Datenschutz Kabinett erschwert Bespitzelung von Arbeitnehmern

Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter nicht mehr so einfach ausspähen können. Die Regierung will so Skandale wie bei Bahn, Lidl oder Telekom künftig verhindern.

Verbotene Einblicke: Das Ausspähen von Mitarbeitern wird deutlich erschwert

Verbotene Einblicke: Das Ausspähen von Mitarbeitern wird deutlich erschwert

Das schwarz-gelbe Kabinett hat den Datenschutz von Arbeitnehmern gestärkt: Minister und Kanzlerin beschlossen einen entsprechenden Gesetzentwurf. Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom sollen Beschäftigte künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt sein. Der Plan, der nun im Parlament behandelt wird, stößt allerdings auf große Kritik bei den Arbeitgebern, insbesondere im Einzelhandel.

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, sagte, die Politik dürfe Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung nicht erschweren. Zudem müssten weiterhin Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz möglich sein. Als dritten Punkt mahnte Göhner an, dass die Regelungen rechtsklar sein müssten. So sei in dem Entwurf schwammig formuliert, wann der Arbeitgeber in das E-Mail-Fach eines Mitarbeiters schauen dürfe.

Kritik äußerte der Hauptgeschäftsführer an dem geplanten Verbot der geheimen Videoüberwachung. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen. "Ich glaube, dass das sehr viel vernünftiger ist für den betrieblichen Alltag und die Kriminalitätsbekämpfung, als gleich den Staatsanwalt zu holen." Der Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE), Thomas Bade, sagte, eine Überwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein.

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Ein wichtiger Punkt der geplanten Neuregelung ist, dass sie heimliche Überwachungen mit Kameras komplett untersagt. Die offene Videoüberwachung soll weiterhin möglich sein, aber nur in bestimmten Bereichen und wenn die Mitarbeiter davon wissen. Arbeitgeber sollen sich im Internet über Bewerber informieren dürfen. Daten aus sozialen Netzwerken sollen dabei aber tabu sein – es sei denn, es handelt sich um Plattformen, auf denen sich Bewerber ihren möglichen Arbeitgebern präsentieren. Allgemein zugängliche Informationen auch im Internet sollen die Arbeitgeber nutzen können.

Gesundheitsprüfungen vor der Einstellung sollen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Allerdings bekommt der Arbeitgeber dann nur eine kurze Nachricht, ob ein Bewerber für die vorgesehene Arbeit geeignet ist. Der Bewerber selbst soll das vollständige Ergebnis erhalten. Um Straftaten oder "schwerwiegende Pflichtverletzungen" aufzudecken, soll ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten, das sogenannte Screening, in anonymisierter Form erlaubt sein. Ergibt sich ein Verdacht, dürfen die Daten konkreten Personen zugeordnet werden.

Die Bundestagsfraktion der Linken beklagte "zu viele Grauzonen" im vorliegenden Gesetzentwurf. Einigen Verbesserungen – wie dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung oder der Überprüfung der Vermögensverhältnisse sämtlicher Mitarbeiter – stünden zahlreiche Ausnahmeregelungen und weitgehende Befugnisse zur Überwachung entgegen, sagte der Linken-Politiker Jan Korte. Von angemessenen und abschreckenden Sanktionen oder einer effektiven Stärkung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten fehle jede Spur. Diese seien nötig, um den Regelungen auch tatsächlich Wirkung zu verleihen.

Die Neuregelung des Arbeitnehmer-Datenschutzes gilt als überfällig. Denn die Rechtsprechung ist in diesem Bereich uneinheitlich. Für viele Fragen gibt es keine oder aber komplizierte Regelungen.

 
Leser-Kommentare
  1. ...sind was tolles, aber nur wenn sich die Beteiligten daran halten.

    Ich bezweifle dass eine veräderte Gesetzeslage in irgendeiner Form die Überwachung von Mitarbeitern verhindern wird.

    Vielleicht eine großflächige Überwachung - aber in Einzelfällen wird die Überwachung dann ausgelagert und im Zweifelsfalle hat im Unternehmen niemand etwas gewusst.

  2. 2. ~ 1032

    Das Problem bei den Skandalen zur Mitarbeiter-Überwachung, Ausspitzelung und vielem mehr sind weniger die Skandalereignisse an sich, sondern dass es kein Skandal mehr ist, dass die betreffenden Arbeitgeber geradezu glimpflich davon kamen, während die Arbeitnehmer bestenfalls eine Entschuldigung, eine Wiedereinstellung oder eine kleine Entschädigung bekamen.

    Das spürte man deutlich an den momentanen Äußerungen der Arbeitgeber, im Artikel auch durch Reinhard Göhner. Sie empfinden keinerlei Unrecht an ihrem bisherigen Tun und wollen weiterhin weitestgehende Kontrolle über pauschal verdächtigte Untergebene.

    So werden solche Gesetzentwürfe, ganz unabhängig von manch berechtigter Kritik bezüglich Grauzonen und nicht weit genug gehender Absicherung der Arbeitnehmer, immer eine Art Kuhhandel bleiben. Denn das eigentliche Problem, die perfide Vorstellung der Arbeitgeber, jahrelang eingeübt durch immer neue Versuche und bestärkt durch eine das Ungleichgewicht unterstützende Arbeitsmarktpolitik, wird nicht wirklich angegangen. Es fehlt das deutliche Zeichen: So nicht!

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