Urteil zur Vorratsdatenspeicherung Karlsruhe drückt den Reset-KnopfSeite 2/2

Immerhin handele es sich bei dieser Speicherung "um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Mit diesem Satz bestätigt das Gericht, was die Kläger immer beschworen, was die Bundesregierung bislang jedoch abstritt: Dass sich nämlich aus den Vorratsdaten so genaue Rückschlüsse auf private Belange schließen lassen, dass mit ihnen jeder Bürger praktisch nackt gemacht werden kann.

Das Gericht bestätigte darüber hinaus auch eine Gefahr, auf die die Kritiker immer wieder hingewiesen hatten: Weil dies auch noch unbemerkt geschehe, sei das Verfahren dazu geeignet, "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann".

Was das alles nun bedeutet? Es darf gespeichert werden, auch wie bisher für sechs Monate, wie die Richter klar sagten. Es soll sogar wie bisher bei den Anbietern der Telekommunikation gespeichert werden, nicht beim Staat, damit keine Überwachungsbehörde entstehen kann. Doch wenn es um die Nutzung dieser Daten gehe, brauche es "besondere verfassungsrechtliche Anforderungen", was die Datensicherheit, die Grenzen des Zugriffs, die Transparenz desselben und den Rechtsschutz der Betroffenen angeht.

Urteil: März 2010

Seit 2008 wurden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat nun beschlossen, dass die Massenspeicherung in ihrer jetzigen Form unzulässig ist. Die Sicherheit der Daten sei nicht gewährleistet und sie seien unverzüglich zu löschen, heißt es im Urteil. Die Richter schließen eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Auch wurde nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie infrage gestellt, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Die Entscheidung der Karlsruher Richter zur Vorratsdatenspeicherung reiht sich in andere Grundsatzurteile zum Datenschutz ein.

27. Februar 2008

Für Online-Durchsuchungen setzt das BVerfG hohe rechtliche Hürden. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sei nichtig. Mit dieser Entscheidung schaffen die Richter ein Computer-Grundrecht, das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".

3. März 2004

Der sogenannte Große Lauschangriff verletzt nach Auffassung des BVerfG die Menschenwürde und ist deshalb im Wesentlichen verfassungswidrig. Die 1998 eingeführte akustische Überwachung von Wohnungen muss an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Die Richter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre an.

15. Dezember 1983

Karlsruhe kippt mit dem erstmals ausgesprochenen "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" das Volkszählungsgesetz. Damit hätten Daten ans Melderegister, an Bundes- und Landesbehörden, an Gemeinden und deren Verbände weitergegeben werden dürfen. Das Volkszählungsurteil ist wegweisend für den Datenschutz.

Theoretisch hätten diese Forderungen auch durch eine Änderung des bestehenden Gesetzes umgesetzt werden können. Jedoch scheint es, als wollten die Richter den üblichen Reflex der Politik verhindern, ein solches Urteil sofort als Bestätigung des eigenen Handelns zu verkaufen und nur ein wenig Kosmetik vorzunehmen. Geschehen ist das oft genug, sei es beim Großen Lauschangriff, bei der Onlinedurchsuchung oder auch schon bei der Vorratsdatenspeicherung. Es ging, so scheint es, um eine Erziehungsmaßnahme: Denkt bitte noch einmal grundsätzlich darüber nach, was Ihr da tut!

Mehr kann das Bundesverfassungsgericht nicht leisten, ein neues Gesetz kann und darf es nicht schreiben. Das müssen die Bürger tun, in Person ihrer dafür von ihnen gewählten Vertreter, dem Parlament.

 
Leser-Kommentare
  1. Das ist doch jetzt die x-te Ohrfeige aus Karlsruhe in den letzten Jahren!!

    Langsam beschleicht mich der Eindruck, der Verfassungschutz sollte den Bundestag pauschal beobachten. Würde mich interessieren wie die Parlamentarier es so finden, unter Generalverdacht gestellt zu werden.

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    hinzuzufügen.

