Quick Freeze: "Vorratsdaten sind so schlecht nicht"
Begrenzte Vorratsdatenspeicherung ist kein Problem, sagt Alvar Freude, Experte der SPD in der Internet-Enquete. Den Vorschlag der Justizministerin hält er für gefährlich.
ZEIT ONLINE: Was halten Sie von dem Eckpunktepapier von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger?
Alvar Freude: Teilweise ist es ein ganz ordentlicher Vorschlag . Skeptisch aber bin ich bei der Methode Quick Freeze . In der Folge könnten alle Datenwünsche der Ermittler per Quick Freeze erfüllt werden. Dadurch aber würde die Hürde zum Datensammeln sinken, denn es soll schon bei einem einfachen Verdacht möglich sein, die Provider zum Speichern aufzufordern. So könnte es passieren, dass ganz viel gespeichert wird.

Freude ist Software-Entwickler und beschäftigt sich daneben seit Jahren mit Netzpolitik. In seinem Blog schreibt er vor allem über Netzsperren, Urheberrecht und Informationsfreiheit. Er engagiert sich im Arbeitskreis Zensur, dessen Mitgründer er ist. Für die SPD sitzt er als Experte in der Internetenquete-Kommission des Bundestages.
So wäre es leicht möglich, anzuordnen, alle Verbindungsdaten von Castor- oder G-8-Gegnern zu speichern. Das wäre nach dem alten Modell der Vorratsdatenspeicherung nicht möglich, da dort härtere Beweise vorliegen müssten, um solche Daten bekommen zu dürfen. Nach dem Vorschlag der Justizministerin würde ein vager Verdacht genügen.
ZEIT ONLINE: Ist das also letztlich wieder eine Vorratsdatenspeicherung?
Freude: Genau. Allerdings finde ich die Vorratsdatenspeicherung so problematisch nicht – zumindest wenn sie so unterteilt ist, wie es Leutheusser-Schnarrenberger jetzt mit Quick Freeze tut: in die Bereiche "Verkehrsdaten" bei Telefonanbietern und "Bestandsdaten" bei Internetanbietern. Wenn also getrennt würde, wer erstens wann mit wem telefonierte oder mailte und zweitens wer wann welche IP-Adresse nutzte.
ZEIT ONLINE: Wenn man Vorratsdaten so unterteilt, was dürfte dann mit ihnen geschehen?
Freude: Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden. Denn um mehr über den Nutzer zu erfahren, bräuchten sie eine konkrete Überwachungsanordnung, die sehr viel höheren Hürden unterliegt.
- Vorratsdatenspeicherung
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Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden sollen.
Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, war 2008 in Kraft getreten. Es verpflichtete alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern.
Dies bedeutet: Die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet werden erfasst und sind ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.
- Das Ende der Unschuldsvermutung
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Diese Daten sollen, so die Idee des Gesetzgebers, Strafverfolgern zur Verfügung stehen und ihnen vor allem bei der Suche nach Terroristen helfen. Allerdings lassen Schätzungen der Kommunikationsanbieter den Schluss zu, dass sie vor allem dazu dienen, leichtere Vergehen wie illegales Datentauschen, Betrug oder Beleidigungen zu verfolgen.
Unabhängig davon ist der Hauptkritikpunkt, dass mit der Vorratsdatenspeicherung jeder Bürger potenziell verdächtig ist und überwacht wird und dass die Datenspeicherung so dazu beiträgt, die Unschuldsvermutung abzuschaffen.
Außerdem gibt es Studien, die zeigen, dass sich anhand von solchen Verbindungsdaten detaillierte Aussagen über das Verhalten der Beobachteten machen lassen und dass die Daten mindestens genauso aufschlussreich sind, wie ein Abhören der Inhalte der Kommunikation.
Davon sollten allerdings die E-Mail-Kommunikation und die Telefon- und Standortdaten getrennt werden. Denn mit ihnen lassen sich komplette Nutzerprofile erstellen und das kann sehr gefährlich sein . Außerdem sind noch andere betroffen – jeder, der mit mir in Kontakt stand, ist ja ebenfalls verdächtig.
Daher ist die Beschränkung wichtig. Wenn die Telefondaten nur sieben Tage gespeichert und nur bei Gefahr für Leib und Leben ausgewertet würden, fände ich das in Ordnung.







Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung beruht auf der EU-Richtlinie 2006/24EU. Diese ist ausschließlich zur Bekämpfung von Terrorismus und der organisierten Kriminalität vorgesehen und gedacht! Punkt! Und so wurde sie ja auch damals durch unsere Politiker begründet! Aber die nun offenbaren Begehrlichkeiten liegen ganz anders. Es ist erschreckend, wie man für dumm verkauft wird. Und weil das noch nicht reicht holt man noch so ein emotionsgeladenes Thema wie Kinderpornographie ins Boot. Es ist wirklich erbärmlich.
Sowieso kann kein Terrorist, organisierter Krimineller oder bedachter Pädophile/ Straftäter durch seine IP identifiziert werden. Denn, es gibt genügend Möglichkeiten sich im Internet völlig anonym zu bewegen! Siehe TOR, JAP/ JonDo, und viele andere, die versteckten Netze im Netz, wie Hidden Service von TOR, Freenet, I2P und und und. Wenn solche Maßnahmen (und andere) richtig und überlegt angewendet werden, ist jeder dieser Täter zu 100% sicher vor jeder Strafverfolgung! Also, da nützt weder VDS, QF, QF+, Zensur oder Sperren was! Alle die solche Kontrollmechanismen fordern sind entweder dumm, noch dümmer, noch viel dümmer, haben keinerlei Vorstellung wie das Netz funktioniert oder nutzen ihre Intention nur, um ein Überwachungselement zu etablieren! (liegt nahe!, denn so dumm und beratungsresistent kann eigentlich kein Politiker oder Jurist sein, obwohl letztere schon ;-))
Hier hilft nur eins, man muss sich wehren!
Mitmenschen: Verschlüsselt, nutzt Anondienste
Bitte achten Sie auf einen sachlichen Argumentationston. Danke. Die Redaktion/er
Das ist der Punkt. Terror und org. Kriminalität waren die "Durchdrückargumente" , und danach wurde alles schön aufgeweicht durch die Phrase 'mittels Elektronik begangener Straftaten' .
Und so fand die VDS von da an ihren Hauptanwendungszweck bei der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten und Beleidigungen im Internet .
Ich bezweifele hier mal die Verhältnismässigkeit , wenn man wegen eines falschen Wortes das jemand als Beleidigung empfindet eine garantierte Hausdurchsuchung mit monatelanger Beschlagnahmung der EDV Hardware zu erwarten hat.
Das ist der Punkt. Terror und org. Kriminalität waren die "Durchdrückargumente" , und danach wurde alles schön aufgeweicht durch die Phrase 'mittels Elektronik begangener Straftaten' .
Und so fand die VDS von da an ihren Hauptanwendungszweck bei der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten und Beleidigungen im Internet .
Ich bezweifele hier mal die Verhältnismässigkeit , wenn man wegen eines falschen Wortes das jemand als Beleidigung empfindet eine garantierte Hausdurchsuchung mit monatelanger Beschlagnahmung der EDV Hardware zu erwarten hat.
Das ist der Punkt. Terror und org. Kriminalität waren die "Durchdrückargumente" , und danach wurde alles schön aufgeweicht durch die Phrase 'mittels Elektronik begangener Straftaten' .
Und so fand die VDS von da an ihren Hauptanwendungszweck bei der Verfolgung von Urheberrechtsdelikten und Beleidigungen im Internet .
Ich bezweifele hier mal die Verhältnismässigkeit , wenn man wegen eines falschen Wortes das jemand als Beleidigung empfindet eine garantierte Hausdurchsuchung mit monatelanger Beschlagnahmung der EDV Hardware zu erwarten hat.
Einiges verstehe ich hier nicht.
Warum sollten beim "Quick Freeze" mehr Daten gespeichert werden? Die Idee ist ja zunächst, nur die Daten eines Verdächtigen zu speichern. Deswegen muss man nicht gleich alles speichern, was irgendwie erfasst werden kann. (Also bspw. zusätzlich die aufgerufen Webseiten.) Man könnte schlicht ebenfalls nur zugeordnete IPs oder Telefon und E-Mail Verbindungen speichern.
