Vorratsdaten Malmström lässt Vorratsdaten-Richtlinie überprüfen

Die Vorratsdatenspeicherung sei "zu hastig" beschlossen worden, so EU-Innenkommissarin Malmström. Ein Zurück sei nicht möglich, aber man könne neue Vorschläge machen.

Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hält eine Reform der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für vorstellbar. "Ich will mir Möglichkeiten angucken, sie zu überarbeiten", sagte die Politikerin der Wochenzeitung DIE ZEIT. Nach ihren Angaben überprüfe derzeit eine Arbeitsgruppe der Europäischen Union, "welche Datenmengen erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat, wie sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden".

"Es wäre voreilig von mir, jetzt schon etwas zu den Ergebnissen zu sagen", meinte die Schwedin, die in der Europäischen Union für die Innere Sicherheit zuständig ist. Eine Verschärfung aber kann als unwahrscheinlich gelten, eher das Gegenteil. Schließlich sagte Malmström, dass die EU-Richtlinie nur wenige Monate nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schlecht vorbereitet gewesen sei und sehr schnell verabschiedet wurde: "Ich glaube, dass das zu hastig war."

Anzeige
Vorratsdatenspeicherung

Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden sollen.

Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, war 2008 in Kraft getreten. Es verpflichtete alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern.

Dies bedeutet: Die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet werden erfasst und sind ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.

Das Ende der Unschuldsvermutung

Diese Daten sollen, so die Idee des Gesetzgebers, Strafverfolgern zur Verfügung stehen und ihnen vor allem bei der Suche nach Terroristen helfen. Allerdings lassen Schätzungen der Kommunikationsanbieter den Schluss zu, dass sie vor allem dazu dienen, leichtere Vergehen wie illegales Datentauschen, Betrug oder Beleidigungen zu verfolgen.

Unabhängig davon ist der Hauptkritikpunkt, dass mit der Vorratsdatenspeicherung jeder Bürger potenziell verdächtig ist und überwacht wird und dass die Datenspeicherung so dazu beiträgt, die Unschuldsvermutung abzuschaffen.

Außerdem gibt es Studien, die zeigen, dass sich anhand von solchen Verbindungsdaten detaillierte Aussagen über das Verhalten der Beobachteten machen lassen und dass die Daten mindestens genauso aufschlussreich sind, wie ein Abhören der Inhalte der Kommunikation.

Die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie war vom Bundesverfassungsgericht im März dieses Jahres gestoppt worden. Die Richter befanden , die Speicherung aller Kommunikationsdaten für sechs Monate und ohne konkreten Verdacht sei ein so schwerer Eingriff in die Privatsphäre, dass er nur in Ausnahmen erlaubt werden könne. Das deutsche Gesetz gehe darin zu weit. Vor allem den Zugriff auf die Daten durch Polizei und Geheimdienste wollen die Richter stärker beschränkt sehen.

Die EU wurde in dem Urteil nur indirekt kritisiert, grundsätzlich teilten die Richter die Ansicht, dass solche Daten gespeichert werden dürften. Jedoch warnten sie, nicht noch weitere Überwachungsgesetze dieser Art zu schreiben.

Malmström sagte nun, sie teile durchaus die Angst, dass ständige Beobachtung die Freiheit erodiere. Gleichzeitig wünschten die Bürger aber auch mehr Sicherheit. Man müsse daher die richtige Balance finden. In Deutschland gibt es seit dem Urteil kein neues Gesetz. Das zuständige Justizministerium wartet auf die EU und darauf, ob von dort noch Änderungen kommen .

Einfach zurücknehmen könne man eine solche Richtlinie nicht, sagte die Innenkommissarin. Immerhin hätten die Mitgliedsstaaten sie angenommen. Ein Zurück würde viele nun "irritieren". Denn auch wenn die Debatte um Vorratsdaten in Deutschland "sehr hitzig" geführt werde, wollten die meisten anderen Länder eine solche Regelung.

Leser-Kommentare
  1. 1. Existiert das komplette Interview auch als Original ?
    Wird es veröffentlicht ?

    2. Anmerkungen zum Artikel
    "Denn auch wenn die Debatte um Vorratsdaten in Deutschland "sehr hitzig" geführt werde, wollten die meisten anderen Länder eine solche Regelung."

    -> In welchen Ländern wird die Vorratsdatenspeicherung "gewollt" ?
    -> Von WEM wird die Vorratsdatenspeicherung gewollt ?
    -> von der "Regierung" des Landes oder vom Volk ?
    -> Sind die Bürger der Länder vor der EU-weiten Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2001 gefragt worden ?
    -> Wer profitiert von der Vorratsdatenspeicherung ?

