Spähsoftware Bund will Staatstrojaner selbst entwickeln

Wenn private Firmen Spähsoftware für den Staat schreiben, ist das riskant. Nun kündigte Innenminister Friedrich eine Eigenproduktion des Bundes an.

Der Bund wird Spähsoftware zur Überwachung elektronisch verschlüsselter Telekommunikation (Quellen-TKÜ) künftig in eigener Regie produzieren. Das kündigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach einer Telefonkonferenz mit seinen Kollegen aus den Ländern an. Zur Entwicklung des auch Staatstrojaner genannten Programmes werde ein eigenes Kompetenzzentrum eingerichtet.

Die Bundesländer seien eingeladen, sich daran zu beteiligen. Darüber hinaus soll bis zur nächsten Innenministerkonferenz ein Vorschlag für ein Expertengremium vorgelegt werden, das die bisher benutzte Software von Privaten überprüft und zertifiziert.

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Über die Kosten dieser Maßnahmen machte Friedrich keine Angaben, betonte aber: "Wir werden sicher zusätzliche Experten einstellen müssen." Der Minister reagierte auf Forderungen von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), aber auch aus den Ländern, die umstrittene Software nicht allein privaten Herstellern zu überlassen.

Zuvor hatte auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl, ein Kompetenzzentrum für Spähsoftware gefordert. Zudem benötige der Bund ein Service-Zentrum, sagte er der Mitteldeutschen Zeitung. Das könne allen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder gegen Bezahlung Programme für hoheitliche Zwecke anbieten. Darauf werde man nun hinarbeiten. Das kürzlich von Computerexperten enttarnte Späh-Virus hatte eine Privatfirma produziert.

Mit seinem Plan liegt Uhl auf Linie der SPD: Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, sagte, der Staat müsse die Programme selbst schreiben und kennen, was er einsetzt. Es darf keine Software mehr von privaten Unternehmen geschrieben werden." Hartmann forderte zudem "klarere Regeln für den Einsatz der Quellen-TKÜ. Wir sollten die Strafprozessordnung entsprechend ändern."

Quellen-TKÜ

Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) wird auf einem Computer ein Überwachungsprogramm installiert. Dieses schneidet Kommunikation vor der Verschlüsselung mit und übermittelt diese vom Nutzer unbemerkt an die Ermittler. Bei der Quellen-TKÜ darf nur die laufende Kommunikation (zum Beispiel Skype-Gespräche) überwacht werden. "Ruhende" Dateien auf dem Computer dürfen nicht kopiert werden, ebensowenig dürfen Screenshots gemacht werden. Genau dazu soll aber der eigentlich nur für eine Quellen-TKÜ zugelassene Behörden-Trojaner in der Lage gewesen sein.

Onlinedurchsuchung

Die heftig umstrittene Onlinedurchsuchung geht über eine einfache Quellen-TKÜ hinaus. Ein heimlich installierter Trojaner durchsucht dabei den Rechner eines Verdächtigen auf zweifelhafte Dateien – ganz egal welche. Eine solche Onlinedurchsuchung greift erheblich in die Grundrechte der Betroffenen ein. Daher hat das Bundesverfassungsgericht sie nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt: bei Gefahr für Leib und Leben oder staatsbedrohender Kriminalität.

Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) und sein niedersächsischer Amtskollege Uwe Schünemann (CDU) forderten unabhängige Kontrollen der Software. Jäger sagte, die Trojaner sollten "zukünftig von einer unabhängigen Stelle geprüft und zertifiziert werden".

Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe an Digitask


Diese Forderungen hängen wohl auch mit Unregelmäßigkeiten bei bisherigen Auftragsvergaben zusammen. Laut einem Bericht der Frankfurter Rundschau haben einige Behörden Großaufträge ohne öffentliche Ausschreibung an die hessische Softwarefirma Digitask vergeben.

Laut Amtsblatt der Europäischen Union bestellte das Zollkriminalamt im Januar 2009 Hard- und Software zur Telekommunikationsüberwachung im Wert von gut zwei Millionen Euro im "Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb". Konkurrenten wollen Digitask wegen einem möglichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht verklagen. Das Zollkriminalamt teilte laut Rundschau dagegen mit, die Beschaffungen seien ausnahmslos auf Grundlage des gültigen Vergaberechts erfolgt.

Dem Bericht zufolge hatte das Landgericht Köln bereits 2002 den damaligen Digitask-Chef zu 1,5 Millionen Euro Geldbuße und 21 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt, weil er jahrelang Beamte des Zollkriminalamts in Köln bestochen hatte. Diese hätten dafür bevorzugt Digitask-Geräte bestellt, so das Gericht. Der Verurteilte habe mit den Geschäften heute nichts mehr zu tun. Alleiniger Gesellschafter von Digitask sei laut Handelsregister bis heute aber seine Ehefrau. Dies bestätigte auch ein Digitask-Anwalt der Zeitung. Die Frau habe mit der Geschäftsführung jedoch ebenfalls nichts zu tun.

