Yasni, 123people & Co. Die Schleppnetz-Fischer

Personensuchmaschinen wie Yasni sind eine logische Folge unserer Neugier und der Fähigkeiten des Netzes. Inzwischen aber wächst Widerstand gegen die Datenfischer.

Die Personensuchmaschine, die Menschen liebt

Die Personensuchmaschine, die Menschen liebt

Für die Betreiber ist es "ein demokratisches Instrument zum wichtigen Thema eReputation-Management", die Möglichkeit also, sein virtuelles Erscheinungsbild zu kontrollieren. Kritiker sehen in Personensuchmaschinen wie Yasni, 123people oder Spock dagegen gefährliche Datenkraken, die es besser nicht geben sollte.

Dabei sind sie vor allem ein logischer Schritt: Je besser Suchmaschinen die Weiten des Netzes durchforsten können und je mehr Informationen wir über uns dort hinterlassen, desto umfassender können Google, Bing und die übrigen auch das Interesse befriedigen, das wir an anderen Menschen haben. Denn da wir soziale Wesen sind, ist diese Neugier groß.

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Vor ziemlich genau zwei Jahren startete in Deutschland mit yasni.de die erste Personensuchmaschine. Nur ein paar Monate zuvor war der amerikanische Dienst spock.com online gegangen – mit der Ankündigung des Gründers Jay Bhatti: "Wir wollen ein Profil von jedem Menschen dieser Welt anlegen."

Dieser Anspruch ist es, der den Personensuchmaschinen seit je übel genommen wird, denn bei dem Begriff Profil zucken nicht nur Datenschützer zusammen. Yasni-Erbauer Steffen Rühl hatte daher zu seinem Start verkündet, Privatsphäre und Datenschutz blieben gewahrt, immerhin würden die Menschen durch Yasni nicht durchsichtiger als sie es ohnehin schon seien.

Das aber stimmt so nicht, wie inzwischen auch Gerichte bestätigen.

Was Yasni und andere so zusammenstellen, kann umfassend sein: Bilder, Adressen, Telefonnummern, gar Kontoverbindungen sind schon auf diese Art zusammengesucht worden. Das Problem: Dank der suchmaschinenoptimierten Personensuchmaschinen werden die Daten sehr viel breiter gestreut und sehr viel sichtbarer. Denn der Fakt, der bei einer Google-Suche über die Person vielleicht erst auf Seite 33 der Ergebnisse erschienen wäre, steht nun zuverlässig ganz oben – nicht nur bei Yasni, sondern als Folge auch bei Google. Und wird so von exponenziell mehr Menschen gesehen. Wie ein Schleppnetz, das wahllos aus dem Dunkel des Meeres fischt und die Beute dann an die Oberfläche zerrt.

Um das zu erreichen, bedienen sich die Datenfischer eines Systems von Unterseiten. Yasni beispielsweise legt zu jedem Namen, der dort in die Suchmaske eingegeben wurde, eine Seite mit den gefundenen Ergebnissen an und speichert diese Seiten.

Die Seiten sehen nicht anders aus als die ursprünglichen Suchergebnisse. Sie führen aber zu zwei Dingen. Zum einen tauchen Yasni-Treffer bei Google-Suchen zu beliebigen Personen schnell ganz oben auf, verbergen sich doch Millionen miteinander verlinkter Seiten dahinter. Zum anderen unterliegt die Firma gewissen Verpflichtungen.

Wie das Oberlandesgericht Köln kürzlich urteilte: "Durch das Sammeln der Informationen und ihre – insbesondere übersichtlich nach Kategorien sortierte – Darstellung der einzelnen Suchergebnisse macht die Beklagte (eine Personensuchmaschine die unter www.anonym2.de firmierte, d. Red.) sich die dargestellten (Fremd-)Inhalte als eigene Inhalte zu eigen. Sie erbringt durch die Katalogisierung und Aufbereitung der Informationen eine eigene Leistung, die gerade Zweck der betriebenen Suchmaschine ist."

Das bedeutet, dass Angebote wie Yasni eben keine normalen Suchen sind, sondern dass sie gezielt Profile anlegen und speichern. In dem zitierten Fall ging es um ein Portraitfoto des Klägers. Das stand auf der Seite seines Arbeitgebers und er wollte nicht dulden, dass eine solche Suchmaschine es zusammen mit seinem Namen und anderen Daten weiterverbreitet. Das Gericht gab ihm Recht. Nur weil etwas öffentlich verfügbar ist, darf man es noch nicht zusammensammeln. Zumindest nicht einfach so.

