Google Street View "Wir müssen den öffentlichen Raum im Netz verteidigen"

Jens Best will all jene Häuser fotografieren, die von ihren Bewohnern bei Street View gesperrt werden. Denn, sagt er, der öffentliche Raum gelte auch im Digitalen.

Street-View-Aufnahme der Straße in Chicago, in der Barack Obamas Familie lebt. Die gesamte Nachbarschaft war für Googles Kamerafahrzeuge gesperrt.

Street-View-Aufnahme der Straße in Chicago, in der Barack Obamas Familie lebt. Die gesamte Nachbarschaft war für Googles Kamerafahrzeuge gesperrt.

ZEIT ONLINE: Google will sein Straßenfoto-Projekt Street View starten . Ilse Aigner hat gesagt, sie rechne mit einer fünfstelligen Zahl von Widersprüchen. Sie haben gesagt, Sie fotografieren die, die dort nicht zu sehen sein wollen – auf Sie kommt viel Arbeit zu, oder?

Jens Best: Ich bin ja nicht allein. Mehr als 300 Menschen haben zugesagt, dass sie die Kamera in die Hand nehmen, wenn es losgeht. Es geht aber vor allem um die Symbolik. 

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ZEIT ONLINE: Was soll das Ganze?

Best: Der öffentliche Raum bildet sich auch im Digitalen ab. Wir alle wollen im Digitalen eine Privatsphäre haben – also müssen wir im Digitalen auch eine Öffentlichkeit haben. Das eine geht nicht ohne das andere. Diskutiert werden sollte der Punkt, an dem die Grenze verläuft zwischen beiden. Diese Grenze aber sollte ohne Vorurteile diskutiert werden.

ZEIT ONLINE: Sie wollen provozieren.

Best: Das ist der Sinn, um eine Debatte anzustoßen. Ich bin kein Archivar oberbayerischer Feuerwehrhäuser. Aber es muss möglich sein, die oberbayerischen Feuerwehrhäuser zu archivieren. Es geht um eine Demonstration. Einzelne haben dank des Internets heute eine Macht, die sich früher nur Staaten und große Unternehmen leisten konnten. Und ich möchte zeigen, dass Öffentlichkeit im Digitalen mehr Chancen als Risiken birgt.

ZEIT ONLINE: Wo ist für Sie die Grenze zwischen öffentlich und privat?

Best: Weilheim in Oberbayern und Herne wollen zum Beispiel, dass ihre öffentlichen Gebäude aus Google Street View entfernt werden. Da erschließt sich selbst für den gutwilligsten Betrachter nicht, wo ein Persönlichkeitsrecht eingeschränkt wird, wenn Feuerwehrhäuser oder Schulen von außen fotografiert werden.

Sie sagen, Fotos von Kindergärten könnten dazu dienen, dass Pädokriminelle sich vorbereiten, bevor sie dahin gehen. Aber Häuserfronten kann jeder sehen, der an ihnen vorbeigeht, warum sollen sie nicht alle sehen dürfen?

ZEIT ONLINE: Wo hört der öffentliche Raum auf, wo beginnt der private?

Best: Das muss jeder für sich selbst entscheiden.

ZEIT ONLINE: Das konnten wir ja in dem Fall nicht, Google hat es für uns entschieden, dass wir uns so weit öffnen sollen...

Best: Google hält sich an die bestehenden Gesetze. Im öffentlichen Raum darf fotografiert werden. Sie sind eben nicht in die Wohnzimmer gegangen und haben dort fotografiert, wie in der Satire " Google Home View ".

Interessant ist, dass sich kaum jemand über die Satellitenbilder von Google Earth aufgeregt hat. Obwohl die in den Garten schauen und zeigen, ob jemand einen Pool hat oder nicht. Damals waren die Satellitenbilder etwas Neues. Das konnten bis dahin nur die Geheimdienste. Deswegen waren viele begeistert. Jetzt, wo die Realität abgebildet wird, sind viele irritiert. Vor allem die, die nicht so internetaffin sind. Ich glaube, es ist eher eine Irritation, keine Angst.

