Datenschutzverstoß McDonald's schränkt Videoüberwachung von Kunden ein

94 Kameras in vier McDonald's-Filialen: Niedersachsens Datenschutzbeauftragter bemängelt vielerorts die Videoüberwachung. Verstöße können Datenschützer kaum verhindern.

"Niedersachsen war noch nie so schlecht im Datenschutz aufgestellt wie im Moment", lautet das ernüchternde Fazit des niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten Joachim Wahlbrink. Sein in dieser Woche vorgestellter Tätigkeitsbericht für 2009 und 2010 belegt, dass die deutschen Datenschutzbehörden eigentlich mehr Personal und Kompetenzen bräuchten.

Ein besonders erschreckendes Beispiel aus dem Bericht: Als Wahlbrink und seine Mitarbeiter nach einer Bürgereingabe vier McDonald's-Restaurants eines Franchise-Nehmers in Niedersachsen untersuchten, fanden sie dort insgesamt 94 Überwachungskameras. Einige davon filmten die Kunden sogar während sie aßen – mitten im Restaurant. "Solche Bereiche, die typischerweise zum längeren Verweilen, Entspannen und Kommunizieren einladen, müssen jedoch grundsätzlich von Videoüberwachung wegen der damit einhergehenden besonders intensiven Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte des Gastes frei bleiben", heißt es auf Seite 118 des Berichts. Das sei wichtiger als das Ziel des Betreibers, Vandalismus vorzubeugen oder nachträglich aufzuklären.

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Der Franchise-Nehmer und der Mutterkonzern haben mittlerweile mit Wahlbrink einen Kompromiss ausgehandelt, den der Datenschützer für einen Erfolg hält: Kameras, die Sitzbereiche erfassen, die von den Mitarbeitern nicht direkt einsehbar sind, dürfen noch "für eine begrenzte Zeit" weiterbetrieben werden. Und zwar so lange, bis feststeht, "ob diese Bereiche tatsächlich häufig Ziel von Vandalismus sind".

99 Prozent der kontrollierten Kameras verletzten Auflagen

20 Prozent der Kameras sind sofort entfernt worden. Zudem hat McDonald's eine neue Richtlinie erarbeitet, laut der die Videoüberwachung in solchen Bereichen nicht mehr erlaubt ist. Gefilmt werden dürfen nur noch bestimmte Orte wie etwa der Parkplatz oder der Verkaufsbereich. Diese Aufnahmen sollen künftig nach 72 Stunden gelöscht werden. Bislang gibt es diese Einschränkung offenbar nicht. Die Einhaltung der neuen Richtlinie soll von den betriebsinternen Datenschutzbeauftragten überprüft werden.

Videoüberwachung ist eines der Kernthemen in Wahlbrinks Bericht. So waren etwa 99 Prozent von 3.300 kontrollierten Videokameras in niedersächsischen Behörden und Kommunen so installiert, dass damit gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen worden ist. Zudem häuften sich die Beschwerden von Bürgern über die zunehmende Anzahl von Videokameras "in den Filialen von Lebensmittelketten und Einkaufscentern, aber auch in Friseurgeschäften, Handyläden, Apotheken, Boutiquen, Bäckereien, Restaurants der Systemgastronomie und selbst in Arztpraxen". Eine Kontrolle all dieser Fälle ist aber völlig unmöglich für die Datenschützer.

Leser-Kommentare
  1. bedenkenlos bei McDonalds essen. Die haben auch so ein schönes grünes Logo. Danke McDonalds. Besonders herzlich finde ich es, dass es die Tiere bei euch so gut haben. Danke.

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    Ich finds klasse, dass man seinen Hund mitnehmen kann, wenn man draußen isst.

    Ich finds klasse, dass man seinen Hund mitnehmen kann, wenn man draußen isst.

  2. 2. Stimmt

    Ich finds klasse, dass man seinen Hund mitnehmen kann, wenn man draußen isst.

    Eine Leser-Empfehlung
    Antwort auf "Jetzt kann man wieder "
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    ... kann man den Hund sogar in der Küche abgeben habe ich gehört. Er wird einem dann nach draußen gebracht - mit Tomate & Salat ;-)

    ... kann man den Hund sogar in der Küche abgeben habe ich gehört. Er wird einem dann nach draußen gebracht - mit Tomate & Salat ;-)

  3. ... diese Installation denn datenschutzkonform ist. Ist sie oft nicht. Und der Datenschützer ist damit natürlich überfordert.

    Wie kann man dem abhelfen, wenn man das denn als Gesetzgeber will? Indem man eine rechtliche Möglichkeit für jeden Bürger einräumt, Verstöße anzuzeigen, und auch eine spürbare Sanktion wie eine Geldstrafe damit verbindet.

    Das wird nicht passieren, weil Datenschutz nicht populär ist.

  4. ... nicht mehr 'gefilmt' werden darf, kann ich dann auch verlangen, dass der supermarket nicht mehr video-ueberwacht wird oder der hauptbahnhof?

    worin liegt denn die 'intensive beeintraechtigung meiner persoenlichkeitsrechte' genau? und welche persoenlichkeitsrechte sind genau tangiert?

    'bereiche, die typischerweise zum laengeren verweilen,entspannen, kommunizieren einladen ... muessen grundsaetzlich von videoueberwachung frei bleiben' - aha!

    wuesste ich nicht was 'grundsaetzlich' in jur. terminologie bedeutet, dann muessten nach obiger logik saemtliche viedeoueberwachung eingestellt werden. dann braeuchte es aber auch keine neuen mitarbeiter und der job des 'beauftragten' waere auch obsolet, oder?

    was mich interessiert: kann mir irgendjemand auch nur ein einziges und zwar sachdienliches argument* gegen eine videoueberwachung liefern?

    auch das 'weiterbetreiben' auf begrenzte zeit, bis der nachweis des vandalismus erbracht ist (oder nicht), zeigt sehr deutlich, wer hier richter und wer hier henker 'spielt' - mcdonalds sollte 'klagen' ob so einer 'schwammigen' rechtsauslegung dieses herren 'beauftagten'.

    * bitte nicht wieder: 'es verhindert ja keine verbrechen', da ich nach dieser logik auch die polizei abschaffen kann, da sie auch verbrechen nicht immer verhindern kann, oder?

    cheers

  5. ... kann man den Hund sogar in der Küche abgeben habe ich gehört. Er wird einem dann nach draußen gebracht - mit Tomate & Salat ;-)

    Antwort auf "Stimmt"
    • Elite7
    • 19.12.2011 um 22:19 Uhr

    wenn man nicht dort filmen darf, wo Leute sind? Was nützt dann überhaupt die Überwachung? Da ist kein fieser Wachmann, der sich daran ergötzt, wie die Leute da wild vor sich hinmammpfen, sonder die Kameras sind lediglich geeignet tätliche Vorfälle im Nachhinein zu rekonstruieren und die Täter zu ermitteln. Warum sollte ich mich dadurch in meiner Privatssphäre eingeschränkt fühlen?

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