Street View Nationale Gesetze nutzen gegen Google nichts
Wir sollten über das – noch harmlose – Street View diskutieren, schreibt Verbraucherschützer Falk Lüke im Gastkommentar. Aber mit richtigem Ziel: internationalen Regeln.

Von einem Street-View-Auto fotografierter Körper im britischen Worcester. Nachbarn erkannten das Mädchen - es hatte mit einem Freund "tot" gespielt
Die aufgeheizte Debatte um Google Street View hat bereits ein erstes Opfer gefordert: die berechtigte Kritik an dem Straßenansichtsdienst. Im Getöse droht unterzugehen, dass es gute Argumente gegen einen Start in seiner jetzigen Form gibt.
Bislang ist noch nichts Schlimmes passiert. In den Serverschränken der Google Inc. sind Millionen Bilder von deutschen Hausfassaden gespeichert, aufgenommen von herumfahrenden Autos. Doch nun sollen diese Bilder online gehen – und das Geschrei ist groß. Dabei mischen sich die sachlichen mit den unsachlichen Argumenten. Die Befürworter zitieren mit Vorliebe die aberwitzigsten Argumente der Gegner und springen dem notleidenden Konzern bei. Dabei hat Google tatsächlich vieles falsch gemacht.
Google schickte Autos durch die Straßen, um diese aus 2,90 Metern Höhe zu filmen. Das ist hoch. Nehmen sie jemanden auf die Schultern, dann schaut dieser vielleicht aus dieser Höhe. Lassen Sie sich von dort berichten, ob und wie gut man über Hecken und Mauern schauen kann. Die dürfen in vielen Gegenden Deutschlands maximal zwei Meter hoch sein, oft niedriger. Kann man eindeutiger sagen, dass man nicht möchte, dass das eigene Grundstück gesehen wird, als durch so eine Hecke oder Mauer? Ich meine: nein.
Deutschland ist mit seiner Kritik auch kein Sonderfall. In der Schweiz, in Griechenland und anderswo ist das Projekt ebenfalls umstritten. In Japan beispielsweise musste Google 2009 sogar 20 Städte nachfilmen – mit geringerer Kamerahöhe.
Autokennzeichen und Personen soll Google nun unkenntlich machen, fordern Politiker. Personen? Google selbst redet nur von Gesichtern. Aber dass eine Person nicht ausschließlich am Gesicht, sondern auch an vielen weiteren Merkmalen zu identifizieren ist, für diese Weisheit muss man kein Kriminologe sein. Wer sich anschaut, wie miserabel die Anonymisierung durch Google in den anderen Ländern funktioniert, kann man nur sagen: Das muss besser werden.
Und dann die Möglichkeit zum Widerspruch. Google betrachtet die Widerspruchslösung – ganz in der Tradition amerikanischer Unternehmen – als Serviceleistung. Doch hier kommen wir an eine kulturelle Grenze. Ein Widerspruchsrecht darf keine Firmenkulanz sein.
Google nutzt den öffentlichen Raum, soweit, so gut. Aber in den meisten Fällen ist die Nutzung dieses Raumes an bestimmte Bedingungen geknüpft, und genau diese muss die Politik nun endlich klarmachen. Dazu hätte sie schon viele Jahre Zeit gehabt, offensichtlich hielt man es nicht für nötig.
- Datum 16.08.2010 - 18:24 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Wie wir gerade lernen erfordern neue Technologien neue Umgangsformen und Gesetze. Wenn Streetview kommt, dann muss es eine Entkoppelung der Adressdaten und der Bilddaten über den Wohnsitz geben. Dies wäre möglich wenn einerseits keine Meldepflicht mehr bestehen würde und andererseits Adressen, die im Briefverkehr verwendet werden nicht mehr aus Straßennamen bestehen, sondern aus Codes, wie Postleitzahlen. Der Handel mit Adressen müsste strengstens verboten werden. Wem das mit der Adresse egal ist, kann ja weiter diese benutzen und verbreiten. Wer dies nicht möchte benutzt einen Briefcode.
Solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk über die GEZ finanziert wird, sollte man sich dort bzgl google zurückhalten.
IHnen ist klar, dass Postboten die Post mit den verschlüsselten Adressen auch austragen müssen? Nehmen Sie doch ein Postfach!
Solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk über die GEZ finanziert wird, sollte man sich dort bzgl google zurückhalten.
IHnen ist klar, dass Postboten die Post mit den verschlüsselten Adressen auch austragen müssen? Nehmen Sie doch ein Postfach!
Verbraucherschützer Lüke sollte - wenn er sich schon aus Verbrauchersicht zu diesem Thema meldet - dem Verbraucher dann auch mitteilen, daß (und warum) das Unternehmen Google der "Haupt- und Erzfeind" der Zeitungen- und Zeitschriftenverlage ist. Und daß es daher in erster Linie in der "aufgeheizten" Diskussion, die wir in den Medien derzeit erleben, darum geht, durchaus parteiisch (also: im höchsteigenen Interesse) einen großen Konkurrenten niederzumachen.
Ein Schelm wer Schlechtes dabei denkt.
Der Sommer ist noch nicht vergangen - mir ist einfach noch nicht nach Spekulatius.
Der Sommer ist noch nicht vergangen - mir ist einfach noch nicht nach Spekulatius.
Der Sommer ist noch nicht vergangen - mir ist einfach noch nicht nach Spekulatius.
Wir könnten einfach das Eindringen in die Privatsphäre per Erlaß stoppen. Jedes bisher aufgenommene Material, aus Deutschland, ist zu löschen.
Wie jedes andere Land damit verfährt, ist seine Sache.
Wenn sie die Menschen in diesem Land befragen ist es einigen schlicht egal, andere sind dafür, die meisten jedoch dagegen.
Und nicht jeder, der dies nicht möchte, beantragt bei Google eine Löschung, das weiß Google genau. Es ist einfach eine Sauerei, aber keiner tut etwas dagegen.
....erinnert sich die Aufregung an eine Vorstellung Die Weber mit lächerlichen Einblendungen hilarischer Komödie. Man warf sich auch damals um Jahre zurück, weil man dummes Zeug glaubte. Hier ist es das Gleiche.
....erinnert sich die Aufregung an eine Vorstellung Die Weber mit lächerlichen Einblendungen hilarischer Komödie. Man warf sich auch damals um Jahre zurück, weil man dummes Zeug glaubte. Hier ist es das Gleiche.
Es gilt nach wie vor § 22 KunstUrhG:
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von zehn Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.“
Was nun gemacht werden muss ist eine Spezifizierung von §23 und zwar ganz speziell für den Fall massiver (und praktisch für die betreffenden Personen unkontrollierbarer) Datenerhebungen wie sie von Google vorgenommen wurde. Maßgabe dürfte auch hier die Erkennbarkeit sein und die ist besonders in dünn besiedelten Regionen gegeben, sprich Ausblendungen des Gesichts reichen nicht. Die Konsequenz:
Google darf Street View durchführen wenn es die Personen GÄNZLICH unerkenntlich macht. Wie sie das machen ist ihr Problem, ich denke aber, dass Google eine schnelle und kostengünstige Lösung finden würde/wird.
Man kann versuchen StreetView mit der geltenden Rechtslage zu begrenzen, aber ich finde, dass neue Potenziale (massive Speicher) auch eine neues geltendes Recht erfordern.
Ja, interessanter Einwand.
Aber Google wirft eher die Frage nach der Grenzen des privaten Raumes auf. Google photographiert nicht Einzelne. Google photographiert öffentliche Räume, die zufällig - und erstaunlicherweise! - mit privaten Personen gefüllt sind.
Angenommen, Google installiert Kameras in 100 Städten. Was würden Sie dazu sagen? Die Kameras lieferen live und keine Standbilder mehr.
