Datenspeicherung: EU kann Notwendigkeit von Vorratsdaten nicht belegen
Dass die Vorratsdatenspeicherung unabdingbar ist, lässt sich kaum beweisen – dennoch fordern manche eine Ausweitung. Das geht aus einem geleakten EU-Bericht hervor.
Bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Europa gibt es schwerwiegende technische und rechtliche Probleme. Nachweise dafür, dass sie unerlässlich ist, sind offenbar schwer zu finden. Dennoch wünschen sich verschiedene Interessengruppen eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände wie Urheberrechtsverletzungen und Hacking. Das ist das beunruhigende Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission, der nun von der Bürgerrechtsorganisation Quintessenz geleakt wurde.
Der Bericht gibt die Ergebnisse von Gesprächen der Kommission mit den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten, Strafverfolgungs- und Justizbehörden, Datenschützern, der Industrie sowie Vertretern der Zivilgesellschaft wieder. Eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission soll diese Ergebnisse berücksichtigen, wenn sie in den kommenden Monaten ihre Vorschläge zur Reform der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie erarbeitet.
Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. Für Kritiker hingegen ist der Bericht ein weiterer Beleg dafür, dass die Vorratsdatenspeicherung komplett abgeschafft werden muss.
Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, hält den Bericht für "ein Dokument des Scheiterns". "Die Kommission hält in ihrem Bericht ja selber fest, dass die Notwendigkeit dieser Speicherorgie nicht erwiesen ist, sondern immer nur mit Zurufen der entsprechenden Behörden und Ermittlungsstellen begründet wird. Eine wissenschaftliche Evidenz, ob die Vorratsdatenspeicherung sinnvoll, geschweige denn hilfreich ist, gibt es schlicht nicht."
WAS VORRATSDATEN ÜBER UNS VERRATEN:
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Tatsächlich beginnt der Bericht mit dem Eingeständnis der EU-Kommission, dass Strafverfolgungs- und Justizbehörden vor allem "starke Meinungen" zur Wichtigkeit der Daten geäußert hätten. Lediglich elf der 27 Mitgliedsstaaten hätten aber "starke qualitative Beweise" übermittelt, die den Wert gespeicherter Kommunikationsdaten im Kampf gegen bestimmte Formen des Terrorismus, schwere Verbrechen sowie Straftaten, die mithilfe des Internets oder Telefons verübt werden, belegten. Letztere werden in der entsprechenden EU-Richtlinie 2006/24/EG allerdings nicht erwähnt.
Auf EU- und nationaler Ebene herrsche noch immer der Eindruck vor, "dass es wenig Beweise für den Wert der Vorratsdatenspeicherung in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und die Strafjustiz gibt", heißt es in dem Bericht weiter. Auch sei nicht klar, welche Alternativen in Betracht gezogen worden seien. Zudem seien die in Artikel 10 der jetzigen Richtlinie beschriebenen Statistiken zur Verwendung von Vorratsdaten nicht geeignet, um die Notwendigkeit und Effektivität der Datenspeicherung zu evaluieren.
Der Bericht nimmt also wichtige Punkte aus dem Evaluationsbericht vom April 2011 erneut auf. Schon damals wurde deutlich, dass die Datenbasis zu dünn war, um die Dauerüberwachung der EU-Bürger zu rechtfertigen.
Aus dem nun veröffentlichten Bericht geht trotz solcher schwerwiegenden Bedenken hervor, dass manchen die derzeitige Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung noch nicht weit genug geht. So steht auf Seite 4 des Berichts, dass Hacking zwar keine schwere Straftat sei, aber nur mithilfe von Vorratsdaten aufgeklärt werden könne. Außerdem gebe es "einige Rufe nach Ausweitung auf Urheberrechtsverletzungen wie dem illegalen Herunterladen von Dateien".







einmal Schwarz auf Weiß.
Ist doch 'ne leichte Übung. Alle Verkehrsdaten aller Vertreter des Volkes veröffentlichen. Würde vermutlich auch noch den letzten Stasigegner von der Nützlichkeit überzeugen.
..."durchgeprügelt"!
Es stellt sich nur die Frage wie der Vorgang dem Bürger "verkauft" wird...ob da wieder "intensiver" die "Kipo" oder irgend ein "Extremismus" beschworen wird?
denn er nimmt das Medien-bashing gegen die FDP auf und macht freiwillig mit. Die Vorratsdatenspeicherung bekommt er 2013 von ganz alleine auf dem Silbertablett serviert.
Vermutlich hat der Michel es dann auch so verdient!
denn er nimmt das Medien-bashing gegen die FDP auf und macht freiwillig mit. Die Vorratsdatenspeicherung bekommt er 2013 von ganz alleine auf dem Silbertablett serviert.
Vermutlich hat der Michel es dann auch so verdient!
Ist doch völlig normal, dass die VDS auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden soll, die mit der ursprünglichen Begründung es sei eine reine Antiterror-Maßnahme nichts mehr zu tun haben. Das wäre auch bei den Netzsperren gegen Kinderpornographie nicht anders gewesen. Schnell wären Stimmen laut geworden, die Sperren auch gegen andere unliebsame Seiten anzuwenden.
Es ist doch so, sobald eine kleine Bresche in die Mauer geschlagen ist, dauert es nicht mehr lang bis die ganze Festung fällt.
