Staatstrojaner Denn die Behörden wissen nicht, was sie tun
BKA und Zoll konnten gar nicht sicher wissen, was der Staatstrojaner kann und was nicht. Sie haben den Quellcode nie gesehen, also auch keine Kontrolle über die Software.
Deutsche Behörden haben eine Überwachungssoftware eingesetzt, von der sie nicht genau wissen konnten, wozu sie in der Lage ist. Die beteiligten Ministerien bestreiten es zwar – trotzdem ist genau dies das Fazit einer Befragung der Bundesregierung zum Thema Staatstrojaner. Denn sowohl das Innenministerium als auch das für den Zoll zuständige Finanzministerium haben bei der Befragung eingestanden, dass sie den Quellcode des Staatstrojaners nicht kennen.
Der Quellcode ist so etwas wie der Bauplan des Programms. Um das Programm auf einem Rechner ausführen zu können, wird dieser von einem Programmierer geschriebene Quellcode durch einen Assembler oder einen Compiler in den sogenannten Maschinencode übersetzt, also in Nullen und Einsen.
Sowohl Bundeskriminalamt als auch Zollkriminalamt haben nun gesagt, dass sie von der gekauften Software, die für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt wird, nur den Maschinencode kennen. Den Quellcode hätten sie nie bekommen.
- Quellen-TKÜ
Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) wird auf einem Computer ein Überwachungsprogramm installiert. Dieses schneidet Kommunikation vor der Verschlüsselung mit und übermittelt diese vom Nutzer unbemerkt an die Ermittler. Bei der Quellen-TKÜ darf nur die laufende Kommunikation (zum Beispiel Skype-Gespräche) überwacht werden. "Ruhende" Dateien auf dem Computer dürfen nicht kopiert werden, ebensowenig dürfen Screenshots gemacht werden. Genau dazu soll aber der eigentlich nur für eine Quellen-TKÜ zugelassene Behörden-Trojaner in der Lage gewesen sein.
- Onlinedurchsuchung
Die heftig umstrittene Onlinedurchsuchung geht über eine einfache Quellen-TKÜ hinaus. Ein heimlich installierter Trojaner durchsucht dabei den Rechner eines Verdächtigen auf zweifelhafte Dateien – ganz egal welche. Eine solche Onlinedurchsuchung greift erheblich in die Grundrechte der Betroffenen ein. Daher hat das Bundesverfassungsgericht sie nur in absoluten Ausnahmefällen genehmigt: bei Gefahr für Leib und Leben oder staatsbedrohender Kriminalität.
Das aber wirft zwei Fragen auf. Erstens schrieb der Spiegel gerade, die Firma Digitask, die die Software programmiert und an Behörden verkauft, habe "deutsche Fahnder in den Quellcode schauen" lassen. Dank dieser "vertrauensbildenden Maßnahme" habe die hessische Firma überhaupt erst die millionenschweren Aufträge der Bundes- und Landesbehörden bekommen.
Nun aber sagte Ole Schröder, der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, vor dem Bundestag: "Wir kennen den Quellcode nicht, wir kennen nur den Maschinencode." Das gleiche bestätigte der Parlamentarische Staatsekretär im Finanzministerium, Hartmut Koschyk, für den Zoll.
Der Zoll führe eine "Funktionsprüfung" durch, um zu sehen, dass der Trojaner tue, was Digitask verspreche, sagte Koschyk. Auch Innenstaatssekretär Schröder sagte, Experten des BKA hätten die von Digitask gelieferte Software vor dem Einsatz "in einer Testumgebung" geprüft.
Wenn aber nie eine Behörde den Quellcode gesehen hat, warum bekam Digitask dann den Auftrag? Immerhin hat die Firma eine bewegte Vergangenheit. So wurde ein ehemaliger Mitarbeiter der Vorgängerfirma, aus der Digitask hervorging, wegen Bestechung verurteilt. Er hatte Zollbeamte bezahlt, um an Aufträge zu kommen.
Die zweite Frage lautet: Wie konnten Behörden wissen, was der Trojaner tut und was nicht, wenn sie den Quellcode nicht kannten? Denn wer sicher sein will, was ein Programm tatsächlich kann und was nicht, der muss den Bauplan kennen, den Quellcode. Das Anschauen in einer Testumgebung genügt nicht.
"Die Behörden können keine Aussagen darüber machen, dass bestimmte Funktionen nicht enthalten sind", sagte dazu Frank Rieger vom Chaos Computer Club. Aus der Maschinencode-Analyse lasse sich das nicht definitiv feststellen. In der Informatik sei das Phänomen im Übrigen als "Halteproblem" bekannt. Und selbst wer den Quellcode kennt, muss sich noch viel Mühe geben, um bewusst versteckte Funktionen zu entdecken. Es gibt ganze Wettbewerbe für Programmierer, einen unschuldig aussehenden Code zu schreiben, der Fallen enthält.
