Reaktionen "Kein Grund zum Jubeln"

Die Resonanz des Urteils aus Karlsruhe ist geteilt: Grüne und FDP feiern, die Union gibt der SPD die Schuld am Scheitern.

Der Vorsitzende des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Hans-Jürgen Papier, bei der Urteilsverkündung über die Vorratsdatenspeicherung

Der Vorsitzende des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, Hans-Jürgen Papier, bei der Urteilsverkündung über die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Grundsatzurteil zur Datenspeicherung verkündet: Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung unzulässig ist. Lesen Sie hier die Stimmen zum Urteil:

Wolfgang Bosbach: Vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, die umstrittene Datensammlung als notwendig für die Terror-Bekämpfung in Deutschland bezeichnet: "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff."

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Vorratsdatenspeicherung

Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden sollen.

Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, war 2008 in Kraft getreten. Es verpflichtete alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern.

Dies bedeutet: Die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet werden erfasst und sind ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.

Das Ende der Unschuldsvermutung

Diese Daten sollen, so die Idee des Gesetzgebers, Strafverfolgern zur Verfügung stehen und ihnen vor allem bei der Suche nach Terroristen helfen. Allerdings lassen Schätzungen der Kommunikationsanbieter den Schluss zu, dass sie vor allem dazu dienen, leichtere Vergehen wie illegales Datentauschen, Betrug oder Beleidigungen zu verfolgen.

Unabhängig davon ist der Hauptkritikpunkt, dass mit der Vorratsdatenspeicherung jeder Bürger potenziell verdächtig ist und überwacht wird und dass die Datenspeicherung so dazu beiträgt, die Unschuldsvermutung abzuschaffen.

Außerdem gibt es Studien, die zeigen, dass sich anhand von solchen Verbindungsdaten detaillierte Aussagen über das Verhalten der Beobachteten machen lassen und dass die Daten mindestens genauso aufschlussreich sind, wie ein Abhören der Inhalte der Kommunikation.

Peter Altmaier: Die Unionsspitze versucht, der SPD die Schuld für das Scheitern des Gesetzes zuzuschreiben. So sagt Peter Altmaier, erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unions-Fraktion: "Die Federführung für das Gesetz lag bei Brigitte Zypries." In den vergangenen vier Jahren sei noch kein Gesetz in Karlsruhe gescheitert, für das der vergangene Innenminister Wolfgang Schäuble verantwortlich gewesen sei. "Ich bin nicht froh darüber, dass das Gesetz gestoppt wurde, aber wir müssen das Urteil in Demut annehmen und prüfen, welchen Handlungsspielraum uns Karlsruhe gelassen hat", sagt Altmaier weiter.

Claudia Roth: Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat das Urteil begrüßt. "Das ist ein riesengroßer Erfolg", sagte sie am Dienstag dem ZDF. Es habe sich sehr gelohnt, dass sich viele Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung gewehrt hätten. Das Urteil sei eine "richtige Klatsche" für den Gesetzgeber. Jetzt müsse das Parlament die Arbeit aufnehmen und dafür sorgen, dass die Grundrechte nicht weiter mit Füßen getreten würden.

Guido Westerwelle: Auch der FDP-Parteivorsitzende und Vizekanzler Guido Westerwelle begrüßte den Richterspruch. "Es ist hervorragend, dass Liberale dieses Urteil erstritten haben. Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist es eine Bestätigung ihres langjährigen Engagements für Bürgerrechte."

Urteil: März 2010

Seit 2008 wurden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat nun beschlossen, dass die Massenspeicherung in ihrer jetzigen Form unzulässig ist. Die Sicherheit der Daten sei nicht gewährleistet und sie seien unverzüglich zu löschen, heißt es im Urteil. Die Richter schließen eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Auch wurde nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie infrage gestellt, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Die Entscheidung der Karlsruher Richter zur Vorratsdatenspeicherung reiht sich in andere Grundsatzurteile zum Datenschutz ein.