Die ursprüngliche Einführung hätte schon verhindert werden müssen. Dafür ist es in vielen Ländern der EU leider schon zu spät. Wir aber, können die Einführung der VDS noch immer verhindern. Das sollten wir tun!
...eh nur noch mit Hilfe von Gerichten möglich - und das spricht Bände!
...eh nur noch mit Hilfe von Gerichten möglich - und das spricht Bände!
Der VS wird doch wohl noch ein paar "Zwickauer Zellen" ausheben können ?...
Die man natürlich schon langjährig vor Augen hatte, aber sich evtl ein mal per E-Mail untereinander "Hallo" sagten.
...eh nur noch mit Hilfe von Gerichten möglich - und das spricht Bände!
... Hat uns da aber bereits schon einmal geholfen. Ich frage mich bloß, ob dieses Gericht auch das Rückgrat hat, sich diesmal endlich gegen den EuGH auszusprechen und sein Urteil ein weiteres Mal zu bekräftigen.
Das hätte dann aber eventuell sogar eine verfassungsrechtliche Krise zur Folge.
Sie schreiben, Schadensbegrenzung sei noch mit Hilfe von Gerichten möglich.
Demnächst aber leider auch nicht mehr:
http://www.heise.de/newst...
Ganz krass, das alles!
Und schade, daß hier so wenige kommentieren!
... Hat uns da aber bereits schon einmal geholfen. Ich frage mich bloß, ob dieses Gericht auch das Rückgrat hat, sich diesmal endlich gegen den EuGH auszusprechen und sein Urteil ein weiteres Mal zu bekräftigen.
Das hätte dann aber eventuell sogar eine verfassungsrechtliche Krise zur Folge.
Sie schreiben, Schadensbegrenzung sei noch mit Hilfe von Gerichten möglich.
Demnächst aber leider auch nicht mehr:
http://www.heise.de/newst...
Ganz krass, das alles!
Und schade, daß hier so wenige kommentieren!
eine sehr bedenkliche Entwicklung. nicht nur, dass es diese auf Vorrat gespeicherte Daten geben soll (an sich schon ein Zumutung), nun melden sich bereits diverse Interessenvertreter, um diese Daten zu missbrauchen. ein Polizeistaat im Namen der Urheberrechtseigentümer? geht es denn noch?
würd mich nicht wundern, wenn die Bundesregierung irgend-wann mal auf den Gedanken kommt, diese Daten an die Werbeindustrie zu verkaufen, um die Haushaltslücken zu stopfen und weitere Steuergeschenke an die FDP-Klientel zu finanzieren....
Was hat eigentlich die EU-Kommission davon?
Dass diese Typen die Macht haben, den nationalen Gesetzgebern irgend-welche komischen Richtlinien zwingend vorzuschreiben, ist schon mal sehr bedenklich.
So richtig düster wird es, wenn es um so der Massen zweifel-fache Anliegen, wie die VDS geht. Da nicht einmal die EU-Kommission selbst diese Richtlinie begründen kann, ist das ganze nichts anderes als Willkür!
"....Da nicht einmal die EU-Kommission selbst diese Richtlinie begründen kann, ist das ganze nichts anderes als Willkür!"
Vorrat - Daten - Speicherung
Irgendwas ist da zu viel. Selbst wie in dem EU Papier zu lesen "Vorratsspeicherung" ist das ein noch deutlicherer Pleonasmus.
Das ist allermeist Ausdruck mangelnder Kompetenz, wenn etwas so beschrieben ist. Ganz klassisch, die "elekronische EDV"
Aber weit weg von Willkür ist es nicht.
Oder -Kalkül- um unmögliches zu fordern und die Verstaatlichung der TK unumgänglich machen zu wollen.
> > Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. > >
Wer hätte etwas anderes erwartet...
Sonst könnte am Ende jemand denken, dass die EU-Kommission mehr sei, als eine zentraleuropäische Anlaufstelle für Wirtschaftslobbyisten oder Regierende aus den Mitgliedsländer die via Kommission unliebsame Gesetze "über Bande" in ihren Staaten installieren können, bzw. "müssen"...
"....Da nicht einmal die EU-Kommission selbst diese Richtlinie begründen kann, ist das ganze nichts anderes als Willkür!"
Vorrat - Daten - Speicherung
Irgendwas ist da zu viel. Selbst wie in dem EU Papier zu lesen "Vorratsspeicherung" ist das ein noch deutlicherer Pleonasmus.
Das ist allermeist Ausdruck mangelnder Kompetenz, wenn etwas so beschrieben ist. Ganz klassisch, die "elekronische EDV"
Aber weit weg von Willkür ist es nicht.
Oder -Kalkül- um unmögliches zu fordern und die Verstaatlichung der TK unumgänglich machen zu wollen.
> > Die Kommission hält damit an ihrer Überzeugung fest, dass die mindestens sechsmonatige, verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten aller EU-Bürger für die Aufklärung von Straftaten unerlässlich sei. > >
Wer hätte etwas anderes erwartet...
Sonst könnte am Ende jemand denken, dass die EU-Kommission mehr sei, als eine zentraleuropäische Anlaufstelle für Wirtschaftslobbyisten oder Regierende aus den Mitgliedsländer die via Kommission unliebsame Gesetze "über Bande" in ihren Staaten installieren können, bzw. "müssen"...
an den Deutschland da verhökert wurde.
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