfuhr ZEIT ONLINE am Rande der Innenministerkonferenz in Wiesbaden.
Mit der zweiten Aufforderung werde Malmström auch die bereits angedrohte Strafzahlung einfordern, hieß es im vertraulichen Kamingespräch der Ressortchefs von Bund und Ländern. Die Höhe der Summe habe sie nicht genannt.
Adressat des Zahlungsbescheides wird das Bundesjustizministerium sein. Das von der FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geführte Ressort ist für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständig. Die FDP ist aber gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wollte bislang sechs Monate Frist durchsetzen. Ein Kompromissvorschlag der FDP, die Verbindungsdaten eines Verdächtigen einzufrieren, sobald Ermittler Verdacht schöpfen, scheiterte an Friedrichs Widerstand.
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Die EU erhofft sich von der Vorratsdatenspeicherung größere Erfolgschancen für die Ermittlungsbehörden im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus. Ein bereits bestehendes Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang 2010 für grundgesetzwidrig erklärt . Begründet wurde das allerdings nicht mit der Speicherdauer von sechs Monaten. Die Vorratsdatenspeicherung kann nach Ansicht des Gerichts durchaus grundgesetzkonform ausgestaltet werden, wenn das Gesetz unter anderem die Datensicherheit, die Verhältnismäßigkeit beim Zugriff auf die Daten und einen Richtervorbehalt berücksichtige.
Derzeit ringen Union und FDP um eine Nachfolgeregelung. Vor wenigen Tagen hatte Friedrich angeboten, die Mindestspeicherfrist auf vier Monate zu senken. Der Vorstoß war als Angebot an den Koalitionspartner gedacht. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle lehnte ihn aber ab.
Zugleich zielte der Vorschlag nach Brüssel: Die EU könnte bei der anstehenden Revision der EU-Richtlinie die Mindestspeicherfrist um zwei Monate senken. Das Einverständnis der FDP vorausgesetzt, könnte Friedrich, unterstützt durch die Bundeskanzlerin, bei Malmström dafür werben. Dann wäre der Konflikt der Bundesregierung mit der Kommission ausgeräumt.









Die Angelegenheit ist in demokratischer und differenzierter Diskussion. Irgendwelche pauschalen Richtlinien müssen mal abwarten. Würde Differenzierung die EU bestimmen, gäbe es Ungarns Pressegesetze und die Glühbirnenverordnung nicht.
..wie hoch denn diese Geldstrafe sein wird?
Gibt es auch schon eine Information darüber...
Die Frankfurter Allgemeine schreibte dazu: »Dem Bundesjustizministerium drohen bei einer Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof angeblich – je nach Ermessen der Richter – Strafzahlungen zwischen 13.000 Euro und 823.000 Euro am Tag.«
Gibt es auch schon eine Information darüber...
Die Frankfurter Allgemeine schreibte dazu: »Dem Bundesjustizministerium drohen bei einer Verurteilung vor dem Europäischen Gerichtshof angeblich – je nach Ermessen der Richter – Strafzahlungen zwischen 13.000 Euro und 823.000 Euro am Tag.«
dafür dass die deutschen Politiker seit acht (8) Jahren die Umsetzung der internationalen Anti-Korruptions-Konvention sabotieren.
Was ich im Übrigen gar nicht verstehe, da doch von den deutschen Politikern auf gar keinen Fall auch nur ein einziger korrupt ist.
Und Nachfragen bei Abgeordneten blieben ergebnislos.Leider.
Und Nachfragen bei Abgeordneten blieben ergebnislos.Leider.
Sollte tatsächlich eine Strafe fällig werden, ist das die Schuld der deutschen Bundesregierung, die dieser Geschichte im Ministerrat zugestimmt hat [1]. Ich fürchte, dass es erhebliche Schwierigkeiten bereiten wird, diese Richtlinie wieder zu beseitigen. Es bleibt zu hoffen, dass sich in der Zwischenzeit keine Koalitionen bilden, die wieder ein Gesetz machen (und es mit etwas handwerklichem Geschick vielleicht haarscharf an einem neuerlichen Verbot durch das Bundesverfassungsgericht vorbeischaffen.).
Eine blöde Nebenwirkung des aktuellen Patt ist auch, dass es keine praktische Handhabe gegen Provider gibt, die immernoch mehr Verbindungsdaten speichern als zum Betrieb ihrer Angebote erforderlich.
[1] http://www.heise.de/newst...
Wer meint, die Länge der Speicherfrist sei etwas, wo man einen Kompromiß erzielen könnte, scheint die Einwände gegen die verdachtslose Bespitzelung aller Bürger überhaupt nicht begriffen zu haben.
Vielleicht sollten im Gegenzug die Befürworter der Legalität von "Raubkopien" als Kompromiß anbieten, daß diese lediglich 6 Monate behalten werden dürfen... denn das wäre ja was ganz anderes als 12 Monate.
