Reaktionen "Kein Grund zum Jubeln"
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Wolfgang Neskovic: "Die Entscheidung ist kein Grund zum Jubeln"

Rainer Wendt: Die Gewerkschaften der Polizei befürchten einen deutlich erschwerten Kampf gegen Kriminalität. "Damit wird der Polizei ein wichtiges Ermittlungsinstrument aus der Hand geschlagen", sagte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt.

Jürgen Grützner: Die Telekommunikationswirtschaft will Geld vom Fiskus sehen. "Wir sind der Meinung, dass die Bundesregierung uns — den Telekom-Unternehmen — das bezahlen muss", sagte der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Jürgen Grützner, der Finanznachrichtenagentur dpa-AFX. "Die Telekom-Unternehmen haben bereits Millionen Euro investiert, um in Vorleistung zu gehen." Grützner geht davon aus, "dass wir die Daten erst komplett löschen und dann wieder speichern müssen. Je nachdem, wie die neue Gesetzeslage dann aussieht".

August-Wilhelm Scheer: "Die Autobranche wird auch nicht gezwungen, kostenlose Polizeiwagen zu liefern", sagt Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer zu Grützners Forderung. Das Gericht habe mit dem Urteil den Sorgen vieler Internet- und Telefonkunden Rechnung getragen. Viele Menschen hätten im Internet legale Geheimnisse: Vertrauliche Gespräche, außergewöhnliche Hobbys oder auch Flirts. "Wir dürfen das Vertrauen der Nutzer in den Schutz ihrer Privatsphäre nicht gefährden. Wer bei uns die Freiheit im Internet einschränkt, büßt an Glaubwürdigkeit ein, wenn er für mehr Freiheit in China oder in Iran eintritt." Scheer forderte die Bundesregierung auf, Gesetze für das Internet künftig vorab gründlicher zu prüfen.

Rainer Brüderle: Auch nach Ansicht von Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) bedeutet das Urteil ein Stück mehr Freiheit für die Bürger. Es sei aus Sicht der Datenschützer "absolut zu begrüßen". Bei der Neuformulierung der entsprechenden Vorschriften müsse nun darauf geachtet werden, dass die Internet- und Telekommunikationswirtschaft nicht mehr als nötig belastet werde. "Auch die EU sollte die bisherige Richtlinie im Lichte dieser Ausführungen überprüfen."

Manfred Weber: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ausgewogen", sagt Manfred Weber, stellvertretender Vorsitzender der EVP-Fraktion. Die zugrunde liegende EU-Richtlinie sei von den Verfassungsrichtern für in Ordnung befunden worden. Die verfassungswidrigen Bestimmungen fänden sich beim nationalen Vollzug der EU-Richtlinie durch das Bundesgesetz. "Jetzt muss Berlin nacharbeiten." Außerdem müsse das Signal aus Karlsruhe auch für Brüssel Konsequenzen haben. "Die bestehende EU-Richlinie muss noch mal auf den Prüfstand. Die Mängel beim Datenzugriff, die die Karlsruher Richter feststellen, müssen auch in der EU-Richtlinie nachgebessert werden. Die zuständige EU-Kommissarin Vivianne Reding sollte hierzu einen neuen Vorschlag einbringen."

Wolfgang Neskovic: Dem Linken-Abgeordneten Wolfgang Neskovic geht das Urteil nicht weit genug. Da das Gericht die in der EU-Richtlinie vorgesehene Speicherung einer Vielzahl von Datenspuren grundsätzlich für zulässig halte, sei die Entscheidung "kein Grund zum Jubeln". Das Urteil bedeute einen höchst bedauerlichen Richtungswechsel in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Denn "die verdachtslose Speicherung aller Telekommunikationsdaten sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik, die das Verfassungsgericht heute für grundsätzlich zulässig erklärt hat, widerspricht dem Sinn und der historischen Funktion der Grundrechte."

Jens Seipenbusch: "Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre", sagte der Vorsitzende der Piratenpartei, Jens Seipenbusch. Jetzt gelte es, dafür zu sorgen, dass die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt werde. Das Urteil zeige auch, dass die Piraten im Kampf für die Bürgerrechte als Gegenpol zu den etablierten Parteien dringend benötigt würden, sagte Seipenbusch.

Florian Altherr: "Andere Länder profitieren von diesem Urteil nicht, also wollen wir unseren Protest über die Grenzen ausweiten", sagt Florian Altherr, Sprecher des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung und Vertreter der größten Klägergruppe. Verfassungsgerichte in Rumänien und Bulgarien hätten ähnlich entschieden wie die Karlsruher Richter, in anderen Staaten sei dies bislang nicht der Fall.

Markus Beckedahl: Der Netzpolitik.org-Betreiber Markus Beckedahl bemängelt, dass noch immer die Verbindungsdaten aller Bürger anlassunabhängig bei den Providern gespeichert werden können. Zudem sei es "nicht erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht davon absieht, die EU-Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dieser hätte die Chance, die Vorratsdatenspeicherung und damit die anlassunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten aller europäischer Bürger zu kippen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sich leider nicht getraut, die EU-Richtlinie mit zu kippen. Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verlängerung."

 
Leser-Kommentare
  1. waren schon immer in der ersten Reihe, wenn es darum ging Bürgerrechte einzuschränken.
    Verantwortlich sind in diesem Fall Frau Zypries, Herr Schäuble und nicht zu vergessen Frau Merkel, die ja als Bundeskanzlerin die Richtlinien der Politik bestimmt hat.
    Einerseits Frau Zypries die Schuld für das Gesetz zuzuschieben und andererseits unglücklich über die Entscheidung zu sein, dass das BVG das Gesetz kassiert hat, dazu muss man schizophren sein.

