Staatstrojaner: Überwachungstrojaner kommt aus Bayern
Das vom CCC analysierte Spähprogramm ist vom bayerischen LKA eingesetzt worden. Rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Auch andere Länder könnten die Software nutzen.
Der am Wochenende vom Chaos Computer Club enttarnte Staatstrojaner stammt aus Bayern und ist vom dortigen Landeskriminalamt eingesetzt worden. Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigt. Damit handelt es sich also um einen Bayerntrojaner. Wenn da nicht eine Besonderheit wäre, die die Vermutung zulässt, dass auch andere Bundesländer die gleiche problematische Software eingesetzt haben könnten. Doch der Reihe nach.
Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2009. Damals erlaubte das Amtsgericht Landshut (II Gs 833/10) die "Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs" einer verdächtigen Person nach Paragraf 100a Strafprozessordnung . Genehmigt wurde dabei ausdrücklich auch die "Überwachung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs über HTTPS und der verschlüsselte Telekommunikationsverkehr über Messenger wie z.B. Skype". Mit anderen Worten, der Ermittlungsrichter gestattete der Polizei den Rechners der betroffenen Person auszuspähen.
Die Polizei kopierte daraufhin ein Programm auf den Rechner des Verdächtigen und begann mit seiner Überwachung – es ist eben jenes Programm, das der Chaos Computer Club nun gefunden und analysiert hat . Das erklärte nun der Anwalt des Betroffenen , Patrick Schladt.
Der CCC war übrigens nicht der erste, der das Vorgehen für rechtswidrig hielt. Am 25. Januar 2011 stellte die übergeordnete 4. Strafkammer des Landgerichts Landshut fest , dass die Polizei dabei zu weit gegangen war. Denn sie hatte nicht nur Skype abgehört. Ihre auf dem Rechner eingeschleuste Software erstellte auch Bildschirmfotos "des Internet-Browsers Firefox im Intervall von 30 Sekunden zur Überwachung der über https geführten Telekommunikation". Insgesamt landeten so ungefähr 60.000 Bildschirmfotos in der Ermittlungsakte.
Das aber war nach Ansicht des Landgerichtes rechtswidrig. Das Anfertigen von Bildschirmfotos verstößt gegen die Verfassung, weil dabei die Privatsphäre verletzt wird und es nichts mit der Kommunikation zu tun hat – wenngleich die bayerische Polizei so argumentierte.
Zitat aus dem Beschluss des Landgerichts: "Zwar ist der Beschluss des Amtsgerichts vom 02.04.2009 nicht rechtswidrig, wohl aber seine Umsetzung, soweit die grafischen Bildschirminhalte kopiert, also sog. Screenshots gefertigt wurden." Denn es handele sich beim "Schreiben einer E-Mail" noch nicht um einen Telekommunikationsvorgang, dieser sei erst mit dem Absenden gegeben.
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte im Deutschlandradio Kultur: "Man darf den Behörden nicht, ohne dass man ganz konkret wird, solche massiven Vorwürfe machen." Das dürfte damit erledigt sein, da bereits ein Gericht festgestellt hat, dass der Einsatz des Bayerntrojaners illegal war.








ein Lied runter zahlt es im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro, setzt Bayern illegale Schadsoftware im Kampf gegen seine Bürger und solche die es nicht sein dürfen ein, gibt es nur kurz schlechte Presse und alle geht seinen gewohnten Gang. Was sagt uns das? Strenge Gesetze gibt es nur da, wo es darum geht das Geld zu schützen. Wo es um Menschenrechte und Bürgerrechte geht, hat ein Land mit starker Konservativer Tradition wie Deutschland kein großes Herz.
folgendes Programm durchlaufen lassen. Es wird von der Größten Computerzeitschrift Deutschlands auf deren Onlineauftritt angeboten.
http://www.chip.de/news/A...
Ich habe beispielsweise am vorletzten Wochenende im Netz nach einem Ferienhaus in Dänemark gesucht. Seitdem schaltet wahrscheinlich mein zuständiges LKA immer Werbung zum Thema.
... nicht nur zu einer Belastung für die CDU, sondern auch für die Verfassung dieses Landes. Er repräsentiert einen - nach meiner Beobachtung zunehmenden - Politikertyp, der einem "Der Zweck heiligt die Mittel" das Wort redet.
Und was die richterliche Kontrolle angeht: 1. Eine Vielzahl von Staatsanwälten und Richtern tun, was sie nicht verstehen. Das technische Verständnis bei einer Vielzahl von Richtern ist in diesem Bereich gleich Null. 2. Ein ganz erheblicher Teil der Staatsanälte und eine Vielzahl von Strafrichtern handeln nach dem Grundsatz "Der Zweck heiligt die Mittel". 3. Personalausstattung, Ausbildung jenseits des Juristischen und eine unfähige Justizverwaltung, die für eine ständige Fluktuation von Richtern durch die verschiedenen Dezernate verantwortlich ist, verhindern, dass Richter sachkundig handeln. Heute als Zivilrichter, sechs Monate neben dem Zivilrichterdezernat ein Betreuungsdezernat, drei Monate später weder das eine, noch das andere, sondern stattdessen im Dezernat für Ordnungswidrigkeiten, ein Jahr später gemischt Jugendstrafrichter, Erwachsenenstrafrecht und Zwangsvollstreckungssachen, sechs Monate später Zwangsvollstreckungssachen durch Nachlasssachen ersetzt usw. Und was die Personalpolitik, personelle und sächliche Ausstattung von Staatsanwaltschaften und Gerichten durch die Politik angeht: Die Politik will offensichtlich vorsätzlich verhindern, dass die Justiz ihre Arbeit macht! Nur die Kleinen, die sollen gehängt werden!
sachlichen Kommentar.
Wenn man in diesem Trojaner die IP des Zielservers mit 'nem Debugger patcht, kann den also jeder verwenden?
Da spätestens seit Schäuble jeder Bürger unter Generalverdacht steht, bis das Gegenteil bewiesen wird, ist klar daß die diversen Polizei und Geheimdienst-Organisationen alle Daten sammeln möchten, an die sie irgendwie herankommen können.
Natürlich streitet der Herr Herrmann alles ab, denn ersten könnte er einen Mißbrauch zu zugeben und zweitens glaube ich, er hat von IT überhaupt keine Ahnung und weiß nicht recht wovon er redet.
Auf jeden Fall ist den Aussagen der CCC-Vertreter mehr Glauben zu schenken als Politikern, die mit dem Rücken zur Wand stehen und Angst um ihre Pfründe haben.
Der kleine Schnüffelbeamte kommt so davon, weil er ja auf Anweisung oder Befehl gehandelt hat. Allenfalls wird ein Vorgesetzter in den einstweiligen Ruhestand versetzt, um die schöne Pension zu sichern.
Wenn ein Politiker ertappt wird rechtswidrige Anweisungen erteilt zu haben, wird er die "Verwantwortung" tragen und widerstrebend zurücktreten, selbstverständlich unter Entgegennahme der finanziellen Entschädigungen, die dafür vorgesehen sind.
Spätestens seitdem deutsche Behörden geklaute Bankdaten auf CDs ankaufen, ist Datenklau zum Kavaliersdelikt geworden. Was nützt ist akzeptiert.
Das Motto "legal, illegal, scheißegal" wurde in den 70ern mal von anderer Seite skandiert, paßt aber hier auch sehr gut.
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