Soziale NetzeFacebook verteidigt Gesichtserkennung

Facebook vergleicht nun Gesichter in hochgeladenen Fotos. Der Konzern findet das praktisch. Datenschützer sind entsetzt.

Facebook hat die Einführung seiner neuen Gesichtserkennung verteidigt. Solche Verfahren sind umstritten, da die Betroffenen keine Kontrolle mehr darüber haben, wer sie wobei identifiziert. Trotzdem hat das soziale Netzwerk ein auf Gesichtserkennung basierendes Werkzeug gerade in den meisten Ländern freigeschaltet, auch in Deutschland.

Viele Nutzer hätten sich beim Unternehmen beschwert, schrieb Sprecher Justin Mitchell im Facebook-Blog. Die Funktion vereinfache aber vor allem das Markieren von Freunden. Niemand müsse den Service nutzen, schließlich habe jeder die Möglichkeit, sie in den Privatsphäre-Einstellungen zu deaktivieren.

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Wie immer, wenn Facebook neue Dinge präsentiert, ist voreingestellt, dass die Funktion aktiv ist. Das wird von Datenschützern regelmäßig kritisiert, da so alle, die das nicht mitbekommen, zu mehr Offenheit gezwungen werden. Wer die Gesichtssuche abschalten will, muss unter "Konto", "Privatsphäre-Einstellungen", "Inhalte auf Facebook teilen" den Punkt "Benutzerdefiniert" suchen. Dort gibt es im Feld "Dinge, die andere Personen teilen" den Abschnitt "Freunden Fotos von mir vorschlagen". Wird auf diesen geklickt, kann die Funktion deaktiviert werden.

Facebook spricht von Kommunikationsfehler

Dieser lange Klickweg illustriert gut einen zweiten Kritikpunkt: Auch die Umständlichkeit der Einstellungen ist immer wieder Thema. Facebook beteuert, alle Bereiche zumindest so einfach und eindeutig wie möglich zu benennen. Allerdings sei auch das Leben komplex und es daher nicht möglich, diese Komplexität zu ignorieren.

Privatsphäre

Die 2004 gestartete Seite Facebook will nach Aussage ihre Gründers Mark Zuckerberg die Welt offener und vernetzter machen. Das gelingt ihr offensichtlich viel zu gut, gab es doch bereits häufig Proteste, Facebook nötige seine Nutzer zu mehr Offenheit, als diese sich wünschten. So sammelt die Seite E-Mail-Adressen und Telefonnummern auch von Nichtmitgliedern, wenn Mitglieder ihr Adressbuch bei Facebook speichern. Sie nutzt diese Informationen, um Nichtmitglieder zu kontaktieren. Facebook betont, dass dabei keine "Schattenprofile" von Nichtmitgliedern erstellt werden. Der Konzern hat auf den Widerstand seiner Nutzer reagiert und zumindest die möglichen Einstellungen, welche Profilinformationen für wen sichtbar sein sollen, überarbeitet. Auch "Gruppen" wurden eingeführt. Nutzer können ihre Kontakte in solchen organisieren, damit nicht jede Information an alle geht.

Vernetzung

Aufgrund der Struktur der Seite ist es jedoch möglich, Schlüsse über jemanden zu ziehen, die er so nicht beabsichtigt hatte. Allein die als Freunde bezeichneten Mitglieder können durch ihre Interessen beispielsweise nahe legen, dass jemand homosexuell ist, auch wenn er selbst das nicht in seinem Profil angibt. Der hohe Vernetzungsgrad und die vielen verfügbaren Informationen machen es möglich, statistische Wahrscheinlichkeiten zu berechnen und so neue Schlüsse zu ziehen. Kritiker sagen, das Netzwerk könne beispielsweise für Dissidenten lebensgefährlich sein, da es Gruppenstrukturen durchschaubar mache.

Profil

Wer Facebook nutzen, aber so wenig wie möglich über sich verraten will, sollte beispielsweise keinen Gruppen beitreten und keine persönlichen Interessen wie Musik angeben. Was genau das eigene Profil nach außen sichtbar macht, lässt sich unter anderem bei dieser Seite abfragen. Sie nutzt die offizielle API von Facebook, die Schnittstelle also, durch die externe Firmen Informationen über Mitglieder beziehen dürfen. Wer sich darüber hinaus davor schützen will, dass ihm mit einem gestohlenen Passwort sein halbes Leben abhanden kommt, kann inzwischen beim Login in seinen Account temporäre Passwörter nutzen.

