Vorratsdaten Kritisch, aber nicht kritisch genug
Die Bundesverfassungsrichter haben die Mächtigkeit der Vorratsdaten erkannt und sehen deren Speicherung kritisch. Beseitigen aber werden sie das Gesetz wohl nicht.
Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht scheint, zumindest legen das die Nachrichten bei den Netzwerken Twitter und Identica (gesammelt nachzulesen bei Netzpolitik) nahe, spannend zu sein. Es geht um viel: Informations- und Meinungsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung, Kernbereichsschutz der Privatsphäre – alles Rechte, die Freiheiten garantieren und vor Zugriffen des Staates schützen sollen.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kündigt gleich zu Beginn an, eine grundsätzliche Entscheidung über die Speicherung von Vorratsdaten fällen zu wollen. "Es wird das verfassungsrechtliche Grundsatzproblem zu beleuchten sein, ob eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von sechs Monaten, wie sie das Gemeinschaftsrecht zwingend vorgibt, überhaupt mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar sein kann", sagt Papier. Und weiter: Die heute verhandelten Punkte würfen "grundlegende Fragen bezüglich des Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf". Es sei zu klären, "ob die anlasslose Vorratsdatenspeicherung überhaupt verhältnismäßig" ist.
Das Verhalten der Richter zeigt, dass ihnen die Tragweite der gesetzlichen Änderungen und ihrer Entscheidung wohl bewusst ist. Immer wieder fragen sie bei den Sachverständigen der Kläger und denen der Bundesregierung nach. Und wirken dabei durchaus kritisch.
So will einer der Richter vom Vertreter der Bundesregierung wissen, wieso die Regierung glaubt, dass gespeicherte Vorratsdaten nur ein geringer Eingriff in Selbstbestimmung und Privatsphäre seien. Immerhin seien die Profile, die sich aus den Verbindungsdaten ergäben, "doch sehr ergiebig". Und wieso würde es zwar zu weit gehen, Reisedaten von der Bahn zu speichern, nicht aber die Verkehrsdaten der Telefone?
"Die Richter haben das Problem in aller Vielschichtigkeit verstanden und ihnen sind die Auswirkungen sehr klar", sagt Frank Rieger, der als Beobachter des als Sachverständigen geladenen Chaos Computer Clubs die Verhandlung verfolgt.
Und nicht nur das. Offensichtlich haben sie auch den Kern der Gefahr schnell eingegrenzt, dass, was Kritiker wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar als Dammbruch bezeichnen: So fragt Richterin Christine Hohmann-Dennhardt, wo denn die Grenze der Datenspeicherung sein solle und wo die Bundesregierung diese sehe. Die Antwort des Prozessbevollmächtigten Christoph Möllers sorgt für Gelächter im Beobachterraum: Die Grenze liege bei der Beschränkung der Dauer der Speicherung auf sechs Monate.
Möllers scheint tatsächlich nicht in der Lage zu sein, irgendeine andere Begrenzung zu ziehen. Was die Meinung der Kritiker bestätigt, die sagen, solle die Speicherung voll wirksam werden, gäbe es keine Privatsphäre mehr, in die man sich zurückziehen könne. Ähnlich sehen das offensichtlich auch die Richter, fragen sie doch, wo bitte der Unterschied sei zur inhaltlichen Überwachung und Protokollierung? Im Übrigen zeigt sich Papier verwundert, dass nur ein politischer Beamter zur Verhandlung angereist ist und kein Politiker: "Der Senat ist verwundert, dass sich für das angegriffene Gesetz heute kein politisch Verantwortlicher hat finden können, der es verteidigt."
- Datum 15.12.2009 - 16:35 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Seit 1983 urteilt das Verfassungsgericht kritisch zur Datenverarbeitung.
Damals,es ist nun 26 Jahre her, wollte man die Datenverarbeitung begrenzen. Was ist daraus geworden ?
Eine riesiges,kaum überschaubares Rechtsgebiet ist entstanden.
Kaum einer kann es überblicken und seit 26 Jahren sind solche Massen an Datenverarbeitung entstanden, dass man gar keine Hoffnung darauf setzen soll, gegen diese Datenflut könnten die Dämme des Gerichts helfen.
Selbst wenn sie aufgestellt werden, wird die Flut sie wegspülen.
Ich muss ehrlich sagen, dass mir das große Angst macht. Der Staat verstößt doch ganz klar geegn das grundgesetz und eine Menge andere Gesetze und Prinzipien(Erforderlichkeitsgrundsatz) , während der Bürger, völlig machtlos, sich ausspionieren und überwachen lassen muss. Emails und Telefongespräche werden gespeichert und der Bundestrojaner kann sogar durch das BKA auf jeden Computer intalliert und ausgeführt werden. Dazu kommt noch dass das BKA seit Januar einen Terrorverdächtigen abhören, filmen und fotographiereh, völli egal wo er sich befindet. Also ist es dadruch möglich, dass wenn ich jemanden Zuhause hab, der aus irgendwelchen Gründen verdächtig ist, die Polizei meien Wohnung abhöhrt, filmt und fotographiert. Dieser Verdächtige muss sogar über sich ergehen lassen, dass das BKA jederzeit seine Wohnung, ohne sein Wissen betreten und druchsuchen darf. Es sit unglaublich wieviele Grund- und Menchenrechte hier gebrochen werden!!!
Wenn man mal ins Ausland schaut, sieht man Länder in denen solche Antoterror Gesetze dazu geführt haben, dass das eigene Volk kontrolliert wird. Rund um die uhr überwachung. einschränkung der MEinungsfreiheit ect. Wo soll das bei uns hinführen?