Mit anderen Worten: Personensuchmaschinen, die Daten von Menschen aggregieren, schützen nicht die Privatsphäre, sondern zerstören sie noch weiter. Der renommierte Datenschützer Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schlesweig-Holstein, nennt sie daher "Internet-Fahndungsinstrumente für Jedermann und Jedefrau", die für die "Objekte der Suchbegierde schlimme existenzielle Konsequenzen bewirken" könnten. Vor allem, wenn sie dabei Dinge finden, die eigentlich niemand finden soll.

Umso interessanter, dass Yasni-Gründer Rühl bei der Vorstellung einst sagte, man erstelle keine personenbezogenen Profile ohne Wissen der Betroffenen. Und auch in den Erläuterungen der Seite steht: "Persönlichkeitsprofile werden auf yasni.de nur nach entsprechender Registrierung und Einwilligung des Nutzers und nur nach seinen Vorgaben erstellt." Die riesigen Namensraumlisten, die man trotzdem automatisiert anlegt, nennt man daher vorsichtshalber nicht Profile. Obwohl sich dahinter genau solche verbergen.

Kein Wunder, dass Datenschützer diese technische Entwicklung eher besorgt betrachten. Das österreichische Pendant 123people.at beispielsweise hat gerade den österreichischen Big-Brother-Award in der Kategorie Kommunikation und Marketing "gewonnen".

Eben weil es inzwischen so leicht ist, Daten über Menschen zusammenzusuchen, müsste sensiblen Informationen ein besonderer Schutz zukommen, schreibt beispielsweise der Anwalt für Datenschutzrecht Carsten Ulbricht. "Das Angebot einiger Personensuchmaschinen läuft diesem Schutz diametral zuwider, wie nun auch das LG Köln bestätigt hat."

Und dann gibt es noch jene, die sagen, man solle die Maschinen nutzen, um bestimmen zu können, welche Informationen sie verbreiten. Denn, wer sich anmeldet, der könne falsche oder unangenehme Links und Bilder aus seinem Profil verbannen. Das aber hat durchaus den Ruch von Erpressung: Kooperiere mit uns oder wir verbreiten über Dich, was wir finden können.

Eine Methode, die 123people.at unter anderem die Nominierung für den Big Brother Award eingebracht hat. Zitat aus der Begründung: "Unterstellt man dem Unternehmen nicht Unvermögen, sondern Methode, dann läuft alles auf eine Form von Nötigung hinaus, um an qualitativ hochwertige, weil richtige Datensätze zu gelangen: Es werden so lange dubiose bis falsche Angaben über eine Person verbreitet, bis diese Kontakt mit 123people aufnimmt und alle Daten richtigstellt."

 
Leser-Kommentare
  1. Redaktion

    In dem Artikel war ein Fehler enthalten. Das zitierte Urteil richtete sich nicht gegen Yasni selbst, sondern gegen einen Mitbewerber, der zu der Zeit unter www.anonym2.de firmierte.

    Ich bitte um Entschuldigung.
    Kai Biermann

  2. Mein Realname ist ziemlich einzigartig. Es gibt afaik nur 2 andere Personen die den gleichen Namen haben und wenige mehr, die sich den gleichen Nachnamen teilen (unter 100 jedenfalls).

    In meinen Jungen Jahren (lies: mit 14) habe ich ein paar dumme Sprüche gepostet in 'nem Forum dass noch jetzt auf allen Suchmaschinenlisten auftaucht. Nichts Abwertendes oder Böses, einfach nur 'ne sehr alberne Geschichte zu 'nem Thema das mich in dem Alter (ich verrate es mal: es ging um ein Science-Fiction-Spiel) interessierte. Obwohl ich an der Quelle meinen Namen habe entfernen lassen wird dieser Post in anderen Foren ab und zu noch zitiert, wodurch da mein Name wieder drin auftaucht.

