So überzeugt das Urteil klingt, einstimmig ist es nicht gefällt worden
Interessant ist der Punkt Transparenz. Dort nämlich wird einerseits festgehalten, dass eine heimliche Überwachung per se eine Bedrohung der Demokratie darstellt. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass Strafermittlungen auch sonst offen und für den Betroffenen nachvollziehbar geschehen müssten. Dies gelte im Grundsatz auch für die Speicherung der Vorratsdaten, so das Urteil. Betroffene müssen demnach informiert werden, bevor die Speicherung beginnt. Allerdings wird eine Einschränkung gemacht, die so viel Transparenz für die Praxis unwahrscheinlich macht: Wenn ein Richter dies anordnet, kann wie bisher verdeckt gespeichert werden. Zumindest hinterher muss die Polizei dann jedoch darüber informieren. Ausnahmen davon hat ein Richter zu entscheiden.
- Urteil: März 2010
Seit 2008 wurden Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert. Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat nun beschlossen, dass die Massenspeicherung in ihrer jetzigen Form unzulässig ist. Die Sicherheit der Daten sei nicht gewährleistet und sie seien unverzüglich zu löschen, heißt es im Urteil. Die Richter schließen eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Auch wurde nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie infrage gestellt, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Die Entscheidung der Karlsruher Richter zur Vorratsdatenspeicherung reiht sich in andere Grundsatzurteile zum Datenschutz ein.
- 27. Februar 2008
Für Online-Durchsuchungen setzt das BVerfG hohe rechtliche Hürden. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist nur zulässig, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen". Eine entsprechende Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes sei nichtig. Mit dieser Entscheidung schaffen die Richter ein Computer-Grundrecht, das "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme".
- 3. März 2004
Der sogenannte Große Lauschangriff verletzt nach Auffassung des BVerfG die Menschenwürde und ist deshalb im Wesentlichen verfassungswidrig. Die 1998 eingeführte akustische Überwachung von Wohnungen muss an deutlich strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Die Richter mahnen einen stärkeren Schutz der Privatsphäre an.
- 15. Dezember 1983
Karlsruhe kippt mit dem erstmals ausgesprochenen "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung" das Volkszählungsgesetz. Damit hätten Daten ans Melderegister, an Bundes- und Landesbehörden, an Gemeinden und deren Verbände weitergegeben werden dürfen. Das Volkszählungsurteil ist wegweisend für den Datenschutz.
Immerhin aber müssen Betroffene die Möglichkeit bekommen, zumindest nachträglich vor Gericht prüfen zu lassen, ob die Maßnahme und die Übermittlung der Daten gerechtfertigt war. Ein solches "Rechtsschutzverfahren" sei von Verfassung wegen geboten.
Eine Ausnahme macht das Gericht von diesen neuen Regeln: Die Abfrage allein von IP-Adressen, um festzustellen, wem diese gehören, falle nicht unter so hohe Anforderungen. Die Suche nach Filesharern also, derzeit wohl eine der häufigsten Anwendungen der Vorratsdatenspeicherung, wird damit weiter ermöglicht. Wenn auch mit weniger Daten.
So überzeugt und fordernd das Urteil insgesamt klingt, einstimmig ist es nicht gefällt worden. Zwei der acht Richter waren nicht der Ansicht, dass Vorratsdaten ein so schwerer Eingriff in Grundrechte sind und haben eine abweichende Meinung protokolliert. Und sie hielten darin fest, dass es auch vorstellbar gewesen wäre, das bisherige Gesetz weiter gelten zu lassen und zu fordern, es in einer bestimmten Frist nachzubessern. Gut möglich also, dass der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier der Politik nicht nur eine Warnung, sondern eine Vollbremsung verordnen wollte, damit sie Zeit bekommt, grundsätzlich über den Sinn solcher Datensammlungen nachzudenken.
Das Fazit lautet also: Wir müssen wohl damit leben, dass neue Kommunikationsformen auch neue Gefahrenpotenziale und damit neue Begehrlichkeiten der Strafermittler bergen. Eine anlasslose und flächendeckende Überwachung und damit einen Generalverdacht gegenüber jedem Bürger aber müssen wir deshalb nicht hinnehmen.
- Datum 02.03.2010 - 18:50 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Nach meinem Verständnis schließen die Karlsruher Richter aber aus, dass auf die Datensammlung - auch in geringerem Ausmaß - zu Zwecken zugegriffen wird, die nicht Leib und Leben unmittelbar schützen sollen.
