IP-Tracking Wer hat auf meinen Websites gesurft?
Behörden registrieren weiterhin, wer nach welchen Informationen auf ihren Seiten sucht. Und könnten so auf verdächtige Surfer schließen. Doch ist das illegal.
Es ist keine clevere Idee, sich auf den Seiten des Bundeskriminalamts (BKA) über illegale Drogen zu informieren. Und dabei etwa nach den Begriffen "Haftstrafe", "Gras" und "an Freunde weiterverkaufen" zu suchen. Das könnte Ermittler auf die Idee bringen, die Suchenden etwas genauer zu beobachten. Schließlich sind Webseiten-Betreiber technisch in der Lage, nicht nur die Suchbegriffe, das Surfverhalten und das verwendete Betriebssystems ihrer Besucher zu ermitteln. In der Regel weiß ein Seitenbetreiber auch, von welcher IP-Adresse aus auf seine Seiten zugegriffen wurde.
Das allerdings ist hierzulande unzulässig. Seit 2007 bekannt wurde, dass das BKA Seitenzugriffe auf Fahndungsinformationen zu einer linksmilitanten Gruppe speicherte, um Hinweise für Ermittlungen zu bekommen, haben Bundestagsabgeordnete und Datenschützer nichts unversucht gelassen, um dieses Vorgehen zu unterbinden. Damals sagte der ehemalige innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach noch, dass die Registrierung von IP-Adressen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren zum "täglichen Geschäft" der Sicherheitsbehörden gehöre. Diese Auffassung hat sich jedoch nicht durchgesetzt.
Das Bundesjustizministerium beispielsweise stellte das Protokollieren von Seitenzugriffen nachweislich ein. Andere Stellen scheinen es damit aber immer noch nicht allzu genau zu nehmen. Das Blog Datenspeicherung hat jetzt die bislang unveröffentlichten Ergebnisse einer Umfrage des Bundesdatenschutzbeauftragten zu diesem Thema verlinkt. Demnach registrieren das Kanzleramt, der Bundesnachrichtendienst und der Deutsche Bundestag ihre Besucher. Zwar ist die Umfrage aus dem Jahr 2008, zugänglich aber ist sie erst jetzt. Und der Blogger hat sich die Mühe gemacht, die Datenschutzhinweise einiger Stellen stichprobenartig zu prüfen. Resultat: Bis heute hat sich daran kaum etwas geändert.
"Es fehlt schlicht am Problembewusstsein", sagt Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Er will den Behörden aber nicht unterstellen, dass sie die IP-Daten auch für polizeiliche Ermittlungen nutzen. "Es ist in diesem Fall wohl eher Faulheit, die zum Gesetzesverstoß führt." In Ordnung sei es trotzdem nicht.
Auch der Einsatz von Statistikwerkzeugen wie Google Analytics ist nach Ansicht Düsseldorfer Kreis, der für den Datenschutz in der Wirtschaft zuständig ist, in seiner derzeitigen Form nicht konform mit den Gesetzen. Viele Unternehmen nutzen das Statistk-Programm, um Informationen über die Nutzer für ihre Werbekunden zu generieren oder den Komfort auf ihren Seiten zu verbessern, darunter derzeit auch ZEIT ONLINE auf einem Teil seines Angebots. Auch Blogger informieren sich so gern, wer von wo auf ihre Seiten kommt und wie er sich dort beträgt. Die Bundesländer haben nun angefangen, Firmen auf die Unzulässigkeit hinzuweisen.
- Datum 11.02.2010 - 17:18 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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Diese Frage muss erlaubt sein: Da geißelte der Düsseldorfer Kreis wortreich die Speicherung der IP-Adresse. Die Frage, ob es sich bei der IP-Adresse um personenbezogene Daten handelt, wurde dabei stillschweigend bejaht, obwohl das durchaus streitig diskutiert wird. Was aber viel interessanter ist: Der Düsseldorfer Kreis sind ja die Aufsichtsbehörden für die private Web-Wirtschaft. Und ausgerechnet diese Behörden tracken überwiegend selbst die IP-Adresse ihrer Website-Besucher (eine von drei Ausnahmen ist das ULD). Was haben die also für eine Berechtigung, so vollmundige Forderungen aufzustellen, zumal sie sich zusätzlich mit meist windelweichen Datenschutzerklärungen aus der Verantwortung ziehen wollen ? Alles nachzulesen im Datenschutz-Blog webdatenschutz !
(IP-Adresse, Datum, Uhrzeit) verknüpft (Kundendaten beim Provider) identifizieren eindeutig den Breitband-Internetanschluß und damit mit hoher Wahrscheinlichkeit die den Computer benutzende Person.
Weder der Blogger als Privatperson noch eine Firma hat Zugriff auf die Log-Dateien der Provider, anhand derer man nachvollziehen kann, welcher Kunde des Providers wann welche IP zugeteilt bekommen hat. Damit ist es weder für den Blogger noch für die Firma möglich, die Person hinter der IP-Adresse zu identifizieren. Möglich ist die Identifizierung nur in strafrechtlichen bzw. teilweise auch zivilrechtlichen Verfahren.
Stand der Dinge ist, dass es keine juristisch belastbare Entscheidung gibt, ob eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist oder nicht. Per Gesetz ist das nicht eindeutig definiert und der Bundesgerichtshof hat dazu noch keine höchstrichterliche Entscheidung gefällt. Die meisten regionalen Gerichte haben in den letzten Jahren die IP-Adresse als personenbezogenes Datum eingestuft und entsprechend eine Speicherung verneint. Derartige Urteile haben im deutschen Rechtssystem aber nicht die Qualität eines Referenzurteils und sind in keinster Weise ein Hinweis darauf, wie der BGH urteilen würde. Insofern ist rechtlich alles offen.
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Stand der Dinge ist, dass es keine juristisch belastbare Entscheidung gibt, ob eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist oder nicht. Per Gesetz ist das nicht eindeutig definiert und der Bundesgerichtshof hat dazu noch keine höchstrichterliche Entscheidung gefällt. Die meisten regionalen Gerichte haben in den letzten Jahren die IP-Adresse als personenbezogenes Datum eingestuft und entsprechend eine Speicherung verneint. Derartige Urteile haben im deutschen Rechtssystem aber nicht die Qualität eines Referenzurteils und sind in keinster Weise ein Hinweis darauf, wie der BGH urteilen würde. Insofern ist rechtlich alles offen.
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