    3. Wenn die Regelung:
    zu überhastet war,
    zu schnell verabschiedet
    und schlecht vorbereitet wurde
    - dann sind das sehr wohl Gründe für die EU diese Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zurückzunehmen.

    4. "Sie kenne natürlich die Kritik daran, sagte Malmström, aber: "Die Polizei setzt sie mit Erfolg ein, um schwere und organisierte Kriminalität zu bekämpfen.""

    -> Wo sind die offiziellen Quellen, nach denen die Vorratsdatenspeicherung zu einem signifikanten Anstieg der Aufklärungsquote beigetragen hat ?
    ( bitte die Zahlen für JEDES EU-Land veröffentlichen)

    -> Ab welchem prozentualen Anstieg der Aufklärungsquote ist diese massive Einschränkung der Privatsphäre gerechtfertigt ? ( Stichwort: gläserner Bürger)

    -> Ab wann ist es gerechtfertigt, jeden einzelnen Bürger zu überwachen, damit die Sicherheit auf XX,X % ansteigt ?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • WiKa
    • 01.09.2010 um 15:34 Uhr

    …kann mich da nur vollinhaltlich anschließen. Böse zuende formuliert könnte man auch sagen: Selbstverständlich geht es um den Bürger … Schutz durch Entrechtung. Zu schützen ist allerdings das System und nicht der Bürger. Dies wird meistens dabei verkannt, bzw. bewusst falsch dargestellt. Der Bürger als solches wird zunehmend zum Subjekt, nicht anders mag ich den Vorgang interpretieren. Und Freiheit wird zukünftig das sein was nach den EU-Regelungen übrig bleibt und das wird im Sinne der Beherrschung der Massen halt immer weniger.

    Offenbar können wir wählen was wir wollen, da scheint es inzwischen Institutionen zu geben die nach völlig anderen Maßstäben für Recht erkennen was diesen (bösen) Zwecken dient.

    Die Aussage der Malmström erinnert auch ein wenig daran: Jetzt haben wir schon mal einen ins Gefängnis gesteckt, den können wir aber auch bei erkanntem Unrecht nicht einfach so laufen lassen, dafür müssen wir erst eine Regelung entwickeln, um erkanntes Unrecht zu beseitigen. Die Betroffenen müssen sich halt gedulden oder auf die Regelung warten die sie dann nachträglich rechtens in den Knast brachte. Nennt man sowas nicht Wertewandel?

    • WiKa
    • 01.09.2010 um 15:34 Uhr

    …kann mich da nur vollinhaltlich anschließen. Böse zuende formuliert könnte man auch sagen: Selbstverständlich geht es um den Bürger … Schutz durch Entrechtung. Zu schützen ist allerdings das System und nicht der Bürger. Dies wird meistens dabei verkannt, bzw. bewusst falsch dargestellt. Der Bürger als solches wird zunehmend zum Subjekt, nicht anders mag ich den Vorgang interpretieren. Und Freiheit wird zukünftig das sein was nach den EU-Regelungen übrig bleibt und das wird im Sinne der Beherrschung der Massen halt immer weniger.

    Offenbar können wir wählen was wir wollen, da scheint es inzwischen Institutionen zu geben die nach völlig anderen Maßstäben für Recht erkennen was diesen (bösen) Zwecken dient.

    Die Aussage der Malmström erinnert auch ein wenig daran: Jetzt haben wir schon mal einen ins Gefängnis gesteckt, den können wir aber auch bei erkanntem Unrecht nicht einfach so laufen lassen, dafür müssen wir erst eine Regelung entwickeln, um erkanntes Unrecht zu beseitigen. Die Betroffenen müssen sich halt gedulden oder auf die Regelung warten die sie dann nachträglich rechtens in den Knast brachte. Nennt man sowas nicht Wertewandel?

  2. nicht schon immer gegeben hätte, hätte man sie erfinden müssen. So ein gute Argumente für Bürgerüberwachung und jetzt auch Strafangleichung - zur Vermeidung von Straf-Shopping - gibt es nur einmal.

    Es wäre mal interessant zu wissen, wie viele Personen in den vergangenen 12 Monaten wegen dieser Delikte in Deutschland verurteilt wurden. Schon damit man sich über das Ausmaß der Bedrohung ein Bild machen kann, dass es rechtfertigt 80 Millionen Bürger als potentielle Täter zu behandeln.