Das ist insofern relevant, weil sich der CCC sicher ist, dass der von Bayern eingesetzte Trojaner mehr kann, als er darf. Auch der Chaos Club hatte den Quellcode nicht. Doch er hat nicht nur – wie das BKA – getestet, ob der Trojaner tut, was er soll. Der CCC hatte auch nachgeschaut, ob er Dinge tut, die er nicht soll. Und dabei entdeckt, dass das Programm zumindest theoretisch in der Lage ist, nicht nur wie geplant Skype abzuhören. Theoretisch könnte es beispielsweise auch das Mikrofon und die Kamera eines Rechners einschalten und Bilder davon verschicken – was bei einer sogenannten Quellen-TKÜ eindeutig illegal wäre.
Unter diesem Gesichtspunkt sei der Einsatz des Trojaners "sorglos, fahrlässig und zum Teil ahnungslos", sagte Thomas Oppermann im Bundestag, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion.
Doch ist das wohl noch untertrieben. "Man erlebt hier politischen Kontrollverlust angesichts komplexer technologischer Systeme in Echtzeit", schrieb der FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher gerade. Und genau darum geht es: Schon bei der Verhandlung 2008 vor dem Bundesverfassungsgericht, bei der es um Onlinedurchsuchung und Quellen-TKÜ ging, sagten verschiedene Gutachter unter anderem vom CCC, dass es technisch kaum möglich sei, sicherzustellen, dass ein solches Programm nur tue, was rechtlich erlaubt sei.
Mit dem in Bayern eingesetzten Trojaner hat das dortige Landeskriminalamt das gerade bewiesen. Und sowohl das Innen- als auch das Finanzministerium haben nun zugegeben, dass sie keine Kontrolle über ihre Überwachungsinstrumente mehr haben. Denn sie wissen gar nicht, was sie tun. Insofern ist es umso bedenklicher, dass inzwischen ein weiteres staatliches Spähprogramm von Digitask aufgetaucht ist, das neuere Betriebssysteme infizieren kann und noch mehr Programme belauscht.
Nachtrag: Auch BKA-Chef Jörg Ziercke sagte am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages: "Richtig ist, dass der Quellcode der Quellen-TKÜ-Software der Firma Digitask dem BKA nicht offen gelegt wurde. Auch die Quellcodes anderer kommerzieller Anbieter wurden dem BKA nicht offen gelegt." Ein entsprechender Bericht im Spiegel sei falsch. Das BKA teste die Software im Übrigen mit Hilfe "eines sogenannten Positivtests". Ein Trojaner gelte als einsatzfähig, "wenn die bestellten Funktionalitäten vorhanden sind, und die Sicherheitssoftware keine Warnungen produziert".
- Datum 20.10.2011 - 09:38 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Das gilt zumindest für uns Bürger.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
24 Leserempfehlungen (bislang) für eine Volksweisheit, die so weit verbreitet wie falsch ist.
Bei Unwissenheit fehlt schon mal (rechtlich und ethisch höchst relevant) der Vorsatz und Fahrlässigkeit ist nachzuweisen.
Hauptsache mal ne platte Parole rausposaunt ...
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
24 Leserempfehlungen (bislang) für eine Volksweisheit, die so weit verbreitet wie falsch ist.
Bei Unwissenheit fehlt schon mal (rechtlich und ethisch höchst relevant) der Vorsatz und Fahrlässigkeit ist nachzuweisen.
Hauptsache mal ne platte Parole rausposaunt ...
"...sowohl das Innenministerium als auch das für den Zoll zuständige Finanzministerium haben bei der Befragung eingestanden, dass sie den Quellcode des Staatstrojaners nicht kennen..."
Das darf alles nicht wahr sein!
Es leben unsere Spezialisten. Das klingt alles wie die Behörden in einer Bananenrepublik.
==> Drupi
Ach...regt euch nicht auf. Das ist doch Normalzustand bei Politikern in Deutschland:
Unendlicher Gestaltungswille, absolut keine Ahnung wovon man überhaupt redet und einen riesengroßen Mund.
Fehler werden nicht zugegeben oder konstruktiv an einer Lösung gearbeitet, sondern es wird noch mehr Schwachsinn produziert (verbal und in Echtzeit).
Ach...regt euch nicht auf. Das ist doch Normalzustand bei Politikern in Deutschland:
Unendlicher Gestaltungswille, absolut keine Ahnung wovon man überhaupt redet und einen riesengroßen Mund.
Fehler werden nicht zugegeben oder konstruktiv an einer Lösung gearbeitet, sondern es wird noch mehr Schwachsinn produziert (verbal und in Echtzeit).
anders ist das Auftauchen von Screenshots bei dem Prozess in Landshut von dem in diesem Zusammenhang öfter die Rede war kaum zu erklären. Ich würde also die Unwissenheit unterschreiben, nach dem Kommentaren des Bundesinnenminsters und den vorliegenden Indizien aber weiterhin annehmen, dass hier die Verfassung bewusst gebrochen wurde.
