Telekom arbeitet immer noch an Verkürzung der Speicherfristen
Telekom-Sprecherin Alexia Sailer sagte, das Unternehmen kommuniziere seine Speicherfristen offen in seinem Datenschutzbericht und habe dies auch gegenüber Malte Spitz getan.
Sie räumte auch ein, dass die Telekom Daten speichert, die nicht zu Abrechnung benötigt würden: "Wir speichern Verkehrsdaten, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung einer Verbindung und für die Erstellung der Abrechnung notwendig sind, für 30 Tage. Wir arbeiten daran, diese Frist für nicht abrechnungsrelevante Daten weiter zu verkürzen." Das entspricht fast wortwörtlich einer Ankündigung, die die Telekom schon im September 2011 gemacht hatte.
- Vorratsdatenspeicherung
-
Wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und womit – das ungefähr sind die Informationen, die anhand der Vorratsdatenspeicherung erfasst werden sollen.
Das Gesetz, das das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 für verfassungswidrig erklärte, war 2008 in Kraft getreten. Es verpflichtete alle Anbieter von Telekommunikation, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für sechs Monate zu speichern.
Dies bedeutet: Die gesamte Kommunikation und auch alle Kommunikationsversuche via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet werden erfasst und sind ein halbes Jahr rückwirkend noch nachvollziehbar. Nicht ihr Inhalt, aber sämtliche Metadaten, die über Art und Umfang des Kontaktes etwas aussagen.
- Das Ende der Unschuldsvermutung
-
Diese Daten sollen, so die Idee des Gesetzgebers, Strafverfolgern zur Verfügung stehen und ihnen vor allem bei der Suche nach Terroristen helfen. Allerdings lassen Schätzungen der Kommunikationsanbieter den Schluss zu, dass sie vor allem dazu dienen, leichtere Vergehen wie illegales Datentauschen, Betrug oder Beleidigungen zu verfolgen.
Unabhängig davon ist der Hauptkritikpunkt, dass mit der Vorratsdatenspeicherung jeder Bürger potenziell verdächtig ist und überwacht wird und dass die Datenspeicherung so dazu beiträgt, die Unschuldsvermutung abzuschaffen.
Außerdem gibt es Studien, die zeigen, dass sich anhand von solchen Verbindungsdaten detaillierte Aussagen über das Verhalten der Beobachteten machen lassen und dass die Daten mindestens genauso aufschlussreich sind, wie ein Abhören der Inhalte der Kommunikation.
Die Mobilfunkanbieter speichern Daten zudem länger, als sie zu Abrechnungszwecken müssten. Das geht aus einem im September 2011 geleakten Leitfaden zum Datenzugriff der Münchner Generalstaatsanwaltschaft hervor.
Malte Spitz fordert nun "klare Vorgaben, welche Daten zu Abrechnungszwecken tatsächlich relevant sind". Für diese Daten sei dann "eine möglichst niedrige Höchstspeicherdauer" festzulegen. Außerdem setzt er sich für die Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein.
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer Überarbeitung der Richtlinie, eine Abschaffung ist aber wenig wahrscheinlich.
Update: Der Artikel wurde um ein Statement der Telekom zur Speicherung der Daten in einer gesonderten Datenbank ergänzt.
Korrekturhinweis: Im Text war zunächst von T-Mobile die Rede gewesen. Da die Mobilfunksparte seit 2010 in der Telekom aufgegangen ist, haben wir die Firmenbezeichnung geändert. Die Redaktion.
- Datum 26.01.2012 - 17:36 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 8
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Die Antwort des Bürgers könnte so einfach sein:
Einfach massenhaft zu einem Anbieter wechseln, der keine VDS praktiziert. Aber solange es dem Bürger egal ist (Motto: ich habe ja nichts zu verbergen), wird die Überwachung in jeglicher Form eben weiter ausgebaut.
Traurig, aber wahr :(
..verstehen sich offensichtlich einige bei der Telekom noch nicht wirklich als private Anbieter.
Ich kann mir zwar gut vorstellen das sich manche ein privatwirtschaftliches Geschäft mit Überwachungstechnik als lukrativ und sonstiges vorstellen, aber das sich das schlecht belegen lässt, wenn man seine Kunden n5cht ebenso behandelt wie es anderen verkauft werden können möchte, das betrübt doch zumindest hinsichtlich der Grundgesetzverpflichtung dieser Unternehmen.
