Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Karlsruhe drückt den Reset-Knopf
Karlsruhe hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt, um die Politik zum Nachdenken zu erziehen. Mehr kann das Bundesverfassungsgericht nicht leisten, kommentiert K. Biermann
Für die Kläger war es, als säße in der roten Robe nicht Jürgen Papier, Vorsitzender Richter des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, sondern der Weihnachtsmann: Alles, was sie gehofft und sich gewünscht hatten, trat ein – die Vorratsdatenspeicherung, wie sie seit 2008 in Deutschland existiert hat, gibt es nicht mehr. "Verfassungswidrig", "nichtig", "unverzüglich zu löschen", das waren die entscheidenden Worte Papiers.
Keine höheren Hürden für die bisherige Praxis also, keine Anpassung der bestehenden Regeln, sondern es war die schärfste Sanktion, die das Bundesverfassungsgericht zur Verfügung hat. Und damit auch die härteste Kritik am Gesetzgeber, derer die Richter fähig sind.
- Vorratsdatenspeicherung
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Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden sollen.
Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, war 2008 in Kraft getreten. Es verpflichtete alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern.
Dies bedeutet: Die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet werden erfasst und sind ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.
- Das Ende der Unschuldsvermutung
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Diese Daten sollen, so die Idee des Gesetzgebers, Strafverfolgern zur Verfügung stehen und ihnen vor allem bei der Suche nach Terroristen helfen. Allerdings lassen Schätzungen der Kommunikationsanbieter den Schluss zu, dass sie vor allem dazu dienen, leichtere Vergehen wie illegales Datentauschen, Betrug oder Beleidigungen zu verfolgen.
Unabhängig davon ist der Hauptkritikpunkt, dass mit der Vorratsdatenspeicherung jeder Bürger potenziell verdächtig ist und überwacht wird und dass die Datenspeicherung so dazu beiträgt, die Unschuldsvermutung abzuschaffen.
Außerdem gibt es Studien, die zeigen, dass sich anhand von solchen Verbindungsdaten detaillierte Aussagen über das Verhalten der Beobachteten machen lassen und dass die Daten mindestens genauso aufschlussreich sind, wie ein Abhören der Inhalte der Kommunikation.
Insgesamt 35.000 Menschen hatten gegen das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" geklagt, so viele wie nie zuvor beim Bundesverfassungsgericht. Menschen, die finden, dass die damalige Bundesregierung aus Union und SPD viel zu weit gegangen ist in dem Bemühen, Täter zu verfolgen und Straftaten zu verhindern; die finden, dass in diesem Bemühen die Unschuldsvermutung gelten muss und nicht alle Menschen unter Generalverdacht stehen dürfen.
Im ersten Punkt bekamen sie nun von Karlsruhe Recht, im zweiten jedoch nicht. Heißt es doch in der Urteilsbegründung, eine Speicherungspflicht sei "in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig".
Hintergrund hierfür ist der Ursprung des Gesetzes. War es doch der Versuch, eine für alle europäischen Staaten bindende Richtlinie umzusetzen, die grundsätzlich eine solche Speicherung fordert. Diese Richtlinie zieht das Bundesverfassungsgericht nicht in Zweifel. Im Urteil heißt es: "Das Grundgesetz verbietet eine solche Speicherung nicht unter allen Umständen."
Damit bleibt vor allem ein Tritt in den Hintern des deutschen Gesetzgebers, seine Arbeit ordentlich zu machen. Denn der hierzulande beschrittene Weg, diese Vorgabe umzusetzen, war nach Ansicht der Richter Murks — oder in ihrer Sprache "die konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung ist nicht verfassungsgemäß". Vor allem, weil sie zu weit ging und bei den Zugriffsrechten auf die Daten jedes Maß verlor.
- Datum 02.03.2010 - 15:38 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Das ist doch jetzt die x-te Ohrfeige aus Karlsruhe in den letzten Jahren!!