Allerdings räumte der Konzern im Fall der Gesichtserkennung nun Kommunikationsfehler ein. Man hätte es "den Menschen deutlicher machen sollen, dass ihnen die Funktion jetzt zur Verfügung steht", schrieb die deutsche Unternehmenssprecherin Tina Kulow.

Facebook hatte die Gesichtserkennung im Dezember in den USA eingeführt. Der Konzern gab nun bekannt, den Service auf die "meisten Länder" ausgeweitet zu haben. Weltweit sind mehr als 500 Millionen Nutzer in dem Sozialen Netzwerk registriert.

Schon jetzt können Nutzer ihre registrierten Freunde auf Fotos ohne deren Kenntnis markieren. Der Betroffene hat nur die Möglichkeit, die Markierung nachträglich zu entfernen. Die Gesichtserkennung knüpft an diese Funktion an, indem sie einem Nutzer, der einen Freund markiert hat, mittels Gesichtserkennung weitere Fotos von ihm vorschlägt.

Leserkommentare
    • Cando
    • 08.06.2011 um 18:21 Uhr

    Ich schätze, dass es sich hier um eine Einwilligung in die Verwendung des Bildes handelt. Das ist wiederum ein disponibles Rechtsgut (d.h. es darf eingewilligt werden) und daher würde ich auch vermuten, dass das Recht am eigenen Bild hier gar nicht verletzt wird.

    Antwort auf "Rechtslage?"
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    Nochmal: Wie um alles in der Welt kann es sich denn "um eine Einwilligung in die Verwendung des Bildes" handeln, wenn JEMAND ANDERS Fotos mit mir darauf hochlädt und diese nun nicht mehr nur taggen kann, sondern Facebook selbst ihm dank Gesichtserkennung dieses Taggen auch noch vorschlägt!?

    Nochmal: Wie um alles in der Welt kann es sich denn "um eine Einwilligung in die Verwendung des Bildes" handeln, wenn JEMAND ANDERS Fotos mit mir darauf hochlädt und diese nun nicht mehr nur taggen kann, sondern Facebook selbst ihm dank Gesichtserkennung dieses Taggen auch noch vorschlägt!?

    • Cando
    • 08.06.2011 um 18:26 Uhr

    Sie mögen Recht haben: ELENA beispielsweise ist ein sehr viel schwerwiegenderer Eingriff in die Privatsphäre, als das was Facebook treibt. Jedoch ist die Gefahr, dass Daten an andere gelangen, bei Facebook um ein vielfaches größer, als beim Finanzamt.

    Facebook gibt offen zu, dass es Daten an seine "ausgewählten Partner" weitergibt: Mit anderen Worten an diejenigen, die bereit sind, dafür zu zahlen.

    Beim Finanzamt kann es durch eine Datenpanne natürlich auch passieren, aber die Gefahr ist hier nicht so groß. Außerdem ist ELENA, Swift und co wiederum eine Problematik der Verfassungsgerichtsbarkeit. Das BVerfG befasst sich schon seit längerer Zeit damit.

    Bei Facebook dagegen liegt kein Grundrechtseingriff vor, da es hier an staatlicher Gewalt mangelt. Rechtsschutzinteresse gibt es hier natürlich trotzdem - es spielt sich nur auf einer anderen Ebene ab. Das heißt aber nicht, dass dieses Thema weniger brisant ist.

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    Antwort auf "Datenschutz"
  1. dass die Medien darauf hinweisen. Ich hatte von der Gesichtserkennung gestern schon bei tagesschau.de gelesen und wusste vorher auch nichts von dieser Funktion.

    Die Aussage, dass es sich um einen Kommunikationsfehler handelt, ist wirklich lächerlich. Es ist so einfach eine kleine Benachrichtigung auf der Startseite einzurichten. Dies hat FB ja auch schon öfter gemacht. Das Interesse daran es zu kommunizieren fehlte schlicht.

    Genau das Gleiche mit der beschriebenen Komplexheit der Privatsphäre-Einstellungen: Dieses Durcheinander ist ebenfalls gewollt, damit die Leute sich gar nicht erst damit auseinandersetzen. Auf der anderen Seite: Wem diese Einstellungen wichtig sind, der beschäftigt sich auch ein wenig genauer damit und googelt notfalls.

