Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Internetwirtschaft hält Karlsruher Vorgaben für nicht umsetzbar

Nach dem Karlsruher Urteil müssen bestimmte Berufsgruppen von der Vorratsdatenspeicherung ausgenommen bleiben. Die Internetwirtschaft hält das für technisch unmöglich.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft sieht Probleme bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Vorratsdatenspeicherung. Teile des Urteils sind nach Ansicht von Vorstandschef Michael Rotert technisch nicht umsetzbar. Die Auflage der Richter, die Daten von Ärzten, Psychologen, Seelsorgern, Politikern oder Richtern von der Vorratsdatenspeicherung auszunehmen, sei "derzeit schlichtweg nicht möglich", sagte Rotert im Deutschlandradio Kultur. Dies könne mit Telefonnummern gemacht werden, allerdings nicht mit Daten im Internet. Die Internet-Adressen würden dynamisch vergeben, "das heißt, für jede Sitzung kriegen Sie unter Umständen eine andere Internet-Adresse". Hier zu filtern, sei technisch nicht möglich, sagte Rotert.

 
Dem Verbandschef zufolge könnte diese Auflage das ganze Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu Fall bringen. "Ich möchte den Gesetzgeber sehen, der diese Einschränkungen mit dem Filtern von solchen Adressen in ein Gesetz packen kann, das auch hinterher umsetzbar ist." Der Bund könne kein Gesetz schaffen, das technisch nicht realisierbar sei. Die Auflage sei aus seiner Sicht deshalb ein "extremer Knackpunkt" bei der Neufassung des Gesetzes. "Da wird sich die Regierung sehr schwer tun".

Für die Wirtschaft seien die Auflagen des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung insgesamt "bedenklich", sagte Rotert. Sie habe ungefähr 300 Millionen Euro aufbringen müssen, um das ganze System zu etablieren. "Nach den Auflagen, die es jetzt gab, steht zu befürchten, dass sich dieser Betrag mindestens verdoppeln wird."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Speicherung der Telekommunikationsdaten aller Bürger auf Vorrat in der bisherigen Form für grundgesetzwidrig erklärt. Bereits gespeicherte Daten müssen umgehend gelöscht werden. Dennoch ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung, die auf eine EU-Richtlinie zurückgeht, laut Urteil unter klaren, strengen Auflagen grundsätzlich erlaubt. Bei Daten zu Internet und E-Mail-Verbindungen (IP-Adressen) legte das Gericht den Maßstab nicht so streng an.

Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs Monate hatte Ende 2007 die damalige große Koalition beschlossen, um Ermittlungen gegen Terrorverdächtige und Schwerverbrecher zu erleichtern. Fast 35.000 Bürger unterstützten Klagen gegen das Bundesgesetz in Karlsruhe und bekamen nun weitgehend Recht. Telefon- und Internetdaten dürfen in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden.

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Nach Ansicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wirft das Urteil neue Probleme für die Sicherheitspolitik auf. Während Innenminister Thomas de Maizière (CDU) die Datenspeicherung in engen Grenzen zügig doch noch durchsetzen will, bremst Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hält das Gesetz für politisch gescheitert. "Es ist durchaus denkbar, dass die Vorratsdatenspeicherung damit fürs erste gestorben ist", sagte er der Stuttgarter Zeitung. Die schwarz-gelbe Koalition werde sich nicht auf einen verfassungskonformen Entwurf einigen können.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht einen massiven Rückschlag für die Bekämpfung der schweren Kriminalität in Deutschland. "Wir werden Tausende Straftaten haben, die wir nicht mehr aufklären können", warnte deren Chef Konrad Freiberg in der Augsburger Allgemeinen. Der Polizei gehe ein sehr wichtiges Instrumentarium zur Aufklärung von schweren Verbrechen und zur Gefahrenabwehr verloren. In der Braunschweiger Zeitung wies Freiberg darauf hin, dass gespeicherte Telefonverbindungsdaten etwa bei den Ermittlungen gegen die terroristische Sauerland-Gruppe eine wichtige Rolle gespielt hätten. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fürchtet durch das Karlsruher Urteil neue Probleme in der kriminalistischen Arbeit.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, sieht nach dem ablehnenden Urteil aus Karlsruhe zur Vorratsdatenspeicherung Probleme bei der Strafverfolgung. Er sagte im Deutschlandradio Kultur: "Es ist ganz eindeutig, dass es eine Sicherheitslücke gibt." Delikte aus dem Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität könnten nicht mehr "in der Tiefe aufgeklärt" werden.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hält die Sorgen der Polizeigewerkschaften jedoch für unbegründet. Sie sagte in der ARD, auch bis Juni 2008, als es noch keine Vorratsdatenspeicherung gab, seien sehr erfolgreich Straftaten verfolgt worden. "Hier muss keiner Sorge haben, dass wir jetzt in eine Sicherheitslücke schliddern." Dagegen warnte Bayerns  Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der Financial Times Deutschland, bis der Gesetzgeber eine neue Regelung auf den Weg gebracht habe, könne der rechtlose Zustand Menschenleben kosten.