Langsam beschleicht mich der Eindruck, der Verfassungschutz sollte den Bundestag pauschal beobachten. Würde mich interessieren wie die Parlamentarier es so finden, unter Generalverdacht gestellt zu werden.
hinzuzufügen.
Sie haben völlig Recht, das ist nicht nur eine Ohrfeige, immerhin wurde so ein Gesetz zum ersten Mal völlig erledigt. Wir haben daher die Überschrift geändert. Herzlichen Dank
Kai Biermann
hinzuzufügen.
Sie haben völlig Recht, das ist nicht nur eine Ohrfeige, immerhin wurde so ein Gesetz zum ersten Mal völlig erledigt. Wir haben daher die Überschrift geändert. Herzlichen Dank
Kai Biermann
hinzuzufügen.
wenn man sich nicht auf seine Arbeit konzentriert, sondern
- sich um Sponsoring kümmert
- gute bezahlte Vorträge wichtiger sind
- überhaupt den Fokus auf seine Nebeneinkünfte legt
- seine Kumpels aus den Seilschaften in Ministerien zum Schlafen parkt, usw. usf.
Das nenne ich spätrömische Dekadenz!
Sie haben völlig Recht, das ist nicht nur eine Ohrfeige, immerhin wurde so ein Gesetz zum ersten Mal völlig erledigt. Wir haben daher die Überschrift geändert. Herzlichen Dank
Kai Biermann
Inmitten der Dunklen Nacht, in der die Regierung auf jeden lauert, der es wagt, zu telefonieren oder im Internet zu surfen, inmitten dieser Namenvollen Schwärze(Vorratsdatenspeicherung, Online Durchsuchung, Kamera Überwachung...) strahlt immer noch der Leuchtturm unserer höchsten Gerichtes und wirft manch bösen Schatten aus dem Spiel.
Es bleibt die Frage, ob die Regierung grundsätzlich gegen das Volk ist. Denn soviel Murks kann man nicht ausversehen produzieren.
Wir sollten wachsam sein und solange es noch das Gericht gibt, haben wir noch eine Waffe.
Zitat: "Es bleibt die Frage, ob die Regierung grundsätzlich gegen das Volk ist. Denn soviel Murks kann man nicht ausversehen produzieren."
Ich frage mich schon seit längerer Zeit, ob nicht Frau Merkel eine versteckte Agenda hat, die auf Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und auf Einführung einer DDR 2.0 abzielt.
Alle ihre Gesetzesvorhaben, seien es nun Überwachungsgesetze, (faktisch) staatliche Kinderkrippenpflicht, ihre Einführung eines "Klima-Regimes" etc. , zielen darauf ab, Freiheitsrechte abzuschaffen und einen allmächtigen sich in alles einmischenden Zentralverwaltungs- Überwachungsstaat einzuführen.
Der ehemals freie Bürger wird zum Untertan einer Herrschaftsclique, die den Einzelnen beherrscht und für unmündig hält, nicht aber das Land regiert.
Die zu beobachtende politische Kastenbildung, die immer größere Entfernung zwischen Politiker und Volk, tut dann ein Übriges.
Zitat: "Es bleibt die Frage, ob die Regierung grundsätzlich gegen das Volk ist. Denn soviel Murks kann man nicht ausversehen produzieren."
Ich frage mich schon seit längerer Zeit, ob nicht Frau Merkel eine versteckte Agenda hat, die auf Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und auf Einführung einer DDR 2.0 abzielt.
Alle ihre Gesetzesvorhaben, seien es nun Überwachungsgesetze, (faktisch) staatliche Kinderkrippenpflicht, ihre Einführung eines "Klima-Regimes" etc. , zielen darauf ab, Freiheitsrechte abzuschaffen und einen allmächtigen sich in alles einmischenden Zentralverwaltungs- Überwachungsstaat einzuführen.
Der ehemals freie Bürger wird zum Untertan einer Herrschaftsclique, die den Einzelnen beherrscht und für unmündig hält, nicht aber das Land regiert.
Die zu beobachtende politische Kastenbildung, die immer größere Entfernung zwischen Politiker und Volk, tut dann ein Übriges.
