Telefonüberwachung Journalisten und Ärzte dürfen abgehört werden

Journalisten oder Ärzte haben einen niedrigeren Schutz als Anwälte und Seelsorger. Das Verfassungsgericht hat deren Telefonüberwachung bei schweren Straftaten erlaubt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die 2008 in Kraft getretene Regelung der Telefonüberwachung gebilligt. Es verstoße nicht gegen das Grundgesetz, wenn Journalisten oder Ärzte unter Umständen abgehört werden können, urteilten die Richter. Außerdem sei es nicht zu beanstanden, dass der Katalog der Straftaten erweitert worden sei, bei denen eine Telekommunikationsüberwachung erlaubt sei. Die Richter wiesen damit die Verfassungsbeschwerde mehrerer Ärzte und Rechtsanwälte ab. (Az.: 2 BvR 236/08)

Die Kläger sahen sich in ihren Grundrechten verletzt, da die Änderungen ihre berufliche wie private Telekommunikation betreffe. In der Strafprozessordnung ist seit 2008 neu geregelt, wann sogenannte Berufsgeheimnisträger abgehört werden dürfen. Danach darf die Telekommunikation eines Verdächtigen mit seinem Strafverteidiger, Geistlichen, Abgeordneten niemals abgehört werden. Seit 2011 genießen auch andere Rechtsanwälte diesen Schutz.

Anzeige

Dagegen dürfen Ärzte und Journalisten unter Umständen abgehört und das Material anschließend verwendet werden. Außerdem wurden in dem Katalog der sogenannten Anlasstaten 19 Strafbestände gestrichen, 30 jedoch neu eingefügt. Des Weiteren wurde die Benachrichtigung der Betroffenen neu geregelt.

Straftaten sollen wirksam verfolgt werden können

Gespräche mit Seelsorgern oder Verteidigern fielen unter das absolute Beweiserhebungsgebot, weil sie sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, urteilten die Richter. Abgeordneten werde der Schutz vor dem Abhören wegen der "Institution des Parlaments" gewährt. Bei Ärzten, Steuerberatern oder Journalisten dürfe der Gesetzgeber das Zeugnisverweigerungsrecht dagegen vom Einzelfall abhängig machen.

All das sei mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar, entschied der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Mit den Änderungen trage der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass die Verfolgung von Straftaten hohe Bedeutung habe. Bei einem umfassenderen Überwachungsverbot könnten schwere Straftaten womöglich nicht mehr wirksam verfolgt werden.

 
Leser-Kommentare
    • Mesa
    • 07.12.2011 um 14:40 Uhr

    "Dagegen dürfen Ärzte und Journalisten unter Umständen abgehört und das Material anschließend verwendet werden."

    Ich wüsste ja gerne, was mit "unter Umständen" zu verstehen ist, da im Artikel nirgends erwähnt wird, ob Abhören nur bei verdächtigten Journalisten / Ärzten anzuwenden ist, oder generell bei allen erlaubt ist.

    Außerdem wäre ich dafür, mal die Bankenchefs abhören zu lassen, dann hätten wir Monate im Voraus gewusst, welche Krisen die sich ausdenken...

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • Chali
    • 07.12.2011 um 14:47 Uhr

    Ein ganz ausgezeichneter Gedanke!

    Da können wir es denn ausprobieren:
    Was passiert, wenn der Bankchef mit seinem (oder wohl eher seinen) Abgeordeten spricht?

    Besitzanzeigende Fürworter haben so ihre Tücken.

    • Chali
    • 07.12.2011 um 14:57 Uhr

    Es geht doch nicht.

    "Bei einem umfassenderen Überwachungsverbot könnten schwere Straftaten womöglich nicht mehr wirksam verfolgt werden."

    Was die Bankchefs angestellt haben, ist ja keine Straftat, schon gar keine schwere!

    Es ist ja nicht so, dass sie einen Coupob aufgeklaubt oder dem Chef eine Bulette weggegessen hätten oder sonst eine ruchlose Tat, die das Vertrauen anderer missbraucht hätte.