Der Vorsitzende der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, verlangte den Einsatz von 3000 Internet-Polizisten, um rechtsfreie Räume zu verhindern. "Ohne den sechsmonatigen Rückgriff auf Rechner-Adressen kann die Polizei im Internet nur noch etwas ausrichten, wenn ihre Netz-Präsenz massiv ausgebaut wird", sagte Wendt der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, äußerte die Hoffnung, dass es in Deutschland kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben werde. "Da bin ich optimistisch", sagte er der Braunschweiger Zeitung. Er hoffe, dass diese Datenspeicherung auch bald europaweit gestoppt werde.

Auch aus Brüssel gab es Reaktionen: Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts keinen Widerspruch zur EU-Richtlinie. "Die Europäische Kommission begrüßt das Urteil", sagte die Schwedin dem Hamburger Abendblatt. Es unterscheide "sehr deutlich zwischen der Richtlinie und dem, was durch den Gesetzgeber der einzelnen Mitgliedstaaten selbst geregelt werden kann". Die EU-Direktive lasse großen Spielraum und erlaube eine Umsetzung, "die mit den Grundrechten der deutschen Verfassung konform geht", sagte Malmström.

 
Leser-Kommentare
  1. bis die EU-Diktaktur wieder zuschlägt und das Gesetz (in abgewandelter Form) doch noch durchwinkt.
    Ist ja dann wieder okay. Kommt ja schließlich aus Brüssel. Und die sind ja schließlich allwissend -.-

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    Moin,
    welche EU meinen Sie mit dem Kommentar? Wenn Sie auf die Kommission anspielen, dann ist die "EU-Diktatur" (um Ihren Wortgebrauch einmal aufzugreifen) eigentlich eine Interessenvertretung der nationalen Regierungen; dafür bestimmt, deren Ideen umzusetzen. Mithin auch die Ideen der Bundesregierung, nebst dem jeweils amtierenden BMI. Das wird natürlich noch geschmückt durch wirtschaftliche Interessen, die ich hier einmal unberücksichtigt lasse. Aber wem ist dieser Zustand geschuldet? Ich behaupte, uns allen! Das fängt mit der Wahlbeteiligung bei der Europawahl an und hört bei dem (fehlenden) Engagement der Bürger auf. Statt immer nur auf die EU zu schimpfen und sich ansonsten in der mentalen Wagenburg zu verstecken, wie es die Mehrheit der EU-Bürger tut, wäre die Mitwirkung gefragt. Das gilt sowohl innerhalb wie außerhalb der Parteien. Ich bekenne mich übrigens zu einer starken und parlamentarischen EU, nur müssen hierfür erst einmal die Bedingungen geschaffen werden, was aber hier nicht das eigentliche Thema sein kann. Das muss an anderer Stelle diskutiert werden, aber es muss diskutiert werden.

    Moin,
    welche EU meinen Sie mit dem Kommentar? Wenn Sie auf die Kommission anspielen, dann ist die "EU-Diktatur" (um Ihren Wortgebrauch einmal aufzugreifen) eigentlich eine Interessenvertretung der nationalen Regierungen; dafür bestimmt, deren Ideen umzusetzen. Mithin auch die Ideen der Bundesregierung, nebst dem jeweils amtierenden BMI. Das wird natürlich noch geschmückt durch wirtschaftliche Interessen, die ich hier einmal unberücksichtigt lasse. Aber wem ist dieser Zustand geschuldet? Ich behaupte, uns allen! Das fängt mit der Wahlbeteiligung bei der Europawahl an und hört bei dem (fehlenden) Engagement der Bürger auf. Statt immer nur auf die EU zu schimpfen und sich ansonsten in der mentalen Wagenburg zu verstecken, wie es die Mehrheit der EU-Bürger tut, wäre die Mitwirkung gefragt. Das gilt sowohl innerhalb wie außerhalb der Parteien. Ich bekenne mich übrigens zu einer starken und parlamentarischen EU, nur müssen hierfür erst einmal die Bedingungen geschaffen werden, was aber hier nicht das eigentliche Thema sein kann. Das muss an anderer Stelle diskutiert werden, aber es muss diskutiert werden.

