Vorratsdaten Leutheusser und de Maizière streiten um Überwachungsreform

BKA und Innenministerium wollen die Vorratsdatenspeicherung in "Mindestspeicherfrist" umbenennen und rasch wieder einführen. Die Justizministerin wittert eine Kampagne.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (links) und Innenminister Thomas de Maizière

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (links) und Innenminister Thomas de Maizière

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mobilisiert im Streit um die derzeit ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung nun ihre Partei. In einem Strategiepapier an die FDP-Bundestagsfraktion widerspricht die Ministerin vehement dem Innenminister Thomas de Maizière und dem Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke. Beide hatten behauptet , es würden "Schutzlücken" entstehen, wenn keine Daten gespeichert würden.

"Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar", heißt es in dem Papier der Justizministerin, aus dem das Handelsblatt zitiert . Dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Schutz führe, sei nicht bewiesen.

Anzeige

Das BKA hatte außerdem beteuert, es könne durch den vom Bundesverfassungsgericht verhängten Stopp der Vorratsdatenspeicherung zahlreiche Verbrechen nicht aufklären. Das bestreitet Leutheusser-Schnarrenberger und verweist auf die geltende Rechtslage etwa im Fall der Kinderpornografie: "Stoßen Ermittler auf strafbare Handlungen im Internet, wie die Verbreitung von Kinderpornografie, so kann die Identität des Täters durch sofortige Abfrage vom Provider verlangt werden."

Vorratsdatenspeicherung

Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden sollen.

Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, war 2008 in Kraft getreten. Es verpflichtete alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern.

Dies bedeutet: Die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet werden erfasst und sind ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.

Das Ende der Unschuldsvermutung

Diese Daten sollen, so die Idee des Gesetzgebers, Strafverfolgern zur Verfügung stehen und ihnen vor allem bei der Suche nach Terroristen helfen. Allerdings lassen Schätzungen der Kommunikationsanbieter den Schluss zu, dass sie vor allem dazu dienen, leichtere Vergehen wie illegales Datentauschen, Betrug oder Beleidigungen zu verfolgen.

Unabhängig davon ist der Hauptkritikpunkt, dass mit der Vorratsdatenspeicherung jeder Bürger potenziell verdächtig ist und überwacht wird und dass die Datenspeicherung so dazu beiträgt, die Unschuldsvermutung abzuschaffen.

Außerdem gibt es Studien, die zeigen, dass sich anhand von solchen Verbindungsdaten detaillierte Aussagen über das Verhalten der Beobachteten machen lassen und dass die Daten mindestens genauso aufschlussreich sind, wie ein Abhören der Inhalte der Kommunikation.

Seit Monaten zanken sich das Innen- und Justizministerium um das Gesetz. Nach dem Urteil der Verfassungsrichter will Leutheusser-Schnarrenberger warten , wie sich die EU verhält. Immerhin geht das deutsche Gesetz auf eine EU-Richtlinie zurück und die zuständige Kommissarin hatte angekündigt , diese noch einmal zu prüfen.

Das Innenministerium dagegen drängt darauf, rasch eine neue deutsche Regelung zu erarbeiten. Schließlich hätten die Verfassungsrichter doch nicht generell die Vorratsdaten verurteilt. Lediglich der Umfang der Speicherung und die Art des Zugriffs auf die Daten seien kritisiert worden. Der Spiegel hatte Anfang Oktober berichtet , de Maizière wolle das Thema zur Chefsache machen. BKA-Experten sollen anhand von spektakulären Fällen belegen, dass durch den Speicherungsstopp gefährliche "Ermittlungslücken" klaffen.

Eben solche Verbrechen präsentierten de Maizière und Ziercke vor ausgewählten Journalisten bereits vergangene Woche in Berlin. Um dennoch Daten speichern zu können, schlug man gleich auch einen neuen Begriff für das Verfahren vor: Man solle es besser "Mindestspeicherfrist" nennen, berichtete die taz . So werde deutlicher, dass nicht der Staat die Daten sammle und hinterlege, sondern die Telefon- und Internetanbieter.

Im Justizministerium reagierte man empört, wie das Handelsblatt schreibt. De Maizières Verhalten sei ein "einmaliger Vorgang" und eine "beispiellose Kampagne eines Kabinettskollegen".

Leser-Kommentare
    • ngw16
    • 11.10.2010 um 15:37 Uhr

    Auch für Sicherheitsfragen gibt es Grenzen, bei der eine Verschärfung der Überwachung keinen weiteren Nutzen mehr bringt.
    Wenn man dadurch die Grundrechte der Menschen faktisch abschaffen will, so sind solche Vorhaben illegitim.

    Das BVerfG hat diese überzogene Vorratsdatenhaltung zwar leider nicht komplett als verfassungswidrig angesehen.
    Andere europäischen Verfassungsgerichte waren da deutlicher.
    Und einige europäische Staaten haben diese Vorratsdatenhaltung trotz Mahnungen aus dem EU-Rat erst gar nicht eingeführt.