... insofern wird leider in der Presse nicht genügend differenziert. Nur weil die Daten von allen gespeichert werden, bedeutet dies nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden einfach Zugriff darauf hätten. Vielmehr können sie nur in den in § 100g der Strafprozessordnung genannten Fällen nach richterlicher Anordnung auf die Daten eines Verdächtigen zugreifen (diese Regelung besteht unabhängig von EU-Recht). Dort, wo der Zugriff möglich ist, wird sich niemand (außer die Straftäter selbst) darüber beschweren. Es geht wirklich um schwere Straftaten. Im Nachhinein zugreifen kann man natürlich nur, wenn überhaupt Daten (und zwar von allen) gespeichert werden. Zum Teil geschieht dies ohnehin zu Abrechnungszwecken. Wegen der vielen flate-rates kam aber der Wunsch des Staates nach einer Vorratsdatenspeicherung zu Strafverfolgungszwecken auf (wobei der Zugriff eben nur im Falle des § 100g StPO möglich ist). Meines Erachtens wäre auf nationales Ebene eine ordentliche Regelung möglich gewesen, die auch den Datenschutz ausreichend berücksichtigt. Leider musste die EU mit ihrer Vorratsdatenrichtlinie dazwischenfunken. Das kommt davon, wenn man leichtfertig Gesetzgebungskompetenzen nach Brüssel verschiebt. Da Brüssel damals seine Kompetenz auf die Zuständigkeit für den Binnenmarkt stützen musste (nach dem Motto: wenn die einen kürzer speichern als die anderen, gebe es eine Wettbewerbsverzerrung), verstehe ich allerdings nicht, was die EU-Kommissarin für Inneres hier zu melden hat.
... insofern wird leider in der Presse nicht genügend differenziert. Nur weil die Daten von allen gespeichert werden, bedeutet dies nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden einfach Zugriff darauf hätten. Vielmehr können sie nur in den in § 100g der Strafprozessordnung genannten Fällen nach richterlicher Anordnung auf die Daten eines Verdächtigen zugreifen (diese Regelung besteht unabhängig von EU-Recht). Dort, wo der Zugriff möglich ist, wird sich niemand (außer die Straftäter selbst) darüber beschweren. Es geht wirklich um schwere Straftaten. Im Nachhinein zugreifen kann man natürlich nur, wenn überhaupt Daten (und zwar von allen) gespeichert werden. Zum Teil geschieht dies ohnehin zu Abrechnungszwecken. Wegen der vielen flate-rates kam aber der Wunsch des Staates nach einer Vorratsdatenspeicherung zu Strafverfolgungszwecken auf (wobei der Zugriff eben nur im Falle des § 100g StPO möglich ist). Meines Erachtens wäre auf nationales Ebene eine ordentliche Regelung möglich gewesen, die auch den Datenschutz ausreichend berücksichtigt. Leider musste die EU mit ihrer Vorratsdatenrichtlinie dazwischenfunken. Das kommt davon, wenn man leichtfertig Gesetzgebungskompetenzen nach Brüssel verschiebt. Da Brüssel damals seine Kompetenz auf die Zuständigkeit für den Binnenmarkt stützen musste (nach dem Motto: wenn die einen kürzer speichern als die anderen, gebe es eine Wettbewerbsverzerrung), verstehe ich allerdings nicht, was die EU-Kommissarin für Inneres hier zu melden hat.
Und Nachfragen bei Abgeordneten blieben ergebnislos.Leider.
..."Die Vorratsdatenspeicherung kann nach Ansicht des Gerichts durchaus grundgesetzkonform ausgestaltet werden, wenn das Gesetz unter anderem die Datensicherheit, die Verhältnismäßigkeit beim Zugriff auf die Daten und einen Richtervorbehalt berücksichtige."
Das sind aber gleich 3 Wünsche auf einmal - DAS geht nun wirklich nicht.
Wie wäre es mal mit einem verhältnismäßigen Gesetz, dass einem demokratisch gesinnten Volksvertreter nicht peinlich sein muß. Aber wenn alle Mitgleidsstaaten ihre Oettingers und Koch-Mehrins nach Brüssel schicken KANN ja nix vernünftiges von da kommen.
Und gewählt habe ich die auch nicht: was will die mir eigentlich erzählen!? pffft!
Läuft nicht erst ein Vertragsverletzungsverfahren ab? Der Artikel klingt so, als könne Frau Malmström sofort Zwangsgelder verstrecken. Kann der Artikel so sortiert werden, dass man versteht wie das genau abläuft. Sonst ist das FUD.
Ansonsten: Deutschland hat damit angefangen und die SPD hat immer dafür gestimmt. Dies sollte auch immer mal wieder erwähnen. Und die Welt fordert seit Jahren nichts anderes mehr in ihren Kommentaren.
http://de.wikipedia.org/w...
Es geht auch schon schon eine Menge. "Leitfaden zum Datenzugriff insbesondere für den Bereich der Telekommunikation"
http://www.vorratsdatensp...
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