  2. Technisch stellt die Umsetzung kein Problem dar. Anderslautende Meldungen von Seiten der Industrie sind reine Propaganda und zielen höchstens auf die Erlangung von Staatshilfen ab.

    Prof. Dr.-Ing. Ralf R. Müller
    Professor for Wireless Networks
    Norwegian University of Science and Technology

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    Als Professor im informationstechnischen Gebiet steht Ihre Kompetenz ja außer Frage. Interessant finde ich Ihre Aussage vor allem deshalb, weil ja der im Artikel mehrfach explizit auf die technische (und nicht etwa kostentechnische) Unmöglichkeit der Umsetzung der Forderungen des BVerG hingewiesen wird.

    Nun, wäre es evtl. möglich, Ihre gegenteilige Meinung kurz in einem Kommentar oder gar Artikel auszuformulieren? Ich weiß leider nicht, wie liberal die ZEIT in solchen Angelegenheiten ist, aber es wäre doch wunderbar, würde sich neben den Behauptungen des Verbands der deutschen Internetwirtschaft ein Artikel mit einer konträren Expertenmeinung befinden!

    In Deutschland hat der öffentliche intellektuelle Diskurs ja leider kaum Tradition - im Gegensatz zu bspw. Frankreich.

    Beste Grüße

    Ich kann dem nur beipflichten. Natürlich geht das. Auch wenn man keinen allzu großen Einblick in die letzten technischen Details hat, drängt sich doch auf, dass man natürlich nicht einfach so eine IP-Adresse für den Internetzugang erhält, sondern sich natürlich vorher mit gültigen Zugangsdaten (oder einer anderweitig individuell anschlussbasierten Lösung) anmelden muss. Damit ist beim Provider stets bekannt, wer welche IP erhalten hat.

    Und im übrigen: Wenn das nicht gehen würde, was hätte man denn dann die ganze Zeit von der Vorratsdatenspeicherung gehabt? Dabei ging es doch stets um die eindeutige Zuordnung von Verbindungsdaten.

    Also wirklich, ich kann nur staunen, wie dreist sich dieser im Artikel Verbandsvorsitzende zu diesem Thema geriert. Ich fürchte jedoch, dass es hier nicht um Staatshilfen geht, sondern dass hier - was ich noch schlimmer finde - pure Unwissenheit und/oder Ignoranz vorgeherrscht hat.

    Eine wesentliche Frage ist doch, dass man jeden Journalisten, jeden Seelsorger etc. auch hinsichtlich dieser Rolle erfassen müsste. Gerade im SOHO-Bereich sind diese Date aber sicherlich nicht flächendeckend UND vor allem nicht zuverlässig verfügbar.

    Wenn ich dann als Ober-Mafiosi behaupte, ich sei Seelsorger oder freier Journalist (oder vielleicht sogar "nur" Blogger ..), dann falle ich aus der Speicherung heraus? Um dieses primitive Schlupfloch abzudichten benötigt es einer Qualifizierung der Tätigkeit des Kunden - um ihn dann zuverlässig VON DER ERFASSUNG AUSZUSCHLIESSEN (Wortlaut des BVerfG!).

    Natürlich kann(!) man das machen -- aber machen wir uns nichts vor, dass dieser Aufwand erheblich und garantiert nicht von heute auf morgen zu bewältige ist! Gerade das Internet-Zeitalter bringt z.B. neue Formen des Journalismus hervor. Wer wollte sich anmassen, den schützenswerten Journalisten nach den Kriterien von vielleicht 1970 zu definieren, weil es damals noch keine Blogger gab?

    "Einfach" wäre es nur, wenn das Attribut "darf nicht erfasst werden" aus dem nichts heraus einfach da ist - genau das dürfte aber nicht der Fall sein.