Was ist nun schützenswert? Ist die Hausfassade noch privat - oder gehört sie Google? Indem Google neue technische Mittel verfügbar macht, die so etwas in unermesslicher Reichweite ermöglicht, stellt das unsere Vorstellung von Privatheit und Öffentlichkeit latent in Frage. Anders als im antiken Griechenland, wo die Öffentlichkeit vor der eigenen Haustür begann, wo es kaum Aufzeichnungsmöglichkeiten der öffentlichen Räume gab, sind wir heute imstande ganze Städte zu kartographieren und zu protokollieren. Durch diesen Umstand wird zurecht hinterfragt, wo genau der öffentliche Raum beginnt. Google argumentiert klassisch und vormodern, wissend, dass sie juristisch noch nicht ernsthaft belangt werden können, auch, weil sie im Grunde nichts Böses beabsichtigen.
Google macht aus dem Nicht-Internet ein Internet. Google begreift das Internet als einen öffentlichen Raum, auf den es zugreifen darf; wer nicht mag, soll sich bei Google melden. Google übernimmt ein radikal-liberalistisches Öffentlichkeitkonzept des Internets, um damit das Nicht-Internet zu ändern. Sehr spannend, wie ich finde.
informieren sie sich alle miteinander über den Begriff "Panoramafreiheit". Der ist hier einzig relevant.
Ja, interessanter Einwand.
Aber Google wirft eher die Frage nach der Grenzen des privaten Raumes auf. Google photographiert nicht Einzelne. Google photographiert öffentliche Räume, die zufällig - und erstaunlicherweise! - mit privaten Personen gefüllt sind.
Angenommen, Google installiert Kameras in 100 Städten. Was würden Sie dazu sagen? Die Kameras lieferen live und keine Standbilder mehr.
Was ist nun schützenswert? Ist die Hausfassade noch privat - oder gehört sie Google? Indem Google neue technische Mittel verfügbar macht, die so etwas in unermesslicher Reichweite ermöglicht, stellt das unsere Vorstellung von Privatheit und Öffentlichkeit latent in Frage. Anders als im antiken Griechenland, wo die Öffentlichkeit vor der eigenen Haustür begann, wo es kaum Aufzeichnungsmöglichkeiten der öffentlichen Räume gab, sind wir heute imstande ganze Städte zu kartographieren und zu protokollieren. Durch diesen Umstand wird zurecht hinterfragt, wo genau der öffentliche Raum beginnt. Google argumentiert klassisch und vormodern, wissend, dass sie juristisch noch nicht ernsthaft belangt werden können, auch, weil sie im Grunde nichts Böses beabsichtigen.
Google macht aus dem Nicht-Internet ein Internet. Google begreift das Internet als einen öffentlichen Raum, auf den es zugreifen darf; wer nicht mag, soll sich bei Google melden. Google übernimmt ein radikal-liberalistisches Öffentlichkeitkonzept des Internets, um damit das Nicht-Internet zu ändern. Sehr spannend, wie ich finde.
informieren sie sich alle miteinander über den Begriff "Panoramafreiheit". Der ist hier einzig relevant.
Ich sehe das mit Google Street View weniger dramatisch als von manch einem suggeriert wird. Natürlich ist unsere Privatsphäre wichtig, doch in Zeiten, in denen wir im Internet nahezu alles, besonders Dinge, die etwas wie der GSV niemals offenlegen könnte, von uns preisgeben, mutet eine Kritik ein wenig lachhaft an.
Hartz-IV-Empfänger werden durchleuchtet wie ein Angeklagter im Verhörzimmer der Polizei. Das ist eher ein Thema, über das diskutiert werden müsste, als läppische Straßenbilder, gegen die man freilich protestieren kann. Ich finde GSV fast schon romantisch. Stellen Sie sich vor, Sie erinnern sich noch an den Ort, an dem Sie Ihren ersten Kuss hatten. Auch, wenn er in einem fernen Land war, können Sie ihn mit GSV bereisen. Oder Sie erinnern sich an eine vergangene Liebe und wollen wissen, wo Sie nun wohnt? Was aus ihr geworden ist?
Der ganze Hype, diese übertriebene Furore bez. des Themas Google Street View gehört meiner Meinung nach ad acta gelegt. Es gibt wirklich wichtigere Themen, über die man diskutieren könnte. Ich halte Google Street View für etwas Interessantes, etwas Neues.
