Datenmissbrauch Meine Identität gehört mir!

Betrüger verwenden die Identität Fremder, um Straftaten zu begehen. Tina Groll hat das selbst erlebt und beschreibt, wie sich Datenmissbrauch anfühlt.

Blick in einen zerbrochenen Spiegel: Von einem Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch erfährt das Opfer zunächst in Bruchstücken. Am Ende stehen ein großer Schaden und ein zerstörter, guter Ruf

Blick in einen zerbrochenen Spiegel: Von einem Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch erfährt das Opfer zunächst in Bruchstücken. Am Ende stehen ein großer Schaden und ein zerstörter, guter Ruf

Es klingt lächerlich, aber: Ich habe Angst, den Briefkasten zu öffnen. Beinahe täglich flattern mir derzeit Mahnungen und Drohschreiben von Inkassounternehmen ins Haus. "Weil Sie auf die vorbenannten Forderungen noch immer nicht reagiert haben, leiten wir jetzt das Mahnverfahren ein", steht da zum Beispiel. Schulden soll ich gemacht und Waren bezogen haben von Unternehmen, deren Namen ich noch nie gehört habe. Die Sachen wurden an Adressen geliefert, die nie die meinen waren. Dort soll es sogar Menschen geben, die "zweifellos bezeugen können, dass Sie, Tina Groll, dort gewohnt haben", schreibt mir eine Inkassofirma. Sogar Haftbefehle gibt es gegen mich – und das völlig unverschuldet. Ich bin Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden.

Was seither geschieht, hätte Kafka nicht besser beschreiben können. Es war kurz vor Weihnachten, als mein bisheriges Leben endete und sich das erste Inkassounternehmen bei mir meldete. Die Creditreform will rund 200 Euro für eine Warenlieferung der Württembergischen Metallwaren Fabrik (WMF). Das Schreiben hat den Betreff "Mahnung" und eine Kundennummer. WMF? Creditreform? Zunächst glaube ich, es handelt sich um betrügerische Werbepost. Was tun? Nicht reagieren? Nachhaken? Plötzlich bin ich ganz aufgeregt. Mir fallen falsche Daten ein, welche sich in der Selbstauskunft der Schufa befanden, die ich im Sommer angefordert hatte. Schon damals fanden sich mir unbekannte Adressen und eine Forderung einer Domnowski Inkasso GmbH über 1000 Euro. Ich hatte widersprochen und die Daten als falsch deklariert. Gemäß des § 35, Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes müssen falsche Daten gelöscht werden. Das hatte die Schufa auch getan – und ich angenommen, dass es sich nur um Schlamperei oder Verwechslung gehandelt hatte. Doch jetzt kriecht eine Ahnung in mir hoch: Datenmissbrauch? Oder habe ich eine kaufsüchtige Namensschwester?

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Ich greife zum Telefonhörer. Mir ist es unangenehm, mich bei der Creditreform mit der Kundennummer zu melden, die einem Schuldenfall zugeordnet ist. Also sage ich: "Es handelt sich um eine angebliche Nummer …" Warum sollte ich sagen, dass es meine Kundenummer sei? Es ist nicht meine! Ich werde zur Inkassoabteilung durchgestellt, aber dort ist niemand mehr erreichbar. Ich bin wütend und erreiche doch gar nichts. Ich lege auf.

"Das ist bestimmt ein Versehen. Du musst widersprechen. Das brauchst du nicht zu bezahlen", sagt mein Vater. Jetzt soll ich widersprechen?! Warum? Das ist doch überhaupt nicht mein Business! Ich habe dazu weder Zeit, noch Lust.

Ich schreibe trotzdem einen Brief, den ich tags darauf per Einschreiben an die Creditreform sowie an die WMF sende. Ich erkläre, dass ich die Mahnung mit Verwunderung erhalten habe, aber ich niemals eine Vertragsbeziehung mit dem Unternehmen gehabt oder angestrebt habe. Ich bitte die Firmen, die falsch über mich gespeicherten Daten zu löschen und mir hierüber eine schriftliche Erklärung zuzusenden.