Ich verstehe auch nicht, warum die Hürden dafür niedriger sein müssen. Vermutlich braucht man recht niedrige Hürden um
den Quick Freeze zu beantragen, da das ja sehr schnell geschehen muss. Damit die Daten dann aber auch an die Ermittler gegeben werden, kann man durchaus weitere Hürden einbauen. Warum sollte ein richterlicher Beschluss beim Quick Freeze einfacher zu bekommen sein, als wenn die Daten von allen gesammelt werden?
Dass die Vorratsspeicherung keinen Einfluss auf den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch hat, halte ich auch für eine gewagte Behauptung. Provider dürfen die IP-Zuordnung bei Flats nicht speichern (auch wenn das immer wieder ignoriert wird). Viele Anbieter vergeben alle 24h eine neue IP, durch erneute Anmeldung kann auch jeder Zeit eine neue bezogen werden.
Wird auf ein Auskunfsbegehren wirklich so schnell reagiert?
Solche Konstrukte wie der zivilrechtliche Auskunftsanspruch oder auch die extrem schlampigen Ermittlungsansätze bspw. bei Kinderpornographie sind aber gerade die Gründe, warum jede Art der Speicherung so bedenklich ist.
sind offene Postkarten, die jeder lesen kann!
sind offene Postkarten, die jeder lesen kann!
sind offene Postkarten, die jeder lesen kann!
Es geht nicht um den Inhalt, sondern darum, wer wem eine schickt. Diese Information kann man offensichtlich nicht verschlüsseln.
Sie kann natürlich abgefangen werden, aber einmal nicht von jedem und dann vor allem nicht rückwirkend.
Aber vielen Dank für eine Antwort auf eine Frage, die ich nie gestellt habe...
Es geht nicht um den Inhalt, sondern darum, wer wem eine schickt. Diese Information kann man offensichtlich nicht verschlüsseln.
Sie kann natürlich abgefangen werden, aber einmal nicht von jedem und dann vor allem nicht rückwirkend.
Aber vielen Dank für eine Antwort auf eine Frage, die ich nie gestellt habe...
angesprochenen Widersprüchen und Ungereimheiten im Interview sollte der Herr "Experte" vielleicht mal die anstehende Umstellung auf IPv6 ins "Auge fassen"... und dann bekommt die angeblich so "unproblematische" und so "nützliche" Speicherung von IP's (vermutlich "völlig überraschend für die "Experten") eine gänzlich neue "Qualität"... und die daraus entstehenden Verfahren zum umgehen solcher Datensammlungen benötigen dann wiederum natürlich "neue Bestrebungen" der Gesetzgeber...
so wird das jedenfalls nix mit einem Profil der SPD als "Hüterin der Bürgerrechte" und "Partei für ein unzensiertes, demokratisches Internet" Herr Freude...
Wenn das ein durchschlagendes Argument wäre, dürften ja Kfz nicht mit Kennzeichen versehen werden.
Auch hier liegt einwandfrei eine Vorratsdatenspeicherung vor.
Das Kennzeichen wird schließlich nur gebraucht, wenn jemand strafrechtlich und/oder zivilrechtlich verfolgt werden soll. Würde das heute erstmals eingeführt, gäbe es ein wildes Aufheulen, insbesondere auch, weil die Speicherung ja sogar für zivilrechtliche Zwecke erfolgt.
Was wird bei der hier streitigen Frage eigentlich gespeichert? Kein Gesprächsinhalt, sondern nur Verbindungsdaten.
Das Hauptargument ist wohl, dass damit Missbrauch betrieben werden kann.
Wenn man jetzt die Speicherung an anderen Stellen vergleicht, mit denen natürlich ebenfalls Missbrauch betrieben werden könnte, relativiert sich die Sache doch erheblich.
Schauen wir einmal, was bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen gespeichert wird.
Schauen wir einmal was bei den Bundesagenturen für Arbeit gespeichert wird, nämlich die Lebensverhältnisse bis in die intimsten Einzelheiten.
Desgleichen natürlich bei den Finanzämtern, den BAföG-Behörden, bei den Behörden, die die EU-Subventionen verwalten (jeder Bauer ist da mit seinen spezifischen Besonderheiten erfasst), bei den Ausgabestellen für die neuen Personalausweise usw.
Da ist das befristete Festhalten von Daten, aus denen lediglich ersichtlich ist, wer wen wann angerufen hat eine reine Bagatelle. Die Diskussion erscheint fast als Ablenkungsmanöver.
steht mehr! TÜF-ASU . Des weiteren muss ich sagen, es weden wohl mehr Menschen den Kennzeichentod sterben .