    " Außerdem wäre ich dafür, mal die Bankenchefs abhören zu lassen, dann hätten wir Monate im Voraus gewusst, welche Krisen die sich ausdenken... "

    Bizarrerweise gehörten einige Wirtschaftsdelikte wie Abgeordnetenbestechung in die umstrittene Erweiterung des Strafkatalog:
    http://www.brak.de/w/file...

    Obwohl mir das nicht sehr effizient erscheint, Journalisten und Ärzte zu bespitzeln, wenn es um Abgeordnetenbestechung von Unternehmern etc. geht.
    War es wohl auch nicht, Ackermann und seine vernetzten Freunde sind ja weiterhin auf freiem Fuß...

    • Chali
    • 07.12.2011 um 14:47 Uhr

    Ein ganz ausgezeichneter Gedanke!

    Da können wir es denn ausprobieren:
    Was passiert, wenn der Bankchef mit seinem (oder wohl eher seinen) Abgeordeten spricht?

    Besitzanzeigende Fürworter haben so ihre Tücken.

    • Chali
    • 07.12.2011 um 14:57 Uhr

    Es geht doch nicht.

    "Bei einem umfassenderen Überwachungsverbot könnten schwere Straftaten womöglich nicht mehr wirksam verfolgt werden."

    Was die Bankchefs angestellt haben, ist ja keine Straftat, schon gar keine schwere!

    Es ist ja nicht so, dass sie einen Coupob aufgeklaubt oder dem Chef eine Bulette weggegessen hätten oder sonst eine ruchlose Tat, die das Vertrauen anderer missbraucht hätte.

    " Außerdem wäre ich dafür, mal die Bankenchefs abhören zu lassen, dann hätten wir Monate im Voraus gewusst, welche Krisen die sich ausdenken... "

    Bizarrerweise gehörten einige Wirtschaftsdelikte wie Abgeordnetenbestechung in die umstrittene Erweiterung des Strafkatalog:
    http://www.brak.de/w/file...

    Obwohl mir das nicht sehr effizient erscheint, Journalisten und Ärzte zu bespitzeln, wenn es um Abgeordnetenbestechung von Unternehmern etc. geht.
    War es wohl auch nicht, Ackermann und seine vernetzten Freunde sind ja weiterhin auf freiem Fuß...

    • Chali
    • 07.12.2011 um 14:43 Uhr

    Mir wird also kein Schutz gewährt.
    Sicher nicht.
    Von wem auch - wer sollte ihn "gewähren" oder verweigern.

    Da bin ich ja froh, das wehigstens die Abgeordenten, aus welchen gründen auch immer, unabgehört telefonieren dürfen.

    Wobei man sich natürlich fragt, wenn ich als Überwachter meinen Abgeordenten anrufe ... hört man da weg, wenn er spricht?
    -------------------------

    Abgeordneten werde der Schutz vor dem Abhören wegen der "Institution des Parlaments" gewährt.

    • Chali
    • 07.12.2011 um 14:47 Uhr

    Ein ganz ausgezeichneter Gedanke!

    Da können wir es denn ausprobieren:
    Was passiert, wenn der Bankchef mit seinem (oder wohl eher seinen) Abgeordeten spricht?

    Besitzanzeigende Fürworter haben so ihre Tücken.

    Antwort auf "Was fehlt...."
    • kinnas
    • 07.12.2011 um 14:53 Uhr

    waren ja zuletzt eher als Abhörende in den Schlagzeilen ;)

    Ansonsten ist natürlich der Begriff "unter Umständen" mehr als schwammig.

    Von daher kann ich nichtmal eine Meinung pro oder kontra bilden.

    Schade.

    • Chali
    • 07.12.2011 um 14:57 Uhr

    Es geht doch nicht.

    "Bei einem umfassenderen Überwachungsverbot könnten schwere Straftaten womöglich nicht mehr wirksam verfolgt werden."