    FB sollte aufpassen, nicht mit diesen Dingen zu übertreiben. Noch gibt es keinen ernsthaften Konkurrenten. Aber früher oder später wird dieser auftauchen. Bei gleichem Funktionsumfang, besserem Datenschutz und mehr Transparenz wäre ich sofort weg von FB.

    Dazu passt:
    Vor ein paar Tagen habe ich zufällig bemerkt das ich unter "Nach dir auf FB suchen" nur noch die Option "Alle" wählen konnte. Dies war ein paar Tage so. Gestern konnte ich wieder zwischen allen drei Optionen wählen. Freunde von mir hatten dasselbe Problem. Merkwürdige Geschichte. Vielleicht war es ja nur ein Software-Problem, aber vielleicht auch ein kleiner Testballon.

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  2. Nochmal: Wie um alles in der Welt kann es sich denn "um eine Einwilligung in die Verwendung des Bildes" handeln, wenn JEMAND ANDERS Fotos mit mir darauf hochlädt und diese nun nicht mehr nur taggen kann, sondern Facebook selbst ihm dank Gesichtserkennung dieses Taggen auch noch vorschlägt!?

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    Antwort auf "Recht am eigenen Bild"
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    • Cando
    • 08.06.2011 um 20:23 Uhr

    Pardon, ich denke da ist mir ein grundlegender Denkfehler unterlaufen. Sie haben natürlich vollkommen Recht: Es besteht da gar keine Einwilligung. Allerdings könnte man jedoch wohl das Ganze so auslegen, dass eine Einwilligung in diesen Gebrauch vermutet und vom Betroffenen eigens widerrufen werden muss.

    Das wäre in diesem Fall dann das Entfernen der Verlinkung oder aber die Meldung an Facebook, dass man das Foto gerne entfernt haben möchte.

    Ich bin kein Experte für Internetrecht, aber ich denke darauf wird es dann auch hinauslaufen.

    • Cando
    • 08.06.2011 um 20:23 Uhr

    Pardon, ich denke da ist mir ein grundlegender Denkfehler unterlaufen. Sie haben natürlich vollkommen Recht: Es besteht da gar keine Einwilligung. Allerdings könnte man jedoch wohl das Ganze so auslegen, dass eine Einwilligung in diesen Gebrauch vermutet und vom Betroffenen eigens widerrufen werden muss.

    Das wäre in diesem Fall dann das Entfernen der Verlinkung oder aber die Meldung an Facebook, dass man das Foto gerne entfernt haben möchte.

    Ich bin kein Experte für Internetrecht, aber ich denke darauf wird es dann auch hinauslaufen.

    • LP
    • 08.06.2011 um 18:46 Uhr

    ...das Gesichtsbuch eh nicht. Aber die neue Funktion passt ausnahmsweise mal gut zum Namen der Firma.

    Wer's braucht. Ich brauch es nicht.

    3 Leserempfehlungen
  3. ... und ich glaube auch Facebook kein Wort, dass es ein "Kommunikationsproblem" gab. Vielmehr hat der Medienmulti Facebook bewusst und absichtlich diese Funktion klammheimlich hinzugefügt, um sich Ärger zu ersparen - insbesondere in Deutschland.

    Ich schlage vor, dass ich zukünftig Facebook ein Foto von mir schicken kann und sie mittels ihrer Gesichtserkennung grundsätzlich alle Fotos von Usern löschen auf denen ich erkennbar bin. Gibt es hier einen Rechtsanwalt oder Datenschützer, der diese Verpflichtung von Facebook einmal prüft?

    Denn im vergleich dazu: Wenn ich bei Youtube einen Clip hochlade, bei dem gegen das Urheberrecht verstoßen wird (z. B. gegen Rechte von RTL oder BMG), dann wird dieser Clip von Youtube gesperrt.
    Da nicht Youtube selbst die Urhbeberrechtsverletzung begeht, ist dieses konsequente Handeln von Youtube (weil es sich im Wirtschaftsinteressen handelt...) im Vergleich zu meinem Recht am Bild bei Facebook bemerkenswert. Bei Facebook passiert nichts. Noch nicht? Warum nicht?