  3. "Gleichzeitig wünschten die Bürger aber auch mehr Sicherheit"

    der begriff "schildbürger" hat nun eine weitere bedeutung.

    wie schon "globalmarshall" und "lapidar" kommentierten: die verhältnismässigkeit bleibt alles andere als gewahrt, wenn jeder unter generalverdacht gestellt wird.
    wer schützt eigentlich die bürger vor sowas?

    "Ich habe nicht die geringste Absicht, zu zensieren oder Internetsperren einzurichten. Worum es mir geht, ist, [...] den Zugang zu kinderpornografischen Seiten [zu] sperren."

    ja nee, is' klar...

    "Der Schmähname "Censilia", [...] verletzt mich sehr."
    wäre es anders, wenn sie ihn vor "Zensursula" bekommen hätte?
    ich meine, alten müll in neuen dosen zu verkaufen schreit förmlich nach einer umettikettierung.
    http://de.wikipedia.org/w...

    die VDS wird kommen; doch bleibt zu hinterfragen, wessen sicherheitsbedürfnisse tatsächlich gedeckt werden - die der bürger sicherlich nicht.

    • eluutz
    • 01.09.2010 um 13:02 Uhr

    Grundsätzlich sind Menschen einfach viel zu gefährlich. Sie machen was sie wollen, wann sie es wollen und wie sie es wollen - und nicht so, wie ich es für richtig halte. Das verunsichert mich nachhaltig. Ausserdem könnten Straftaten angedacht, geplant oder unter Umständen auch verübt werden, besonders im rechtsfreien Raum, in der eigenen Wohnung, bei jeder Art der Kommunikation und besonders im Internet, das sowieso nur wenige sehr spezialisierte und fragwürdige Charaktere verstehen.

    In diesem Sinne geht mir eine Speicherung der Kommunikation einfach nicht weit genug. Die Richtlinie wurde mit der "heissen Nadel" gestrickt, viel zuviel Rücksicht musste auf Bedenkenträger gerade auch aus Deutschland genommen werden. Was dabei herauskommt, ist natürlich komplett unzufriedenstellend.

    Im Zuge eines umfassenden Sicherheitskonzepts müssen wir auch moderne Methoden in Betracht ziehen. Ich denke da an z.B. auch an Schaltkreise mit direktem Zugriff auf den individuellen Bewegungsapparat - nur so ist bei Gefahr eines terroristischen Anschlags sicherzustellen, dass der Bürger ungefährdet bleibt - Terroristen einfach "abstellen"!

    Liebe EU-Mitbrügerinnen und Mitbürger - Sicherheit hat bei uns oberste Priorität. Seien Sie deshalb versichert, dass wir alles in unserer Macht stehende tun werden, um die völlig aus der Luft gegriffenen, staatsskeptischen bis staatsfeindlichen sogenannten "Bedenken" der "Datenschützer" bei unserer Gesetzgebung nicht zu beachten. Die Bürger wollen es!

    • Afa81
    • 01.09.2010 um 13:17 Uhr

    ...auf dem Deutsche Bahn oder Telekom Servern kann man die Daten doch mit freundlichern Unterstützung der IT abrufen.

  4. Ein Zurück sei nicht möglich, aber man könne neue Vorschläge machen.

    Warum ist ein zurück nicht möglich? Nur weil der große Bruder aus den USA das nicht will?

    Hinter den gesamten Sicherheits-, Kontroll- und Abhörwahn stecken doch vollkommen andere Dinge, als den Völkern immer wieder versucht wird "zu verkaufen".

    Das Thema reicht zurück bis in die ganz früheen neunziger Jahre und ist dadurch keinesfalls besser geworden - nur die technischen Möglichkeiten:

    Die ETSI-Dossiers (Artikel von 2001)
    Europäische Schnittstellen zur Überwachung sämtlicher digitaler Netze
    Ein internationaler Verbund von Polizeibehörden und Geheimdiensten entwickelt einen weltweiten Standard zum Abhören digitaler Netze. Hand in Hand mit der Industrie legen die Gremien, die ihre Tätigkeit immer mit dem Etikett "lawful" schmücken, die Technik der Abhörschnittstellen fest - am EU-Parlament vorbei. Von Anfang an arbeiteten hier US-Behörden mit den EU-Ländern zusammen.

    Es geht schlicht um die Aufrechterhaltung und weiteren Ausbau der Kontrollmöglichkeiten über jeden einzelnen Bürger - um das ggf. irgendwann später einzeln oder gesammelt gegen ihn verwenden zu können und ebenso um sich ggf. abzeichnende Tendenzen in den Griff zu bekommen durch Gegenmaßnahmen.