    Zum Glück geht dieser Eintrag im Rest meiestens unter. Die meisten Einträge zu meinem Namen sind Rezensionen über Bücher, CDs und Spiele mit Tiefgang. Die geben meinen Geschmack preis, sind aber nicht peinlich und meistens auf einem durchweg akezptablen Niveau verpasst - für mich sind sie eher ein Pluspunkt als etwas vor dem ich mich verstecken will.
    Daneben findet sich mein Name noch im Copyright auf mehrere Künstlernamen (inkl. der darunter erschienenen Werke) mit denen ich mal Musik gemacht habe in meiner Jugend. Aus meinem kulturellen Engagement lasse ich mir keinen Strick drehen.

    Aber Yasni findet auch Einträge in Umgebungen die eigentlich nicht öffentlich einsehbar sind - und man kann das nicht so einfach unterbinden. Das ist der Knackpunkt. Und daher finde ich diese Suchmaschine scheiße.

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    ...dann sind sie öffentlich einsehbar, denn sonst würde Yasni sie nicht finden. Klassischer Widerspruchsbeweis.

    ...dann sind sie öffentlich einsehbar, denn sonst würde Yasni sie nicht finden. Klassischer Widerspruchsbeweis.

  3. ...dann sind sie öffentlich einsehbar, denn sonst würde Yasni sie nicht finden. Klassischer Widerspruchsbeweis.

    Antwort auf "Ich hasse diese Dinger"
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    die Seiten des Forums unseres Abijahrgangs. Die Beiträge sind nicht alle öffentlich zugägnlich (/nicht dafür gedacht) - die Threadtitel tauchen aber trotzdem bei yasni unter meinem Namen auf. Das wird eine Macke der Forensoftware sein, ja - aber änder nichts am Ergebnis.

    die Seiten des Forums unseres Abijahrgangs. Die Beiträge sind nicht alle öffentlich zugägnlich (/nicht dafür gedacht) - die Threadtitel tauchen aber trotzdem bei yasni unter meinem Namen auf. Das wird eine Macke der Forensoftware sein, ja - aber änder nichts am Ergebnis.

  4. die Seiten des Forums unseres Abijahrgangs. Die Beiträge sind nicht alle öffentlich zugägnlich (/nicht dafür gedacht) - die Threadtitel tauchen aber trotzdem bei yasni unter meinem Namen auf. Das wird eine Macke der Forensoftware sein, ja - aber änder nichts am Ergebnis.

    • mimu96
    • 05.11.2009 um 16:40 Uhr

    In wieweit kann man denn auf die Urheberrechte pochen, wenn eine solche Firma Bilder wie zum Beispiel angsprochene Portraitfotos verwendet?

  5. Redaktion

    Sehr geehrter mimu96,

    bei der Klage ging es um das Recht am eigenen Bild, also ein Persönlichkeitsrecht, nicht um Urheberrechte. Ich bin kein Anwalt und kann und will Ihnen keine Rechtsberatung geben. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die Lage ähnlich ist, wenn Sie beispielsweise ein von Ihnen gemachtes Bild nur für eine bestimmte Seite autorisiert haben und solche Suchmaschinen es in in ihren Servern ntuzen - widersprechen Sie doch einfach. Wie beispielsweise Yasni versichert, nimmt man es dann sofort raus.

    Beste Grüße
    Kai Biermann

  6. Es tut so, als sei jeder Name bei ihm registriert. Während man sich bei Xing und anderen anmelden muss, zeigt Yasni Ergebnisse zu Namen in Google an, deren Besitzter sich dort aber nicht registriert haben. Dabei zieht es seine Ergebnisse im Wesentlichen aus Google. Als Privatperson hat man kaum Möglichkeiten, gegen diesen Namensklau vorzugehen.

    • delo01
    • 07.11.2009 um 8:00 Uhr

    § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

    So steht es im Bundesdatenschutzgesetz. Wenn ich als Betreiber einer Suchmaschine Millionen von Seiten mit personenbezogenen Daten in den Google Index pumpe nur damit ich von den Namenssuchen bei Google einen möglichst hohen Traffoc abgreife, dann wird die Vorschrift bewußt ignoriert.

    Ganz unabhängig davon beruft sich Yasni auf den §28 Abs.1 Nr.3, der eine Speicherung öffentlich zugänglicher personenbezogener Daten erlaubt, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.
    Und genau das sehe ich bei Personensuchmaschinen nicht. Wieso gehen die davon aus, dass deren Kommerz wichtiger ist als meine Privatsphäre?

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