ZEIT ONLINE: Wann fangen Sie an zu fotografieren?

Best: So bald wie möglich.

Jens Best berät Unternehmen beim Umgang mit social media. Er hat via Twitter mit der Aktion "Verschollene Häuser" dazu aufrufen, die Datennutzung im öffentlichen Raum zu schützen.

 
Leser-Kommentare
  1. Ich bin der Meinung, dass man Google Bilder machen lassen sollte, solange sie sich im rechtlichen Rahmen bewegen, sprich von öffentlichem Grund, aus angemessener Höhe Fotos machen. Personen und Kennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden...

    Was ich jedoch kritisch beobachte ist, was Google da so aufbaut. Wenn die digitale Öffentlichkeit in der Hand eines Konzerns liegt und dieser in der Zukunft mal Geldschranken vor der abgebildeten Öffentlichkeit baut, war es das mit der digitalen Öffentlichkeit.

    Ich versuche die schleichende Abhängigkeit von Systemen wie Google oder Apple im Auge zu behalten und bin skeptisch das diese Systeme auch in der Zukunft noch offen, bzw. öffentlich sind.

    Beste Grüße.
    FSonntag

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    • x2017
    • 10.08.2010 um 17:04 Uhr

    Mit Verlaub, ich wüsste nicht einmal, wieso Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht werden sollten – schliesslich muss ich dass, wenn ich Bilder mache, bei denen eben diese nur „Beiwerk“ sind, auch nicht!

    jedoch denke ich dass google sich unnötigen ärger einfach ersparen möchte und auf nummer sicher geht. die sache mit dem beiwerk ist ja oft auch ein schmaler grat.

    FSonntag

    • x2017
    • 10.08.2010 um 17:04 Uhr

    Mit Verlaub, ich wüsste nicht einmal, wieso Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht werden sollten – schliesslich muss ich dass, wenn ich Bilder mache, bei denen eben diese nur „Beiwerk“ sind, auch nicht!

    jedoch denke ich dass google sich unnötigen ärger einfach ersparen möchte und auf nummer sicher geht. die sache mit dem beiwerk ist ja oft auch ein schmaler grat.

    FSonntag

    • joG
    • 10.08.2010 um 15:48 Uhr

    ....die überlegt Aufnahmen der Strassenzüge im Netz zu verbieten, aber die Namen einer kleinen Minderheit mutmaßlich Kranker mit Foto und Adresse ins Internet einstellen möchte, obwohl man die Erfahrung gemacht hat, dass die Bevölkerung massiven Druck auf diese Menschen und ihre Familien macht.

  2. Natürlich sind die Google-Kameras mir nicht ins Schlafzimmer gehalten worden. Natürlich darf im öffentlichen Raum fotografiert werden. Natürlich ist das alles schon ad nauseam diskutiert worden. Trotzdem ist das Ganze doch etwas differenzierter zu formulieren. Der öffentliche Raum in diesem Sinne ist nämlich sozusagen nach oben beschränkt. Ich darf fremde Gebäude und die sie umgebenden Grundstücke fotografieren, sofern und soweit sie vom Boden aus einsehbar sind. Eine Leiter an die Mauer stellen, hochklettern und dann meine Fotos machen, das darf ich nicht. Google hat die Leiter sozusagen aufs Auto gestellt. Sofern das Einblicke ermöglicht, die auf normaler Augenhöhe nicht möglich gewesen wären: Unzulässig. Ich hoffe auf Widersprüche im höheren sechsstelligen Bereich.

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    > Sofern das Einblicke ermöglicht, die auf normaler Augenhöhe nicht möglich gewesen wären: Unzulässig. <
    Richtig. Und es wäre noch anzumerken, dass es nicht nur um Augenhöhe sondern auch um Augensichtweise gehen muss, also keine Aufnahmen mit Zoom.

