Google-Books
Bücher-Deal gilt nicht für Deutschland
Google und die US-Verleger haben eine neue Vereinbarung zu der geplanten Online-Bibliothek vorgelegt. Diese schränkt den Geltungsbereich des Bücher-Abkommens ein.
© JOEL SAGET/AFP/Getty Images

Google will das Wissen der Welt digitalisieren. Durch die neue Vereinbarung rückt eine Einigung des umstrittenen Buchgeschäfts näher
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich der Online-Gigant Google und die US-Verleger darauf verständigt, dass das "Google Book Settlements" nur für Bücher gilt, die urheberrechtlich in den USA, Kanada, Großbritannien oder Australien registriert sind. Damit wären mehr als 95 Prozent der Bücher, die in Deutschland oder anderen Ländern außerhalb dieses Geltungsbereiches verlegt wurden, nicht mehr Bestandteil der Vereinbarung. Zudem sollen Google-Konkurrenten wie Amazon oder Microsoft der Zugang zu eingescannten Büchern erleichtert werden.
Mit der abgemilderten Version der umstrittenen Vereinbarung für die Bereitstellung von digitalisierten Büchern im Internet reagierte Google auf die heftige Kritik aus Europa und auf die Einwände des US-Justizministeriums. Über den neuen Vorschlag muss nun ein New Yorker Richter entscheiden.
Seit Jahren digitalisiert Google Bücher, die im Handel nicht mehr zu bekommen sind. Online sind bereits einige Millionen Werke verfügbar. Vertreter der amerikanischen Verleger und Autoren hatten Google angeklagt, weil der Konzern ohne Zustimmung der Rechteinhaber ungefähr sieben Millionen Bücher eingescannt und teilweise online zugänglich gemacht hatte.
Ursprüngliche Entscheidung wurde zurück genommen
Im Oktober vergangenen Jahres hatten sich der Internetkonzern und die amerikanische Buchbranche dann auf einen Vergleich geeinigt, der vor allem den elektronischen Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Büchern regeln sollte. Die ursprüngliche Vereinbarung wurde jedoch zurückgezogen, nachdem das amerikanische Justizministerium Einwände erhob.
Auf dem europäischen Buchmarkt hatte die Vereinbarung für Empörung gesorgt, da auch Bücher ausländischer Autoren von dem Verfahren des US-amerikanischen Justizsystems betroffen sein können. Kritisiert wurde zudem, dass Google die Rechteinhaber nicht um ihre Zustimmung zum Scannen gefragt hatte.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bezog vor einigen Wochen klar Stellung gegen den Bücher-Deal: "Für die Bundesregierung ist klar: Das Urheberrecht muss auch im Internet seinen Platz finden. Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird."
Die US-Justizministerium befürchtete durch die vorherige Vereinbarung eine Gefährdung des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Besonders umstritten war der Umgang mit Titeln, die vergriffen sind, aber dennoch dem Urheberschutz unterliegen, ohne dass ein Kontakt zum Autor hergestellt werden kann.
- Datum 14.11.2009 - 16:33 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE, dpa, Reuters
- Kommentare 7
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Soll ich mich nun darüber freuen oder mich beklagen? Vielleicht gibt es für das Internet nur eine Zukunft, weil die User dies so wollen - Open Source und Kostenlos!
Wer braucht bezahlte Autoren wenn es so viel Unbezahlte gib?
Da regen sich die Merkantilen kräftig auf wenn sie von Urheberschutz sprechen - es gibt keinen Schutz und es wird nie wieder weinen geben!
Also gewöhnt euch an den Gedanken - Daten kann man auch bei einer "USB Stick Party" tauschen oder über digitalen Kurzwellenfunk!
...Wenn das so bleibt sollten Sie weinen. Aber es ist Hoffnung. In Deutschland ist man sehr langsam mit neuen Dingen und gegenüber dem Verbraucher brutal. Gerade für schnell Recherschen bishin zur Promotion ist es aber eine Katastrophe, wenn die Bücher nicht im Internet sind.
Bei ca. 75% der Bücher, die Google eingescannt hat, konnte man den Autor nicht mehr ermitteln!
Warum findet man nicht eine einfache Lösung? Diese Werke werden eingescannt und für die Autoren wird eine Rücklage geschaffen, die der normalen Entlohnung für Autoren entspricht. So kann beiden geholfen werden, Google sorgt dafür, das das Weltwissen in Büchern in untergeht und falls sich Rechteinhaber finden, so werden sie fair entlohnt. Wichtig ist doch vor allem, daß diese Literatur nicht untergeht!
Unsere Kanzlerin brilliert mal wieder durch einseite Lobbyistenmeinung. Denn weder Google noch andere "Einscanner" haben die Absicht, Autoren um ihre - oft sehr schmalen - Tantiemen zu prellen. Vielmehr verschaffen sie so vergessenen Autoren die Möglichkeit, geschaffene Werke weiter zu verbreiten. Die wirklichen Gegner sind die Verlage, denen die Neuauflage einerseits zu teuer ist und die aber ihren antiquierten Geschäftsmethoden ( alles meins! ) weiter nachgehen wollen.