    Alles danach (und darüber schreiben Sie wohl), wenn diese "Tags" zuverlässig eingepflegt und automatisierte Prozesse zu deren Pflege etabliert sind, ist dann tatsächlich nur noch technische Fleissarbeit. Der Weg dahin dürfte noch viele Hürden haben sowie viel Zeit und Geld der Provider verschlingen. Ich halte deren Anmerkung dür berechtigt.

    Y.S.

    Hier sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, auch die Kommentare zu den Artikeln zu lesen.
    Auch darauf, dass die Festnahme der Sauerland-Gruppe schon im September 2007 war, wäre ich nicht mehr von selbst gekommen.

    Das stellt die Äußerungen im Artikel noch mal in ein ganz anderes Licht!

    Moin,
    zunächst ernsthaft, es scheint mir einzig um den Erhalt, die Sicherung der Investitionen und die Sicherung von Nachfolgeaufträgen durch den Staat zu gehen, was Ihrer Annahme ja auch nicht widerspricht. Ähnliches kenne ich schon aus dem digitalen BOS-Funk, den dort versäumten Protokollen und Dienstmerkmalen. Kann man halt noch mal schön was hinterher verkaufen.

    Nun ein etwas lockerer Nachsatz zu Ihrer Formulierung "...zielen höchstens auf die Erlangung von Staatshilfen ab.", man sollte die (Pseudo)-Einheit "Erlang" vielleicht in "Kendall" umbenennen um "Erlang" für das Maß der erlangten Staatshilfen je investiertem Betrag ausdrücken zu können.

    Beste Grüße
    Grabert

    Als Professor im informationstechnischen Gebiet steht Ihre Kompetenz ja außer Frage. Interessant finde ich Ihre Aussage vor allem deshalb, weil ja der im Artikel mehrfach explizit auf die technische (und nicht etwa kostentechnische) Unmöglichkeit der Umsetzung der Forderungen des BVerG hingewiesen wird.

    Nun, wäre es evtl. möglich, Ihre gegenteilige Meinung kurz in einem Kommentar oder gar Artikel auszuformulieren? Ich weiß leider nicht, wie liberal die ZEIT in solchen Angelegenheiten ist, aber es wäre doch wunderbar, würde sich neben den Behauptungen des Verbands der deutschen Internetwirtschaft ein Artikel mit einer konträren Expertenmeinung befinden!

    In Deutschland hat der öffentliche intellektuelle Diskurs ja leider kaum Tradition - im Gegensatz zu bspw. Frankreich.

    Beste Grüße

    Ich kann dem nur beipflichten. Natürlich geht das. Auch wenn man keinen allzu großen Einblick in die letzten technischen Details hat, drängt sich doch auf, dass man natürlich nicht einfach so eine IP-Adresse für den Internetzugang erhält, sondern sich natürlich vorher mit gültigen Zugangsdaten (oder einer anderweitig individuell anschlussbasierten Lösung) anmelden muss. Damit ist beim Provider stets bekannt, wer welche IP erhalten hat.

    Und im übrigen: Wenn das nicht gehen würde, was hätte man denn dann die ganze Zeit von der Vorratsdatenspeicherung gehabt? Dabei ging es doch stets um die eindeutige Zuordnung von Verbindungsdaten.

    Also wirklich, ich kann nur staunen, wie dreist sich dieser im Artikel Verbandsvorsitzende zu diesem Thema geriert. Ich fürchte jedoch, dass es hier nicht um Staatshilfen geht, sondern dass hier - was ich noch schlimmer finde - pure Unwissenheit und/oder Ignoranz vorgeherrscht hat.

    Eine wesentliche Frage ist doch, dass man jeden Journalisten, jeden Seelsorger etc. auch hinsichtlich dieser Rolle erfassen müsste. Gerade im SOHO-Bereich sind diese Date aber sicherlich nicht flächendeckend UND vor allem nicht zuverlässig verfügbar.

    Wenn ich dann als Ober-Mafiosi behaupte, ich sei Seelsorger oder freier Journalist (oder vielleicht sogar "nur" Blogger ..), dann falle ich aus der Speicherung heraus? Um dieses primitive Schlupfloch abzudichten benötigt es einer Qualifizierung der Tätigkeit des Kunden - um ihn dann zuverlässig VON DER ERFASSUNG AUSZUSCHLIESSEN (Wortlaut des BVerfG!).