    Redaktion

    Sie haben völlig Recht, das ist nicht nur eine Ohrfeige, immerhin wurde so ein Gesetz zum ersten Mal völlig erledigt. Wir haben daher die Überschrift geändert. Herzlichen Dank

    Kai Biermann

    hinzuzufügen.

    Redaktion

    Sie haben völlig Recht, das ist nicht nur eine Ohrfeige, immerhin wurde so ein Gesetz zum ersten Mal völlig erledigt. Wir haben daher die Überschrift geändert. Herzlichen Dank

    Kai Biermann

  2. hinzuzufügen.

    • fanta4
    • 02.03.2010 um 13:29 Uhr

    wenn man sich nicht auf seine Arbeit konzentriert, sondern

    - sich um Sponsoring kümmert
    - gute bezahlte Vorträge wichtiger sind
    - überhaupt den Fokus auf seine Nebeneinkünfte legt
    - seine Kumpels aus den Seilschaften in Ministerien zum Schlafen parkt, usw. usf.

    Das nenne ich spätrömische Dekadenz!

  3. Redaktion

    Sie haben völlig Recht, das ist nicht nur eine Ohrfeige, immerhin wurde so ein Gesetz zum ersten Mal völlig erledigt. Wir haben daher die Überschrift geändert. Herzlichen Dank

    Kai Biermann

  4. 5. Danke!

    Inmitten der Dunklen Nacht, in der die Regierung auf jeden lauert, der es wagt, zu telefonieren oder im Internet zu surfen, inmitten dieser Namenvollen Schwärze(Vorratsdatenspeicherung, Online Durchsuchung, Kamera Überwachung...) strahlt immer noch der Leuchtturm unserer höchsten Gerichtes und wirft manch bösen Schatten aus dem Spiel.

    Es bleibt die Frage, ob die Regierung grundsätzlich gegen das Volk ist. Denn soviel Murks kann man nicht ausversehen produzieren.
    Wir sollten wachsam sein und solange es noch das Gericht gibt, haben wir noch eine Waffe.

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    Zitat: "Es bleibt die Frage, ob die Regierung grundsätzlich gegen das Volk ist. Denn soviel Murks kann man nicht ausversehen produzieren."

    Ich frage mich schon seit längerer Zeit, ob nicht Frau Merkel eine versteckte Agenda hat, die auf Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und auf Einführung einer DDR 2.0 abzielt.

    Alle ihre Gesetzesvorhaben, seien es nun Überwachungsgesetze, (faktisch) staatliche Kinderkrippenpflicht, ihre Einführung eines "Klima-Regimes" etc. , zielen darauf ab, Freiheitsrechte abzuschaffen und einen allmächtigen sich in alles einmischenden Zentralverwaltungs- Überwachungsstaat einzuführen.

    Der ehemals freie Bürger wird zum Untertan einer Herrschaftsclique, die den Einzelnen beherrscht und für unmündig hält, nicht aber das Land regiert.
    Die zu beobachtende politische Kastenbildung, die immer größere Entfernung zwischen Politiker und Volk, tut dann ein Übriges.

    Zitat: "Es bleibt die Frage, ob die Regierung grundsätzlich gegen das Volk ist. Denn soviel Murks kann man nicht ausversehen produzieren."

    Ich frage mich schon seit längerer Zeit, ob nicht Frau Merkel eine versteckte Agenda hat, die auf Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und auf Einführung einer DDR 2.0 abzielt.

    Alle ihre Gesetzesvorhaben, seien es nun Überwachungsgesetze, (faktisch) staatliche Kinderkrippenpflicht, ihre Einführung eines "Klima-Regimes" etc. , zielen darauf ab, Freiheitsrechte abzuschaffen und einen allmächtigen sich in alles einmischenden Zentralverwaltungs- Überwachungsstaat einzuführen.

    Der ehemals freie Bürger wird zum Untertan einer Herrschaftsclique, die den Einzelnen beherrscht und für unmündig hält, nicht aber das Land regiert.
    Die zu beobachtende politische Kastenbildung, die immer größere Entfernung zwischen Politiker und Volk, tut dann ein Übriges.