Ein weiteres großes Problem ist, daß Wissen oft nur gegen hohes Entgelt zur Verfügung steht. Verlage und Autoren bauen aus Geldgier Hürden auf, die wirkungsvoll verhindern, daß Menschen und Institutionen, die nicht über das nötige Kleingeld verfügen, überhaupt an Wissen gelangen. Schon heute können sich Bibliotheken die Kosten für manche Fachliteratur oder -zeitschriften kaum noch leisten. Dieses Wissen bleibt dann den wenigen Reichen vorbehalten!
Sie schreiben:
"Ein weiteres großes Problem ist, daß Wissen oft nur gegen hohes Entgelt zur Verfügung steht. Verlage und Autoren bauen aus Geldgier Hürden auf, die wirkungsvoll verhindern, daß Menschen und Institutionen, die nicht über das nötige Kleingeld verfügen, überhaupt an Wissen gelangen."
Aus Geldgier? Wissen Sie wie erbaermlich wenig Lektoren verdienen? Oder Autoren, die nicht auf Bestsellerlisten vertreten sind? Wuerden Sie auch sagen, dass Klempner "aus Geldgier" Huerden aufbauen, die wirkungsvoll verhindern, dass Menschen, die nicht ueber das noetige Kleingeld verfuegen, der Abfluss gereinigt wird?
Auch Mittellose koennen in Bibliotheken gehen, fuer einen Jahresbeitrag von ca 6 Euro. Wenn Google an Autoren und Verlage wenigstens die fuer Bibliotheken ueblichen Tantiemen abfuehren wuerde, dann waere ja schon vielen geholfen. Das Geld koennte man ja ueber ein Click-and-Buy System wieder hereinholen - indem man eben pro Buch 50 cent Nutzungsgebuehr erhebt.
muß heißen:
Google sorgt dafür, das das Weltwissen in Büchern nicht untergeht !
Sie schreiben:
"Ein weiteres großes Problem ist, daß Wissen oft nur gegen hohes Entgelt zur Verfügung steht. Verlage und Autoren bauen aus Geldgier Hürden auf, die wirkungsvoll verhindern, daß Menschen und Institutionen, die nicht über das nötige Kleingeld verfügen, überhaupt an Wissen gelangen."
Aus Geldgier? Wissen Sie wie erbaermlich wenig Lektoren verdienen? Oder Autoren, die nicht auf Bestsellerlisten vertreten sind? Wuerden Sie auch sagen, dass Klempner "aus Geldgier" Huerden aufbauen, die wirkungsvoll verhindern, dass Menschen, die nicht ueber das noetige Kleingeld verfuegen, der Abfluss gereinigt wird?
Auch Mittellose koennen in Bibliotheken gehen, fuer einen Jahresbeitrag von ca 6 Euro. Wenn Google an Autoren und Verlage wenigstens die fuer Bibliotheken ueblichen Tantiemen abfuehren wuerde, dann waere ja schon vielen geholfen. Das Geld koennte man ja ueber ein Click-and-Buy System wieder hereinholen - indem man eben pro Buch 50 cent Nutzungsgebuehr erhebt.
So sehr ich den obigen Kommentarbeiträgen zustimme, so kommt doh eines sehr zu kurz:
Das Urheberrecht hat nicht nur eine finanzielle Dimension. Es geht dabei nicht ausschließlich um die Entlohnung des Autors. Es geht auch um sein legitimes Interesse an dem Ob und dem Wie der Veröffentlichung überhaupt, und zwar nicht als Teil seiner finanziellen Interessen, sondern als Teil seines Persönlichkeitsrechts.
Ich kann deshalb dem o. g. Standpunkt nicht zustimmen, es sei das Wichtigste, dass die Bücher und das darin enthaltene Wissen nicht verloren gingen. Schließlich muss auch diese Entscheidung dem Autor selbst zustehen. Er muss darüber entscheiden können, ob sein Buch überhaupt noch weiter verlegt werden soll oder ob er dies nicht mehr wünscht, etwa weil er von dem darin geäußerten wissenschaftlichen oder sonstigen Standpunkt mittlerweile Abstand genommen hat. Deshalb ist es bedenklich und mit dem deutschen Urheberrechtsgedanken wohl nicht zu vereinen, ein Buch überhaupt ohne die Zustimmung des Rechteinhabers zu veröffentlichen, ob erreichbar oder nicht. Ein vom Autor losgelöstes Veröffentlichungsinteresse ist in Deutschland aus guten Gründen erst ab 70 Jahren nach dem Tod des Autors anerkannt. Will man dies gesetzlich ändern, so bedarf es einer Debatte darüber, ob man in Deutschland grundsätzlich den anglo-amerikanischen Urheberrechtsgedanken annehmen will, der mehr von der finanziellen Seite und weniger von der persönlichen Stellung des Autors zu seinem eigenen Werk ausgeht.
... schnell finden, was man recherchieren will. Ohne Google hätte ich meine letzten beiden Bücher gar nicht schreiben können.
Also lasst Google bitte möglichst ungestört scannen und die Bücher online verfügbar machen. Alles andere ist Steinzeit.
Früher hätte ich die Bücherstapel monatelang von Hand durchsuchen müssen in der Staatsbibliothek.
Kann man Google irgendwie gegen die Verlage unterstützen? Die wollen doch nichts für die Autoren erreichen, sondern nur selber abzocken.
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