Auch wenn ich das Urteil noch nicht vollständig gelesen habe, so erscheint mir der Tenor doch eindeutig.
Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung aller Bürger ist an so hohe Hürden gebunden, dass sie nur im Falle des erklärten Notstandes oder unter Kriegsrecht zulässig wäre. In normalen Zeiten, in denen eben nicht der Fortbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung übermäßig gefährdet ist, stellt sie einen unverhältnismäßigen Eingriff da.
Was wohl möglich sein wird, ist zum einen ein verdachtsbezogenes Quick freeze auf Anordnung eines Ermittlungsrichters und die ebenfalls richterlich angeordnete einzelfallbezogene Vorratsdatenspeicherung von verdächtigen Personen und ggf. deren Umfeld. Das wäre ja auch vollkommen in Ordnung.
Zudem ist die Hürde, dass Vorratsdaten absolut missbrauchssicher gespeichert sein müssen, wenn sie erhoben werden, höher, als manch einer auf den ersten Blick denkt.
Denn das bedeutet faktisch, dass z.B. die NSA nicht dazu in der Lage sein darf, auf die gespeicherten Informationen in welcher Weise auch immer zuzugreifen.
Die Realität hat bisher gezeigt, dass das unmöglich ist.
Damit wäre jede Datenerhebung hinfällig, da die Sicherheit vor Missbrauch der gespeicherten Daten nicht gewährleistet ist.
Es ist nun mal so: Daten, die gespeichert wurden, egal wo und wie, können auch missbraucht werden. Lediglich der Aufwand/Preis dafür ist manchmal etwas höher.
Ganz sicher denken jetzt einige unserer Politiker darüber nach, wie man das Bundesverfassungsgericht abschaffen kann. Sagt doch die Karlsruher Institution immer häufiger unverblümt dem deutschen Volk und seiner Regierung, dass dieses Land zur Bananenrepublik verkommen ist.
Zitat: "Es bleibt die Frage, ob die Regierung grundsätzlich gegen das Volk ist. Denn soviel Murks kann man nicht ausversehen produzieren."
Ich frage mich schon seit längerer Zeit, ob nicht Frau Merkel eine versteckte Agenda hat, die auf Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und auf Einführung einer DDR 2.0 abzielt.
Alle ihre Gesetzesvorhaben, seien es nun Überwachungsgesetze, (faktisch) staatliche Kinderkrippenpflicht, ihre Einführung eines "Klima-Regimes" etc. , zielen darauf ab, Freiheitsrechte abzuschaffen und einen allmächtigen sich in alles einmischenden Zentralverwaltungs- Überwachungsstaat einzuführen.
Der ehemals freie Bürger wird zum Untertan einer Herrschaftsclique, die den Einzelnen beherrscht und für unmündig hält, nicht aber das Land regiert.
Die zu beobachtende politische Kastenbildung, die immer größere Entfernung zwischen Politiker und Volk, tut dann ein Übriges.
"Klimaregime", "DDR 2.0", "Kinderkrippenpflicht" ... wie hätten Sie's denn gern? Jeder vergiftet die Umwelt, wie er gerade lustig ist, bloß kein "Sozialismus" (also beispielsweise Mindestlohn und menschenwürdige Arbeitsbedingungen), Homeschooling von religiösen Fanatikern?
Nö danke. Dass die Regierung unfähig ist, ist ja offensichtlich. Aber Ihre Kritik lässt befürchten, dass Sie's gern noch schlimmer hätten.
"Klimaregime", "DDR 2.0", "Kinderkrippenpflicht" ... wie hätten Sie's denn gern? Jeder vergiftet die Umwelt, wie er gerade lustig ist, bloß kein "Sozialismus" (also beispielsweise Mindestlohn und menschenwürdige Arbeitsbedingungen), Homeschooling von religiösen Fanatikern?
Nö danke. Dass die Regierung unfähig ist, ist ja offensichtlich. Aber Ihre Kritik lässt befürchten, dass Sie's gern noch schlimmer hätten.
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