27. Februar 2008

Für Online-Durchsuchungen setzt das BVerfG hohe rechtliche Hürden. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sei nichtig. Mit dieser Entscheidung schaffen die Richter ein Computer-Grundrecht, das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

3. März 2004

Der sogenannte Große Lauschangriff verletzt nach Auffassung des BVerfG die Menschenwürde und ist deshalb im Wesentlichen verfassungswidrig. Die 1998 eingeführte akustische Überwachung von Wohnungen muss an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Die Richter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre an.

15. Dezember 1983

Karlsruhe kippt mit dem erstmals ausgesprochenen "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" das Volkszählungsgesetz. Damit hätten Daten ans Melderegister, an Bundes- und Landesbehörden, an Gemeinden und deren Verbände weitergegeben werden dürfen. Das Volkszählungsurteil ist wegweisend für den Datenschutz.

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Das ist ein wirklicher Tag zur Freude", sagte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie sprach von einem "herausragend guten Tag" für die Grundrechte und den Datenschutz. Karlsruhe bewege sich damit nahtlos auf der Linie der Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Die Entscheidung würde auch auf Europa ausstrahlen. Für weitere anlasslose Datensammlungen auf EU-Ebene sei der Spielraum damit geringer. "Dies betrifft etwa die Speicherung von Flugpassagierdaten."

Thilo Weichert: Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer ist mit dem Urteil voll zufrieden. "Das Bundesverfassungsgericht hat hier wirklich die Argumentation der Datenschützer übernommen." Im Lichte des Urteils müssten jetzt weitere Entscheidungen und Pläne auf nationaler und europäischer Ebene noch einmal überprüft werden, sagte Weichert. Dazu gehöre das Swift-Abkommen über die Weitergabe von Bankdaten. Ein weiteres Beispiel sei das Abkommen mit den USA zur Übermittlung von Fluggastdaten. "Das Urteil des Verfassungsgerichts hat also Auswirkungen weit über die Frage der Verbindungsdaten in der Telekommunikation hinaus", sagte der Kieler Datenschützer.

Peter Schaar: Nach Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar hat das Urteil weitreichende Bedeutung. Es verpflichte den Staat nicht nur, sich selbst bei der Datensammlung zurückzunehmen, sondern auch dazu, die Bürger vor unangemessenen Datenspeicherungen durch Private zu schützen. "Das heißt, der Schutz von vergleichbar sensiblen Daten auch im wirtschaftlichen Bereich muss vom Staat besser als bisher gewährleistet werden. Das ist ein wichtiger Tag für den Datenschutz. Das ist ein guter Tag für die Grundrechte", sagte der oberste Datenschützer. Schaar sagte weiter, er verstehe das Urteil so, dass nun auch diskutiert werden müsse, die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zurückzunehmen. "Das ist die Forderung, mit der wir als Datenschützer in die Debatte hineingehen."

Rainer Wendt: Die Gewerkschaften der Polizei befürchten einen deutlich erschwerten Kampf gegen Kriminalität. "Damit wird der Polizei ein wichtiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt.

Jürgen Grützner: Die Telekommunikationswirtschaft will Geld vom Fiskus sehen. "Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns — den Telekom-Unternehmen — das bezahlen muss", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. "Die Telekom-Unternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen." Grützner geht davon aus, "dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nachdem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht".

August-Wilhelm Scheer: "Die Autobranche wird auch nicht gezwungen, kostenlose Polizeiwagen zu liefern", sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer zu Grützners Forderung. Das Gericht habe mit dem Urteil den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung getragen. Viele Menschen hätten im Internet legale Geheimnisse: Vertrauliche Gespräche, außergewöhnliche Hobbys oder auch Flirts. "Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden. Wer bei uns die Freiheit im Internet einschränkt, büßt an Glaubwürdigkeit ein, wenn er für mehr Freiheit in China oder in Iran eintritt." Scheer forderte die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen.

Rainer Brüderle: Auch nach Ansicht von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) bedeutet das Urteil ein Stück mehr Freiheit für die Bürger. Es sei aus Sicht der Datenschützer "absolut zu begrüßen". Bei der Neuformulierung der entsprechenden Vorschriften müsse nun darauf geachtet werden, dass die Internet- und Telekommunikationswirtschaft nicht mehr als nötig belastet werde. "Auch die EU sollte die bisherige Richtlinie im Lichte dieser Ausführungen überprüfen."