    Es geht keinesfalls um Terrorismus oder Kipo, sondern um den einzelnen Bürger.

    Ansonsten volle Zustimmung zu den Kommentaren #1 bis #4.

    • ngw16
    • 01.09.2010 um 14:33 Uhr

    >>Einfach zurücknehmen könne man eine solche Richtlinie nicht, sagte die Innenkommissarin. Immerhin hätten die Mitgliedsstaaten sie angenommen. Ein Zurück würde viele nun "irritieren".

    "Irritieren", ist ja wohl lachhaft.

    Der deutsche Bundestag hatte der deutschen Regierung kein Mandat zur Annahme erteilt, im Gegenteil.
    Diese Annahme war demokratiefeindlich.

    Das rumänische Verfassungsgericht hat diese Richtlinie "ohne wenn und aber", als verfassungswidrig verworfen.
    Das BVerfG war da milder, leider.

    Gerade in Schweden wurde die Richtline gar nicht umgesetzt.
    Trotz Sanktionsdrohungen.

    Es ist einfach lächerlich, wie solche Politikerinnen lügen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Der deutsche Bundestag hatte der deutschen Regierung kein Mandat zur Annahme erteilt, im Gegenteil.
    Diese Annahme war demokratiefeindlich.

    Die war auch grundgesetzwidrig und gegen die vielbeschworende FDGO.

    Aber was solls. Der Bundestag hat zweimal gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt, was für unsere Politker kein Hinderungsgrund war, das dann über die EU voran zu peitschen und einzuführen - und auch noch im Fischereiausschuss.

    Im Jahre 2004 war der Bundestag einhellig gegen eine Vorratsdatenspeicherung.

    Der 15. Deutsche Bundestag hat in einem am 17. Februar 2005 gefassten Beschluss die geplante Mindestspeicherfrist und damit eine Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat ausdrücklich abgelehnt. Er hat die Bundesregierung aufgefordert, diesen Beschluss auch auf EU-Ebene mitzutragen.

    Fast auf den Tag genau ein Jahr später hat der 16. Deutsche Bundestag am 16. Februar 2006 die Bundesregierung aufgefordert, den so genannten Kompromissvorschlag für eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Rat der Europäischen Union zu unterstützen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, Linkspartei und FDP gefasst. Es wurden keine Änderungen an dem eingereichten Antrag der Koalitionsfraktionen vom 07.02.2006 vorgenommen.

    Die Frage wäre, was ist in diesem einen Jahr geschehen, was zu diesem Sinneswandel nach zweimaliger Ablehnung herleitete?

    Der deutsche Bundestag hatte der deutschen Regierung kein Mandat zur Annahme erteilt, im Gegenteil.
    Diese Annahme war demokratiefeindlich.

    Die war auch grundgesetzwidrig und gegen die vielbeschworende FDGO.

    Aber was solls. Der Bundestag hat zweimal gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt, was für unsere Politker kein Hinderungsgrund war, das dann über die EU voran zu peitschen und einzuführen - und auch noch im Fischereiausschuss.

    Im Jahre 2004 war der Bundestag einhellig gegen eine Vorratsdatenspeicherung.

    Der 15. Deutsche Bundestag hat in einem am 17. Februar 2005 gefassten Beschluss die geplante Mindestspeicherfrist und damit eine Speicherung von Verkehrsdaten auf Vorrat ausdrücklich abgelehnt. Er hat die Bundesregierung aufgefordert, diesen Beschluss auch auf EU-Ebene mitzutragen.

    Fast auf den Tag genau ein Jahr später hat der 16. Deutsche Bundestag am 16. Februar 2006 die Bundesregierung aufgefordert, den so genannten Kompromissvorschlag für eine EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Rat der Europäischen Union zu unterstützen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, Linkspartei und FDP gefasst. Es wurden keine Änderungen an dem eingereichten Antrag der Koalitionsfraktionen vom 07.02.2006 vorgenommen.

    Die Frage wäre, was ist in diesem einen Jahr geschehen, was zu diesem Sinneswandel nach zweimaliger Ablehnung herleitete?

  5. "Ich habe nicht die geringste Absicht, zu zensieren oder Internetsperren einzurichten. Worum es mir geht, ist, das zu tun, was heute schon zehn EU-Staaten tun: den Zugang zu kinderpornografischen Seiten sperren."

    Sie will also nicht sperren, sondern sperren.

    Censilias Logikmodul benötigt dringend eine Generalüberholung.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service