Im Netz finde ich auf der Website eines Anwalts eine Mitteilung des Justizministeriums. Darin heißt es, man solle auf unberechtigte Rechnungen oder Mahnschreiben gar nicht reagieren, aber es sei sinnvoll, dem Absender mitzuteilen, dass man keinen Vertrag geschlossen habe. Reagieren müsse man erst, wenn es sich um einen Mahnbescheid von einem Gericht handele. Ferner steht dort: "Sollten Sie den Eindruck haben, jemand könne Ihren Namen unbefugt benutzt haben, ist es besonders ratsam, sich mit dem Rechnung stellenden Unternehmen in Verbindung zu setzen. (...) In solchen Fällen einer Bestellung unter falscher Namensangabe sollten ebenfalls die Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden." Es beruhigt mich nicht sonderlich.

Immerhin habe ich jetzt einen Namen für das, was geschieht: Identitätsdiebstahl.

Wie klaut man die Identität eines Menschen? Hätte ich noch vor wenigen Wochen von dieser Geschichte gehört, ich hätte gesagt: Das ist doch nicht möglich. Doch es ist sogar sehr einfach. Es braucht nur einen Namen und das dazugehörige Geburtsdatum. Daten, die man leicht im Internet findet. Hat man dann noch einen weiteren Anhaltspunkt, beispielsweise den Beruf der Person, kann man sich munter bedienen.

So machten es wohl auch "meine Betrüger", wie ich sie inzwischen nenne. In möglicherweise Hunderten Fällen haben sie unter einer fiktiven E-Mail-Adresse, die sie aus meinem Namen und meinem Geburtsdatum bastelten, Waren bei Versandhäusern auf Rechnung bestellt. Das ist im Netz kein Problem. Die Geschäftspolitik der Onlineshops macht es Betrügern leicht. Sie liefern an irgendwelche Adressen – in dem Vertrauen darauf, dass der Besteller schon bezahlt.

Der Ärger kommt Wochen später, wenn die Zahlung ausfällt. Dann beginnt das Mahnverfahren an den Schuldiger, natürlich unter den bekannten, in der Bestellung angegebenen Daten. Irgendwann, Monate später, kommen die geprellten Unternehmen dahinter, dass die Adressen nicht korrekt sein können. Meist haben die Firmen die ausstehenden Forderungen dann an Inkassounternehmen abgetreten, die so etwas recherchieren. Sie werden fündig, und zwar bei der realen Person.

Die falsche Mahnung ist Gesprächsthema beim weihnachtlichen Familientreffen. Meine ältere Schwester fürchtet das Schlimmste: "Tina, das wird teuer. Du musst dringend zu einem Anwalt gehen, und du solltest auch Strafanzeige stellen. Oder geh zur Verbraucherschutzzentrale." Insgeheim hoffe ich noch, dass es bloß eine Verwechslung ist. Fragen surren durch meinen Kopf: Was heißt das eigentlich? Muss ich in jedem Einzelfall meine Unschuld beweisen oder gar für den Schaden haften? Haftet man für seine Daten? Wer ist überhaupt zuständig?

Wenige Tage darauf erhalte ich per Einschreiben einen Brief der Creditreform und fange am ganzen Körper an zu zittern. Das Schreiben ist wie eine Anklageschrift formuliert. In acht Punkten legt das Inkassounternehmen dar, dass ich die Schuldnerin sei. "Sie, Tina Groll, haben ….", steht da. Ich hätte an der falschen Adresse gelebt, sei dort aber nie gemeldet gewesen. Das bestätige auch ein anhängiges Schreiben einer Nachbarsfamilie. Diese Personen behaupten, mich zu kennen und dass ich im Jahr 2009 eine Weile bei ihnen gewohnt habe. Ein Nachbar habe das Paket der WMF für mich angenommen. Das bestätigt die Kopie seiner Unterschrift, die die Creditreform von der DHL bekommen hat.

Die Creditreform schreibt, dass es an mir liege, zu beweisen, dass ich nicht die Schuldnerin sei. Ich will Anzeige erstatten und zwar sofort. Erst dann fällt mein Blick auf die zweite Seite. Es liegen Haftanordnungen beim Amtsgericht Bremen-Blumenthal gegen mich vor, behauptet die Creditreform. Was soll das heißen? Kann ich jetzt verhaftet werden? Ich bin mir keiner Schuld bewusst.

