Urheberrecht Software soll Computer an Schulen durchsuchen

Schulbuchverlage dürfen Schulcomputer offiziell nach illegalen Kopien durchsuchen. Die Lehrer wissen davon nichts. Und Datenschützer erinnert das an die Staatstrojaner.

Die Bundesländer haben verschiedenen Verlagen und Verwertern von Urheberrechen offiziell gestattet, die Computer an deutschen Schulen daraufhin zu untersuchen, ob sich auf ihnen illegale Kopien befinden. Bereits Ende 2010 beschlossen die Länder, sowie Schulbuchverlage, die Verwertungsgesellschaft Musikedition und andere Rechteinhaber einen "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG". Der Vertrag regelt, wie und in welchem Umfang Lehrer urheberrechtlich geschütztes Material für Unterrichtszwecke vervielfältigen können.

Das Dokument blieb unbeachtet, bis Markus Beckedahl von netzpolitik.org gerade einige zumindest fragwürdige Bestandteile der Vereinbarung veröffentlichte. In Paragraf sechs, Absatz vier nämlich wird vereinbart, dass die Rechteinhaber den Ländern eine Schnüffelsoftware zur Verfügung stellen. Die soll Computer an Schulen durchsuchen und illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material identifizieren.

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Der genaue Wortlaut: "Die Verlage stellen den Schulaufwandsträgern sowie den kommunalen und privaten Schulträgern auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können. Die Länder wirken – die technische und datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Software vorausgesetzt – darauf hin, dass jährlich mindestens ein Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate prüfen lässt."

Disziplinarische Maßnahmen gegen Schulleiter und Lehrer

Findet die Software unerlaubte Dateien wie etwa eingescannte Schulbücher, muss ein zentraler Ansprechpartner jedes Landes "den Sachverhalt an den Schulen zeitnah" aufklären und "im Falle von Rechtsverletzungen für Abhilfe" sorgen. Die Länder verpflichten sich zudem, disziplinarische Maßnahmen gegen die betreffenden Schulleiter und Lehrer einzuleiten.

Angesichts der Aufregung um den kürzlich bekannt gewordenen Einsatz von Staatstrojanern wirkt das Ausspähen von Schulrechnern zumindest seltsam.

Problematisch ist das gleich in verschiedener Hinsicht: Aus dem Vertrag geht nicht hervor, was die Späh-Software kann und wer das überprüft. Das erinnert an die Trojaner von Digitask, die mehrere Bundesländer und Bundesbehörden eingesetzt haben, um die Kommunikation von Verdächtigen abhören zu können. Auch sie konnten nicht genau wissen, ob das Programm wirklich nur das tat, was es im Rahmen des Gesetzes tun durfte.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar gibt zu bedenken, dass auf den Computern oft auch Daten über Schüler gespeichert sind. Datenschutzrechtlich unbedenklich könne die Durchsuchung höchstens dann sein, wenn sie nicht heimlich durchgeführt würde und entsprechende Ordner nicht betroffen wären. "Das Programmieren eines solchen Systems, zumal durch Privatfirmen, ist nicht unproblematisch, wie die Staatstrojaner gerade gezeigt haben", sagt Caspar.

Leser-Kommentare
  1. Man kann anhand der Methoden der Rechteinhaber nur noch mit dem Kopf schütteln. Überall ist es das Gleiche: auf Teufel komm raus das alte System stützen anstatt sich den Realitäten der digitalen Welt zu stellen und neue zeitgemäße Verwertungskonzepte zu entwickeln.

    Wenn man sich mal vergegenwärtigt, welchen Nutzen es für eine Gesellschaft haben könnte, wenn Wissen und Bildungsmaterial kopierbar ist und damit viel mehr Personen zur Verfügung gestellt werden kann als in Printform, dann sollte sich insbesondere die Politik dafür starkmachen, dass so eine Verfielfältigung rechtlich möglich wird, natürlich unter fairer Kompensation derjenigen, die das Wissen aufbereiten.

    Eigentlich wäre das doch jetzt der beste Zeitpunkt für ein open-access-Projekt, quasi ein digitales Lehrbuch. Bin mir sicher, dass es genug Leute gäbe, die da mitmachen würden.

