Smart Meter Was der intelligente Stromzähler ausplaudern darf

"Smarte" Zähler verstoßen gegen das Datenschutzgesetz, heißt es in einem aktuellen Gutachten. Es sei denn, Kunden haben dem Ausforschen freiwillig zugestimmt.

"Durch Smart Meter erhobene Verbrauchsinformationen von Privathaushalten sind in der Regel personenbezogene Daten." Der Satz steht in einem Gutachten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) über die sogenannten intelligenten Stromzähler. Den Satz sollten sich alle merken, die ein Haus bauen oder ihre Elektroanlage renovieren, denn ab dem 1. Januar sind dabei Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben. Sie sollen helfen, den Stromverbrauch genauer zu berechnen und so Energie zu sparen.

Allerdings ist es technisch durchaus möglich, dank ihrer Daten auch "Auskunft über die persönlichen und sachlichen Lebensverhältnisse der Nutzerinnen und Nutzer" zu bekommen, wie der ULD es nennt. Mit anderen Worten, der Stromlieferant erfährt, was die Bewohner wann an- und ausschalten, wie viele Menschen in der Wohnung leben und was sie dort so treiben.

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Im Prinzip also widersprechen Smart Meter dem Bundesdatenschutzgesetz und das gleich in mehreren Punkten, erlauben sie doch ein unbemerktes Ausspähen der Stromkunden. Wichtigster Kritikpunkt der Datenschützer: Die Ableseintervalle sind unnötig kurz. Yello Strom des Konzerns EnBW beispielsweise liest die Daten alle 15 Minuten aus, um "Lastprofile" zu erstellen und zu wissen, wann viel und wann wenig Strom ins Netz gespeist werden muss.

Viel zu oft, finden die Datenschützer. Die Aggregierungszeiträume seien so zu wählen, dass aus ihnen keine individuellen Nutzungsprofile berechnet werden können, heißt es in dem Gutachten. Eine standardmäßige Abfrage alle 15 Minuten würde gegen das Gebot der Datensparsamkeit und Datenvermeidung verstoßen und Paragraf 3a BDSG verletzen. Technisch wäre auch eine sekundengenaue Speicherung kein Problem. Von Yello wird sie sogar beworben mit dem Slogan "Ihr Strom wird sichtbar". Zwar sollen die sekundengenauen Daten nicht an Yello übermittelt werden und allein beim Kunden bleiben. Doch wenn Daten erst einmal vorhanden sind, ist die Gefahr groß, dass sie früher oder später auch genutzt werden.

Würden den Kunden ohnehin nur drei verschiedene Tarife angeboten, halten die Datenschützer solche kurzen Intervalle gänzlich für Unsinn. Solche tageszeitabhängigen Strompreise sollen das Netz gleichmäßiger auslasten und so für mehr Effizienz sorgen. Kann der Kunde aber beispielsweise nur zwischen einem Vormittags-, einem Nachmittags- und einem Nachttarif wählen, um Geld zu sparen, müsse auch nicht alle 15 Minuten der tatsächliche Verbrauch ermittelt werden. Es dürften dann auch nur einmal pro Intervall Daten abgefragt werden.

Beanstandet wird in dem Text auch die Idee der Fernabfrage ohne Zutun des Kunden. Diese verletze die Transparenz, da dem Nutzer nicht mehr klar sei, was von ihm wann übermittelt wird. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht vor, dass personenbezogene Daten "grundsätzlich beim Betroffenen zu erheben" sind. Eine Fernabfrage sei daher "datenschutzrechtlich unzulässig".

Leser-Kommentare
  1. "Den Satz sollten sich alle merken, die ein Haus bauen oder ihre Elektroanlage renovieren, denn ab dem 1. Januar sind dabei Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben. "

    Mmmh, gesetzlich vorgeschrieben? Warum kümmert sich dann der Gesetzgeber nicht um die Datenschutzprobleme?

    Und dieser Satz ist Blödsinn: "wie viele Menschen in der Wohnung leben"

    WIe soll das denn gehen? Anhand der Stereoanlagen, die eingeschaltet sind?