  1. So liebe FDP...jetzt könnt ihr endlich mal was richtig machen. Das mit SWIFT habt ihr schon verbockt. Schafft ihr es wenigstens bei der VDS sowas wie einen "liberalen Markenkern" zu bewahren? Viele Chancen bleiben euch nicht mehr. Die 5% habt ihr schon erreicht. Weiter runter gehts immer...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • joG
    • 19.10.2010 um 12:47 Uhr

    ....ein Problem der Sammlung und Verwendung von Daten. Es ist vielmehr ein Problem der Kontrolle jener, die die Daten verwenden. Wenn die Regierenden mehr Daten wollen, müssen sie nachweisen, dass sie genügend robust kontrolliert und ggf bei Missbrauch bestraft werden.

    Eine Gruppe Personen, die anstiftet im Ausland das Recht zu brechen und Daten zu stehlen, scheint mir jedenfalls kaum genügend glaubwürdig, den Antrag beim Wähler vertreten zu können, ihr mehr Macht einzuräumen.

    • joG
    • 19.10.2010 um 12:47 Uhr

    ....ein Problem der Sammlung und Verwendung von Daten. Es ist vielmehr ein Problem der Kontrolle jener, die die Daten verwenden. Wenn die Regierenden mehr Daten wollen, müssen sie nachweisen, dass sie genügend robust kontrolliert und ggf bei Missbrauch bestraft werden.

    Eine Gruppe Personen, die anstiftet im Ausland das Recht zu brechen und Daten zu stehlen, scheint mir jedenfalls kaum genügend glaubwürdig, den Antrag beim Wähler vertreten zu können, ihr mehr Macht einzuräumen.

    • gquell
    • 11.10.2010 um 16:24 Uhr

    Ich mißtraue den Zahlen grundsätzlich, die angeblich pro Vorratsdatenspeicherung sprechen. Und das BKA wie auch das Innenministerium beweisen immer wieder, daß ich damit nicht falsch liegen kann. Sie belegen ihre angeblichen verhinderten Ermittlungen nicht mit Fakten. Das erinnert mich ganz fatal an die Aussagen von Frau von der Leyen zur Kinderpornographie, auch hier hatte sie damals keine nachprüfbaren Fakten vorgelegt.

    Wenn die FDP mehr Politiker wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger und weniger heiße Luft Produzenten a la Westerwelle hätte, könnte sie vielleicht sogar wieder eine wählbare Alternative sein.
    Die CDU wie auch die SPD wollen unsere Bürgerrechte massiv einschränken. Um das zu erreichen, streuen sie auch falsche oder verfälschte Daten aus.

    • delsa
    • 11.10.2010 um 17:38 Uhr

    Nie wieder werde ich F.D.P wählen ! [...] Ständig Knüppeln werfen im Kabinett und gegen
    andere Minister, sodaß ein Stillstand vorprogrammiert ist
    dank Schnatterberger & co. - finito FDP !

    Bitte verzichten Sie auf Polemik und bleiben Sie sachlich. Danke. Die Redaktion/er

    • k2
    • 11.10.2010 um 22:42 Uhr

    Betreffs beschwichtigender staatlicher Information und dem Kaderorganisationsinfotainment:"Der am Wochenende bekannt gewordene Diebstahl von 17 Millionen Kundendaten bei der Deutschen Telekom Chart zeigen ist nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa-afx kein Einzelfall"[http://www.manager-magazin.de/unternehmen/it/0,2828,583203,00.html]. 50 Millionen Headset- und Handyset-Mobiledatengenerationen sind entwendet worden.
    Seit dreissig Jahren habe ich

    mehrere asiatische Smarthandys

    und
    bei der deutschen Handy-GPS-Ortung habe im Monat September
    2010 konstatieren müssen, dass das organisierte Verbrechen
    von Stuttgart diese Daten reichlich nutzt. Eine unverantwortliche Kollusion des deutschen Staates mit der
    organisierten und syndizierten Unterwelt in Stuttgart, wo
    Prepaid-Simkarten mit Telephonpersonendaten auf Geheiss des Staates verbunden worden sind, hat nun finanzielle Folgen für einen Grossteil der deutschen Mobile-Kunden, deren Schadensausmass über das rein Finanzielle weit hinausgehen dürfte und sich heute schon als verheerend antizipieren lässt. "Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mobilisiert" da im letzten Moment
    und zieht die Notbremse, um den von früheren Regierungen angerichteten Schaden in Zukunft einzugrenzen.

  2. Schön, dass die FDP auch mal was richtig macht!

    • joG
    • 19.10.2010 um 12:47 Uhr

    ....ein Problem der Sammlung und Verwendung von Daten. Es ist vielmehr ein Problem der Kontrolle jener, die die Daten verwenden. Wenn die Regierenden mehr Daten wollen, müssen sie nachweisen, dass sie genügend robust kontrolliert und ggf bei Missbrauch bestraft werden.

    Eine Gruppe Personen, die anstiftet im Ausland das Recht zu brechen und Daten zu stehlen, scheint mir jedenfalls kaum genügend glaubwürdig, den Antrag beim Wähler vertreten zu können, ihr mehr Macht einzuräumen.

    Antwort auf "So liebe FDP..."

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service