Kopflos fahre ich zur Polizei und erstatte Anzeige. Ein freundlicher, junger Beamter nimmt meine Anzeige auf und erzählt, dass ihm etwas Ähnliches selbst schon passiert sei. "Das sind vermutlich Betrügerbanden, Menschen, die Sie nicht kennen. Die scannen im Netz nach Daten. Man findet doch über nahezu jeden Geburtsdatum, Berufsangabe und Name", sagt er. Na, klar, meine Website. Während meiner letzten Bewerbungsphase stand so ziemlich alles, was für einen neuen Job relevant ist, dort. Auch das Geburtsdatum. Und erst die Social Networks. Da habe ich mein Geburtsdatum auch angegeben. Es sehen doch nur meine Freunde, dachte ich.

Identitätsdiebstahl sei eines der am stärksten zunehmenden Delikte im Internet mit einem großen Schaden für die Wirtschaft, heißt es bei der Polizei. Durchschnittlich 400 Arbeitsstunden müsse man rechnen, um den persönlich entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Ich schlucke. 400 Arbeitsstunden? Vermutlich werde ich mich auf diverse Fälle einstellen müssen.

Noch am gleichen Tag telefoniere ich mit der Creditreform. Der Geschäftsführer der Inkassoabteilung ist freundlich. 240 mögliche Betrugsfälle habe die Creditreform allein für die WMF derzeit, sagt er. Und rät mir dringend, mich beim Amtsgericht in Bremen-Blumenthal zu melden, wo die Haftbefehle bestehen. "Sie kommen sonst in Teufels Küche!" Ich bekomme noch mehr Angst. Aber ich dürfe mich vertrauensvoll jederzeit an ihn wenden. Es täte ihm auch leid. Er wolle "die Sache auf Eis legen", sagt er. Erst nachdem wir aufgelegt haben, fällt mir auf, dass es damit nicht getan ist. Wieso auf Eis legen? Ich bin nicht die Schuldnerin. Da ist nichts auf Eis zu legen, da sind die falschen Daten zu löschen und zwar umgehend.

Den Rest des Tages verbringe ich mit der Suche nach einem Anwalt. Vor allem habe ich Angst, dass ein Gerichtsvollzieher bei mir auftauchen könnte. Oder eine Gehalts- oder Kontopfändung durchgeführt würde. Wie soll ich davon rechtzeitig erfahren und dem entgegenwirken, wenn die Betrüger doch falsche Adressen nutzen? Ein Kollege wird mir wenige Tage später erzählen, dass er auch einmal solche Erfahrungen gemacht hat. Er bekam eine Vorladung der Polizei wegen sexueller Belästigung von Minderjährigen im Netz. "Das waren die zwei schlimmsten Wochen meines Lebens", erzählt er mir. Glücklicherweise stellten die ermittelnden Behörden rasch fest, dass ein Pädophiler mit seiner Identität am Werk war. Doch hat die Sache bei ihm Spuren hinterlassen. "Ich bin ein richtiger Datenschützer geworden. Und was die Aktivitäten meiner Tochter im Internet angeht, bin ich schlimmer als jeder Überwachungsstaat", sagt er.

Die Suche nach einem Anwalt ist eine Herausforderung. Ich habe nicht einmal eine Rechtsschutzversicherung und überlege, eine abzuschließen. Nein, dieser Fall wäre nicht versichert, heißt es bei einem Anbieter. Der Streitwert wäre zu hoch. Und jetzt noch eine abzuschließen, würde mir vermutlich sowieso nichts bringen. Ich blicke auf mein Konto. Und schlucke.

Über die Hotline des Bundesverbands deutscher Anwälte finde ich eine Kanzlei. Sie ist groß, renommiert, teuer  – aber glücklicherweise gut: In den kommenden Wochen setzt sich mein neuer Anwalt dafür ein, dass die Inkassofirmen die Vollstreckungsmaßnahmen gegen mich einstellen. Er erfährt beim Amtsgericht, dass dort weitere Haftbefehle vorliegen für Personen mit dem Familiennamen "Groll" und der gleichen falsche Adresse. Ich google die Namen und finde im Internet die Identitäten, inklusive Geburtsdaten. Der Verdacht, dass hier Betrüger systematisch am Werk waren, erhärtet sich.

Mein Anwalt führt einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Creditreform, die sich nicht nur bei mir entschuldigt, sondern auch erklärt, dass ich nicht mit der gesuchten Schuldnerin identisch bin und es keine Forderungen an meine Person gebe. Nur die Datenlöschung, so wie es das Bundesdatenschutzgesetz verlangt, muss der Anwalt dem Unternehmen mehrmals erklären. Dabei sind Auskunfteien dazu verpflichtet. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können Verbraucher auf juristischem Weg Schadensersatz geltend machen.