    • Rodorn
    • 14.09.2009 um 16:17 Uhr

    Wenn mein Stromlieferant weis wann ich meinen Strom verbrauche? Mein Telefonanbieter weis sogar mit wem ich telefoniere und unsere Regierung speichert unsere mails!

    Wir haben ein Problem mit dem Datenschutz in Deutschland, sogar ein gewaltiges aber die Baustelle heißt mit Sicherheit nicht "intelligente Stromzähler". Hier wird nur von den wirklich wichtigen Fakten abgelenkt!

  2. Redaktion

    Sehr gehrter VogtNuernberg, sehr geehrter Rodorn,

    zwei Menschen verbrauchen mehr Strom als einer. Mit genügend Vergleichsdaten lässt sich problemlos unterscheiden, ob da ein verschwenderischer Mensch wohnt oder zwei ganz normale, ob ein oder zwei Fernseher laufen oder einer um sechs aufsteht und der andere erst um zehn. Oder ob dort eine Hanfplantage im Keller betrieben wird. Denn die Ein- und Ausschaltzeiten der starken Lampen sind dann noch viel besser erkennbar als bisher schon.

    Das Problem ist, dass es schon zu viele Wege gibt, Daten zu sammeln und zu speichern und wir nicht noch mehr brauchen. Vor allem, da künftige Verwendungen und Verknüpfungen dieser Daten mit anderen noch gar nicht abzusehen sind.

    Beste Grüße
    Kai Biermann

  3. ... diese smarten Stromzähler werden schon seit einiger Zeit beworben, gut dazu ein Statement zu kennen.

    • ztc77
    • 15.09.2009 um 6:22 Uhr

    Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Bankkonto (an das ganz normale, nicht an das Onlinebanking). Jeder Erwachsene muss sich eins zulegen, und fast jeder erlebt, dass er Werbung eines anderen Bankunternehmens bekommt (z.B. von "easy Credit"), sobald sein Konto ins Minus geht, ebenfalls "..ein unbemerktes Ausspähen der ..Kunden" mit Weitergabe der Daten. Auch wenn wir schon lange daran gewöhnt sind, der Kontoauszug liefert der Bank ein hervorragendes Mittel, den Kunden auszuspähen, im Sinne eines "Psychogramms", das nachprüfbar an Dritte weitergegeben wird. Würden Sie dies z.B. einem Arzt erlauben? Umgekehrt flattern Anlage-Angebote ins Haus, sobald unser Konto längerfristig im Plus steht. Schon hier wird der Kunde daran gewöhnt, sich "gläsern" zu zeigen und die Datenweitergabe als reines Komfortangebot zu werten, was sie nicht ist.
    Mit diesem Kommentar, der von Ihnen grade gelesen wird, erlaube ich der ZEIT-Onlineredaktion, meinen Rechner teilweise auszuspähen und z.B. Cookies zu setzen. Andere Firmencomputer haben die gleiche Möglichkeit, - wir durchschauen es nicht und legen uns Wurschtigkeit zu.
    Intelligente Stromzähler sind somit schon der DRITTE Schritt auf dem Weg zum gläsernen Kunden, und es ist nur eine Frage der Zeit, wann intelligente Wasser- und Gaszähler folgen werden. Sogar das Mülltonnensystem, aus durchaus sinnvollen Gründen ausgedacht, kann Kundendaten liefern, - noch nutzt es keiner intelligent (mit Ausnahme der Sperrmüll- und Pfandflaschensammler).

  4. Wer sich weiterhin vormacht, die Datensicherheit sei in Deutschland gewährleistet, den wird ein böses Erwachen heimsuchen. Da es sich in diesem Artikel aber eigentlich um intelligente Stromzähler handelt, sei dem interessierten Leser http://www.energiesparclu... empfohlen. (Dort gibt es u.a. ein Interview mit der Verbraucherzentrale zum Thema Datenschutz und Smart Meter.)

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