Im Artikel liest es sich dagegen so, als wenn die Verknüpfung von IP-Adresse und Name problemlos möglich sein solle - selbst mit den Vorratsdaten, was bisher klar nicht erlaubt war.
Wie ist es denn nun?
Moin,
ich lese mir das Urteil erst einmal in aller Ruhe durch, da scheint es einige interessante Nebensätze zu geben. Insgesamt möchte ich aber an dem Artikel nichts aussetzen. Hervorzuheben ist aber auch die Regelmäßigkeit, in der bestimmte Gesetze vom BVerfG gerügt werden. Es ist ja nicht nur dieses eine. Ebenso interessant sind die Reaktionen des BKA-Präsidenten, der den Weltuntergang für alle Ermittlungen herauf beschworen hat und des hessischen Innenministers, der ins gleiche Horn bläst.
Beste Grüße
Grabert
Moin,
ich lese mir das Urteil erst einmal in aller Ruhe durch, da scheint es einige interessante Nebensätze zu geben. Insgesamt möchte ich aber an dem Artikel nichts aussetzen. Hervorzuheben ist aber auch die Regelmäßigkeit, in der bestimmte Gesetze vom BVerfG gerügt werden. Es ist ja nicht nur dieses eine. Ebenso interessant sind die Reaktionen des BKA-Präsidenten, der den Weltuntergang für alle Ermittlungen herauf beschworen hat und des hessischen Innenministers, der ins gleiche Horn bläst.
Beste Grüße
Grabert
Moin,
ich lese mir das Urteil erst einmal in aller Ruhe durch, da scheint es einige interessante Nebensätze zu geben. Insgesamt möchte ich aber an dem Artikel nichts aussetzen. Hervorzuheben ist aber auch die Regelmäßigkeit, in der bestimmte Gesetze vom BVerfG gerügt werden. Es ist ja nicht nur dieses eine. Ebenso interessant sind die Reaktionen des BKA-Präsidenten, der den Weltuntergang für alle Ermittlungen herauf beschworen hat und des hessischen Innenministers, der ins gleiche Horn bläst.
Beste Grüße
Grabert
... ist mittlerweile an der Tagesordnung.
Es ist schlichtweg lächerlich, dass solch evident unverhälntnismäßige Gesetze seit Jahren angewendet werden ohne dass ordentliche rechtliche Gutachten diese vorher prüfen. Dieses Urteil ist nämlich keine Überraschung, sondern eher die Tatsache dass sich erst so spät Menschen gefunden haben dagegen zu klagen.
Ich meine, dass die VDS damals nur durch den Bundestag gekommen ist, weil die damaligen Abgeordneten glaubten, dass es spätestens in Karlsruhe gekippt würde. Man gab der Lobbyarbeit der Regierung nach. Der Gesetzgeber hat der damaligen Regierung ein Geschenkt gemacht; in der Hoffnung, weitere Instanzen würde dieses Geschenk nicht bestehen.
So viel zum Thema verschwindende Grenzen zwischen Legislative und Exekutive, welche der BGH bereits mahnend zur Kenntnis genommen hat.
So oder so.. dieses Urteil stellt ein grenzenloses Armutszeugnis dar. Wer die Federführung inne hatte interessiert schlicht nicht, da der Bundestag für das Gesetz die Verantwortung trägt und nicht Frau Zypries.
Das Gesetz stellt das Armutszeugnis dar, und nicht das Urteil. Die Bewertung, die das BVG nun abgegeben hat reflektiert meines Erachtens, daß sich die Verfassungshüter eingehend mit der Frage auseinandersetzen, wie Rechtstaatlichkeit im Informations- und Vernetzungszeitalter zu interpretieren und zu wahren ist. Antiterrorbekämpfung und die Vermeidung anderer schwerer Straftaten sind nunmal gewichtige Argumente für eine Datenspeicherung, deshalb ist es für mich keine Überraschung, das dieses Gesetz prinzipiell durchgeht. Andererseits erlauben die derzeitigen Telekommunikationsstrukturen auch ein Ausmaß an Überwachung wie es bisher nicht mögich war. Es gilt also das Maß zu bewahren, deshalb ist "Verhältnismäßigkeit" wiedermal das alles entscheidende Kriterium.
Das "glücklicherweise sehr enge Korsett", welches nun angelegt wurde ist folgerichtige Konsequenz. Die nächste Runde zwischen Falken und Tauben ist hiermit eingeläutet.