Ich recherchiere weiter zum Thema Identity Theft. In den USA ist diese Straftat bereits verbreitet. Dort ist es noch einfacher, unter der Identität eines Fremden Betrug zu begehen. In Deutschland braucht man für die meisten größeren Rechtsgeschäfte eine Unterschrift und einen gültigen Personalausweis. Trotzdem, selten ist es auch hier nicht. Besonders häufig werden Abgeordnete und Prominente Opfer, weil man über sie leicht alle nötigen Daten findet.

Die Frage: "Wie kann denn so etwas passieren?", kann ich mittlerweile nicht mehr hören. Ich wünsche anderen, dass sie die Erfahrung machen, wie einfach so ein Identitätsdiebstahl passieren kann. Die meisten finden die Geschichte auf gruselige Weise faszinierend. Ein Bekannter sagt: "Sei froh, dass die Betrüger nur normale Waren bestellen und keine Wettschulden bei der russischen Mafia haben."

Nur wenige Tage später liegt erneut ein Mahnschreiben im Briefkasten. Diesmal von Domnowski Inkasso. Rund 1600 Euro möchte das Unternehmen von mir haben – für eine Bestellung bei einer Modefirma aus Norddeutschland, deren Name ich noch nie gehört habe. Allmählich dämmert mir, dass ich, soll der Spuk aufhören, Kontakt zu allen großen Auskunfteien aufnehmen muss.

Wieder versende ich die Briefe per Einschreiben. Wieder warte ich tagelang auf Antwort. Und lerne einige Wochen später, dass dies nicht genügt und vor Gericht auch nicht beweisbar wäre – denn ein Einschreiben weist nicht nach, was versandt wurde. Fortan stelle ich Schriftstücke zuvor per Fax zu, archiviere den Sendebericht und schicke danach die Briefe mit der Post.

Jeden Abend begleitet mich das gleiche ungute Gefühl, wenn ich den Briefkasten leere. An einen längeren Urlaub ist derzeit nicht zu denken. Denn wenn die meist sehr kurzen Fristen in den Mahnungen verstreichen, kündigen die Inkassounternehmen Pfändungen durch Gerichtsvollzieher an. Versäume ich eine dieser Fristen, riskiere ich, dass mein Gehalt oder Konto gepfändet werden. Meine Freizeit verbringe ich fast ausschließlich mit Schadensbegrenzung. Jeden Abend schreibe ich Briefe an Auskunfteien und Unternehmen, an Inkassofirmen und immerzu das Update für die Ermittlungsbehörden. 400 Arbeitsstunden scheinen eine eher optimistische Rechnung zu sein.

Irgendwann erzähle ich die Geschichte einem Freund, der Schriftsteller ist. Er findet sie furchtbar – furchtbar anregend. "Das ist ein toller Stoff für einen Thriller!", sagt er. Ja, das hatte ich auch schon überlegt. Er spinnt weiter: "Stell dir vor, du würdest so herausfinden, dass du eigentlich eine multiple Persönlichkeit bist – und noch ein zweites Leben führst, von dem du nichts ahnst." Mich gruselt diese Idee. Aber ich muss auch darüber lachen. Das erste Mal nach Wochen.

Wie sich unsere Redakteurin gegen den Betrug wehrt, was Experten zur Rechtssituation sagen und wie sich die geschädigten Unternehmen sowie die Auskunfteien gegenüber den Opfern verhalten, werden wir in den kommenden Wochen in loser Reihenfolge berichten. Fortsetzung folgt. Wer selbst schon einmal Erfahrungen mit Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl im Internet gemacht hat, kann sich gerne in der Redaktion melden.

 
Leser-Kommentare
  1. das thema ist neu und interessant >.<
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    .
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    also, entschuldigung, ich kann mir das jetzt auch einfach nicht verkneifen, aber das wundert mich nicht von jemandem, der seinen reifen fast bis zum platzen auffüllt und nicht weiß, daß im winter, wenn die temperaturen unter den gefrierpunkt sinken, frostschutz im wassser nötig ist.

    ;-)))

  2. betrügerischer Identitätsdiebstahl sollte mit drastischen mehrjähriger Gefängnisstrafe belegt werden.