    > Sofern das Einblicke ermöglicht, die auf normaler Augenhöhe nicht möglich gewesen wären: Unzulässig. <
    Richtig. Und es wäre noch anzumerken, dass es nicht nur um Augenhöhe sondern auch um Augensichtweise gehen muss, also keine Aufnahmen mit Zoom.

    • TDU
    • 10.08.2010 um 16:09 Uhr

    Wie wärs denn mit Kontoständen im Netz, Begründung: USA will ja auch Kontodaten, Zwangsouting schwuler Menschen usw. Auch im Dorf früherer Zeiten gabs Leute,die alles wissen wollten über den Nachbarn. Der jüngst vorgeschlagene Pranger passt bestens.

    Wieweit soll denn nach Ansicht des Beraters Öffentlichkeit sein? Quasi allles, bis sich einer wehrt?. Sprich, das Private unter Vorbehalt und nicht umgekehrt?

  3. > Sofern das Einblicke ermöglicht, die auf normaler Augenhöhe nicht möglich gewesen wären: Unzulässig. <
    Richtig. Und es wäre noch anzumerken, dass es nicht nur um Augenhöhe sondern auch um Augensichtweise gehen muss, also keine Aufnahmen mit Zoom.

    Antwort auf "Ja, ja, ja"
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    Jeder Fotoapparat hat einen Zoom, wer soll denn das verbieten - und wenn sie sich mit dem Fernglas auf die Strasse stellen, ist das auch nicht verboten, eher ungewöhnlich bis unmoralisch...

    Jeder Fotoapparat hat einen Zoom, wer soll denn das verbieten - und wenn sie sich mit dem Fernglas auf die Strasse stellen, ist das auch nicht verboten, eher ungewöhnlich bis unmoralisch...

  4. Es bedarf schon eine gute Portion Chuzpe, Regeln wie das freie photographieren im öffentlichen Raum als Genehmigung für Street view heranzuziehen.
    Die Regeln wurden geschaffen um z.B. für journalistische Fotos nicht Hausbesitzer, deren Häuser im Hintergrund zu sehen sind, um Genehmigung bitten zu müssen.
    Auch die Begründung: "Jeder kann es sehen, wenn er da hin geht" ist an Naivität kaum zu überbieten. Gerade die Tatsache, Gebäude bei Tag und Nacht bequem und ungestört am eigenen Rechner ausspähen und erforschen zu können ist eine berechtigte und nicht zu bestreitende Sorge der Kritiker.
    Diejenigen die freiwillig bereit sind Ihre Privatsphäre im Internet zu veröffentlichen, sollten nicht glauben, dass das Ihnen das Recht gibt die Öffnung auch von anderen zu fordern oder gar gegen deren Willen zu erzwingen.
    MM

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    • brean
    • 10.08.2010 um 16:41 Uhr

    ach @HSViking

    Wenn sie doch wenigsten etwas Substanz zwischen ihre schlichten Besserwissereien und emotionalen Betitelungen werfen würden.

    Dennoch sei eine kurze Antwort versucht:

    Das Recht im öffentlichen Raum zu fotografieren, hat sich historisch aus verschiedenen Gründen entwickelt. Die Freiheit der journalistischen Berichterstattung ist nur eines der Elemente, die dazu geführt haben, dass das BGH klargestellt hat, das alle juristischen und natürlichen Personen das Recht haben im öffentlichen Raum mit Foto und Video zu agieren.
    Sie spielen wohl eher auf die systemische Gesamterfassung an, wie es auch der Hamburger Justizsenator Steffen mit seiner Lex Google versucht.

    Aber sehen sie, da unterscheiden wir uns wohl in der Denke über Web. Wenn das Web eine alldurchdringende Kommunikations- und Informationsstruktur wird, wird sich auch irgendwann eine für das natürliche Auge unsichtbare "digitale Schicht" von Informationen über unsere analoge öffentliche Realität legen. Auch über die Strassen.