Sie werwechseln da was. Fahren Sie heute zu schnell, ist die Verjährung wann? Und die Datenspeicherung soll es übertreffen. Ich will die "internetabzocker" weg haben und da hilft die Speicheung nichts, da unser Behörden Jahrzehnte brauchen um den Arsch hoch zu bekommen und Gerichte eine Amtszeit um Entscheidungen zu fällen bzw. durch zu setzen. Unser "Rechtsstaat" hat sich schon in den Ruhestand begeben!
Die Daten, wer wem wann eine E-Mail geschrieben und wer mit wem Telefoniert hat, ist sicher keine "reine Bagatelle".
Daraus lässt sich nämlich ein fast lückenloses Bild über die Kontakte jedes Einzelnen konstruieren. Mit Handy-Daten kommen noch Bewegungsprofile dazu.
Lebensverhältnisse und Gesundheit sind zwar sehr persönlich, aber keine Überwachung dessen, was ein Mensch so tut. Wenn das runter geht bis zu einzelnen Überweisungen, wie das bei Arbeitsämtern der Fall ist, wird diese Grenze natürlich auch überschritten.
Auch die IP-Daten kann man nicht wirklich mit Autokennzeichen vergleichen. IP-Adressen werden überall im Internet aufgezeichnet, Autokennzeichen nur punktuell, wo dies umfassend geschieht und evtl. sogar archiviert wird, entstehen auch Datenschutzprobleme.
Das größte Problem entsteht aber bei den IP-Daten durch die Rechtspraxis. Mit IP-Daten wird sehr viel Unsinn getrieben. Da werden (jugendliche) Urheberrechtsverletzer in Einzelfällen massiv bestraft, Staatsanwaltschaften lassen unzählige Hausdurchsuchungen aufgrund von einzelnen Seitenaufrufen durchführen, das BKA verwendet die Daten um Terrorverdächtige anhand der Aufrufe der eigenen Webseite aufzurufen etc.
Wenn mit Autokennzeichen solcher Schabernack betrieben würde, gäbe es auch so einiges an Kritik.
steht mehr! TÜF-ASU . Des weiteren muss ich sagen, es weden wohl mehr Menschen den Kennzeichentod sterben .
Sie werwechseln da was. Fahren Sie heute zu schnell, ist die Verjährung wann? Und die Datenspeicherung soll es übertreffen. Ich will die "internetabzocker" weg haben und da hilft die Speicheung nichts, da unser Behörden Jahrzehnte brauchen um den Arsch hoch zu bekommen und Gerichte eine Amtszeit um Entscheidungen zu fällen bzw. durch zu setzen. Unser "Rechtsstaat" hat sich schon in den Ruhestand begeben!
Die Daten, wer wem wann eine E-Mail geschrieben und wer mit wem Telefoniert hat, ist sicher keine "reine Bagatelle".
Daraus lässt sich nämlich ein fast lückenloses Bild über die Kontakte jedes Einzelnen konstruieren. Mit Handy-Daten kommen noch Bewegungsprofile dazu.
Lebensverhältnisse und Gesundheit sind zwar sehr persönlich, aber keine Überwachung dessen, was ein Mensch so tut. Wenn das runter geht bis zu einzelnen Überweisungen, wie das bei Arbeitsämtern der Fall ist, wird diese Grenze natürlich auch überschritten.
Auch die IP-Daten kann man nicht wirklich mit Autokennzeichen vergleichen. IP-Adressen werden überall im Internet aufgezeichnet, Autokennzeichen nur punktuell, wo dies umfassend geschieht und evtl. sogar archiviert wird, entstehen auch Datenschutzprobleme.
Das größte Problem entsteht aber bei den IP-Daten durch die Rechtspraxis. Mit IP-Daten wird sehr viel Unsinn getrieben. Da werden (jugendliche) Urheberrechtsverletzer in Einzelfällen massiv bestraft, Staatsanwaltschaften lassen unzählige Hausdurchsuchungen aufgrund von einzelnen Seitenaufrufen durchführen, das BKA verwendet die Daten um Terrorverdächtige anhand der Aufrufe der eigenen Webseite aufzurufen etc.
