Datenschutz für Arbeitnehmer Firmen wissen nicht, was sie wissen dürfenSeite 2/2

Die Sorgen der Arbeitnehmer in Sachen Datenschutz sind nur zu verständlich. Denn muss nicht jeder Angestellte davon ausgehen, dass der Chef heimlich die Mails mitliest? Muss nicht jeder damit rechnen, dass das Diensthandy seine Standortdaten an die Zentrale funkt? "Unsinn", sagt Wybitul. "Kein vernünftiges Unternehmen hat ein Interesse daran, seine Mitarbeiter zu bespitzeln." Der dafür nötige Aufwand und der daraus resultierende Vertrauensverlust wären enorm.

Abgesehen davon, dass es verboten ist. Mails darf der Arbeitgeber nur dann lesen, wenn er die private Nutzung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Das aber sei in den wenigsten Firmen so geregelt, sagt Wybitul. Allerdings rät er seinen Mandanten genau dazu. Da sonst das Unternehmen behandelt würde wie ein Anbieter von Telekommunikationsdiensten, mit allen Haftungsregeln.

Das ist nur eine der Fallen in den bisherigen Regeln. In dem neuen Entwurf gibt es davon noch viel mehr, für Klarheit sorgt er nicht. Wybitul fordert daher einen Text, der sich selbst erklärt. Zwar verdient er selbst ganz gut daran, dass die rechtliche Lage so verworren ist. "Ich könnte mich fünfteilen und hätte immer noch genug zu tun", sagt er. "Nur macht es einfach keinen Spaß, mit so schlechten Gesetzen zu arbeiten." Er findet, das Gesetz müsste von Grund auf überholt werden. An das bestehende Datenschutzgesetz eine Erweiterung zu schrauben, so wie es derzeit geschieht, hält er für untauglich. Wie viele seiner Kollegen fürchtet er allerdings, dass niemand auf ihn hören wird und der Entwurf noch vor der Sommerpause durchs Kabinett geht.

 
Leser-Kommentare
  1. "Bringt er doch keine Klarheit, was sie im Korruptionskampf dürfen."

    Wie wäre es ganz einfach, wenn Firmen, die einen Verdacht haben und "intensiver" nachforschen wollen sich mit den zuständigen Gerichten kurzschließen müssen.

    Damit und dem Richtervorbehalt (der dann entscheidet, was Angemessen ist und was nicht) dürfte den Firmen ja wohl Sicherheit genug sein.

    Die Betonung liegt auf "begründeter Verdacht". D.h. wenn es sich z.B. erweist, das etwas verschwindet. So wie es eben sein soll. Und nicht Bespitzelung bis in den Pausenraum. Wie einige Discounter das getan haben. Irgendwo habe ich die letzten 3 Monate von einem Fall bei einer Fastfoodkette gelesen, die genau das getan hat. Ging um verschwundene Spendengelder. Haben sich mit dem zuständigen Gericht "kurzgeschlossen" und dann einen Detektiv eingeschalten.

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