Europäischer Gerichtshof: Wegweisendes Urteil zu gebrauchten Software-Lizenzen
Der EuGH hat entschieden, dass gebrauchte Lizenzen von heruntergeladener Software weiterverkauft werden dürfen. Das ist ein Signal auch an die Musik- und Buchbranche.
Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Geklagt hatte der amerikanische Software-Entwickler Oracle, der seine Urheberrechte durch die Münchner Firma UsedSoft verletzt sieht, die mit gebrauchten Software-Lizenzen handelt, wenn diese vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt werden.
Mit dem bei UsedSoft erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer direkt beim Hersteller die Software neu im Internet herunterladen. UsedSoft hatte mit seinen Geschäften nicht nur Oracle, sondern auch weitere US-Konzerne wie Microsoft gegen sich aufgebracht. Der Gebrauchthandel macht den Softwareherstellern Neukunden streitig, zudem verdient der Händler an den Lizenzen.
Software muss zunächst deinstalliert werden
Der Europäische Gerichtshof entschied, wer seine Software weiterverkaufen möchte, muss sie zuerst deinstallieren. Es ist unzulässig, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren.
Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft, sagten die Richter zur Begründung. Das ist der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine "nichtkörperliche Kopie" aus dem Internet handelt. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden.
Die bisherige Rechtsprechung hatte eine Anwendung auf Download-Software überwiegend verneint und damit die Rechteinhaber gestärkt. Folgerichtig setzen diese verstärkt auf den Onlinevertrieb und vereinbaren mit ihren Kunden ein Verbot der Weitergabe, um einen Sekundärmarkt zu behindern.
Das EuGH-Urteil ist nun auch ein Signal an andere Branchen: Es ebnet möglicherweise einem legalen Sekundärmarkt etwa für E-Books und MP3-Dateien den Weg. Auch diese dürften dann "gebraucht" weiterverkauft werden.










Wie kann ich mir als Käufer sicher sein, dass mir der Verkäufer das Nutzungsrecht auch wirklich überlässt? Wie kann ich sicher sein, dass er das Nutzungsrecht davor nicht schon an andere Personen "verkauft" hat? Irgendein nicht-vervielfältigbarer Lizenznachweis, der übertragen werden kann, muss vorhanden sein.
Bei Software auf CDs/DVDs war die Sache bisher eher unproblematisch: der Verkäufer händigte die Original-Datenträger und evtl. noch einen Original-Lizenzsticker aus und der Käufer war auf der sicheren Seite.
Bei Software, die nur als Download angeboten wird, wäre es denkbar, dass der Hersteller eine Art "digitale Lizenzurkunde" bereitstellt, auf der der Lizenzinhaber vermerkt ist. Der Lizenzinhaber kann mit einem Einweg-Passwort geändert werden, nach jeder Änderung wird automatisch ein neues Passwort erstellt.
Allerdings stellt sich dann die Frage, ob man den Hersteller dazu verpflichten kann, so etwas anzubieten. Wohl eher nicht. Und natürlich würde gegenüber dem Hersteller offengelegt, wer wann welche Software genutzt hat. Datenschutzrechtlich nicht ganz unproblematisch.
Allerdings würde dieses System ohnehin nur bei teurerer Software wirtschaftlich sein. Bei einem Programm für einige hundert Euro ist eine Umschreibung der Lizenz vernachlässigbarer Aufwand. Bei 200 MP3s, die "gebraucht" vielleicht noch 50ct pro Datei kosten, wird der Käufer spätestens nach der fünfzigsten Passworteingabe genervt aufgeben.
"Die Kontrolle ist kein Argument, denn es ist bereits so,
dass ich eine CD mit einer Software bei ebay einstellen und
damit weiterverkaufen kann. Das ganze wird jetzt halt auch
für Software ohne CD möglich, ansonsten ändert sich nichts."
die Kontrolle ist das Argument schlechthin,
physikalische Datenträger sind schon ein bedeutender
Unterschied, die Arbeit und Kosten an Geld und Zeit
verursachen (Versand),
dazu der nötige persönliche Kontakt, alles stark einschränkend
selbst wenn man deren Inhalt kopieren kann,
das gibt es schon lange aber hat sich nie verselbstständigt,
ist dauerhaft begrenzt
erst mit den rein digitalen Dateien gibt es das Problem im höheren Maße,
per Mausklick kann man einen Rechner eine Minute oder auch
eine Woche unbeaufsichtigt lassen und alle Medien der Welt
einsammeln lassen,
Tauschbörsen wie es sie jetzt schon gibt,
wer verkaufen darf, darf auch verschenken,
praktisch ist das deren Legalisierung,
das man keine Privatkopie behalten darf ist natürlich
Teil des Gesetzes, aber wie will man das kontrollieren ohne
Systeme wie Apple oder Steam (ist natürlich auch nicht das Ziel?),
funktionierte bisher schon mit CDs & Co., wenn auf
beliebige Computerdateien ausgeweitet wären es die
aktuellen Tauschbörsen,
mit Bezahlen hin und her will sich gar niemand aufhalten,
freier Eintritt oder maximal mit eigenen Zusatz einbringen,
dafür Rest tauschen..,
wenn es sein muss kann man jedes hin und her mit Betrag x verrechnen..
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