  2. Es ist gut, dass das Gesetz gekippt wurde.
    Was die Bevormundung und unzulässige Kontrolle angeht schenken sich SPD und CDU im Prinzip nichts.
    Alle anderen verhalten sich da zwiespältig, wen es ihren Interessen oder Ideologie entspricht, sind sie ebenso schnell dabei.
    Das ursprüngliche Problem gewissen Elementen beizukommen ist allerdings noch nicht gelöst.
    Ich denke, das ähnlich wie beim Telefon oder Brief ein Abhören oder mitlesen entsprechend den dort erlaubten Möglichkeiten unter bestimmten Auflagen auch für E-Mails ausreichend ist.

    H.

    • mcjazz
    • 02.03.2010 um 14:02 Uhr

    Zitat: "Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff."

    Von welchen Tätern spricht Herr Bosbach?
    Ich habe während des Bundestagswahlkampfes an einem/r) Vortrag/Diskussion über dieses Thema teilgenommen und war verblüfft wie viele Menschen sich von der Argumentation der Politik beeinflussen ließen. Die Vertreter der CDU konnten denen der Piraten keine beweiskräftigen Argumente entgegen setzen und verloren sich in reiner Polemik.
    Nun ist endlich soweit - die Politiker, allen voran Herr Dr. Schäuble müssen lernen, daß nicht alles so läuft wie sie sich das vorstellen. Im Nachhinein Fr. Zypris für das Gesetzesdesaster verantwortlich zu machen ist schon sehr blauäugig.
    Stellt sich mir zum Schluß die Frage - wer beaufsichtigt die Löschung der Daten und stellt sicher, daß sie nicht vorher auf andere Server ausgelagert werden.

    • ngw16
    • 02.03.2010 um 14:23 Uhr

    Man sollte nicht vergessen, dass die damalige Regierung das Parlament zu diesem Gesetz über den Umweg der EU genötigt hat.

    Denn zuvor hatte das Parlament einen Beschluß gegen die Einführung eines solches Gesetz gefaßt gehabt.

    Eigentlich hätte die Regierung deshalb im EU-Rat gegen eine solche Richtlinie stimmen müssen.
    Sie haben das Gegenteil gemacht, und damit alle demokratischen Spielregeln mit Füßen getreten.

    Und nun ist ihnen dieses Gesetz auf die Füße gefallen.
    Mit Recht.

    • exi2
    • 02.03.2010 um 14:28 Uhr

    Und noch ein Gesetz wurde wegen Verfassungsfeindlichkeit kassiert. Da muß man sich wundern, was für Dummköpfe denn geschworen haben "Die Deutsche Verfassung zu schützen und zu achten..."!
    Seit 1998 regiert nicht nur das mittelmaß, es regiert die Unfähigkeit. Und man kann nicht mehr übersehen, daß der BT von Juristen dominiert wird, weil diese in ihrem eigentlichen Beruf keine Existenzchance hätten. Sich parteilich zu organisieren und mit Korrpuption, Intrigen und Seilschaften Pöstchen zu ergattern, scheint da der einzige Ausweg zu sein.
    Tun wir uns allen einen Gefallen: schaffen wir diese Emporkömmlinge so bald als möglich ab. Wir haben ja genug neue (kleine) Parteien. Da braucht es die durch und durch verfilzten Altparteien nicht mehr.

  3. dass unter Ihrer Verantwortung dieses Gesetz so geschrieben wurde, dass es vom BVerfG so leicht zu kassieren war.
    Ich schätze unser Bürgerentrechtler rotiert vor Wut in (mit) seinem Stuhl.
    Warum das Guido die jetzige Justizminsterin als Jeanne d'Arc der Bürgerrechte in den Himmel lobt ist schon klar, aber die gute Frau hätte seit Beginn ihrer Amtszeit bereits an einer grundrechtlichen Reform des Gesetzes arbeiten können, ohne auf das Urteil aus Karlsruhe zu warten.
    Bosbach zeigt sich einmal mehr als paranoider vorauseilender Gehorsam seiner Bosse, genannt Pofallaismus.
    Die Linke erwartet zu viel vom BVerfG, denn es kann die EU Richtlinie nicht zurückweisen. Dafür ist der EGH zuständig. Das BVerfG kann lediglich darüber urteilen, ob die Umsetzung dieser Richtline mit dem GG vereinbar ist.

    MfG
    AoM

  4. "Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung unzulässig ist."

    "De Maizière hält an Datenspeicherung fest"

    ...machen uns die Welt wide-wide-wie sie uns gefaellt...

    • iDog
    • 02.03.2010 um 16:08 Uhr

    welche Terrorhelfer? von was redet der mann - ist er paranoid?

    wuerden sie als terrorist in einem land mit "datenspeicherung" ueber die speicherbaren medien kommunizieren? es kommt einem dann doch so vor, als seien besagte terroristen, falle es denn überhaupt welche geben sollte, mit sicherheit wesentlich schlauer als die politiker, die solche hirnrissigen gesetztesvorschlaege einbringen und auch noch durchzusetzen versuchen. die scheitern alo nicht mal an den erfundenen terroristen sondern schon am eigene gesetzesentwurf gegen die eigne phantasie.

    es darf geklatscht werden - ein stunt ohne gleichen. und wann treten die verantwortlichen zurueck?

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