    Natürlich kann(!) man das machen -- aber machen wir uns nichts vor, dass dieser Aufwand erheblich und garantiert nicht von heute auf morgen zu bewältige ist! Gerade das Internet-Zeitalter bringt z.B. neue Formen des Journalismus hervor. Wer wollte sich anmassen, den schützenswerten Journalisten nach den Kriterien von vielleicht 1970 zu definieren, weil es damals noch keine Blogger gab?

    "Einfach" wäre es nur, wenn das Attribut "darf nicht erfasst werden" aus dem nichts heraus einfach da ist - genau das dürfte aber nicht der Fall sein.

    Alles danach (und darüber schreiben Sie wohl), wenn diese "Tags" zuverlässig eingepflegt und automatisierte Prozesse zu deren Pflege etabliert sind, ist dann tatsächlich nur noch technische Fleissarbeit. Der Weg dahin dürfte noch viele Hürden haben sowie viel Zeit und Geld der Provider verschlingen. Ich halte deren Anmerkung dür berechtigt.

    Y.S.

    Hier sieht man mal wieder, wie wichtig es ist, auch die Kommentare zu den Artikeln zu lesen.
    Auch darauf, dass die Festnahme der Sauerland-Gruppe schon im September 2007 war, wäre ich nicht mehr von selbst gekommen.

    Das stellt die Äußerungen im Artikel noch mal in ein ganz anderes Licht!

    Moin,
    zunächst ernsthaft, es scheint mir einzig um den Erhalt, die Sicherung der Investitionen und die Sicherung von Nachfolgeaufträgen durch den Staat zu gehen, was Ihrer Annahme ja auch nicht widerspricht. Ähnliches kenne ich schon aus dem digitalen BOS-Funk, den dort versäumten Protokollen und Dienstmerkmalen. Kann man halt noch mal schön was hinterher verkaufen.

    Nun ein etwas lockerer Nachsatz zu Ihrer Formulierung "...zielen höchstens auf die Erlangung von Staatshilfen ab.", man sollte die (Pseudo)-Einheit "Erlang" vielleicht in "Kendall" umbenennen um "Erlang" für das Maß der erlangten Staatshilfen je investiertem Betrag ausdrücken zu können.

    Beste Grüße
    Grabert

  3. Benötigen die Internetprovider nun mehr Daten. Müssen wir künftig bei der Anmeldung eines Internetzugangs die Berufsbezeichnung zusätzlich ausfüllen?
    Vermutlich muss man unterschreiben, dass man weder an organisiertem Verbrechen beteiligt ist, noch Mitglied von einer Terrororganisation ist.
    Oder einfach ausgedrückt: Stellen wir uns vor Osama hat einen Presseausweis, dann haben wir ein Problem.

    Das Dilema wir ersichtlich:
    Mehr Datenschutz mit mehr Listen und Daten? Effektive Sicherheit, oder Haftungsbeschränkung der Beteiligten?

    Jede Sicherheit hat Ihren Preis.
    Das Sicherheitspaket kann nur für Alle gemeinsam gewählt werden. Die Entscheidung wird aus Angst und Vernunft getroffen. Die Geschichtsschreiber werden später feststellen wie sinnvoll Sie waren. Ein Terrorakt oder eine Staatliche oder Private Institution die die Daten mißbrauchen, möglich ist beides. Wie beim Impfschutz birgt auch jede Impfung Risiken.
    Die meisten Personen wollen jedoch weder Pest noch Cholera. Sie wollen das Nullrisiko Paket.

    Auch das Bundesverfassungsgericht fordert nun solch ein Paradox, ein technisch nicht abbildbares Gesetz.

    Selbst das Recht kann es nicht allen Recht machen. Manche Bereiche werden Kompromisse bleiben, oder im Grenzbereich hin und her pendeln. Papier, Regeln, Rechner, Gesetze können den Schutz weder herstellen noch abbilden.

    Am Schluss benötigen wir doch die wachen, wachsamen, fairen und mutigen Bürger mit Zivilcourage. Dazu gehört auch das Ringen um die richtigen Weg.

  4. der Internetwirtschaft vorzunehmen, dann wären die "Probleme" innerhalb von einigen Stunden gelöst.
    Wollen wir wetten?
    Ekelhaft, diese Verlo...heit.

