StaatstrojanerÜberwachungstrojaner kommt aus Bayern

Das vom CCC analysierte Spähprogramm ist vom bayerischen LKA eingesetzt worden. Rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Auch andere Länder könnten die Software nutzen.

Software, mit der der CCC den Staatstrojaner steuern kann

Software, mit der der CCC den Staatstrojaner steuern kann

Der am Wochenende vom Chaos Computer Club enttarnte Staatstrojaner stammt aus Bayern und ist vom dortigen Landeskriminalamt eingesetzt worden. Das hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bestätigt. Damit handelt es sich also um einen Bayerntrojaner. Wenn da nicht eine Besonderheit wäre, die die Vermutung zulässt, dass auch andere Bundesländer die gleiche problematische Software eingesetzt haben könnten. Doch der Reihe nach.

Es geht um einen Fall aus dem Jahr 2009. Damals erlaubte das Amtsgericht Landshut (II Gs 833/10) die "Überwachung und Aufzeichnung des Telekommunikationsverkehrs" einer verdächtigen Person nach Paragraf 100a Strafprozessordnung . Genehmigt wurde dabei ausdrücklich auch die "Überwachung des verschlüsselten Telekommunikationsverkehrs über HTTPS und der verschlüsselte Telekommunikationsverkehr über Messenger wie z.B. Skype". Mit anderen Worten, der Ermittlungsrichter gestattete der Polizei den Rechners der betroffenen Person auszuspähen.

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Die Polizei kopierte daraufhin ein Programm auf den Rechner des Verdächtigen und begann mit seiner Überwachung – es ist eben jenes Programm, das der Chaos Computer Club nun gefunden und analysiert hat . Das erklärte nun der Anwalt des Betroffenen , Patrick Schladt.

Der CCC war übrigens nicht der erste, der das Vorgehen für rechtswidrig hielt. Am 25. Januar 2011 stellte die übergeordnete 4. Strafkammer des Landgerichts Landshut fest , dass die Polizei dabei zu weit gegangen war. Denn sie hatte nicht nur Skype abgehört. Ihre auf dem Rechner eingeschleuste Software erstellte auch Bildschirmfotos "des Internet-Browsers Firefox im Intervall von 30 Sekunden zur Überwachung der über https geführten Telekommunikation". Insgesamt landeten so ungefähr 60.000 Bildschirmfotos in der Ermittlungsakte. 

Das aber war nach Ansicht des Landgerichtes rechtswidrig. Das Anfertigen von Bildschirmfotos verstößt gegen die Verfassung, weil dabei die Privatsphäre verletzt wird und es nichts mit der Kommunikation zu tun hat – wenngleich die bayerische Polizei so argumentierte.

Zitat aus dem Beschluss des Landgerichts: "Zwar ist der Beschluss des Amtsgerichts vom 02.04.2009 nicht rechtswidrig, wohl aber seine Umsetzung, soweit die grafischen Bildschirminhalte kopiert, also sog. Screenshots gefertigt wurden." Denn es handele sich beim "Schreiben einer E-Mail" noch nicht um einen Telekommunikationsvorgang, dieser sei erst mit dem Absenden gegeben.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), sagte im Deutschlandradio Kultur: "Man darf den Behörden nicht, ohne dass man ganz konkret wird, solche massiven Vorwürfe machen." Das dürfte damit erledigt sein, da bereits ein Gericht festgestellt hat, dass der Einsatz des Bayerntrojaners illegal war.

Leserkommentare
  1. ... die Bayrischen Behörden mal die Strenge anwenden, die Sie gerne bei Anderen fordern. Mein Vorschlag: Langjährige Haftstrafen für alle Verantwortlichen die bewusst verfassungswidrig gehandelt haben.

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    CCC beitreten und Piraten wählen!