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    • Cando
    • 08.06.2011 um 20:40 Uhr

    Dass YouTube urheberrechtsverletzende Inhalte löscht liegt nicht daran, dass YouTube besonders engagiert ist. Viel mehr ist auch der Provider (YouTube ist in diesem Fall ein sogenannter Host Provider) für rechtsverletzende Inhalte haftbar, wenn er davon Kenntnis erlangt. D.h. wenn RTL YouTube meldet, dass ein Video sein Urheberrecht verletzt, so obliegt YouTube eine Prüfungs- und Kontrollpflicht, die dazu führt, dass YouTube verpflichtet werden kann, die Störung zu beseitigen (sprich das Video zu löschen).

    Ähnlich verhält sich das auch mit Facebook: Facebook ist Host Provider der Fotoalben. Grundsätzlich verursacht ein Benutzer die Rechtsverletzung, Facebook ist als Störer jedoch dazu verpflichtet, dieses Bild zu beseitigen, wenn es von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt.

    Danke für die Erklärung. Dann ist offensichtlich der Gesetzgeber gefragt. Und er sollte soziale Netzwerke dazu zwingen, dass sie mittels ihrer Gesichtserkennugnssoftware Fotos in ihren Dateien löschen müssen, wenn dies ein Bürger beantragt - ähnlich dem Widerspruch bei Google Streetview.

    Die technischen Möglichkeiten hat Facebook ja nun selbst geschaffen. Wär doch lustig, wenn wir Facebook jetzt mit den eigenen Waffen schlagen:-).

    Frau Ministerin Aigner, bitte handeln Sie!

    • Cando
    • 08.06.2011 um 20:40 Uhr

    Dass YouTube urheberrechtsverletzende Inhalte löscht liegt nicht daran, dass YouTube besonders engagiert ist. Viel mehr ist auch der Provider (YouTube ist in diesem Fall ein sogenannter Host Provider) für rechtsverletzende Inhalte haftbar, wenn er davon Kenntnis erlangt. D.h. wenn RTL YouTube meldet, dass ein Video sein Urheberrecht verletzt, so obliegt YouTube eine Prüfungs- und Kontrollpflicht, die dazu führt, dass YouTube verpflichtet werden kann, die Störung zu beseitigen (sprich das Video zu löschen).

    Ähnlich verhält sich das auch mit Facebook: Facebook ist Host Provider der Fotoalben. Grundsätzlich verursacht ein Benutzer die Rechtsverletzung, Facebook ist als Störer jedoch dazu verpflichtet, dieses Bild zu beseitigen, wenn es von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangt.

    Danke für die Erklärung. Dann ist offensichtlich der Gesetzgeber gefragt. Und er sollte soziale Netzwerke dazu zwingen, dass sie mittels ihrer Gesichtserkennugnssoftware Fotos in ihren Dateien löschen müssen, wenn dies ein Bürger beantragt - ähnlich dem Widerspruch bei Google Streetview.

    Die technischen Möglichkeiten hat Facebook ja nun selbst geschaffen. Wär doch lustig, wenn wir Facebook jetzt mit den eigenen Waffen schlagen:-).

    Frau Ministerin Aigner, bitte handeln Sie!

  4. "Satz 1 des deutschen Kunsturheberrechtsgesetzes"

    Da Facebookein mehrheitlich amerikanischer kontzer ist sind seine Programme eher nach amerikanischen rEcht ausgelegt und sie müssen schon dagegen einen Protzess führen mit einen Urteil was nicht mehr in Revision gehen kann um ein deutsches Recht in den .de Domänen duchrzusetzen.

    Grad das Recht am eigenen Bild wurde in der Letzten Zeit immer wieder eingeschränkt, da es ja kein Panoramarecht gibt sind Aufnahmen aus vorbeifahrenden autos die Privat gemacht werden ebend ein öffentliher Raum, wenn sie dann darauf zu sehen sind und per Gesichertserkennung erkannt werden dürfte es selbst hier laut Rechtssprechung schwer werden dagegen anzugehen, da die Person die das Bild gemacht und online gestellt hat ja kein Unternehmen ist und nicht mit Gewinnanspruch handelt.

    Das datenschützer schon öfter geschriehen haben das sich die entwiklung momentahn eher zu falschen Seite hin neigt ist ja bekannt, aber man wird wohl warten müssen bis unsere "deutschen" Extremen dann ihre opfer gleich im internett für alle Makiren können.