Wenn mit Autokennzeichen solcher Schabernack betrieben würde, gäbe es auch so einiges an Kritik.
Es geht nicht um den Inhalt, sondern darum, wer wem eine schickt. Diese Information kann man offensichtlich nicht verschlüsseln.
Sie kann natürlich abgefangen werden, aber einmal nicht von jedem und dann vor allem nicht rückwirkend.
Aber vielen Dank für eine Antwort auf eine Frage, die ich nie gestellt habe...
nur ein Hinweis darauf sein, dass E-Mails wie Postkarten sind (jeder der diese weiterleitet kann diese lesen). Es gibt erste Versuche diese (Post) als sicher zu verkaufen, nur das die VRDS da noch ein kleines Problem ins sich birgt. Die Post wird seinen Empänger schnell erhalten, nur bleibt eine Copy bei der Post!
nur ein Hinweis darauf sein, dass E-Mails wie Postkarten sind (jeder der diese weiterleitet kann diese lesen). Es gibt erste Versuche diese (Post) als sicher zu verkaufen, nur das die VRDS da noch ein kleines Problem ins sich birgt. Die Post wird seinen Empänger schnell erhalten, nur bleibt eine Copy bei der Post!
Wenn ich lese, dass es für die Feststellung von IP-Adressen einer Überwachungsanordnung bedürfe und damit eine sehr viel höhere Hürde zu nehmen sei, kann ich nur lachen. Das Bundesverfassungsgericht und auch der Bundesgerichtshof mussten in den letzten Jahren eine solche Vielzahl von amtsrichterlichen Haft- und Durchsuchungsbefehlen oder landgerichtliche Beschwerdeentscheidungen hierzu aufheben, weil sie evident verfassungswidrig waren. Der Strafrechtler und insbesondere Staatsanwalt oder Strafrichter ist in der Regel einfach gestrickt und will einfach den Ermittlungserfolg - und deswegen bleibt das rechtsstaatliche Moment häufig genug auf der Strecke getreu dem Motto, "gut (rechtsstaatsgemäß) ist, was hilft" oder "der Zweck heiligt die Mittel". Es gibt Amtsrichter, bei denen hat man das Gefühl, die geben hektografierte Haft- und Durchsuchungsbefehle heraus oder haben blankounterschriebene Beschlüsse, die die Geschäftsstelle des Gerichts auf einfache Anforderung der Staatsanwaltschaft, ausgefüllt nach deren Wunsch, herausgibt.
"Wo lebt der Abgeordnete eigentlich ....?
Wenn ich lese, dass es für die Feststellung von IP-Adressen einer Überwachungsanordnung bedürfe und damit eine sehr viel höhere Hürde zu nehmen sei, kann ich nur lachen."
Das ist dann falsch rübergekommen.
Das Argument ist gerade umgekehrt: Für die IP Adresse an sich braucht man keine Überwachungsanordnung, kann damit aber nur wenig über den Internetnutzer erfahren. Wenn man mehr erfahren möchte (z.B. was jemand im Netz macht) braucht man eine Überwachungsanordnung, die schwerer zu bekommen ist. In seiner 3. Antwort sagt Alvar Freude das auch so.
Wie oft diese Massnahmen angewand werden ist übrigens transparent; 2009 gab es ganze 759 Überwachungsanordnungen für Internetkommunikation, also nur ein Bruchteil davon, wie oft IP Adressen abgefragt wurden.
"Wo lebt der Abgeordnete eigentlich ....?
Wenn ich lese, dass es für die Feststellung von IP-Adressen einer Überwachungsanordnung bedürfe und damit eine sehr viel höhere Hürde zu nehmen sei, kann ich nur lachen."
Das ist dann falsch rübergekommen.
Das Argument ist gerade umgekehrt: Für die IP Adresse an sich braucht man keine Überwachungsanordnung, kann damit aber nur wenig über den Internetnutzer erfahren. Wenn man mehr erfahren möchte (z.B. was jemand im Netz macht) braucht man eine Überwachungsanordnung, die schwerer zu bekommen ist. In seiner 3. Antwort sagt Alvar Freude das auch so.
Wie oft diese Massnahmen angewand werden ist übrigens transparent; 2009 gab es ganze 759 Überwachungsanordnungen für Internetkommunikation, also nur ein Bruchteil davon, wie oft IP Adressen abgefragt wurden.
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