Manfred Weber: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ausgewogen", sagt Manfred Weber, stellvertretender Vorsitzender der EVP-Fraktion. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie sei von den Verfassungsrichtern für in Ordnung befunden worden. Die verfassungswidrigen Bestimmungen fänden sich beim nationalen Vollzug der EU-Richtlinie durch das Bundesgesetz. "Jetzt muss Berlin nacharbeiten." Außerdem müsse das Signal aus Karlsruhe auch für Brüssel Konsequenzen haben. "Die bestehende EU-Richlinie muss noch mal auf den Prüfstand. Die Mängel beim Datenzugriff, die die Karlsruher Richter feststellen, müssen auch in der EU-Richtlinie nachgebessert werden. Die zuständige EU-Kommissarin Vivianne Reding sollte hierzu einen neuen Vorschlag einbringen."

Wolfgang Neskovic: Dem Linken-Abgeordneten Wolfgang Neskovic geht das Urteil nicht weit genug. Da das Gericht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren grundsätzlich für zulässig halte, sei die Entscheidung "kein Grund zum Jubeln". Das Urteil bedeute einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."

Jens Seipenbusch: "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre", sagte der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch. Jetzt gelte es, dafür zu sorgen, dass die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt werde. Das Urteil zeige auch, dass die Piraten im Kampf für die Bürgerrechte als Gegenpol zu den etablierten Parteien dringend benötigt würden, sagte Seipenbusch.

Florian Altherr: "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", sagt Florian Altherr, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe. Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall.

Markus Beckedahl: Der Netzpolitik.org-Betreiber Markus Beckedahl bemängelt, dass noch immer die Verbindungsdaten aller Bürger anlassunabhängig bei den Providern gespeichert werden können. Zudem sei es "nicht erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht davon absieht, die EU-Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dieser hätte die Chance, die Vorratsdatenspeicherung und damit die anlassunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten aller europäischer Bürger zu kippen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sich leider nicht getraut, die EU-Richtlinie mit zu kippen. Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verlängerung."

 
Leser-Kommentare
  1. waren schon immer in der ersten Reihe, wenn es darum ging Bürgerrechte einzuschränken.
    Verantwortlich sind in diesem Fall Frau Zypries, Herr Schäuble und nicht zu vergessen Frau Merkel, die ja als Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik bestimmt hat.
    Einerseits Frau Zypries die Schuld für das Gesetz zuzuschieben und andererseits unglücklich über die Entscheidung zu sein, dass das BVG das Gesetz kassiert hat, dazu muss man schizophren sein.

  2. Es ist gut, dass das Gesetz gekippt wurde.
    Was die Bevormundung und unzulässige Kontrolle angeht schenken sich SPD und CDU im Prinzip nichts.
    Alle anderen verhalten sich da zwiespältig, wen es ihren Interessen oder Ideologie entspricht, sind sie ebenso schnell dabei.
    Das ursprüngliche Problem gewissen Elementen beizukommen ist allerdings noch nicht gelöst.
    Ich denke, das ähnlich wie beim Telefon oder Brief ein Abhören oder mitlesen entsprechend den dort erlaubten Möglichkeiten unter bestimmten Auflagen auch für E-Mails ausreichend ist.

    H.

    • mcjazz
    • 02.03.2010 um 14:02 Uhr

    Zitat: "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff."

    Von welchen Tätern spricht Herr Bosbach?
    Ich habe während des Bundestagswahlkampfes an einem/r) Vortrag/Diskussion über dieses Thema teilgenommen und war verblüfft wie viele Menschen sich von der Argumentation der Politik beeinflussen ließen. Die Vertreter der CDU konnten denen der Piraten keine beweiskräftigen Argumente entgegen setzen und verloren sich in reiner Polemik.
    Nun ist endlich soweit - die Politiker, allen voran Herr Dr. Schäuble müssen lernen, daß nicht alles so läuft wie sie sich das vorstellen. Im Nachhinein Fr. Zypris für das Gesetzesdesaster verantwortlich zu machen ist schon sehr blauäugig.
    Stellt sich mir zum Schluß die Frage - wer beaufsichtigt die Löschung der Daten und stellt sicher, daß sie nicht vorher auf andere Server ausgelagert werden.