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    Antwort auf "Rechtslage?"
  5. Ich habe mich entschieden, keinen Fb-Account zu besitzen. Damit habe ich auch keine derartigen Problme ^^.

    Was ich aber problematisch finde, ist die Tatsache, dass die Kiddies, die da doch recht unbedarft rangehen, nicht immer wissen, was das bedeuten können. Ihre Eltern, oft mit noch weniger Ahnung können ihnen auch nicht helfen. Ein entsprechendes Schulfach "Datensicherheit" fände ich deswegen schon wichtig und notwendig.

    2 Leserempfehlungen
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    Die meisten Schulen bieten das inzwischen - wenn auch nicht als Unterrichtsfach, so doch in Projekten und Veranstaltungen. Das Problem ist doch eher, dass etliche Kiddies nicht raffen, dass es gefährlich ist und eben nicht cool, wenn man per Facebook zur Geburtstagsparty lädt und dann 1.500 Leute kommen... Diverse Talkshows machen die Selbstentblößung vor, und im Netz kann's dann echt jeder und das wird z.T auch noch von den ebenso wenig hellen Mitschülern beklatscht.

    • sauce
    • 08.06.2011 um 19:44 Uhr

    Kein Account ist ganz gewiß nicht die Lösung.
    Wichtig ist doch, den sicheren Umgang zu erlernen.
    Ich habe einen account, meine fb-Freunde sind im echten Leben meine richtigen Freunde - allerdings zum Teil so über den Globus verteilt, daß die Zeitzonen-unabhängige Kontakt sehr ützlich ist - und ich habe sehr wohl die Kontrolle darüber wer was zu sehen bekommt.... dafür bezahle ich aber nie mit Kreditkarte oder EC-Karte wenn ich's vermeiden kann - dabei verteile ich doch Daten die genauso intim sind - nur hab ich da keine Kontrolle wer was mit den Daten anfängt

    Wer nicht mit macht, hat keine Problem. Denkste!

    Dann trudelten die Facebook-Einladungen ein, wer mein Freund sein könnte und wen ich noch kennen könnte ... dank der "praktischen" Adressbuch-"Synchronisation".

    Wenn nun noch die Gesichtserkennung dazu kommt mit der Taggerei, dann wird es noch ernster - auch und gerade für die Nichtteilnehmer.

    Leider habe ich immer noch nicht verstanden, was bei Facebook bzw. Fratzenbuch, so toll ist, das Mensch da 500 millionenfach seine teilweise intimsten Daten ausbreitet.

    Die meisten Schulen bieten das inzwischen - wenn auch nicht als Unterrichtsfach, so doch in Projekten und Veranstaltungen. Das Problem ist doch eher, dass etliche Kiddies nicht raffen, dass es gefährlich ist und eben nicht cool, wenn man per Facebook zur Geburtstagsparty lädt und dann 1.500 Leute kommen... Diverse Talkshows machen die Selbstentblößung vor, und im Netz kann's dann echt jeder und das wird z.T auch noch von den ebenso wenig hellen Mitschülern beklatscht.

    • sauce
    • 08.06.2011 um 19:44 Uhr

    Kein Account ist ganz gewiß nicht die Lösung.
    Wichtig ist doch, den sicheren Umgang zu erlernen.
    Ich habe einen account, meine fb-Freunde sind im echten Leben meine richtigen Freunde - allerdings zum Teil so über den Globus verteilt, daß die Zeitzonen-unabhängige Kontakt sehr ützlich ist - und ich habe sehr wohl die Kontrolle darüber wer was zu sehen bekommt.... dafür bezahle ich aber nie mit Kreditkarte oder EC-Karte wenn ich's vermeiden kann - dabei verteile ich doch Daten die genauso intim sind - nur hab ich da keine Kontrolle wer was mit den Daten anfängt

    Wer nicht mit macht, hat keine Problem. Denkste!

    Dann trudelten die Facebook-Einladungen ein, wer mein Freund sein könnte und wen ich noch kennen könnte ... dank der "praktischen" Adressbuch-"Synchronisation".

    Wenn nun noch die Gesichtserkennung dazu kommt mit der Taggerei, dann wird es noch ernster - auch und gerade für die Nichtteilnehmer.

    Leider habe ich immer noch nicht verstanden, was bei Facebook bzw. Fratzenbuch, so toll ist, das Mensch da 500 millionenfach seine teilweise intimsten Daten ausbreitet.

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