    Jetzt kann man erschaudern oder sich überlegen, wie es denn am besten wäre, wenn Information nicht mehr gefangen ist bei Banken und anderen machtvollen Playern (die ihre Kunden schon lange geo-bewerten), sondern allen zugängig ist. Viele Fragen tauchen auf. Ich fände z.B. eine total offene streetview-Struktur noch besser als eine von Google. Aber historisch ist das Web durch kommerzielle Infrastrukturanbieter gewachsen, es liegt an uns, ob es dabei bleibt.

    dass Ihre Aussage:

    "Gerade die Tatsache, Gebäude bei Tag und Nacht bequem und ungestört am eigenen Rechner ausspähen und erforschen zu können ist eine berechtigte und nicht zu bestreitende Sorge der Kritiker."

    ein ziemliches Zerrbild dessen ist, was Google mit Streetview anbietet. Mit Ihrer Aussage möchte man glauben der Nutzer kann ein Live Bild eines Hauses bekommen, 24 Stunden lang.

    Nein es ist ein Abbild eines Hauses zu einem Bestimmten Zeitpunkt.

    Wenn ich Einbrecher wäre, würde ich zu dem Objekt meiner Begierde fahren und mal lieber selbst gucken, wie es vor Ort aussieht, ob es wachsame Nachbarn gibt etc. Was wäre denn, wenn das Street View Bild alt ist und nun ein Zaun um das Haus stehen würde, ich wäre als Einbrecher evtl. gear...t.

    Beste Grüße.
    FSonntag

    • brean
    • 10.08.2010 um 16:41 Uhr

    ach @HSViking

    Wenn sie doch wenigsten etwas Substanz zwischen ihre schlichten Besserwissereien und emotionalen Betitelungen werfen würden.

    Dennoch sei eine kurze Antwort versucht:

    Das Recht im öffentlichen Raum zu fotografieren, hat sich historisch aus verschiedenen Gründen entwickelt. Die Freiheit der journalistischen Berichterstattung ist nur eines der Elemente, die dazu geführt haben, dass das BGH klargestellt hat, das alle juristischen und natürlichen Personen das Recht haben im öffentlichen Raum mit Foto und Video zu agieren.
    Sie spielen wohl eher auf die systemische Gesamterfassung an, wie es auch der Hamburger Justizsenator Steffen mit seiner Lex Google versucht.

    Aber sehen sie, da unterscheiden wir uns wohl in der Denke über Web. Wenn das Web eine alldurchdringende Kommunikations- und Informationsstruktur wird, wird sich auch irgendwann eine für das natürliche Auge unsichtbare "digitale Schicht" von Informationen über unsere analoge öffentliche Realität legen. Auch über die Strassen.

    Jetzt kann man erschaudern oder sich überlegen, wie es denn am besten wäre, wenn Information nicht mehr gefangen ist bei Banken und anderen machtvollen Playern (die ihre Kunden schon lange geo-bewerten), sondern allen zugängig ist. Viele Fragen tauchen auf. Ich fände z.B. eine total offene streetview-Struktur noch besser als eine von Google. Aber historisch ist das Web durch kommerzielle Infrastrukturanbieter gewachsen, es liegt an uns, ob es dabei bleibt.

    dass Ihre Aussage:

    "Gerade die Tatsache, Gebäude bei Tag und Nacht bequem und ungestört am eigenen Rechner ausspähen und erforschen zu können ist eine berechtigte und nicht zu bestreitende Sorge der Kritiker."

    ein ziemliches Zerrbild dessen ist, was Google mit Streetview anbietet. Mit Ihrer Aussage möchte man glauben der Nutzer kann ein Live Bild eines Hauses bekommen, 24 Stunden lang.

    Nein es ist ein Abbild eines Hauses zu einem Bestimmten Zeitpunkt.

