Datenschutz Gesetz soll Beschäftigte vor Bespitzelung schützen
FDP und CDU haben sich auf einen Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerschutz geeinigt. Beschäftigte sollen am Arbeitsplatz nicht mehr heimlich überwacht werden dürfen.
In Zukunft soll die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern verboten werden. Nach monatelangem Streit hat sich die schwarz-gelbe Koalition nach übereinstimmenden Zeitungsberichten auf einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz für Arbeitnehmer verständigt. Die Regelung soll am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden, wie die Süddeutsche Zeitung schreibt.
Allerdings sollen Arbeitgeber auch weiter Mitarbeiter kontrollieren dürfen, wenn etwa ein Verdacht wegen Korruption besteht. Auch offene Videoüberwachung beispielsweise an Firmeneingängen oder zur Qualitätskontrolle ist möglich, "soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich" ist, zitiert Die Welt aus dem ihr vorliegenden Entwurf. Weiter heißt es: Offene Überwachung ist möglich, wenn sie den Interessen der Angestellten nicht entgegensteht und diese auf die Kameras hingewiesen werden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte im Mai einen Entwurf vorgelegt, der aber aus dem FDP-geführten Justizministerium, von Datenschützern und Gewerkschaften als lückenhaft kritisiert worden war. Auch in der Fraktion hatte es Bedenken gegeben. Die FDP lehnte vor allem ab, dass de Maizière die heimliche Videoüberwachung zuerst nicht vollständig verbieten wollte.
Daten ohne das Wissen der Beschäftigten zu sammeln, soll zudem erschwert werden. Um Informationen über Beschäftigte zu erheben, müssten sich die Arbeitgeber an strenge Vorgaben halten. Auch das Ausspähen von Betriebsstätten, die überwiegend der privaten Lebensführung dienen, soll künftig unzulässig sein. Beispielhaft in dem Entwurf sind Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume aufgeführt.
- Datum 23.08.2010 - 08:31 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
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Arbeitnehmerrechte sind wichtig, aber es ist eine Illusion zu denken, dass man alles kleinteilig festlegen kann.
Ich würde in meinem Gewerbe nie einen meiner Arbeitnehmer auf der Toilette beobachten oder seine E-Mails lesen. Was bringt mir das. Trotzdem ist es aber auch richtig, dass es Bereiche gibt in denen Arbeitnehmer 1,5 h auf der Toilette sitzen und Zeitung lesen. Wer im Produktionsbereich arbeitet, weiß wovon ich rede.
Arbeitnehmerrechte sind aber letztlich nur deshalb so in den Fokus geraten, weil Arbeitnehmer heute in einer schlechten Verhandlungsposition sind und nicht mehr aufbegehren oder im Notfall kündigen. Das ist vor allem durch die schlechte Arbeitsmarktsituation bedingt.
In einigen Jahren wird das wahrscheinlich wieder anders aussehen. Wir sollten deshalb jetzt Augenmaß besitzen und das Verhältnis Arbeitnehmer-Unternehmer nicht überregulieren. Letztlich muss man situationsbedingt entscheiden. Der beste Arbeitnehmerschutz ist eine niedrige Arbeitslosigkeit. Kein Unternehmer der Welt behandelt einen Arbeitnehmer schlecht, den er nicht ersetzen kann.
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