StaatstrojanerÜberwachungstrojaner kommt aus Bayern

Das vom CCC analysierte Spähprogramm ist vom bayerischen LKA eingesetzt worden. Rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Auch andere Länder könnten die Software nutzen.

Software, mit der der CCC den Staatstrojaner steuern kann

Software, mit der der CCC den Staatstrojaner steuern kann

Der am Wochenende vom Chaos Computer Club enttarnte Staatstrojaner stammt aus Bayern und ist vom dortigen Landeskriminalamt eingesetzt worden. Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigt. Damit handelt es sich also um einen Bayerntrojaner. Wenn da nicht eine Besonderheit wäre, die die Vermutung zulässt, dass auch andere Bundesländer die gleiche problematische Software eingesetzt haben könnten. Doch der Reihe nach.

Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2009. Damals erlaubte das Amtsgericht Landshut (II Gs 833/10) die "Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs" einer verdächtigen Person nach Paragraf 100a Strafprozessordnung . Genehmigt wurde dabei ausdrücklich auch die "Überwachung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs über HTTPS und der verschlüsselte Telekommunikationsverkehr über Messenger wie z.B. Skype". Mit anderen Worten, der Ermittlungsrichter gestattete der Polizei den Rechners der betroffenen Person auszuspähen.

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Die Polizei kopierte daraufhin ein Programm auf den Rechner des Verdächtigen und begann mit seiner Überwachung – es ist eben jenes Programm, das der Chaos Computer Club nun gefunden und analysiert hat . Das erklärte nun der Anwalt des Betroffenen , Patrick Schladt.

Der CCC war übrigens nicht der erste, der das Vorgehen für rechtswidrig hielt. Am 25. Januar 2011 stellte die übergeordnete 4. Strafkammer des Landgerichts Landshut fest , dass die Polizei dabei zu weit gegangen war. Denn sie hatte nicht nur Skype abgehört. Ihre auf dem Rechner eingeschleuste Software erstellte auch Bildschirmfotos "des Internet-Browsers Firefox im Intervall von 30 Sekunden zur Überwachung der über https geführten Telekommunikation". Insgesamt landeten so ungefähr 60.000 Bildschirmfotos in der Ermittlungsakte. 

Das aber war nach Ansicht des Landgerichtes rechtswidrig. Das Anfertigen von Bildschirmfotos verstößt gegen die Verfassung, weil dabei die Privatsphäre verletzt wird und es nichts mit der Kommunikation zu tun hat – wenngleich die bayerische Polizei so argumentierte.

Zitat aus dem Beschluss des Landgerichts: "Zwar ist der Beschluss des Amtsgerichts vom 02.04.2009 nicht rechtswidrig, wohl aber seine Umsetzung, soweit die grafischen Bildschirminhalte kopiert, also sog. Screenshots gefertigt wurden." Denn es handele sich beim "Schreiben einer E-Mail" noch nicht um einen Telekommunikationsvorgang, dieser sei erst mit dem Absenden gegeben.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte im Deutschlandradio Kultur: "Man darf den Behörden nicht, ohne dass man ganz konkret wird, solche massiven Vorwürfe machen." Das dürfte damit erledigt sein, da bereits ein Gericht festgestellt hat, dass der Einsatz des Bayerntrojaners illegal war.

Leserkommentare
  1. Es ist beglückend zu wisssen, dass im Freistaat Bayern nun jeder davon ausgehen kann, dass er "mit Laptop aber ohne Lederhose" den Schlapphüten zur Verfügung steht. Wenn man dazu weiss, welche Partei der dortige Innenminister verbieten möchte, dann kann man von der generellen Richtung der Staatsschnüffler ausgehen. Die CSU in jedem Computer. Das ist: Angezapft!

    Eine Leserempfehlung
  2. Der bayerische Innenminister hat den Einsatz der Trojaner vorerst gestoppt. Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist - warum sieht Herrmann dann plötzlich die Notwendigkeit, auf den Einsatz der Trojaner zu verzichten? Zumal laut Herrmanns erstem Statement ("Nichts Neues, kein Geheimnis") diese Praktiken schon lange üblich waren und offenbar jedem (somit auch Seehofer) bekannt waren. Stört Herrmann lediglich „die enorme Wucht der medialen Betrachtung“?

    Bundesinnenminister Friedrich macht es jedenfalls wie weiland jener große Bruder im Geiste: Er ist spontan entschwunden, fühlt sich momentan sogar in Kabul sicherer. Nur für den unabkömmlichen Seehofer bleibt die Sicherheitslage problematisch. Sollte die Frage, wieviel er gewußt haben könnte, allzu vernehmlich werden, dürfe es wohl bald das allfällige Bauernopfer geben.

  3. Bundespräsident Christian Wulff hatte vor kurzem seinen Staatsbesuch in Afghanistan wegen akuter Sicherheitsbedenken abgesagt. Wie unterschiedlich Sicherheitsbedenken doch sein können.

  4. Bayern erntet derzeit die Früchte einer 54 Jahre lang betriebenen politischen Monokultur. Kein vernünftiger Landwirt würde auf dem eigenen Grund und Boden so wirtschaften, wie das Gros der Wähler durch Generationen hindurch das politische Feld in Bayern bestellt hat.

    Wen wundert es da noch, wenn nicht nur der Überwachungstrojaner, sondern auch die zwei zuständigen Minister aus Bayern kommen: Joachim Herrmann und Hans-Peter Friedrich.

    • docdwo
    • 13.10.2011 um 16:04 Uhr

    Wie in http://ijure.org/wp/archi... ausgeführt entschied
    das Verfassungsgericht zu Quellen-TKÜ:
    „wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt.
    Dies muss durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt sein.”
    Also: Keine rechtliche Vorgaben -> keine Quellen-TKÜ. Zumindest für
    die LKAs ohne rechtliche Vorgabe war die Quellen-TKÜ eindeutig verfassungswidrig.
    Die Gründe, warum einzelne Richter hier anders geurteilt haben, müssen jetzt offen diskutiert werden.
    Politischer Druck?

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