Das Gesetz stellt das Armutszeugnis dar, und nicht das Urteil. Die Bewertung, die das BVG nun abgegeben hat reflektiert meines Erachtens, daß sich die Verfassungshüter eingehend mit der Frage auseinandersetzen, wie Rechtstaatlichkeit im Informations- und Vernetzungszeitalter zu interpretieren und zu wahren ist. Antiterrorbekämpfung und die Vermeidung anderer schwerer Straftaten sind nunmal gewichtige Argumente für eine Datenspeicherung, deshalb ist es für mich keine Überraschung, das dieses Gesetz prinzipiell durchgeht. Andererseits erlauben die derzeitigen Telekommunikationsstrukturen auch ein Ausmaß an Überwachung wie es bisher nicht mögich war. Es gilt also das Maß zu bewahren, deshalb ist "Verhältnismäßigkeit" wiedermal das alles entscheidende Kriterium.
Das "glücklicherweise sehr enge Korsett", welches nun angelegt wurde ist folgerichtige Konsequenz. Die nächste Runde zwischen Falken und Tauben ist hiermit eingeläutet.
"Es ist schlichtweg lächerlich, dass solch evident unverhälntnismäßige Gesetze seit Jahren angewendet werden ohne dass ordentliche rechtliche Gutachten diese vorher prüfen."
Solche "ordentlichen rechtlichen Gutachten" werden routinemäßig im Gesetzgebungsverfahren von den zuständigen Ministerien eingeholt. In diesem und einigen anderen Fällen fielen die Urteile der Gutachter anders aus, als das BVerfG das beurteilt hat. Zwei Juristen, drei Meinungen. Naja, mindestens.
"Dieses Urteil ist nämlich keine Überraschung, sondern eher die Tatsache dass sich erst so spät Menschen gefunden haben dagegen zu klagen."
Meines Erachtens ist das Urteil sehr wohl eine Überraschung, weil es die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zuläßt, wenn auch in einem glücklicherweise sehr engen Korsett.
Das Gesetz stellt das Armutszeugnis dar, und nicht das Urteil. Die Bewertung, die das BVG nun abgegeben hat reflektiert meines Erachtens, daß sich die Verfassungshüter eingehend mit der Frage auseinandersetzen, wie Rechtstaatlichkeit im Informations- und Vernetzungszeitalter zu interpretieren und zu wahren ist. Antiterrorbekämpfung und die Vermeidung anderer schwerer Straftaten sind nunmal gewichtige Argumente für eine Datenspeicherung, deshalb ist es für mich keine Überraschung, das dieses Gesetz prinzipiell durchgeht. Andererseits erlauben die derzeitigen Telekommunikationsstrukturen auch ein Ausmaß an Überwachung wie es bisher nicht mögich war. Es gilt also das Maß zu bewahren, deshalb ist "Verhältnismäßigkeit" wiedermal das alles entscheidende Kriterium.
Das "glücklicherweise sehr enge Korsett", welches nun angelegt wurde ist folgerichtige Konsequenz. Die nächste Runde zwischen Falken und Tauben ist hiermit eingeläutet.
Die Reaktion von Bundesinnenminister de Maiziere und des CDU/CSU Fraktionssprechers Bosbach auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist schon einigermassen dreist. Das gilt mehr noch für die Bundeskanzlerin, die meint sich über die verfassungsrechtliche gewollte Gewaltentrennung hinwegsetzen zu dürfen. Ihre Gerichtsschelte kommt einer nicht hinnehmbaren Missachtung der obersten juristischen Instanz des Landes gleich. Da wurde der Vorratsdatenspeicherung mit der Nichtigkeitserklärung die rote Karte in einer nicht zu überbietenden Deutlichkeit gezeigt, die CDU/CSU will aber einfach mit ein paar kosmetischen Korrekturen weitermachen. Vorbildlich und lobenswert dagegen die besonnene und juristisch angemessene Reaktion der Bundesjustizministerin, das Urteil erst einmal gründlich zu prüfen und auf eventuelle Konsequenzen abzuklopfen. Frau Leutheusser-Schnarrenberger sollte sich nicht unter Druck setzen lassen. Es ist ein Glückfall für unsere Demokratie, das diese liberale Ministerin oberste Herrin des Rechts in der Exekutive ist.
Laßt die Verbindungsdaten in Lehmtafeln ritzen und schon haben wir Vollbeschäftigung in Deutschland.
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