    14 Leser-Empfehlungen
  2. Da haben sich wohl wieder die Lobbyisten durch gesetzt, denen es nur um Profitmaximierung geht. Die Piratenpartei wird hoffentlich immer stärker und in Zukunft solchen Methoden den Hahn zu drehen.

    • keibe
    • 31.10.2011 um 18:49 Uhr

    "Die Länder verpflichten sich zudem, disziplinarische Maßnahmen gegen die betreffenden Schulleiter und Lehrer einzuleiten."

    Dieser Artikel würde mich als Schulleiter zur Einberufung einer außerordentlichen Lehrerkonferenz beflügeln:

    "Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    > Verweis auf diesen Artikel <

    Wir sollten zwei Computerkabinette einrichten oder unser vorhandenes zweiteilen. Ein normales ohne und ein bereinigtes mit Internetzugang.

    Wer dafür ist, bitte ich um das Handzeichen."

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    ""Die Länder verpflichten sich zudem, disziplinarische Maßnahmen gegen die betreffenden Schulleiter und Lehrer einzuleiten.""

    Und die Staatsanwaltschaft kann sich nicht entschließen unseren allseits beliebten Kopiergrafen wegen des Verletzens des Urheberrechts strafrechtlich zu belangen.

    http://www.heise.de/tp/bl...

    ""Die Länder verpflichten sich zudem, disziplinarische Maßnahmen gegen die betreffenden Schulleiter und Lehrer einzuleiten.""

    Und die Staatsanwaltschaft kann sich nicht entschließen unseren allseits beliebten Kopiergrafen wegen des Verletzens des Urheberrechts strafrechtlich zu belangen.

    http://www.heise.de/tp/bl...

    • dth
    • 31.10.2011 um 19:04 Uhr

    Der Schulbuchmarkt wird quasi von einem Abnehmermonopol bestimmt. Außer einigen Eltern und einer Hand voll Privatschulen bestimmt der Staat, was gekauft wird.
    Warum zur Hölle schafft man es nicht, in so einer bequemen Situation den Anbietern die Regeln zu diktieren.
    Gut, man sollte sie nicht gerade in die Pleite treiben, man braucht sie ja.
    Aber sich irgendwie diktieren zu lassen, wie die Schulbücher genutzwerden sollen? Wer da zu restriktive Ideen hat, bekommt eben keine Aufträge mehr vom Staat.
    Eigentlich ist auch das wieder so ein Fall der nur durch Korruption oder Dummheit erklärbar ist.

    10 Leser-Empfehlungen
  3. Jetzt wollen wir doch nciht gleich alles durcheinanderschmeißen: Natürlich sollten Lehrerverbände in so etwas einbezogen werden. Dass der Datenschutz gewahrt werden muss, steht im Übrigen schon in dem Teil des Vertrags, der bekannt wurde.
    Wenn jedoch einige glauben, wegen eines dahergeredeten Pseudoskandals das Urheberrecht - eine der wichtigsten bürgerrechtlichen Errungenschaften der Neuzeit - aushebeln zu können, werden sie auf die Nase fallen, und zwar zu Recht. Hinter Schulbüchern steckt sehr viel Arbeit, die von mäßig bezahlten Autoren (großenteils selbst ausgebildete Lehrer), Lektoren, Illustratoren usw. geleistet wird. Und die haben das Recht, für ihre Arbeit bezahlt und nicht von Piraten bestohlen zu werden.
    Ob diese Software ein geeignetes Instrument ist, muss geprüft werden, ebenso wie Unis prüfen, inwieweit Plagiatssoftware sinnvoll ist, um Doktortiteldiebe ausfindig zu machen.

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    Statt zu überlegen, wie wir in diesem Land die Bildung wieder auf ein Niveau wie vor 30 Jahren bringen versuchen die Schulverlagsmonopolisten nur ihre gesicherten Gewinne zu maximieren. Wahrscheinlich nicht nur durch den Schultrojaner sondern auch dadurch, dass sie die Gagen für die Autoren und Lektoren immer weiter kürzen.

    Und die Kultusminister lassen sich natürlich gerne vor diesen Wagen spannen, das lenkt so schön von den eigentlichen Problemen im Bildungssystem Deutschland ab.

    Wir verkommen immer mehr zu einer spätkapitalistischen Bananenrepublik, denen die Menschen in diesem Land völlig egal sind und die das Denken bereits abgeschafft haben.