Auch die Veröffentlichung des Trojaner-Maschinencodes durch den Chaos Computer Club (CCC) könnte laut Mitteldeutscher Zeitung rechtswidrig gewesen sein. Der Bericht beruft sich auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Es erscheine "nicht ausgeschlossen", dass die Veröffentlichung eine Strafvereitelung sein könnte, heißt es darin. Aus Sicht von Experten könnten sich Kriminelle gegen die Software schützen, seit der CCC den Quellcode vor knapp zwei Wochen veröffentlicht hatte.

 
Leser-Kommentare
    • lepkeb
    • 20.10.2011 um 8:49 Uhr

    wie jetzt z.B. in LSA bei der Einrichtung und Entwicklung eines Infrastrukturysystemes eine befristete Stelle der Vergütungsstufe TvÖD 9 ausgeschrieben, die als Anforderungsprofil mehrere Uni-Studiengänge fordert, weil das vorhandene Personal fachlich nicht in der Lage ist, so etwas durchzuführen.
    Und zur Auftragsvergabe durch den Zoll, dass ist doch auch nichts Neues. In D-land wurden und werden doch öffentliche Aufträge kaum noch im Wettbewerb vergeben, da wird dann eben solch eine Ausschreibung angefertigt, deren Anforderungen nur eine Firma erfüllt und wenn es nicht anders geht, bilden die ein "Konsortium" mit zwei anderen Firmen, die dann alle ähnliche Angebote unterbreiten und damit die letzten drei der Endrunde sind und wenn einer dann den Zuschlag bekommt, dann kooperiert man gegenseitig.
    Mal schauen was bei raus kommt. Vielleicht sollte man sich mal
    an das hier beschriebene Forum wende http://www.theregister.co... afindet man dann die richtigen Kräfte, aber wahrscheinlich nicht für einen Apfel und ein EI.

    Eine Leser-Empfehlung
    • docdwo
    • 20.10.2011 um 8:53 Uhr

    Das Thema Strafvereitelung wurde schon im Bundestag von
    http://de.wikipedia.org/w...
    angesprochen - man beachte den Abschnitt "Plagiatsverdacht".
    Eine juristische Gegendarstellung findet man auf http://ijure.org/wp/archi... .
    Interessant auch Uhls Äusserungen im Detail:
    "Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgeht, und so soll es auch sein.
    Es wäre schlimm, wenn unser Land am Schluss regiert werden würde von Piraten und Chaoten aus dem Computerclub.
    Es wird regiert von Sicherheitsbeamten, die dem Recht und dem Gesetz verpflichtet sind."
    Endlich weiß ich wer unser Land regiert!
    Anzuschauen auf http://www.bundestag.de/M...

  1. "Aus Sicht von Experten könnten sich Kriminelle gegen die Software schützen"

    Wie man sich schützen kann stand auch schon hier zu lesen.

    Das kann man auch ganz einfach recherchieren. Und dafür ist ein Vierenschutz schließlich da.

    • JOAX
    • 20.10.2011 um 9:00 Uhr

    LOL .

    Diese Pfeiffentruppe will das ding selbst entwickeln.
    Am besten mit nem Bausatz aus dem Internet.

    Mensch ist das eine Gurkentruppe die dieses Land lenkt.

    Die können ja nichtmal Geheime Baupläne geheim halten...

  2. JEDER Trojaner ist so manipulierbar, dass er:

    - massenhaft einsetzbar ist
    - missbraucht werden kann
    - missbräuchlich gefakte Beweise unterschieben kann
    - Missbrauch verschleiern kann
    usw. usw.

    Missbrauch ist nur auszuschliessen, wenn mit Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass Ermittlungbehörden die Regeln beachten und der Einsatz sich auf Schwerstkriminalität beschränkt.

    Da Ermittlungbehörden in den letzten Monaten selbst bei Überwachung von Kleinkriminellen mal eben Urteile des Verfassungegerichts ignorieren haben, ist diese Grundbedingung erledigt.

    Fazit der letzten Wochen :

    - Die Ermittlungsbehörden ignorieren Verfassungsgebote
    - Innenminister ignorieren Verfassungsgebote
    - Vertrauen, dass sie sich an Gesetze halten ist naiv
    - jeder Trojaner ist schlecht, da missbrauchbar

    Wer jetzt mit Terroristen und Kinderpornos kommt ist bodenlos naiv oder ein/e konservative/r Politiker/in.

    11 Leser-Empfehlungen
    • Stonki
    • 20.10.2011 um 9:06 Uhr

    Ich frage mich, wieso solche Aussagen von Politikern nicht besser hinterfragt werden. Diverse Punkte:

    1) Ein privates Software Unternehmen wird keine Funktionen einbauen, die von dem Auftraggeber explizit nicht gewunscht wurden. Das z.B. in dem einem Strafverfahren in Bayern von der Staatsanwaltschaft über 80.000 Screenshots an das Gericht weitergebenen wurden, zeigt doch sehr deutlich das Urteile vom Verfassungsgericht nicht ernst genommen werden.