    Wieder so eine "Story", die nicht zum Skandal taugt. Im Fall ging schlicht darum, ob auch noch nicht versandte E-Mails per Screenshot aufgezeichnet werden dürfen.
    Dass „Online-Durchsuchungen“ – auch per „Trojaner“ – bei Vorliegen der Voraussetzungen prinzipiell erlaubt sind, steht schon seit geraumer Zeit im Gesetz. Es ist auch völlig normal, dass die Grenzen von Rechtsnormen umstritten sind - gerade, wenn sie mit technische Entwicklungen standhalten müssen.
    Das BMI irrt/täuscht auch nicht, wenn es meint zu „Online-Durchsuchungen“ nur bei schwersten Straftaten ermächtigt zu sein, weil sich das BMI von Berufs wegen über Regelungen aus SEINEM Geschäftsbereich auslässt, der aber hier gerade nicht betroffen ist. Angaben zu Strafverfolgungsfragen überlässt das BMI vielmehr dem zuständigen BMJ und den Landesjustizbehörden. Diese hätten der ZEIT sicherlich den Weg zu § 100a StPO gewiesen, in dem die einschlägigen Straftaten sauber katalogisiert sind (allesamt schwere, wenn auch nicht durchgängig schwerste Straftaten).
    Wieso die richterliche Kontrolle in diesem Fall versagt haben soll, bleibt schließlich das Geheimnis des Autors: Hat nicht gerade ein Land-GERICHT das Vorgehen für rechtswidrig erklärt?
    Die Aufregung bzw. Überraschung in vielen Medien ist wohl eher darauf zurückzuführen, dass man den Überblick verloren hat. Der Wutbürger ja ohnehin bereits...

    CCC beitreten und Piraten wählen!

    Wieder so eine "Story", die nicht zum Skandal taugt. Im Fall ging schlicht darum, ob auch noch nicht versandte E-Mails per Screenshot aufgezeichnet werden dürfen.
    Dass „Online-Durchsuchungen“ – auch per „Trojaner“ – bei Vorliegen der Voraussetzungen prinzipiell erlaubt sind, steht schon seit geraumer Zeit im Gesetz. Es ist auch völlig normal, dass die Grenzen von Rechtsnormen umstritten sind - gerade, wenn sie mit technische Entwicklungen standhalten müssen.
    Das BMI irrt/täuscht auch nicht, wenn es meint zu „Online-Durchsuchungen“ nur bei schwersten Straftaten ermächtigt zu sein, weil sich das BMI von Berufs wegen über Regelungen aus SEINEM Geschäftsbereich auslässt, der aber hier gerade nicht betroffen ist. Angaben zu Strafverfolgungsfragen überlässt das BMI vielmehr dem zuständigen BMJ und den Landesjustizbehörden. Diese hätten der ZEIT sicherlich den Weg zu § 100a StPO gewiesen, in dem die einschlägigen Straftaten sauber katalogisiert sind (allesamt schwere, wenn auch nicht durchgängig schwerste Straftaten).
    Wieso die richterliche Kontrolle in diesem Fall versagt haben soll, bleibt schließlich das Geheimnis des Autors: Hat nicht gerade ein Land-GERICHT das Vorgehen für rechtswidrig erklärt?
    Die Aufregung bzw. Überraschung in vielen Medien ist wohl eher darauf zurückzuführen, dass man den Überblick verloren hat. Der Wutbürger ja ohnehin bereits...

  2. Die Konservativen hatten und haben offensichtlich schon immer ganz besondere Probleme damit, Gesetze zu befolgen.

    Seien es Probleme mit dem Grundgesetz, sei es Schwarze Kassen und Parteienfinanzierung.

    Es ist schon auffällig, dass ausgerechnet immer wieder die CDU/CSU mit dem Gesetz in Konflikt kommt.

    [...]

    Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion/lv

    52 Leserempfehlungen
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    • Batico
    • 10.10.2011 um 23:17 Uhr

    Gesetze sind dazu da, das Volk zu unterdrücken und in Schach zu halten. Sie sollen unfrei machen und die Machtstrukturen aufrecht erhalten...denken Sie bitte alle mal nach, alles Handeln der sogenannten regierungen ist darauf ausgerichtet...und die USA diktieren allen anderen Regierungen, was Sache ist.

    [...]
    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalurteile. Danke. Die Redaktion/wg

    • Batico
    • 10.10.2011 um 23:17 Uhr

    Gesetze sind dazu da, das Volk zu unterdrücken und in Schach zu halten. Sie sollen unfrei machen und die Machtstrukturen aufrecht erhalten...denken Sie bitte alle mal nach, alles Handeln der sogenannten regierungen ist darauf ausgerichtet...und die USA diktieren allen anderen Regierungen, was Sache ist.