  5. Auch wenn ich das Urteil noch nicht vollständig gelesen habe, so erscheint mir der Tenor doch eindeutig.

    Eine pauschale Vorratsdatenspeicherung aller Bürger ist an so hohe Hürden gebunden, dass sie nur im Falle des erklärten Notstandes oder unter Kriegsrecht zulässig wäre. In normalen Zeiten, in denen eben nicht der Fortbestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung übermäßig gefährdet ist, stellt sie einen unverhältnismäßigen Eingriff da.
    Was wohl möglich sein wird, ist zum einen ein verdachtsbezogenes Quick freeze auf Anordnung eines Ermittlungsrichters und die ebenfalls richterlich angeordnete einzelfallbezogene Vorratsdatenspeicherung von verdächtigen Personen und ggf. deren Umfeld. Das wäre ja auch vollkommen in Ordnung.

    Zudem ist die Hürde, dass Vorratsdaten absolut missbrauchssicher gespeichert sein müssen, wenn sie erhoben werden, höher, als manch einer auf den ersten Blick denkt.

    Denn das bedeutet faktisch, dass z.B. die NSA nicht dazu in der Lage sein darf, auf die gespeicherten Informationen in welcher Weise auch immer zuzugreifen.

    Die Realität hat bisher gezeigt, dass das unmöglich ist.

    Damit wäre jede Datenerhebung hinfällig, da die Sicherheit vor Missbrauch der gespeicherten Daten nicht gewährleistet ist.

    Es ist nun mal so: Daten, die gespeichert wurden, egal wo und wie, können auch missbraucht werden. Lediglich der Aufwand/Preis dafür ist manchmal etwas höher.

  6. Ganz sicher denken jetzt einige unserer Politiker darüber nach, wie man das Bundesverfassungsgericht abschaffen kann. Sagt doch die Karlsruher Institution immer häufiger unverblümt dem deutschen Volk und seiner Regierung, dass dieses Land zur Bananenrepublik verkommen ist.

  7. Zitat: "Es bleibt die Frage, ob die Regierung grundsätzlich gegen das Volk ist. Denn soviel Murks kann man nicht ausversehen produzieren."

    Ich frage mich schon seit längerer Zeit, ob nicht Frau Merkel eine versteckte Agenda hat, die auf Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und auf Einführung einer DDR 2.0 abzielt.

    Alle ihre Gesetzesvorhaben, seien es nun Überwachungsgesetze, (faktisch) staatliche Kinderkrippenpflicht, ihre Einführung eines "Klima-Regimes" etc. , zielen darauf ab, Freiheitsrechte abzuschaffen und einen allmächtigen sich in alles einmischenden Zentralverwaltungs- Überwachungsstaat einzuführen.

    Der ehemals freie Bürger wird zum Untertan einer Herrschaftsclique, die den Einzelnen beherrscht und für unmündig hält, nicht aber das Land regiert.
    Die zu beobachtende politische Kastenbildung, die immer größere Entfernung zwischen Politiker und Volk, tut dann ein Übriges.

    Antwort auf "Danke!"
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    "Klimaregime", "DDR 2.0", "Kinderkrippenpflicht" ... wie hätten Sie's denn gern? Jeder vergiftet die Umwelt, wie er gerade lustig ist, bloß kein "Sozialismus" (also beispielsweise Mindestlohn und menschenwürdige Arbeitsbedingungen), Homeschooling von religiösen Fanatikern?
    Nö danke. Dass die Regierung unfähig ist, ist ja offensichtlich. Aber Ihre Kritik lässt befürchten, dass Sie's gern noch schlimmer hätten.

    "Klimaregime", "DDR 2.0", "Kinderkrippenpflicht" ... wie hätten Sie's denn gern? Jeder vergiftet die Umwelt, wie er gerade lustig ist, bloß kein "Sozialismus" (also beispielsweise Mindestlohn und menschenwürdige Arbeitsbedingungen), Homeschooling von religiösen Fanatikern?
    Nö danke. Dass die Regierung unfähig ist, ist ja offensichtlich. Aber Ihre Kritik lässt befürchten, dass Sie's gern noch schlimmer hätten.

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