    • ngw16
    • 02.03.2010 um 14:23 Uhr

    Man sollte nicht vergessen, dass die damalige Regierung das Parlament zu diesem Gesetz über den Umweg der EU genötigt hat.

    Denn zuvor hatte das Parlament einen Beschluß gegen die Einführung eines solches Gesetz gefaßt gehabt.

    Eigentlich hätte die Regierung deshalb im EU-Rat gegen eine solche Richtlinie stimmen müssen.
    Sie haben das Gegenteil gemacht, und damit alle demokratischen Spielregeln mit Füßen getreten.

    Und nun ist ihnen dieses Gesetz auf die Füße gefallen.
    Mit Recht.

    • exi2
    • 02.03.2010 um 14:28 Uhr

    Und noch ein Gesetz wurde wegen Verfassungsfeindlichkeit kassiert. Da muß man sich wundern, was für Dummköpfe denn geschworen haben "Die Deutsche Verfassung zu schützen und zu achten..."!
    Seit 1998 regiert nicht nur das mittelmaß, es regiert die Unfähigkeit. Und man kann nicht mehr übersehen, daß der BT von Juristen dominiert wird, weil diese in ihrem eigentlichen Beruf keine Existenzchance hätten. Sich parteilich zu organisieren und mit Korrpuption, Intrigen und Seilschaften Pöstchen zu ergattern, scheint da der einzige Ausweg zu sein.
    Tun wir uns allen einen Gefallen: schaffen wir diese Emporkömmlinge so bald als möglich ab. Wir haben ja genug neue (kleine) Parteien. Da braucht es die durch und durch verfilzten Altparteien nicht mehr.

  3. dass unter Ihrer Verantwortung dieses Gesetz so geschrieben wurde, dass es vom BVerfG so leicht zu kassieren war.
    Ich schätze unser Bürgerentrechtler rotiert vor Wut in (mit) seinem Stuhl.
    Warum das Guido die jetzige Justizminsterin als Jeanne d'Arc der Bürgerrechte in den Himmel lobt ist schon klar, aber die gute Frau hätte seit Beginn ihrer Amtszeit bereits an einer grundrechtlichen Reform des Gesetzes arbeiten können, ohne auf das Urteil aus Karlsruhe zu warten.
    Bosbach zeigt sich einmal mehr als paranoider vorauseilender Gehorsam seiner Bosse, genannt Pofallaismus.
    Die Linke erwartet zu viel vom BVerfG, denn es kann die EU Richtlinie nicht zurückweisen. Dafür ist der EGH zuständig. Das BVerfG kann lediglich darüber urteilen, ob die Umsetzung dieser Richtline mit dem GG vereinbar ist.

    MfG
    AoM

  4. "Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung unzulässig ist."

    "De Maizière hält an Datenspeicherung fest"

    ...machen uns die Welt wide-wide-wie sie uns gefaellt...

    • iDog
    • 02.03.2010 um 16:08 Uhr

    welche Terrorhelfer? von was redet der mann - ist er paranoid?

    wuerden sie als terrorist in einem land mit "datenspeicherung" ueber die speicherbaren medien kommunizieren? es kommt einem dann doch so vor, als seien besagte terroristen, falle es denn überhaupt welche geben sollte, mit sicherheit wesentlich schlauer als die politiker, die solche hirnrissigen gesetztesvorschlaege einbringen und auch noch durchzusetzen versuchen. die scheitern alo nicht mal an den erfundenen terroristen sondern schon am eigene gesetzesentwurf gegen die eigne phantasie.

    es darf geklatscht werden - ein stunt ohne gleichen. und wann treten die verantwortlichen zurueck?

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