In einer Präsentation bewirbt DigiTask das fragliche Spionageprogramm aktiv unter Nennung aller vom CCC festgestellten Features.
Auszug aus Folie 13:
3.1 Additional intelligence
– Audio data, e.g. from messengers
– Screenshots
– Keylogs
– File search
– Registry settings
– Remote shell
– ... (more in track 5)
Mit Track 5 ist ein weiterer Vortrag gemeint (siehe Programm am Ende des Foliensatzes).
Auch interessant die Kundenanpassung:
3.4. Customization
–Software may be built according to court order
–"Forbidden" features
•removed from software
•cannot be activated
–After installation:
•online update possible
–Source code of customization
•archived
•verifiable by expert witness
http://tinyurl.com/6cd2doh
Hier steht doch klipp und klar, dass DigiTask genau das liefert was gewünscht ist, verbotene features entfernt werden können,aber online updates möglich sind! Und der Quellcode der Kundenanpassung ist archiviert und überprüfbar. Warum geschieht das nicht oder hab ich da was falsch interpretiert ?
Die werben offiziell damit, dass Screenshots, Keylogs und eine remote shell (!) zu den Features gehören?? Selbst wenn man den Inhalt des Gesetzestextes nur vom Stammtisch kennen würde, ist sofort klar, dass das weit über das Geforderte hinaus geht und gegen die Grundrechte verstößt.
Warum haben die den Auftrag gekriegt? War da grad Mittagspause?
Dazu ein schönes Video:
http://www.youtube.com/wa...
Macht ist die Kraft der Bewegung, sagt die Sprecherin am Ende :)
Auch interessant die Kundenanpassung:
3.4. Customization
–Software may be built according to court order
–"Forbidden" features
•removed from software
•cannot be activated
–After installation:
•online update possible
–Source code of customization
•archived
•verifiable by expert witness
http://tinyurl.com/6cd2doh
Hier steht doch klipp und klar, dass DigiTask genau das liefert was gewünscht ist, verbotene features entfernt werden können,aber online updates möglich sind! Und der Quellcode der Kundenanpassung ist archiviert und überprüfbar. Warum geschieht das nicht oder hab ich da was falsch interpretiert ?
Die werben offiziell damit, dass Screenshots, Keylogs und eine remote shell (!) zu den Features gehören?? Selbst wenn man den Inhalt des Gesetzestextes nur vom Stammtisch kennen würde, ist sofort klar, dass das weit über das Geforderte hinaus geht und gegen die Grundrechte verstößt.
Warum haben die den Auftrag gekriegt? War da grad Mittagspause?
Dazu ein schönes Video:
http://www.youtube.com/wa...
Macht ist die Kraft der Bewegung, sagt die Sprecherin am Ende :)
schlimmer dem ist kaum zu helfen.
BRD-Spione.
Bei der Stasi hätten wir jetzt diese öffentliche Diskussion nicht - da hätten die Beteiligten von der politischen Führung einen Orden bekommen; diejenigen, die es aufgedeckt hätten, säßen jetzt in Bautzen und es wäre fraglich, ob man je wieder von ihnen hören würde.
Bei der Stasi hätten wir jetzt diese öffentliche Diskussion nicht - da hätten die Beteiligten von der politischen Führung einen Orden bekommen; diejenigen, die es aufgedeckt hätten, säßen jetzt in Bautzen und es wäre fraglich, ob man je wieder von ihnen hören würde.
'Sowohl Bundeskriminalamt als auch Zollkriminalamt haben nun gesagt, dass sie von der gekauften Software, die für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung eingesetzt wird, nur den Maschinencode kennen. Den Quellcode hätten sie nie bekommen.'
… die ganze Nummer geht anders doch viel besser und sauberer. Offenbar mangelt es unseren Staatsschnüfflern nur an Kreativität. Also ihr Behelfsschnüffler, hier gibt es Nachhilfe wie heute gesellschaftlich und grundgesetzlich korrekt geschnüffelt wird:
„Bundestrojaner 3.0 Soll Flop wettmachen“ … Link (Nachhilfe für unbedarfte Staatsschützer), da kann man des gesamte Konzept nachlesen welches es braucht um einen erfolgreichen Schnüffelstaat auf die Beine zu stellen, da sind die bisherigen Dilettanten aber noch meilenweit davon entfernt.
Also Jungs, kümmert euch mal um den Mehrwert solcher „Add-Ons“ für den neuen Bundestrojaner, da spielt die künftige Musik, damit die „Open-Souce-Software“ (ab 2012 zum freien Download erhältlich), nicht so kläglich versagt und der Bürger mehr Freude an der Sicherheit hat, die er gerade gegen seine Freiheit eintauschen soll. Merkelsatz: „Tauschgeschäfte müssen immer für beide Seiten entsprechenden Nutzen bieten“ … sonst ist es langweilig und ungerecht.
Vielleicht dachten die, es handele sich um ein Rechtschreibüberprüfungsprogramm, wenn die so wenig Ahnung haben.
Ich sollte mich da mal bewerben.
:-)))
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