Ich mußte in einem T-Mobile Laden meinen Personalausweis vorlegen um eine von maximal 3 für mich möglichen Prepaid Karten zu kaufen. Nach welchem Gestzen sich T-Mobil das anmaßt weiß ich nicht, aber Nachfragen können die sicher länger aussitzen als ich Lust habe auf eine sicher selten blöde Antwort zu warten.
Stimmt. Wir bräuchten fast gar keine Gesetze mehr!
Wir bräuchten nur noch einen, der rausfindet, wo's im Staate aktuell nicht zum besten läuft, und einen, der der Restbevölkerung sagt, was nun zu tun sei, damit der Querläufer wieder spurt.
Da glitzern jedem Hausmacher-Liberalen die Äuglein. Bis er dann merkt, dass er meist gar nicht spitz kriegt, was hinter den schmucken für die Öffentlichkeit errichteten Kulissen stattfindet.
Und wenn er's mal merkt, merkt er auch schnell, dass es für alle, die sich nicht an die Grenzen des Totalverzichts treiben lassen wollen, an akzeptablen Alternativen fehlt.
>>Auf Anfrage muss Ihnen jedes Unternehmen sämtliche Daten (Informationen), die es über Sie speichert, schriftlich nennen (§ 34 des Bundesdatenschutzgesetzes). Außerdem kann erfragt werden, woher die gespeicherten Daten stammen, an welche Empfänger die Daten weitergegeben werden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden. Die Auskunft ist kostenlos zu erteilen (§ 34 BDSG).<<
http://bit.ly/zwPyhK
Dieses Recht sollte jeder Bürger regelmäßig für sich in Anspruch nehmen! Selbst das Musterschreiben ist schon fertig. Einfacher gehts wirlich nicht mehr.
..verstehen sich offensichtlich einige bei der Telekom noch nicht wirklich als private Anbieter.
Ich kann mir zwar gut vorstellen das sich manche ein privatwirtschaftliches Geschäft mit Überwachungstechnik als lukrativ und sonstiges vorstellen, aber das sich das schlecht belegen lässt, wenn man seine Kunden n5cht ebenso behandelt wie es anderen verkauft werden können möchte, das betrübt doch zumindest hinsichtlich der Grundgesetzverpflichtung dieser Unternehmen.
Ich mußte in einem T-Mobile Laden meinen Personalausweis vorlegen um eine von maximal 3 für mich möglichen Prepaid Karten zu kaufen. Nach welchem Gestzen sich T-Mobil das anmaßt weiß ich nicht, aber Nachfragen können die sicher länger aussitzen als ich Lust habe auf eine sicher selten blöde Antwort zu warten.
Stimmt. Wir bräuchten fast gar keine Gesetze mehr!
Wir bräuchten nur noch einen, der rausfindet, wo's im Staate aktuell nicht zum besten läuft, und einen, der der Restbevölkerung sagt, was nun zu tun sei, damit der Querläufer wieder spurt.
Da glitzern jedem Hausmacher-Liberalen die Äuglein. Bis er dann merkt, dass er meist gar nicht spitz kriegt, was hinter den schmucken für die Öffentlichkeit errichteten Kulissen stattfindet.
Und wenn er's mal merkt, merkt er auch schnell, dass es für alle, die sich nicht an die Grenzen des Totalverzichts treiben lassen wollen, an akzeptablen Alternativen fehlt.
>>Auf Anfrage muss Ihnen jedes Unternehmen sämtliche Daten (Informationen), die es über Sie speichert, schriftlich nennen (§ 34 des Bundesdatenschutzgesetzes). Außerdem kann erfragt werden, woher die gespeicherten Daten stammen, an welche Empfänger die Daten weitergegeben werden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden. Die Auskunft ist kostenlos zu erteilen (§ 34 BDSG).<<
http://bit.ly/zwPyhK
Dieses Recht sollte jeder Bürger regelmäßig für sich in Anspruch nehmen! Selbst das Musterschreiben ist schon fertig. Einfacher gehts wirlich nicht mehr.