    Was die Bankchefs angestellt haben, ist ja keine Straftat, schon gar keine schwere!

    Es ist ja nicht so, dass sie einen Coupob aufgeklaubt oder dem Chef eine Bulette weggegessen hätten oder sonst eine ruchlose Tat, die das Vertrauen anderer missbraucht hätte.

    Antwort auf "Was fehlt...."
  1. Wir sehen ja an den Daten der Dresdner Handyüberwachung, wieviel Wert so eine Einschränkung hat. Selbst jetzt, wo feststeht, dass die Daten rechtswidrig gesammelt wurden und sofort reduziert werden müssen, ist das den auswertenden Stellen schlichtweg egal. Oder denken wir mal an den Landestrojaner, der ja nur bei schweren Straftaten zum Einsatz kommen soll.

    Selbst wenn dann im eigentlichen Verfahren nachträglich festgestellt wird "Oh, falsch Parken ist keine schwere Straftat! Das war rechtswidrig!", hat das faktisch keinerlei Konsequenz. Dass es da einen genauen Katalog gibt, spielt da glaub ich keine Rolle.

  2. In einer Zeit, in der das Abhören kein größerer Aufwand mehr darstellt und die Ausrüstung dafür für jeden zugänglich ist, erscheint mir die Dramatisierung solcher Beschlüsse überflüssig.

    Wer freiwillig einen Funktelefon mit sich herumträgt und über das Internet kommuniziert sollte sich nicht darüber empören, dass andere, egal ob Pilizei oder Privatpersonen sich dies zu Nutzen machen.

    • Ranjit
    • 07.12.2011 um 15:32 Uhr

    Geistliche werden also in ihrer Aufgabe als schützenswerter gesehen als die freie Presse?

    Ich dachte bisher, die freie Presse sei der Grundstein unserer Demokratie. Aber anscheinend ist es die Kirche. Wie dumm von mir.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    Schließlich muss ein Minister oder Abgeordneter doch einen Menschen haben, bei dem er sich offenbaren kann.

    Da sind Geistliche erste Wahl!

    • GDH
    • 07.12.2011 um 16:35 Uhr

    Wieso meine Weltanschauung, in der Vertrauen zu meinem Arzt sehr wichtig ist, hier weniger geachtet wird als irgendwelche Religionen, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
    Hier wird sogar ein religiös begründeter Status (wer "Geistlicher" ist) unterstützt, bei dem (im Gegensatz zum Zugang zu anderen Berufen) Geschlechterdiskriminierung erlaubt ist.

    Vielleicht würde sich an solchen Zuständen etwas ändern, wenn Leute, die den christlichen Konfessionen in Deutschland eher gleichgültig gegenüberstehen sich konsequent distanzieren (und z.B. nicht aus Faulheit oder beruflichen Gründen Mitlied bleiben, wenn Ihre Eltern sie ab Geburt beigetreten haben) würden.

    Schließlich muss ein Minister oder Abgeordneter doch einen Menschen haben, bei dem er sich offenbaren kann.

    Da sind Geistliche erste Wahl!

    • GDH
    • 07.12.2011 um 16:35 Uhr

    Wieso meine Weltanschauung, in der Vertrauen zu meinem Arzt sehr wichtig ist, hier weniger geachtet wird als irgendwelche Religionen, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
    Hier wird sogar ein religiös begründeter Status (wer "Geistlicher" ist) unterstützt, bei dem (im Gegensatz zum Zugang zu anderen Berufen) Geschlechterdiskriminierung erlaubt ist.

    Vielleicht würde sich an solchen Zuständen etwas ändern, wenn Leute, die den christlichen Konfessionen in Deutschland eher gleichgültig gegenüberstehen sich konsequent distanzieren (und z.B. nicht aus Faulheit oder beruflichen Gründen Mitlied bleiben, wenn Ihre Eltern sie ab Geburt beigetreten haben) würden.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service