    Wenn ich Einbrecher wäre, würde ich zu dem Objekt meiner Begierde fahren und mal lieber selbst gucken, wie es vor Ort aussieht, ob es wachsame Nachbarn gibt etc. Was wäre denn, wenn das Street View Bild alt ist und nun ein Zaun um das Haus stehen würde, ich wäre als Einbrecher evtl. gear...t.

    Beste Grüße.
    FSonntag

    • brean
    • 10.08.2010 um 16:23 Uhr

    Als Interviewter noch einige Ergänzungen nachgereicht:

    @JoshWolf

    Die Höhe der Google-Kameras fand ich auch einen kritischen Punkt. Nach geltender Rechtsprechung darf (wie in deinen Beispielen angeführt) die normale Höhe, die ein Mensch ohne Hilfsmittel erreicht nicht überschritten werden. Google hat dies wohl auch ganz am Anfang mit den Datenschutzbeauftragten (als sie noch nicht so geiferten) abgesprochen.
    Die Höhe der Google-Cam ist wohl 2,50m, die Cams einer Konkurrenz (www.sightwalk.de, bereits seit Monaten online) waren auf 1,80m montiert - juristisch sicherlich alles zum Streiten geeignet, aber mich interessiert eher der generelle Aspekt der Digitalen Öffentlichkeit.

    @TDU

    Da haben sie wohl im Überschwange was falsch gelesen. Im klassischen analogen Bereich gibt es die Panoramafreiheit. Mehrere Urteile des BGH haben bestätigt, dass man im Öffentlichen Raum fotografieren darf und die Fotos veröffentlichen und auswerten darf, wie man lustig ist. Das Recht am eignen Bild einer Person ist davon natürlich nicht betroffen (->Blurring Faces), ebenso geht es nicht um Kontodaten oder ihre Wohnzimmereinrichtung.

    Ich bin kein Freund von Radikalpositionen. Ich finde, was im Analogen rechtens ist, darf im Digitalen nicht verboten werden, nur weil ein paar Menschen sich auf den Schlips getreten fühlen, da man jetzt sehen kann, dass die Frontfassade des Hauses mal wieder gestrichen werden sollte. Oder fordern sie etwa eine Hausfassaden-Burka? ;)

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    • TDU
    • 10.08.2010 um 16:28 Uhr

    Mir geht es ums grundsätzliche. Und ums Verstehen. Daswarnicht ironsich gemeint. Allerdings, plane ich eien Raubzug, werde ich Fluchtwege und ähnliches per Inetrnet planen. Dann falle ich den Nachbarn nicht so auf. (Ironie)

    • TDU
    • 10.08.2010 um 16:57 Uhr

    Radikal bin ich überhaupt nicht.

    Aber die Begründung eines Gesetzes oder einer Erlaubnis ist auch entscheidend bei der Legitimation öffentlichen Handelns.

    Und der privaten Befugnis, erst recht dem neugierigen Nachbarn, sind Grenzen gesetzt. Und eine Ausweitung da, wird er Staat erst recht für sich in Anspruch nehmen.

    Das Problem von analog und digital ist die Möglichkeit der Vernetzung des Digitalen. Elena, das Programm, soll auch Abmahnungen und Urlaub des Arbeitnehmers aufnehmen.

    Der Bund kann alles auf die kommunale Ebene übertragen, wenn er will. Mit Daten aus dem Netz geht es noch besser. Korruption und Vetternwirtschaft blüht da am besten, wo die übergeordnete Kontrolle fehlt. So unproblematisch wie Sie sehe ich das nicht.

    Ich gebe aber zu, dass das den Einzelnen um so weniger betrifft, um so weniger er zu verlieren hat. Und da das immer mehr werden, wird sich das Problem beschränken und der alte Grundsatz gelten: Wer sich nicht zuschulden kommen lässt(oder keiner noch evtl. zu bestimmenden Gruppe angehört) hat auch nichts zu befürchten.