Schon bevor das Thema der Vorratsdatenspeicherung aufkam haben die Anbieter Daten vorgehalten die zur Rechnungstellung irrelevant sind/waren. Wie zum Beispiel die jeweiligen Ip-Adressen, und Zeitspanne der Benutzung Selbiger, von Flatratekunden. Und das obwohl von enigen Gerichten ausdrücklich die im Artikel genannten §§ 96,97 TKG bestätigt wurden. Einige sollen mit diesem Daten Anwälten gegenüber sogar recht freizügig gewesen sein.
Mich würde von der Drachenrose mal interessieren welche Anbieter diese Daten nicht speichern. Ohne eine soche Information ist es eben nicht so einfach zu einem solchen Anbieter zu wechseln.
Für die Einhaltung der Gesetze ist und bleibt der Staat verantwortlich, nicht der Bürger mit seiner Kaufentscheidung.
>>Mich würde von der Drachenrose mal interessieren welche Anbieter diese Daten nicht speichern. Ohne eine soche Information ist es eben nicht so einfach zu einem solchen Anbieter zu wechseln.<<
Da es offensichtlich schwierig ist, die Begriffe 'mobiltelefon' 'mobilfunk' und 'Vorratsdatenspeicherung' gemeinsam in eine Suchmaschine einzutippen, helfe ich mal auf die Sprünge:
"Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 16.01.09 (Az. VG 27 A 331.08) hat das Berliner Verwaltungsgericht die Mobilfunk-Anbieter Talkline, Debitel, Mobilcom, Klarmobil und callmobile von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung vorerst entbunden. "
Diese Anbieter hatten seinerzeit gegen die VDS geklagt, weil das Verfahren am BverfG anhängig war und man sich weigerte ohne ein grundlegendes Urteil in Sachen VDS irgendwelche Daten zu speichern.
Nachdem erfolgten Urteil des BVerfG welches die VDS kassiert hat, hat sich für diese Unternehmen das Thema erledigt.
Also eigentlich alles verdammt einfach.....
..denn genau so ist es.
"....Für die Einhaltung der Gesetze ist und bleibt der Staat verantwortlich, nicht der Bürger mit seiner Kaufentscheidung."
Und noch weniger die Werbung zur Beeinflussung der Kaufentscheidung.
Dem Kunden darf dadurch keine vertragliche Bindung aufgezwungen werden von dessen Einhaltung er nicht sicher ausgehen kann. (Schuldenspirale etc.)
Daher muß er laut Gesetz eine ander Möglichkeit haben, in dem Fall "Prepaid", also "Vorrauskasse" für noch nicht getätigte Anrufe, aber mit einem deutlich geringerem Maß der Kosten, da so auch ältere oder sehr billige mobile Telefone genutzt werden können, somit die allgemeine Telekommunikation jedem, soweit möglich, zugänglich und bezahlbar seine kann, um vor allem Notrufe auch senden zu können. (Nix Ostblock)
Ich habe meiner Mutter so eine Karte zu Weihnachten geschenkt. Also, überwachen sie die ruhig auf Schritt und Tritt, wegen Mangel an wirklichem Gebrauch des Hausnotrufes, haben wir den nach 8 Jahren sinnlosen zahlens, wovon die andere Hälfte die Pflegekasse übernahm, gekündigt.
Das alte Handy das sie nun hat, war damals nur nach Vorlage des Perso. zu erwerben. Jeder Überwacher kann ganz sicher sein, mich zu überwachen....
Vodafone will keinen Ausweis für Prepaid und mein neueres Handy hatte ich auch einfach so gekauft, mit Quittung, wegen der Garantie. Das wollte ich genau wie das Geschäft, aber die mehr wegen deren Abrechnung. (Marktwirtschaft)
Außerdem kann ich notfalls damit telefonieren.
>>Mich würde von der Drachenrose mal interessieren welche Anbieter diese Daten nicht speichern. Ohne eine soche Information ist es eben nicht so einfach zu einem solchen Anbieter zu wechseln.<<
Da es offensichtlich schwierig ist, die Begriffe 'mobiltelefon' 'mobilfunk' und 'Vorratsdatenspeicherung' gemeinsam in eine Suchmaschine einzutippen, helfe ich mal auf die Sprünge:
"Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 16.01.09 (Az. VG 27 A 331.08) hat das Berliner Verwaltungsgericht die Mobilfunk-Anbieter Talkline, Debitel, Mobilcom, Klarmobil und callmobile von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung vorerst entbunden. "
Diese Anbieter hatten seinerzeit gegen die VDS geklagt, weil das Verfahren am BverfG anhängig war und man sich weigerte ohne ein grundlegendes Urteil in Sachen VDS irgendwelche Daten zu speichern.