    Ich würde gerne mal hinterfragen, ob das Urheberrecht wirklich einer der wichtigsten bürgerrechtlichen Errungenschaften der Neuzeit darstellt, und zwar aus zwei Gründen:

    1. hat man die kulturelle und wissenschaftiche Überlegenheit Deutschlands gegenüber England des 19.JH auf Englands sehr rigides und Deutschlands vergelichweise liberales Urheberrechr zurückführen können (Studie war seinerzeit im Spiegel brichtet).

    2. Treibt das Urheberrecht in den letzten Jahren solche absurden Auswüchse, dass man sich zurecht fragen muss, in wie weit da noch die Interessen der Ersteller und nicht die der Verwerter gewahrt werden. Der Handel mit geistigem Eigentum ist gesamtgesellschaftlich dysfunktional, weil er zu einer Monopolisierung führt und die geht nachweislich immer zu Lasten des Konsumenten.

    Ich würde Ihnen also zustimmen, dass es wichtig ist, diejenigen, die wirklich Urheber sind, angemessen zu entlohnen, aber gleichzeitig den "middle man" auszuschalten. Die Technik machts möglich, die Milliardenimperien aber setzen alle Mittel in Bewegung um den Satus Quo zu erhalten.

    • GDH
    • 01.11.2011 um 12:21 Uhr

    Gerade Unterichtsmaterial ist doch ein Paradebeispiel, warum ein restriktives Urheberrecht Schaden anrichtet:

    Die Etats für das Erstellen von Unterichtsmaterial werden nicht größer, wenn man (soweit überhaupt möglich) das Vervielfältigen und Verteilen des Materials unterbindet bzw. kostenpflichtig macht. Insgesamt können die Autoren daher auf diesem Weg auch nicht mehr verdienen.

    Durch vermehrte Nutzung entsteht dem Autor eben kein Schaden. Er hat einmal den Aufwand der Erstellung und danach wirtschaftlich überhaupt kein Interesse, Anreize für sparsamen Umgang damit zu setzen (und genau solche Anreize entstehen, wenn etwas Geld kostet). Einmal erstelltes digitales Material lässt sich zu Grenzkosten von Null vervielfältigen. Es ist also gesellschaftlich schädlich, wenn Anreize gegen die möglichst breite Verwendung vorhandenen Materials gesetzt werden.

    Beachten Sie um übrigen den Kommentar von dth, warum sowas garnicht nötig wäre.

    Statt zu überlegen, wie wir in diesem Land die Bildung wieder auf ein Niveau wie vor 30 Jahren bringen versuchen die Schulverlagsmonopolisten nur ihre gesicherten Gewinne zu maximieren. Wahrscheinlich nicht nur durch den Schultrojaner sondern auch dadurch, dass sie die Gagen für die Autoren und Lektoren immer weiter kürzen.

    Und die Kultusminister lassen sich natürlich gerne vor diesen Wagen spannen, das lenkt so schön von den eigentlichen Problemen im Bildungssystem Deutschland ab.

    Wir verkommen immer mehr zu einer spätkapitalistischen Bananenrepublik, denen die Menschen in diesem Land völlig egal sind und die das Denken bereits abgeschafft haben.

    Ich würde gerne mal hinterfragen, ob das Urheberrecht wirklich einer der wichtigsten bürgerrechtlichen Errungenschaften der Neuzeit darstellt, und zwar aus zwei Gründen:

    1. hat man die kulturelle und wissenschaftiche Überlegenheit Deutschlands gegenüber England des 19.JH auf Englands sehr rigides und Deutschlands vergelichweise liberales Urheberrechr zurückführen können (Studie war seinerzeit im Spiegel brichtet).

    2. Treibt das Urheberrecht in den letzten Jahren solche absurden Auswüchse, dass man sich zurecht fragen muss, in wie weit da noch die Interessen der Ersteller und nicht die der Verwerter gewahrt werden. Der Handel mit geistigem Eigentum ist gesamtgesellschaftlich dysfunktional, weil er zu einer Monopolisierung führt und die geht nachweislich immer zu Lasten des Konsumenten.

    Ich würde Ihnen also zustimmen, dass es wichtig ist, diejenigen, die wirklich Urheber sind, angemessen zu entlohnen, aber gleichzeitig den "middle man" auszuschalten. Die Technik machts möglich, die Milliardenimperien aber setzen alle Mittel in Bewegung um den Satus Quo zu erhalten.