Besonders wenn man sich für Hartz-IV-Empfänger einsetzt, wie Sie das tun, muss man gegen Google Street View. Bewirbt sich ein Hartz-IVler schaut der Personalchef erstmal nach wo der denn so wohnt und stellt ihn dann, wenn die Straße und Nachbarschaft nicht so toll ist nicht mehr ein.
Es gibt viele Menschen, die nicht gerne Dinge über sich im Internet preisgeben.
Übrigens: würde ich nicht Heinz Schmidt heißen und hätte einen nicht so verbreitetn Namen, so würde ich mir auch ein anderes Pseudonym nehmen.
Besonders wenn man sich für Hartz-IV-Empfänger einsetzt, wie Sie das tun, muss man gegen Google Street View. Bewirbt sich ein Hartz-IVler schaut der Personalchef erstmal nach wo der denn so wohnt und stellt ihn dann, wenn die Straße und Nachbarschaft nicht so toll ist nicht mehr ein.
Es gibt viele Menschen, die nicht gerne Dinge über sich im Internet preisgeben.
Übrigens: würde ich nicht Heinz Schmidt heißen und hätte einen nicht so verbreitetn Namen, so würde ich mir auch ein anderes Pseudonym nehmen.
Besonders wenn man sich für Hartz-IV-Empfänger einsetzt, wie Sie das tun, muss man gegen Google Street View. Bewirbt sich ein Hartz-IVler schaut der Personalchef erstmal nach wo der denn so wohnt und stellt ihn dann, wenn die Straße und Nachbarschaft nicht so toll ist nicht mehr ein.
Das ist doch eine absurde, völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, Personaler würden mit SV die Wohngegend von Bewerbern anschauen. Bitte bringen Sie mir ein einziges, konkretes Beispiel. Nennen Sie das Kind ruhig beim Namen, Ihr Nick schützt sie.
Und wenn ein Personalchef tatsächlich die Wohngegend eines Bewerbers begucken wollte, hätte er das schon seit vielen Jahren tun können, als es SV noch gar nicht gab. Man konnte in den Neunzigern CDs mit Bildern von Häusern in Groß- und Mittelstädten Deutschlands zu kaufen. Es ist mir nicht bekannt, dass dies irgendeine Personalabteilung interessiert hätte. Zweitens gibt es Google Earth auch schon einige Jahre, da ist sogar der Hinterhof glasklar mit allem erkennbar. Das hat bis heute offenbar niemanden gestört und die Einbruchskriminalität nahm deswegen auch nicht zu.
Kurzum - wie ein Kommentator immer so schön schrieb: nun mal Butter bei die Fische und etwas mehr gesunden Menschenverstand und Augenmaß, so bewegend wie der Wirbel, der gemacht wird, ist Street View nun wirklich nicht.
Ich habe in den 90ern noch in der Schule gelernt, dass in Deutschland in einen Lebenslauf die Berufe der Eltern gehoeren. So wird bei Einstellungen sozial selektiert, nicht durch irgendwelche Google Streetview Nachforschungen oder flickr-Photos von Trinkgelagen. Und das hat nie einen Datenschutzbeauftragten gestoert...
Mit diesem Gedanken sind Sie dem "dicken Ende" von StreetView m.E. sehr nahe gekommen.
Sobald StreetView zur Verfügung steht, werden die Ansichten von Häusern und Strassenzügen in das Scoring von Kunden einfließen. Die ersten, die den Service nutzen werden, sind alle, die Kredite vergeben.
Es folgt die Werbeindustrie: Ein Eigenheim garantiert ein zum einen ein Mindestmaß an Bonität (interessante Zielgruppe), zum anderen erlaubt das Konterfei der Immobilie eine oft ziemlich begründete Aussagen über Persönlichkeit, Geldbeutel und Interessen der Besitzer.
Und das alles in Zukunft ohne des geringsten eigenen Aufwand, gerne auch aus Übersee.