    Nur was man sich alles in Zukunft noch zuschulden kommemn lassen könnte, steht noch nicht fest. Das Strafgesetzbuch ist kein abgeschlossenes Werk.

    auf Ihr Erscheinen vor meinem Haus. Hoffentlich haben Sie sich dann warm angezogen!

    • TDU
    • 10.08.2010 um 16:28 Uhr

    Mir geht es ums grundsätzliche. Und ums Verstehen. Daswarnicht ironsich gemeint. Allerdings, plane ich eien Raubzug, werde ich Fluchtwege und ähnliches per Inetrnet planen. Dann falle ich den Nachbarn nicht so auf. (Ironie)

    • TDU
    • 10.08.2010 um 16:57 Uhr

    Radikal bin ich überhaupt nicht.

    Aber die Begründung eines Gesetzes oder einer Erlaubnis ist auch entscheidend bei der Legitimation öffentlichen Handelns.

    Und der privaten Befugnis, erst recht dem neugierigen Nachbarn, sind Grenzen gesetzt. Und eine Ausweitung da, wird er Staat erst recht für sich in Anspruch nehmen.

    Das Problem von analog und digital ist die Möglichkeit der Vernetzung des Digitalen. Elena, das Programm, soll auch Abmahnungen und Urlaub des Arbeitnehmers aufnehmen.

    Der Bund kann alles auf die kommunale Ebene übertragen, wenn er will. Mit Daten aus dem Netz geht es noch besser. Korruption und Vetternwirtschaft blüht da am besten, wo die übergeordnete Kontrolle fehlt. So unproblematisch wie Sie sehe ich das nicht.

    Ich gebe aber zu, dass das den Einzelnen um so weniger betrifft, um so weniger er zu verlieren hat. Und da das immer mehr werden, wird sich das Problem beschränken und der alte Grundsatz gelten: Wer sich nicht zuschulden kommen lässt(oder keiner noch evtl. zu bestimmenden Gruppe angehört) hat auch nichts zu befürchten.

    Nur was man sich alles in Zukunft noch zuschulden kommemn lassen könnte, steht noch nicht fest. Das Strafgesetzbuch ist kein abgeschlossenes Werk.

    auf Ihr Erscheinen vor meinem Haus. Hoffentlich haben Sie sich dann warm angezogen!

  5. Google will an Streetview verdienen nehme ich an - sobald dies zutrifft muss Google (außer bei öffentlichem Eigentum) die Benutzer um Erlaubnis bitten.

    Wenn ich als Hobbyphotograph - oder jemand anders als Profi ein Haus photographiert und das Bild kommerziell nutzen will braucht er/sie einen Genehmigung des Eigentümers - Ausnahmen sind öffentliche Gebäude - generische Architektur kann es auch sein dann Aufnahmen für die Berichterstattung.

    Nur zu privaten Zwecken kann ich auch erkennbare Bilder von Häusern nutzen - mittlerweile hat sich der private Gebrauch auch auf "soziale" Netzwerke erstreckt und sonst was - jedoch sind jene Bilder meistens nicht mit einer genauen Adresse verknüpft - was die Bilder in Google Streetview immer sind.

    Wenn Herr Best Häuser photographiert und dann als private Bilder ins Netz stellt kann er das - aber Google ist nun mal keine Privatperson die für den privaten Gebrauch photographiert.

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    mache und das von öffentlichem Boden, ohne Hilfsmittel wie einer Leiter, etc. kann ich das Bild verkaufen, ohne das ich Sie um Erlaubniss fragen muss...

    Beste Grüße.
    FSonntag

    mache und das von öffentlichem Boden, ohne Hilfsmittel wie einer Leiter, etc. kann ich das Bild verkaufen, ohne das ich Sie um Erlaubniss fragen muss...

    Beste Grüße.
    FSonntag

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