    [...]
    Gekürzt. Bitte verzichten Sie auf Pauschalurteile. Danke. Die Redaktion/wg

  3. Ich gehe davon, dass der Fund dieses Trojaners die "Spitze vom Eisberg" ist. Vermutlich gibt es noch mehr "Überwachungs- und Spionage-Trojaner" im Netz. Und man sollte nicht davon ausgehen, dass nur ein LKA so etwas tut. Dem BND traue ich das auch zu.

    42 Leserempfehlungen
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    ...ist (wie alle Geheimdienste) das, was es eigentlich gar nicht geben dürfte: eine Ausnahme vom Rechtsstaat, die zudem fast unmöglich zu kontrollieren ist.

    Wir haben also defakto keinen wirklichen Rechtsstaat, solange solche Ausnahmen existieren.

    und die Ämter für Verfassungssschutz hacken ganz ungeniert, und das schon seit Jahren und weitestgehend unkontrolliert:

    http://www.spiegel.de/spi...

    • tuo
    • 10.10.2011 um 14:24 Uhr

    Einfach eine Behauptung möglichst markig hinknallen, so als sei damit irgend ein Informationsgehalt verbunden. Wieso gehen Sie denn davon aus? Und die Gretchenfrage: Hat Ihre Vermutung irgendetwas mit diesem Artikel zu tun oder darf ich annehmen, dass Sie auch schon letzte Woche davon ausgegangen sind, dass das Internet schamlos von so allerlei Behörden ausspioniert wird?

    Ich nehme gleich vorweg, dass ich diese umfassende Spionage nicht ausschließen kann. Nur habe ich auch keine Informationen, die sie belegen oder gar beweisen würden.

    für die innere Sicherheit sind der Verfassungsschutz und der MAD zuständig.

    ...ist (wie alle Geheimdienste) das, was es eigentlich gar nicht geben dürfte: eine Ausnahme vom Rechtsstaat, die zudem fast unmöglich zu kontrollieren ist.

    Wir haben also defakto keinen wirklichen Rechtsstaat, solange solche Ausnahmen existieren.

    und die Ämter für Verfassungssschutz hacken ganz ungeniert, und das schon seit Jahren und weitestgehend unkontrolliert:

    http://www.spiegel.de/spi...

    • tuo
    • 10.10.2011 um 14:24 Uhr

    Einfach eine Behauptung möglichst markig hinknallen, so als sei damit irgend ein Informationsgehalt verbunden. Wieso gehen Sie denn davon aus? Und die Gretchenfrage: Hat Ihre Vermutung irgendetwas mit diesem Artikel zu tun oder darf ich annehmen, dass Sie auch schon letzte Woche davon ausgegangen sind, dass das Internet schamlos von so allerlei Behörden ausspioniert wird?

    Ich nehme gleich vorweg, dass ich diese umfassende Spionage nicht ausschließen kann. Nur habe ich auch keine Informationen, die sie belegen oder gar beweisen würden.

    für die innere Sicherheit sind der Verfassungsschutz und der MAD zuständig.

  4. ... was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande."

    Man sollte sich so langsam gegen diese Bande wehren.

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  5. Ich muss nach dieser Pressemitteilung davon ausgehen, dass Hans-Peter Uhl ein Verfassungsfeind ist.

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  6. aber dieser Fund führt den Rechtsstaat doch ad absurdum!

    Die Doppelmoral, mit der die Verbrechen der Stasi von unserer Regierung angeprangert werden, bei gleichzeitigem Anwenden eines Verfahrens, dass sich die Sicherheitsorgane der DDR sicher auch zu nutzen gemacht hätten, ist doch schlichtweg skandalös!

    24 Leserempfehlungen
  7. dass ein deutscher Beamter für seinen Murks geradestehen müsste. Falls es jedoch dazu käme, würde folgendes gelten:
    "Die Verletzung des Briefgeheimnisses, Postgeheimnisses und Fernmeldegeheimnis steht unter Strafe (§§ 202, 206 Strafgesetzbuch, § 148 Telekommunikationsgesetz). Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe."
    Die 5 Jahre würde ich allerdings jedem Bundestagsabgeordneten auferlegen, der für dieses Gesetz gestimmt hat, und nicht irgendwelchen armseeligen Beamten, die ohne Anweisung nur gelernt haben toter Mann zu spielen.

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