Vorratsdaten 3x klingeln = Terrorist
Jede Kontonummer, jedes Klingelzeichen – was Vorratsdatenspeicherung wirklich bedeutet und warum es besser wäre, nicht den Zugriff, sondern die Speicherung zu stoppen.
In den kommenden Wochen wird das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich entscheiden, ob die Vorratsdatenspeicherung mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Bislang sieht es so aus, als ob die Richter in Karlsruhe die Mauern höher ziehen werden, die um die Daten gebaut sind. Sie würden also den Zugriff für Strafermittler etwas erschweren. Das Sammeln selbst aber werden sie wahrscheinlich nicht untersagen.
Leider. Werden doch bei den Vorratsdaten hinter verschlossenen Türen gerade technische Standards etabliert und Fakten geschaffen, die weit über das hinaus gehen, was derzeit politisch gewollt und rechtlich erlaubt ist.
Seit Jahren ist von der Vorratsdatenspeicherung die Rede, am 1. Januar 2008 wurde sie Gesetz. Vielen ist inzwischen wohl klar, dass es dabei darum geht, zu speichern, wer wann mit wem kommunizierte – auch wenn sicher nicht jedem bewusst ist, wie viel bereits dadurch über das Leben der Betroffenen zu erfahren ist. Doch die Pläne der Sicherheitsbehörden gehen viel weiter.
Wie weit, das dokumentiert ein Dokument mit dem Titel ETSI TS LI 102 657. Die ersten vier Buchstaben stehen dabei für European Telecommunications Standards Institute, ein Normungsinstitut, von dem alle technischen Spezifikationen im europäischen Telefonmarkt stammen. TS meint Technical Specification und bedeutet, dass das Dokument allgemeingültige Normen enthält. Und LI heißt lawful interception, gesetzliche oder erlaubte Überwachung.
In diesem fast hundert Seiten langen Papier (hier die aktuellste Version 1.4.1 vom Dezember 2009), ist unter anderem festgehalten, welche Daten die Telekommunikationsdienste künftig automatisch liefern müssen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren verlangt wird.
Neben den üblichen Informationen wie Name, Adresse und Aufenthaltsort stehen dort unter anderem: E-Mail-Adressen, Rechnungsinformationen, bekannte Login-Namen, Zeiten, wann das Gerät an- und abgeschaltet wurde, SIM- und IMSI-Nummern der Geräte sowie MAC- und IP-Adressen und sogar die PUK-Codes. Mit letzteren lässt sich ein Handy gegen den Willen des Besitzers sperren oder fernsteuern.
Das ist nicht alles. Die Schnittstellen bei den Telefonfirmen sollen auch jede Information sammeln, die irgendwie mit der Kommunikation zu tun hat, also beispielsweise wie oft es klingelte, bis jemand abhob oder nach wie vielen Klingelzeichen ein Anrufversuch abgebrochen wurde.
Das ist keine Wunschliste, die noch zu verhandeln wäre, sondern es sind Vorgaben, an die sich die Firmen zu halten haben, wenn die Vorratsdatenspeicherung beschlossen ist. Und das ist sie.
Es bedeutet nicht, dass in Deutschland auch alle diese Daten an die Polizei geschickt werden. Das Weitergeben mancher davon ist hierzulande klar illegal und die Provider dürfen sie nicht einmal speichern. Aber es bedeutet, dass die technischen Systeme der Vorratsdatenspeicherung theoretisch dazu in der Lage sind, diese Informationen automatisiert, also ohne weiteres Zutun des Providers, an die Polizei zu schicken. Im Zweifel verhindert nur ein Haken in irgendeinem Kästchen, dass hierzulande illegale Daten rausgehen.
- Datum 04.02.2010 - 11:22 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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http://www.schneier.com/e...
Der Schlusssatz ist prägnant:
"It's bad civic hygiene to build technologies that could someday be used to facilitate a police state. No matter what the eavesdroppers and censors say, these systems put us all at greater risk. Communications systems that have no inherent eavesdropping capabilities are more secure than systems with those capabilities built in."
"Ein Netz, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden"
>.<
[Entfernt wegen Doppelpostings. / Die Redaktion as]
Erich Mielke in seiner letzten Rede vor der Volkskammer:
http://geschichtspuls.de/...
Es ist doch ein wunderbares und zugleich schönes Gefühl, dass man in dieser Demokratie die Menschen noch mehr liebt.
Warum beklagen wir uns eigentlich dann noch?
ist offensichtlich noch mit dem Verfassen einer Protestnote gegen den Ankauf der Steuersünder-CD beschäftigt.
Ist doch schon der Überwachungsstaat.
Ich hoffe auf die Verfassungsrichter, mehr denn je zuvor.
1. "Der Zugriff auf die gespeicherten Daten ist nur unter engen Voraussetzungen (z.B. richterliche Anordnung) zulässig."
Verbindungs- und Standortdaten werden schon heute in tausenden von Strafverfahren jährlich abgefragt, 2008 allein 4,2 Mio. mal .
s. auch hier:
http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_1635504/DE/Themen/Justizstatistik/Telekommunikations_C3_BCberwachung/downloads/_C3_9Cbersicht_20Vd_C3_BC_202008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Übersicht Vdü 2008.pdf
2. "Durch die Vorratsdatenspeicherung werden Bürgerrechte nicht beschnitten."
Ohne jeden Verdacht einer Straftat werden sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt.
3. „Die Überwachung erfolgt ausschließlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten.“
Das Bundesverfassungsgericht warnt: „Die Befürchtung einer Überwachung mit der Gefahr einer Aufzeichnung, späteren Auswertung, etwaigen Übermittlung und weiteren Verwendung durch andere Behörden kann schon im Vorfeld zu einer Befangenheit in der Kommunikation, zu Kommunikationsstörungen und zu Verhaltensanpassungen […] führen.“ Staat seine Bürger biometrisch vermisst, datenmäßig durchrastert und seine Lebensregungen elektronisch verfolgt.“
http://www.vorratsdatensp...
Die gesamte Debatte um die Datenspeicherung ist sowieso viel mehr eine Grundsatzfrage. Wie es übrigens auch bei der Steuersünder-Diskussion der Fall ist.
Da hier schon so viel zitiert wurde, kann man nahtlos ein (freies) Benjamin-Franklin-Zitat anfügen: Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren. Eigentlich sagt Franklin, dass derjenige beides nicht verdient habe - richtig sind beide Aussagen.
Es geht ja offenkundig auch weniger oder gar gar nicht mehr um Sicherheit, denn Kontrolle. Eventuell noch mit der an Kontrolle geknüpften Hoffnung, dass daraus Sicherheit entstehe. Was natürlich (wie man empirisch selbst in Alltagssituationen immer wieder nachempfinden kann) eine Illusion ist.
Es brauch ja auch nicht unbedingt den Missbrauch durch die Polizei; das Thema kann (und hat teilweise schon) ganz eigene Dynamiken entwickelt, besonders im Hinblick auf wachsendes Misstrauen und somit sinkendes Vertrauen in der Gesellschaft. Ich frage mich auch, wie viel kürzer der Rückzugsradius der Privatperson noch gezogen werden soll, in Anbetracht der Tatsache, dass die Privatsphäre durch elektronische Kommunikationsmittel immer mehr ("freiwillig") in die Öffentlichkeit rutscht. Ein stetes Beschneiden der persönlichen Freiheit, des Gefühles, mal einfach so "für sich" zu sein.... Gut, das ist man ja auch einfach nicht mehr.
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