    Hat der Normalbürger seine Computersicherung nicht richtig im Griff können ihm Hacker wichtige Daten klauen. Das halte ich persönlich für sehr kriminell und dazu ihn noch seine Identität stehlen u.a in fremde Computer sich einnisten ist verabscheuenswert. Da sollte sich mal mehr unsere Kripo im Internet einschalten um Häcker den garaus zu machen.

    Aber mit Radarfallen auf unseren Straßen die dann ja auch noch bearbeitet werden müssen mit viel Aufwand kann man ja mehr Geld bei uns abzocken.

  3. imhobegibt sich auch das Inkassounternehmen mit seinen unbelegten (und unbelegbaren) Behauptungen auf ein dünnes Eis. Da sollte man sich nicht lange abwimmeln lassen, sonden gegebenenfalls selber diese Firma anzeigen. Dann wird man ja schnell sehen, wie weit es mit den Belegen dafür her ist.

  4. 4. -

    In diesem Fall duerfte Frau Groll noch Glueck haben, weil sie nachweisen kann, dass sie unter den anderen Adressen nie gemeldet war. Was aber inzwischen haeufig vorkommt ist, dass Mitbewohner, Nachbarn im selben Mehrparteienhaus oder sogar Familienmitglieder Bestellungen auf die Namen anderer abschliessen - und dann ist es unmoeglich, zu seinem Recht zu kommen - denn Sendungen gelten seit einigen Jahren dann als "sicher zugestellt", wenn sie unter der korrekten (Melde)Adresse angenommen wurden - eine durch Unterschrift oder gar Vorzeigen des Personalausweises bestaetigte Annahme ist nicht mehr noetig. Dies sollte DRINGEND geaendert werden!

    • TDU
    • 11.02.2010 um 17:58 Uhr

    Unfassbar, dass ein Delikt, was tausendfach in den USA seit Jahren auf dem Postweg passiert, die haben, wenn man einem Krimi glaubt sogar einen eigene Polizeiabteilung dagegen, jetzt auch so leicht im Internet passieren kann. Meine aufgeklebten Anschriften auf Postsendungen zerreiße ich seitdem in kleine Stücke.

    Aber wenn gegen Geldwäsche und EDV Kriminalität allgemein angeblich deutschlandweit 50 Beamte im Einsatz sind, muss man sich nicht wundern. Da sind Daten CD`S und der Zugriff der Finanzämter auf Privatkonten wichtiger.

    Wenn es nach mir ginge, wären 10 Jahre Mindesstrafe angemessen. Man wird um seine Zeit und seinen Ruf bestohlen und kann nicht mal auf genügend Beistand hoffen. Abgesehen, was das ganze Wehren kosten kann.

    Irgendwelche Verweise auf Datenschutzmaßnahmen sind hilfreich aber entlasten die Täter nicht. Oder muss ich meine Wohnung verriegeln und verrammeln. Es wird langsam Zeit, dass Internet Deilkte vom Kavaliersprivileg befreit werden.

  5. Nur so interessehalber, warum braucht man das Geburtsdatum einer Person? Der Fall ist natürlich schlimm, ich habe auch mal ein Inkasso-Schreiben bekommen und bin entsetzt über deren Einschüchterungsmethoden. Der Irrtum lag beim Händler, der sich nie bei mir entschuldigt hat... Aber wie immer gilt leider: es hätte immer noch schlimmer kommen können. Es ist ja keine große Geschichte mehr, Fake-Profile realer Personen anzulegen, wo diese Personen diskreditiert werden. Fotos gibts es ja von jedem im Netz, die Daten müssen nur ungefähr stimmen und keines der mir bekannten Netzwerke, auch Xing, überprüft tatsächlich, ob die Person, die sich anmeldet, auch die ist, für die sie sich ausgibt.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    Redaktion

    Lieber Zaitberg: In meinem Fall brauchten die Betrüger das Geburtsdatum, weil sie in so großen Summen (meist einige 100 bis einige 1000 Euro) bestellten. Bei diesen Summen machen die meisten Onlineshops eine Bonitätsprüfung und fragen die Identität bei den Auskunfteien (Schufa, Bürgel u.a.) ab. Darum funktionieren fiktive Identitäten ja nicht, denn dann würden die Versandhäuser merken, dass diese Personen nicht real sind. Zu realen Personen gibt es indes reale Bonitäten. Meine Kreditwürdigkeit war entsprechend gut. Das einzig "Gute" daran ist, dass die Betrüger die Kreditwürdigkeit entsprechend ruinieren. Zwischendurch sank sie bspw. bei der Schufa von 100 auf 5 Prozent. Dann funktioniert der Betrug nicht mehr. Kein Shop versendet Waren für eine Person, deren Bonität so gering ist. Wenn das eintritt, ziehen die Betrüger in der Regel weiter und suchen sich eine neue Identität, mit der sie das gleiche Spielchen erneut treiben.
    Die realen Personen erfahren erst Monate später - oder durch Zufall, weil sie auf einmal kein Auto kaufen können, keinen Kredit mehr bekommen oder keinen Handyvertrag abschließen können - oder eben eine Selbstauskunft von den Auskunfteien anfordern.
    Im Netz bei den Socialnetworks dagegen benötigt man das Geburtsdatum nicht, um sich einen Fake-Account unter einer fremden Identität anzulegen.