Lesen Sie sich hier mal das GEspräch mit Gerhart Baum durch, der ehemalige Innenminister. Da kann man wirklich nur Nagst bekommen!
http://issuu.com/amnesty_...
Ich möchte gerne ein anderes System. Merkelsofts "Deutschland 1984" ist mir eindeutig zu kompliziert, es ist nicht benutzerfreundlich und immer kurz vor'm Absturz. Eigentlich wollte ich auch ein anderes System wählen, aber das System ist nicht kompatibel mit den anderen Komponenten in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht spielt zwar regelmäßig Sicherheitsupdates auf, doch können mich die Aktualisierungen nicht überzeugen. Sie werden vor immer viel zu spät veröffentlicht und schließen bei weitem nicht alle Sicherheitslücken im System.
Ich kann nur jedem empfehlen, ein anderes System zu wählen. Aber leider hat Merkels "Deutschland 1984" Monopolstellung.
Und Finger weg von der Ultimate-Version, auch bekannt als "FDP"!
Allerdings dachte ich, es wäre Deutschland 1984 - Schöne neue Welt...denn die Alpha-Plus-Menschen sehen wir ja tagtäglich in dem Medien ;-).
Allerdings dachte ich, es wäre Deutschland 1984 - Schöne neue Welt...denn die Alpha-Plus-Menschen sehen wir ja tagtäglich in dem Medien ;-).
Das schlimme ist, dass das Verfassungsgericht zögernd ist, derartiges als verfassungswidrig zu erklären, weil die Vorratsdatenspeicherung im Sinne der Eu ist. Würde man also sagen, dieses EU-Gesetz ist verfassungswidrig, müsste Deutschland sich vor der EU erklären. Die EU ist leider sehr gönnerhaft mit ihren Daten.W ir haben ja auch nun für einige zeit unsere Bankdaten an die USA verschenkt, damit sie schauen können,, angeblich, was Terroristen so tun.
Dieser Kniff, das Gesetz zu beugen, um Kriminelle besser jagen zu können, kennt man leider aus sehr extremen Situationen in der vergangenheit und Gegenwart. So die Notstandgesetze, dank derer Hitler an die Macht gelang. Diese wurden erlassen um Kommunisten jagen zu können, die nageblich den Reichstag in Brand gesetzt haben. In der Gegenwart gibt es das natürlich auch in radikaler Form. China, Kuba, Nordkorea und viele weiterer Länder, geben vor Ihr Land vor kriminelle zu schützen indem sie Das interent verbieten und durch ein Landesweites Intranet ersetzen, oder Meinungsfreiheit einschränken, emails und Telefongespräche Speichern ect.
Wenn das so weiter geht, sind wir nicht weit entfernt von solchen Ländern. Was tut man nicht alles für eine harmonische EU....
Allerdings dachte ich, es wäre Deutschland 1984 - Schöne neue Welt...denn die Alpha-Plus-Menschen sehen wir ja tagtäglich in dem Medien ;-).
ich bin noch nicht so lange Datenpira...Datenkrake. Deshalb "Danke!" für den Buchtipp.
ich bin noch nicht so lange Datenpira...Datenkrake. Deshalb "Danke!" für den Buchtipp.
ich bin noch nicht so lange Datenpira...Datenkrake. Deshalb "Danke!" für den Buchtipp.
Die Schlussfolgerung ihres ansonsten guten Artikels teile ich nicht. Der Vergleich mit der Onlinedurchsuchung und dem großen Lauschangriff ist eben nicht so einfach möglich.
Bei der Vorratsdatenspeicherung besteht der Grundrechtseingriff ja bereits in der Speicherung und nicht in dem Zugriff auf die Daten. Diese Speicherung ist völlig hürdenlos, d.h. sollte die VDS Bestand haben, kann das BVerfG gar keine hohen Hürden errichten, das liegt in der Natur der verdachtslosen Speicherung. Lauschangriff und Onlinedurchsuchung betreffen immer nur konkret einer schweren Straftat Verdächtige, die VDS betrifft jedermann, auch völlig unbescholtene Bürger. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
Ein besserer Vergleich wäre das Volkszählungsurteil von 1983. Nimmt man dieses Urteil zum Maßstab, muss die Vorratsdatenspeicherung komplett gekippt werden.
Aber die Möglichkeiten sind grenzenlos. Ein Staat, der seinen Bürgern nicht traut, kann dann auch nicht Vertrauen für sich selbst reklamieren. Es ist eine endgültige Trennung zwischen staat und Bürgern, völlig absurd also. Das hatten die Bürger in der DDR, und ziviler Ungehorsam ist noch das harmloseste, das dabei herauskommen kann.
Es ist ja auch so, daß jeder begabte Hacker sich der Daten bemächtigen und damit Schindluger treiben kann.
Wenn das Gesetz nicht gekippt wird, sehe ich schon die Schlagzeilen "Innenminister hat am ... ... mit dem und dem telefoniert und in seinen mails das und das geschrieben". Sollte des geschehen, recht so! Wenn die Damen und Herren nicht einsichtig sind, muß man es ihnen auf andere Weise zeigen. Könner sind bisher noch in jede Datenbank eingedrungen, in die sie hinein wollten. Warten wir´s ab.
"Ein Staat, der seinen Bürgern nicht traut, kann dann auch nicht Vertrauen für sich selbst reklamieren"
Aber wieso sollte sich ein Staat in irgend einer Form um das Vertrauen seiner Untertanen scheren?
"Maul halten, Steuern zahlen, Soldat spielen"
"Ein Staat, der seinen Bürgern nicht traut, kann dann auch nicht Vertrauen für sich selbst reklamieren"
Aber wieso sollte sich ein Staat in irgend einer Form um das Vertrauen seiner Untertanen scheren?
"Maul halten, Steuern zahlen, Soldat spielen"
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