Die ganze Diskussion über "Verletzung der Privatsphäre" und "Planungsservice für Einbrecher" rührt kaum an die Oberfläche des heraufziehenden Problems.
Wir werden noch die Ohren anlegen, welch zweifelhaften Nutzen Werber, Shops und (Kredit-)Wirtschaft aus den Informationen von StreetView destillieren werden.
Robert Boehm
Das ist doch eine absurde, völlig aus der Luft gegriffene Behauptung, Personaler würden mit SV die Wohngegend von Bewerbern anschauen. Bitte bringen Sie mir ein einziges, konkretes Beispiel. Nennen Sie das Kind ruhig beim Namen, Ihr Nick schützt sie.
Und wenn ein Personalchef tatsächlich die Wohngegend eines Bewerbers begucken wollte, hätte er das schon seit vielen Jahren tun können, als es SV noch gar nicht gab. Man konnte in den Neunzigern CDs mit Bildern von Häusern in Groß- und Mittelstädten Deutschlands zu kaufen. Es ist mir nicht bekannt, dass dies irgendeine Personalabteilung interessiert hätte. Zweitens gibt es Google Earth auch schon einige Jahre, da ist sogar der Hinterhof glasklar mit allem erkennbar. Das hat bis heute offenbar niemanden gestört und die Einbruchskriminalität nahm deswegen auch nicht zu.
Kurzum - wie ein Kommentator immer so schön schrieb: nun mal Butter bei die Fische und etwas mehr gesunden Menschenverstand und Augenmaß, so bewegend wie der Wirbel, der gemacht wird, ist Street View nun wirklich nicht.
Ich habe in den 90ern noch in der Schule gelernt, dass in Deutschland in einen Lebenslauf die Berufe der Eltern gehoeren. So wird bei Einstellungen sozial selektiert, nicht durch irgendwelche Google Streetview Nachforschungen oder flickr-Photos von Trinkgelagen. Und das hat nie einen Datenschutzbeauftragten gestoert...
Mit diesem Gedanken sind Sie dem "dicken Ende" von StreetView m.E. sehr nahe gekommen.
Sobald StreetView zur Verfügung steht, werden die Ansichten von Häusern und Strassenzügen in das Scoring von Kunden einfließen. Die ersten, die den Service nutzen werden, sind alle, die Kredite vergeben.
Es folgt die Werbeindustrie: Ein Eigenheim garantiert ein zum einen ein Mindestmaß an Bonität (interessante Zielgruppe), zum anderen erlaubt das Konterfei der Immobilie eine oft ziemlich begründete Aussagen über Persönlichkeit, Geldbeutel und Interessen der Besitzer.
Und das alles in Zukunft ohne des geringsten eigenen Aufwand, gerne auch aus Übersee.
Die ganze Diskussion über "Verletzung der Privatsphäre" und "Planungsservice für Einbrecher" rührt kaum an die Oberfläche des heraufziehenden Problems.
Wir werden noch die Ohren anlegen, welch zweifelhaften Nutzen Werber, Shops und (Kredit-)Wirtschaft aus den Informationen von StreetView destillieren werden.
Robert Boehm
Ja, interessanter Einwand.
Aber Google wirft eher die Frage nach der Grenzen des privaten Raumes auf. Google photographiert nicht Einzelne. Google photographiert öffentliche Räume, die zufällig - und erstaunlicherweise! - mit privaten Personen gefüllt sind.
Angenommen, Google installiert Kameras in 100 Städten. Was würden Sie dazu sagen? Die Kameras lieferen live und keine Standbilder mehr.
Was ist nun schützenswert? Ist die Hausfassade noch privat - oder gehört sie Google? Indem Google neue technische Mittel verfügbar macht, die so etwas in unermesslicher Reichweite ermöglicht, stellt das unsere Vorstellung von Privatheit und Öffentlichkeit latent in Frage. Anders als im antiken Griechenland, wo die Öffentlichkeit vor der eigenen Haustür begann, wo es kaum Aufzeichnungsmöglichkeiten der öffentlichen Räume gab, sind wir heute imstande ganze Städte zu kartographieren und zu protokollieren. Durch diesen Umstand wird zurecht hinterfragt, wo genau der öffentliche Raum beginnt. Google argumentiert klassisch und vormodern, wissend, dass sie juristisch noch nicht ernsthaft belangt werden können, auch, weil sie im Grunde nichts Böses beabsichtigen.