    Tina Groll, ZEIT ONLINE, Redakteurin

    Redaktion

    Lieber Zaitberg: In meinem Fall brauchten die Betrüger das Geburtsdatum, weil sie in so großen Summen (meist einige 100 bis einige 1000 Euro) bestellten. Bei diesen Summen machen die meisten Onlineshops eine Bonitätsprüfung und fragen die Identität bei den Auskunfteien (Schufa, Bürgel u.a.) ab. Darum funktionieren fiktive Identitäten ja nicht, denn dann würden die Versandhäuser merken, dass diese Personen nicht real sind. Zu realen Personen gibt es indes reale Bonitäten. Meine Kreditwürdigkeit war entsprechend gut. Das einzig "Gute" daran ist, dass die Betrüger die Kreditwürdigkeit entsprechend ruinieren. Zwischendurch sank sie bspw. bei der Schufa von 100 auf 5 Prozent. Dann funktioniert der Betrug nicht mehr. Kein Shop versendet Waren für eine Person, deren Bonität so gering ist. Wenn das eintritt, ziehen die Betrüger in der Regel weiter und suchen sich eine neue Identität, mit der sie das gleiche Spielchen erneut treiben.
    Die realen Personen erfahren erst Monate später - oder durch Zufall, weil sie auf einmal kein Auto kaufen können, keinen Kredit mehr bekommen oder keinen Handyvertrag abschließen können - oder eben eine Selbstauskunft von den Auskunfteien anfordern.
    Im Netz bei den Socialnetworks dagegen benötigt man das Geburtsdatum nicht, um sich einen Fake-Account unter einer fremden Identität anzulegen.

    Tina Groll, ZEIT ONLINE, Redakteurin

    • TDU
    • 11.02.2010 um 18:11 Uhr

    Telefonflatrate, 40 Stundenwoche bei Zeitarbeit und Geringverdiener. 0180 Nummern überall, teuer in der Flatrate und während der Arbeitszeit ist telephonieren nicht erlaubt. Man kann keinen Anwalt bezahlen kommt um 19.00 Uhr nach Hause, wenig Urlaub und keiner glaubt einem, und einige witzeln noch. Bei längerer Dauer der Angelegenheit ist man sehr schnell weg vom Fenster.

    Das zeigt, dass diese Delikte im Gegensatz zu einem Diebstahl eines Teils des Geldes eine Bedrohung der Existenz darstellen.

  6. Selbst Gutachter im Auftrag einer Landesärztekammer unter Vorsitz eines Juristen sind nicht davor gefeit, so genanntem Identitätsdiebstahl aufzusitzen: Laut eines solchen durch eigene Gerichtsbarkeit erstellten Gutachtens soll ich im Sommer des Jahres 2003 einen Facharzt für Neurologie und Psychiatrie konsultiert haben. Zur fraglichen Zeit behandelte mich indes eine Universitätsklinik stationär. Wenig später rief unter meinem Namen und Wohnort eine männliche Person darüber hinaus bei einem öffentlich-rechtlichen Radiosender an und nahm an einer Befragung eines Studiogastes teil. Tatsächlich erfüllt Identitätsklau also den Straftatbestand der Nachstellung. Zwar wandte ich mich an eine Polizeiwache und der diensthabende Polizist hielt auch Rücksprache mit seinem Vorgesetzten. Allerdings räumte die Polizei ein, zum derzeitigen Stand keine Handhabe zu besitzen und riet mir, die Nachstellungen zu beobachten und gegebenenfalls einem Rechtsanwalt vorzulegen, weil Nachstellungen meist in Tateinheit nicht allein mit Betrug begangen werden.

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