    • dorena
    • 03.03.2010 um 9:14 Uhr

    erinnert mich an die Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen.
    Bloss wegen einer Minderheit,die zu schweren Straftaten in der Lage ist,sollen alle Menschen zu "gläsernen Menschen"
    werden.Wo ist da die Verhältnismässigkeit der Mittel ?
    Aber da die Kontrollmöglichkeiten der Finanzämter u.a.Behörden ebenso gründlich sind,ist wohl der Status "Gläserner Bürger" schon erreicht,oder ? Ich finde das bedenklich.Denn jede Datensammlung weckt über den vorgesehenen Zweck hinaus weitere Begehrlichkeiten.Und das ist am Schlimmsten,weil dann der Einzelne nicht mehr durchblickt,wer was wo gespeichert hat.
    Zuletzt erschreckte mich noch das Wort Identitätsdiebstahl.
    Ich weiss nicht recht,ob ich dem neuen elektronischen Personalausweis zutrauen kann,dass dieser mich davor schützt.

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    In der Tat ist schwer einzusehen, warum eine alle Bürger betreffende Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten unbedingt nötig und tolerierbar sein soll und zum Beispiel eine komplette Speicherung von Kennzeichendaten aus dem Mautsystem (das ja auch alle PKW-Kennzeichen liest) nicht.

    "Ich weiss nicht recht,ob ich dem neuen elektronischen Personalausweis zutrauen kann,dass dieser mich davor schützt."

    im Gegenteil, er macht alles noch unsicherer. Sie können von weitem abgescannt und gelesen werden. Ich gebe den Tipp gleich nach erhalt den Chip zu zerstören (Mikrowelle)

    In der Tat ist schwer einzusehen, warum eine alle Bürger betreffende Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten unbedingt nötig und tolerierbar sein soll und zum Beispiel eine komplette Speicherung von Kennzeichendaten aus dem Mautsystem (das ja auch alle PKW-Kennzeichen liest) nicht.

    "Ich weiss nicht recht,ob ich dem neuen elektronischen Personalausweis zutrauen kann,dass dieser mich davor schützt."

    im Gegenteil, er macht alles noch unsicherer. Sie können von weitem abgescannt und gelesen werden. Ich gebe den Tipp gleich nach erhalt den Chip zu zerstören (Mikrowelle)

  5. In der Tat ist schwer einzusehen, warum eine alle Bürger betreffende Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten unbedingt nötig und tolerierbar sein soll und zum Beispiel eine komplette Speicherung von Kennzeichendaten aus dem Mautsystem (das ja auch alle PKW-Kennzeichen liest) nicht.

  6. Wer soll die denn mimen? Für die meisten der Polizisten ist doch eine IBM - Kugelkopf nur unter Aufbietung alle geistigen Kräfte beherrschbar.

  7. Als Professor im informationstechnischen Gebiet steht Ihre Kompetenz ja außer Frage. Interessant finde ich Ihre Aussage vor allem deshalb, weil ja der im Artikel mehrfach explizit auf die technische (und nicht etwa kostentechnische) Unmöglichkeit der Umsetzung der Forderungen des BVerG hingewiesen wird.

    Nun, wäre es evtl. möglich, Ihre gegenteilige Meinung kurz in einem Kommentar oder gar Artikel auszuformulieren? Ich weiß leider nicht, wie liberal die ZEIT in solchen Angelegenheiten ist, aber es wäre doch wunderbar, würde sich neben den Behauptungen des Verbands der deutschen Internetwirtschaft ein Artikel mit einer konträren Expertenmeinung befinden!

    In Deutschland hat der öffentliche intellektuelle Diskurs ja leider kaum Tradition - im Gegensatz zu bspw. Frankreich.

    Beste Grüße

    Antwort auf "Technisch kein Problem"
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    Das technische Problem kann man überwinden, indem man Richtern, Ärzten, Psychologen, Seelsorgern und Politikern einen Sicherheitsstick oder Authorisierungsschlüssel gibt. Wenn sich nun diese Person mit einem solchen Schlüssel einloggt, dann gelangen diese Daten nicht in der Vorratsdatenspeicherung bei entsprechender Programmierung der Software.

    Das technische Problem kann man überwinden, indem man Richtern, Ärzten, Psychologen, Seelsorgern und Politikern einen Sicherheitsstick oder Authorisierungsschlüssel gibt. Wenn sich nun diese Person mit einem solchen Schlüssel einloggt, dann gelangen diese Daten nicht in der Vorratsdatenspeicherung bei entsprechender Programmierung der Software.

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