Nachdem erfolgten Urteil des BVerfG welches die VDS kassiert hat, hat sich für diese Unternehmen das Thema erledigt.
Also eigentlich alles verdammt einfach.....
..denn genau so ist es.
"....Für die Einhaltung der Gesetze ist und bleibt der Staat verantwortlich, nicht der Bürger mit seiner Kaufentscheidung."
Und noch weniger die Werbung zur Beeinflussung der Kaufentscheidung.
Dem Kunden darf dadurch keine vertragliche Bindung aufgezwungen werden von dessen Einhaltung er nicht sicher ausgehen kann. (Schuldenspirale etc.)
Daher muß er laut Gesetz eine ander Möglichkeit haben, in dem Fall "Prepaid", also "Vorrauskasse" für noch nicht getätigte Anrufe, aber mit einem deutlich geringerem Maß der Kosten, da so auch ältere oder sehr billige mobile Telefone genutzt werden können, somit die allgemeine Telekommunikation jedem, soweit möglich, zugänglich und bezahlbar seine kann, um vor allem Notrufe auch senden zu können. (Nix Ostblock)
Ich habe meiner Mutter so eine Karte zu Weihnachten geschenkt. Also, überwachen sie die ruhig auf Schritt und Tritt, wegen Mangel an wirklichem Gebrauch des Hausnotrufes, haben wir den nach 8 Jahren sinnlosen zahlens, wovon die andere Hälfte die Pflegekasse übernahm, gekündigt.
Das alte Handy das sie nun hat, war damals nur nach Vorlage des Perso. zu erwerben. Jeder Überwacher kann ganz sicher sein, mich zu überwachen....
Vodafone will keinen Ausweis für Prepaid und mein neueres Handy hatte ich auch einfach so gekauft, mit Quittung, wegen der Garantie. Das wollte ich genau wie das Geschäft, aber die mehr wegen deren Abrechnung. (Marktwirtschaft)
Außerdem kann ich notfalls damit telefonieren.
Ich verstehe nicht, warum die zuständigen Aufsichtsbehörden nicht längst Bußgelder verhängt haben. Das Problem ist doch schon länger bekannt und gegenüber anderen Unternehmen hat es solche Drohungen auch schon gegeben.
"Das Unternehmen kopiere die Daten nach der Erhebung in eine gesonderte Datenbank, die speziell für staatliche Anfragen gepflegt wird, sagt Spitz. "
Wenn das so ist, muss man ja unterstellen, dass hier gezielt Daten verfügbar gemacht werden. Es handelt sich eben nicht nur um die Nutzung von anderweitig vorgehaltenen Daten. Hier wäre es doch interessant, wer daran mitwirkt. Ohne Rechtsgrundlage Kundendaten in irgendwelche Datenbanken zu packen, die nur für einem Zweck dienen, für den sie nicht extra aufgehoben werden dürfen, muss doch irgendwie justiziabel sein.
Anscheinend schafft es unsere Regierung, völlig an der Rechtslage und der Rechtspechung des Bundesverfassungsgerichts vorbeizuarbeiten. Da es für die Provider erstmal kein Interesse gibt, solche Daten vorzuhalten, muss ich annehmen, dass hier auf die eine oder andere Weise sogar von Behördenseite Belohnungen für diese Verbrechen angeboten werden oder die Unternehmen mit irgendwas erpresst.
..verstehen sich offensichtlich einige bei der Telekom noch nicht wirklich als private Anbieter.
Ich kann mir zwar gut vorstellen das sich manche ein privatwirtschaftliches Geschäft mit Überwachungstechnik als lukrativ und sonstiges vorstellen, aber das sich das schlecht belegen lässt, wenn man seine Kunden n5cht ebenso behandelt wie es anderen verkauft werden können möchte, das betrübt doch zumindest hinsichtlich der Grundgesetzverpflichtung dieser Unternehmen.
Ich mußte in einem T-Mobile Laden meinen Personalausweis vorlegen um eine von maximal 3 für mich möglichen Prepaid Karten zu kaufen. Nach welchem Gestzen sich T-Mobil das anmaßt weiß ich nicht, aber Nachfragen können die sicher länger aussitzen als ich Lust habe auf eine sicher selten blöde Antwort zu warten.