    • GDH
    • 01.11.2011 um 12:21 Uhr

    Gerade Unterichtsmaterial ist doch ein Paradebeispiel, warum ein restriktives Urheberrecht Schaden anrichtet:

    Die Etats für das Erstellen von Unterichtsmaterial werden nicht größer, wenn man (soweit überhaupt möglich) das Vervielfältigen und Verteilen des Materials unterbindet bzw. kostenpflichtig macht. Insgesamt können die Autoren daher auf diesem Weg auch nicht mehr verdienen.

    Durch vermehrte Nutzung entsteht dem Autor eben kein Schaden. Er hat einmal den Aufwand der Erstellung und danach wirtschaftlich überhaupt kein Interesse, Anreize für sparsamen Umgang damit zu setzen (und genau solche Anreize entstehen, wenn etwas Geld kostet). Einmal erstelltes digitales Material lässt sich zu Grenzkosten von Null vervielfältigen. Es ist also gesellschaftlich schädlich, wenn Anreize gegen die möglichst breite Verwendung vorhandenen Materials gesetzt werden.

    Beachten Sie um übrigen den Kommentar von dth, warum sowas garnicht nötig wäre.

  4. werden die Unterrichtsqualität wohl eher nicht steigern.
    Die Politik sollte sich lieber damit befassen das deutsche Schulsystem zu verbessern und keine neuen Hürden aufbauen. PISA und hat gezeigt es besteht Handlungsbedarf.

  5. Auf einem Prozent der Rechner soll diese Software Installiert werden?

    Da fällt mir spontan mal der Rechner vom Hausmeister ein. Wenn vorhanden noch der Steuerungsrechner für die Heizung und / oder Klimaanlage. Sollte das ne grosse Schule sein, haben die bestimmt noch irgendwo eine Uraltkiste rumzustehen, die man vergessen hat wegzuschmeissen. Auf diesen Rechnern kann man dann ein Benutzer einrichten mit genau gar keinen Rechten und das Programm dann von diesem Benutzer installieren lassen.

    Ergebnis: Das Prog darf eigentlich nichts durchsuchen und findet deswegen keine der nichtvorhandenen Dateien. Seltsamerweise müssen genau diese Rechner pünktlich alle 364 Tage neu Installiert werden, womit das nächste Prozent fürs nächste Jahr sich auch schonwieder angefunden hat.

    ---

    Die Schulbuchverlage bekommen mehrere Millionen pro Jahr dafür, dass die Schulen das tun, wovon die Verlage mittelfristig auch wieder profitieren: Die bekommen dadurch ausgebildeten Nachwuchs. Wenn die Verlage den Schulen die Möglichkeit nehmen, die Schüler adäquat auszubilden, dann sollen die sich zum Teufel scheren. Vor allem aber still und ohne zu murren verrecken und unser Bildungssystem nicht weiter aussaugen.

    Eine Leser-Empfehlung
  6. Lassen wir das Jammern über die Überwachungskultur die schon den Jüngsten zeigt wohin die Reise geht und werfen einen Blick in den Vertrag. Die VG Wort und die VG Musikedition sind beteiligt. Warum deren Vorsitzenden Dr. Sikorski Kindergärten abmahnt ist in [1] erwähnt. Was für die Summe von 7.3 Mio € erlaubt ist liest man ab Seite 4 des Vertrages [2]: max 12% eines Werkes, nicht mehr als 20 Seiten, bei Musikbüchern max 6 bzw. 25 Seiten. Dazu alle (!) Fotos und Abbildungen.

    Die Kopien dürfen nicht digital sein (z.B. scannen und als pdf ablegen). Und das ist ein grösserer Skandel als der Schultrojaner: 7.6 Mio € für nahezu nichts, für steinzeitliche Fotokopien. Kein kopiertes Buch für das E-Book. Und damit nicht doch versehentlich eine Kopie auf der Platte statt auf Papier landet soll also eine Software die Festplatten scannen was da so rum liegt.

    Was bringt einen Ministerialdirektor dazu einen solch unvorteilhafen Vertrag zu unterschreiben?

    [1] http://flaschenpost.pirat...
    [2] http://netzpolitik.org/wp...

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