    Fazit: Die Stellen müssen die Aufträge bzw. Projektbeschreibungen offenlegen

    2) Da der Programmcode vom CCC durch Reverse Engineering zum größtenteil analysiert worden ist, sollte das beim vorhanden sein des Quellcodes kein großes Problem sein.
    Als Sicherheitsbedenken von Einsatz von Windows in Regierungsstellen vor über 10 Jahren laut wurden, hat man sich ja damals auch darauf geeinigt, daß Regierungen den Einblick in den Windows Quelltext bekommen. Es ist klar, daß das damals eine Farce war, denn der Quellcode von Windows ist und war so umfangreich und komplex, daß eine Analyse wohl unmöglich erscheint - bei einem verhältnismäßig übersichtlichen Trojaner sollte das kein Problem sein (ja ich arbeite im IT Bereich). Ob nun jede Sicherheitslücke erkannt wird sei mal dahin gestellt - Routinen jedoch die Funktionen erhalten, die Verfassungswidrig sind, würde jeder jedoch erkennen.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • GDH
    • 20.10.2011 um 16:26 Uhr

    "Routinen jedoch die Funktionen erhalten, die Verfassungswidrig sind, würde jeder jedoch erkennen."

    Wenn man sich anhört, was unser Bundesinnenminister so von sich gibt, steht zu bezweifeln, ob die Verantwortlichen die Verfassungmäßigkeit beurteilen könnten, wenn ihnen in ausgedrucktes Benutzerhandbuch über alle Funktionen vorläge...

    In folgendem Interview spricht Herr Friedrich davon, dass es "keinerlei Hinweise" auf rechtswidriges Handeln gäbe und gibt weiter zu, dass seiner Behörde schon gerichtlich bestätigt wurde, dass das mit den Screenshots nicht ok ist. Das Urteil wurde übrigens in zweiter Instanz bestätigt. Wenn das also noch nichtmal als Hinweis auf Rechtswidrigkeit durchgeht, bezweifle ich ganz stark, dass unsere Innenpolitiker mit solchen Instrumenten umgehen können.

    http://www.faz.net/aktuel...

    • GDH
    • 20.10.2011 um 16:26 Uhr

    "Routinen jedoch die Funktionen erhalten, die Verfassungswidrig sind, würde jeder jedoch erkennen."

    Wenn man sich anhört, was unser Bundesinnenminister so von sich gibt, steht zu bezweifeln, ob die Verantwortlichen die Verfassungmäßigkeit beurteilen könnten, wenn ihnen in ausgedrucktes Benutzerhandbuch über alle Funktionen vorläge...

    In folgendem Interview spricht Herr Friedrich davon, dass es "keinerlei Hinweise" auf rechtswidriges Handeln gäbe und gibt weiter zu, dass seiner Behörde schon gerichtlich bestätigt wurde, dass das mit den Screenshots nicht ok ist. Das Urteil wurde übrigens in zweiter Instanz bestätigt. Wenn das also noch nichtmal als Hinweis auf Rechtswidrigkeit durchgeht, bezweifle ich ganz stark, dass unsere Innenpolitiker mit solchen Instrumenten umgehen können.

    http://www.faz.net/aktuel...

    • sajin
    • 20.10.2011 um 9:09 Uhr

    Kleine Korrektur: der Quellcode des Trojaners wurde nicht veröffentlicht - meines Wissens haben nicht mal die Behörden darauf Zugriff. Veröffenlicht wurden Binärcode und die Analyse des CCC (geschehen per Disassembler). Da meistens nur auf die Pressemitteilung verwiesen wird, hier mal ein Link zum eigentlichen Bericht: http://www.ccc.de/system/...

    Eine Leser-Empfehlung
  3. ...wird immer augenfälliger.

    Der CCC erwischt sie dabei, wie sie aus technischer Ignoranz, Machbarkeitsgeilheit und abgrundtiefer Selbstgerechtigkeit das Urteil des Verfassungsgerichtes mit Füssen treten.

    Das alles offensichtlich und gerichtsnotorisch.

    Und dann geht DIESE MENSCHEN her und versuchen die zu kriminalisieren, die ihren Frevel aufgedeckt haben.

    Solche Menschen kann man doch nur noch so verachten, wie sie UNSERE Rechte verachten.

    Aber der CCC hat schon früher seinen Strauß mit DEM GILB gefochten, die wissen wie man mit sowas umgeht.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    ...Leute wie Uhl stehen nichtmal zum eigenen (entlarvenden) Wort.

    Gesagt:
    "Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgeht, und so soll es auch sein."

    In das Protokoll (offensichtlich durchaus legal) redigiert:
    "vielmehr verfügt das Land über Sicherheitsbehörden, die sehr kontrolliert, sehr sorgfältig, sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgehen. So soll es auch sein."

    http://blog.fefe.de/?ts=b...

    ...Leute wie Uhl stehen nichtmal zum eigenen (entlarvenden) Wort.

    Gesagt:
    "Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet, die sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgeht, und so soll es auch sein."

    In das Protokoll (offensichtlich durchaus legal) redigiert:
    "vielmehr verfügt das Land über Sicherheitsbehörden, die sehr kontrolliert, sehr sorgfältig, sehr behutsam mit dem sensiblen Instrument der Quellen-TKÜ umgehen. So soll es auch sein."

    http://blog.fefe.de/?ts=b...

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