Google macht aus dem Nicht-Internet ein Internet. Google begreift das Internet als einen öffentlichen Raum, auf den es zugreifen darf; wer nicht mag, soll sich bei Google melden. Google übernimmt ein radikal-liberalistisches Öffentlichkeitkonzept des Internets, um damit das Nicht-Internet zu ändern. Sehr spannend, wie ich finde.
Die Frage ist natürlich interessant: Was müsste man machen, wenn Google ein Netz von Webcams installiert? Ich finde das gar nicht so abwegig, wenngleich es nie herkömmliche Googlecams sein würden, sondern einfach ein Netz privater Webcams - solche Seiten gibt es übrigens bereits, nur hat Google sich dessen noch nicht angenommen, sprich: es ist nach wie vor unprofessionell und schlecht bedienbar.
Auch dann müsste man für meine Begriffe natürlich eine neue Rechtslage haben. Ich sagte ja bereits, dass das maßgebliche die Nicht-Erkennbarkeit ist. Die ist - anders als früher - dadurch gegeben, dass wir dank Google ein Informationsnetz haben, eine klar durchsuchbare Datenbank (früher hätte man sein Bild kaum gefunden und auch andere hätten ihre Mühe gehabt daran zu kommen). Wären es Webcams so wäre die Lage anders und man müsste (meines Erachtens) alle Zonen des privaten Raums, also auch die Vorgärten und Bürgersteige vor Häusern ausblenden. Das Argument, jeder hätte es ja sehen können stimmt dann zwar nach wie vor, müsste aber auch dann neu diskutiert werden, weil man plötzlich an 100ten Orten gleichzeitig sein kann. Das ist derzeit jedoch nicht der Fall: Wir haben Bilder und auf denen dürfen für meine Begriffe auch Vorgärten zu sehen sein , Menschen aber nicht.
P.S.: Ich finde, dass die Hausfassage NICHT privat ist, aber ich finde auch, dass die Auswirkungen der neuen Sichtbarkeit UNBEDINGT diskutiert gehört. Ich denke an anonyme Bewerbungsgespräche etc.
Die Frage ist natürlich interessant: Was müsste man machen, wenn Google ein Netz von Webcams installiert? Ich finde das gar nicht so abwegig, wenngleich es nie herkömmliche Googlecams sein würden, sondern einfach ein Netz privater Webcams - solche Seiten gibt es übrigens bereits, nur hat Google sich dessen noch nicht angenommen, sprich: es ist nach wie vor unprofessionell und schlecht bedienbar.
Auch dann müsste man für meine Begriffe natürlich eine neue Rechtslage haben. Ich sagte ja bereits, dass das maßgebliche die Nicht-Erkennbarkeit ist. Die ist - anders als früher - dadurch gegeben, dass wir dank Google ein Informationsnetz haben, eine klar durchsuchbare Datenbank (früher hätte man sein Bild kaum gefunden und auch andere hätten ihre Mühe gehabt daran zu kommen). Wären es Webcams so wäre die Lage anders und man müsste (meines Erachtens) alle Zonen des privaten Raums, also auch die Vorgärten und Bürgersteige vor Häusern ausblenden. Das Argument, jeder hätte es ja sehen können stimmt dann zwar nach wie vor, müsste aber auch dann neu diskutiert werden, weil man plötzlich an 100ten Orten gleichzeitig sein kann. Das ist derzeit jedoch nicht der Fall: Wir haben Bilder und auf denen dürfen für meine Begriffe auch Vorgärten zu sehen sein , Menschen aber nicht.
P.S.: Ich finde, dass die Hausfassage NICHT privat ist, aber ich finde auch, dass die Auswirkungen der neuen Sichtbarkeit UNBEDINGT diskutiert gehört. Ich denke an anonyme Bewerbungsgespräche etc.
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