>>Mich würde von der Drachenrose mal interessieren welche Anbieter diese Daten nicht speichern. Ohne eine soche Information ist es eben nicht so einfach zu einem solchen Anbieter zu wechseln.<<
Da es offensichtlich schwierig ist, die Begriffe 'mobiltelefon' 'mobilfunk' und 'Vorratsdatenspeicherung' gemeinsam in eine Suchmaschine einzutippen, helfe ich mal auf die Sprünge:
"Mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 16.01.09 (Az. VG 27 A 331.08) hat das Berliner Verwaltungsgericht die Mobilfunk-Anbieter Talkline, Debitel, Mobilcom, Klarmobil und callmobile von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung vorerst entbunden. "
Diese Anbieter hatten seinerzeit gegen die VDS geklagt, weil das Verfahren am BverfG anhängig war und man sich weigerte ohne ein grundlegendes Urteil in Sachen VDS irgendwelche Daten zu speichern.
Nachdem erfolgten Urteil des BVerfG welches die VDS kassiert hat, hat sich für diese Unternehmen das Thema erledigt.
Also eigentlich alles verdammt einfach.....
..denn genau so ist es.
"....Für die Einhaltung der Gesetze ist und bleibt der Staat verantwortlich, nicht der Bürger mit seiner Kaufentscheidung."
Und noch weniger die Werbung zur Beeinflussung der Kaufentscheidung.
Dem Kunden darf dadurch keine vertragliche Bindung aufgezwungen werden von dessen Einhaltung er nicht sicher ausgehen kann. (Schuldenspirale etc.)
Daher muß er laut Gesetz eine ander Möglichkeit haben, in dem Fall "Prepaid", also "Vorrauskasse" für noch nicht getätigte Anrufe, aber mit einem deutlich geringerem Maß der Kosten, da so auch ältere oder sehr billige mobile Telefone genutzt werden können, somit die allgemeine Telekommunikation jedem, soweit möglich, zugänglich und bezahlbar seine kann, um vor allem Notrufe auch senden zu können. (Nix Ostblock)
Ich habe meiner Mutter so eine Karte zu Weihnachten geschenkt. Also, überwachen sie die ruhig auf Schritt und Tritt, wegen Mangel an wirklichem Gebrauch des Hausnotrufes, haben wir den nach 8 Jahren sinnlosen zahlens, wovon die andere Hälfte die Pflegekasse übernahm, gekündigt.
Das alte Handy das sie nun hat, war damals nur nach Vorlage des Perso. zu erwerben. Jeder Überwacher kann ganz sicher sein, mich zu überwachen....
Vodafone will keinen Ausweis für Prepaid und mein neueres Handy hatte ich auch einfach so gekauft, mit Quittung, wegen der Garantie. Das wollte ich genau wie das Geschäft, aber die mehr wegen deren Abrechnung. (Marktwirtschaft)
Außerdem kann ich notfalls damit telefonieren.
Stimmt. Wir bräuchten fast gar keine Gesetze mehr!
Wir bräuchten nur noch einen, der rausfindet, wo's im Staate aktuell nicht zum besten läuft, und einen, der der Restbevölkerung sagt, was nun zu tun sei, damit der Querläufer wieder spurt.
Da glitzern jedem Hausmacher-Liberalen die Äuglein. Bis er dann merkt, dass er meist gar nicht spitz kriegt, was hinter den schmucken für die Öffentlichkeit errichteten Kulissen stattfindet.
Und wenn er's mal merkt, merkt er auch schnell, dass es für alle, die sich nicht an die Grenzen des Totalverzichts treiben lassen wollen, an akzeptablen Alternativen fehlt.
>>Auf Anfrage muss Ihnen jedes Unternehmen sämtliche Daten (Informationen), die es über Sie speichert, schriftlich nennen (§ 34 des Bundesdatenschutzgesetzes). Außerdem kann erfragt werden, woher die gespeicherten Daten stammen, an welche Empfänger die Daten weitergegeben werden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden. Die Auskunft ist kostenlos zu erteilen (§ 34 BDSG).<<
http://bit.ly/zwPyhK
Dieses Recht sollte jeder Bürger regelmäßig für sich in Anspruch nehmen! Selbst das Musterschreiben ist schon fertig. Einfacher gehts wirlich nicht mehr.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren