Vorratsdatenspeicherung BKA bekommt fast immer die gewünschten Telefondaten

Eine Studie des BKA zeigt: Die Behörde hat Probleme, Kundendaten zu IP-Adressen zu bekommen. Telefonverkehrsdaten dagegen erhält sie auch ohne Vorratsdatenspeicherung.

Auch ohne Vorratsdatenspeicherung bekommt die Polizei fast immer die Telefondaten, die sie benötigt. Das belegt eine Studie des Bundeskriminalamtes (BKA). Nur bei Internetverbindungsdaten wie IP-Adressen haben die Fahnder Probleme: Diese Daten werden oft gar nicht oder für ihre Zwecke nicht lange genug gespeichert.

Diese Ergebnisse hat das Bundesinnenministerium am 27. Januar veröffentlicht. Am selben Tag veröffentlichten Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht eine Untersuchung zur Vorratsdatenspeicherung, die sie im Auftrag des Bundesjustizministeriums erstellt hatten. Das Ergebnis ihrer 200 Seiten starken Studie: Der Wegfall der Vorratsdatenspeicherung kann nicht als Ursache für Veränderungen bei der Aufklärungsquote gelten. Insgesamt "ergeben sich keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären". Die Datenbasis, auf die sie zurückgreifen konnten, sei allerdings unsicher und lückenhaft, räumten die Strafrechtsforscher ein. Ihre Ergebnisse seien deshalb lediglich eine "Momentaufnahme".

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Die BKA-Studie vom selben Tag ist bislang kaum beachtet worden. Sie besteht aus einer statistischen Datenerhebung von Auskunftsersuchen des BKA an die Telekommunikationsanbieter im Zeitraum zwischen März 2010 und April 2011. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in der damals bestehenden Form für teilweise verfassungswidrig erklärt und damit gestoppt.

Die Daten aus der Zeit bis April 2011 "bekräftigen" nach Darstellung des Innenministeriums "die Notwendigkeit der Speicherung von Telekommunikationsdaten für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr." Denn die dazu benötigten Verkehrsdaten seien "bei den Providern oftmals bereits gelöscht, wenn bei den zuständigen Behörden entsprechende Ermittlungen aufgenommen werden". Etwa 85 Prozent der Auskunftsersuche aus dem untersuchten Zeitraum wurden von den Providern nicht beantwortet, da die entsprechenden Daten nicht oder nicht mehr vorhanden waren. Das Fazit des Innenministeriums: "Hinsichtlich der Beauskunftung von IP-Adressen hat dies im Ergebnis dazu geführt, dass von diesem Ermittlungsansatz wegen Aussichtslosigkeit kaum noch Gebrauch gemacht wird."

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Ein Blick auf die Details zeigt jedoch, dass diese Aussagen differenzierter betrachtet werden müssen: Erfasst wurden 5.082 Auskunftsersuche. Darunter waren zum Einen Erhebungen von "retrograden Verkehrsdaten", also etwa ein- und ausgehende Telefonnummern, Standortdaten sowie Beginn und Ende der Verbindung.

Den mit Abstand größten Anteil aber machten Versuche aus, die hinter einer IP-Adresse stehenden Kundendaten zu ermitteln. 90,2 Prozent der Fälle bezogen sich auf solche Auskunftsersuche. Nur 9,2 Prozent bezogen sich auf retrograde Verkehrsdaten.

In absoluten Zahlen: Bei den 5.082 Auskunftsersuchen ging es in 4.584 Fällen um IP-Adressen und nur in 467 Fällen um Telefonverbindungsdaten. Von diesen 467 wiederum wurden 380 von den Providern beantwortet. Größtenteils unbeantwortet blieben nur die Anfragen nach Daten zu IP-Adressen, nämlich in 4.195 Fällen. Von allen unbeantworteten Anfragen des BKA bezogen sich also nur etwas mehr als zwei Prozent auf Telefondaten, die Behörde bekommt diese demnach fast immer. Die Telekom etwa kopiert alle Verkehrsdaten ihrer Kunden für 30 Tage in eine Datenbank, die nur für polizeiliche Anfragen gepflegt wird.

Leser-Kommentare
    • dth
    • 06.02.2012 um 12:45 Uhr

    Dass die Telekom Telefonverbindungsdaten für die Polizei gezielt vorhält, ist eigentlich ein ständiger Rechtsbruch. Datenschutzrechlich ist es nur zulässig, Daten zu Abrechnungszwecken zu speichern.
    Im Prinzip wird hier Vorratsspeicherung ohne Rechtsgrundlage betrieben.
    Bei IP-Adressen passiert ja das selbe.

    Darüber hinaus ist die Statistik relativ uninteressant, interessant wäre eine Statistik, die aussagt, wie viele der Anfragen sich überhaupt auf "schwere Straftaten" beziehen, und für wie viele davon das Ergebnis der Anfrage entscheidende, und nicht mit vertretbarem Aufwand anders erzielbare Erkenntnisse liefern.

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    Redaktion

    ...steht auf Seite 2:

    44,6 Prozent der BKA-Ermittlungen bezogen sich auf Betrugsdelikte, knapp 38 Prozent auf Kinderpornografie. In einem Prozent der Fälle ging es um Mord und Totschlag, in 2,2 Prozent der Fälle um Terrorismus.

    Weitere Details und auch Angaben dazu, ob die angefragten Daten der einzige Ermittlungsansatz waren, stehen in der Studie (Link ganz am Anfang des Textes). Für diesen Artikel wären das einfach zu viele Zahlen gewesen.

    Redaktion

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    44,6 Prozent der BKA-Ermittlungen bezogen sich auf Betrugsdelikte, knapp 38 Prozent auf Kinderpornografie. In einem Prozent der Fälle ging es um Mord und Totschlag, in 2,2 Prozent der Fälle um Terrorismus.

    Weitere Details und auch Angaben dazu, ob die angefragten Daten der einzige Ermittlungsansatz waren, stehen in der Studie (Link ganz am Anfang des Textes). Für diesen Artikel wären das einfach zu viele Zahlen gewesen.

  1. Redaktion

    ...steht auf Seite 2:

    44,6 Prozent der BKA-Ermittlungen bezogen sich auf Betrugsdelikte, knapp 38 Prozent auf Kinderpornografie. In einem Prozent der Fälle ging es um Mord und Totschlag, in 2,2 Prozent der Fälle um Terrorismus.

    Weitere Details und auch Angaben dazu, ob die angefragten Daten der einzige Ermittlungsansatz waren, stehen in der Studie (Link ganz am Anfang des Textes). Für diesen Artikel wären das einfach zu viele Zahlen gewesen.

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  2. ... und damit ein aufmerksamer Verfasser des Artikels.

    Die Kritik am Speichern von Daten auf Vorrat wird sich immer gleich (berechtigt) darstellen: Es gleicht der Pauschalverurteilung, wenn Daten nur dazu erhoben werden, später vermeintliche Bösewichte auszumachen.

    Mit dem neuen Perso kann dies schon kontakt- und beleglos erfolgen, nur im Internet müssen die behördlichen Schützer noch schwer gegen die kämpfen, die den Unsinn in der Begründung verstehen.

    Dass eine Telekom sich anbiedert und direkt mal 30 Tage Kundendaten in einer Exklusivdatei für Polizei und Co. speichert, dass verurteilt der Vorkommentator zurecht.

    Ein Grund zu wechseln, ein Grund sich zu beschweren, denn - so der BKA-Präsident auf die Frage, wer eigentlich die Kontrolleure kontrolliert - "vertraut uns einfach" wurde schon zu oft salopp genutzt und beruhigt keinesfalls.

    Man sollte auch nicht vergessen, dass Verbrechen nicht durch Aufklärung verhindert werden, sondern durch Entzug der Motivationsgrundlage.

    Eine Gesellschaft, in der das Soziale schlecht bezahlt und unterbesetzt gegen Ströme angehen muss, sind im Nachhinein! aufgeklärte Sexualverbrechen oder sogar terroristische Bestrebungen nur das letzte Mittel. Das erste ist die Vermeidung und da lässt sich niemand von Telefondaten und der stolpernden Überwachung dieser abhalten.

    Man führte einst Kameras in Banken ein, um ... keine Ahnung warum. Dies führte nicht zur Minderung von Überfällen, sondern einfach dazu, dass man nun öfter Masken trug.

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    Redaktion

    ... um ... keine Ahnung warum. Dies führte nicht zur Minderung von Überfällen, sondern einfach dazu, dass man nun öfter Masken trug."

    --> Gefällt mir. Und zu dem Thema gibt es diese Woche und in diesem Ressort noch mehr, versprochen.

    Redaktion

    ... um ... keine Ahnung warum. Dies führte nicht zur Minderung von Überfällen, sondern einfach dazu, dass man nun öfter Masken trug."

    --> Gefällt mir. Und zu dem Thema gibt es diese Woche und in diesem Ressort noch mehr, versprochen.

  3. Redaktion

    ... um ... keine Ahnung warum. Dies führte nicht zur Minderung von Überfällen, sondern einfach dazu, dass man nun öfter Masken trug."

    --> Gefällt mir. Und zu dem Thema gibt es diese Woche und in diesem Ressort noch mehr, versprochen.

    Antwort auf "Nettes Sprachdetail"
  4. jetzt ein jeder T-KOM Kunde mit Verstand was er schleunigst tun muß !!!

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    Kündigen? Das ist kein Thema. Problematisch ist eher, dass viele noch in irgendwelchen 24 Monate-Mindestvertragslaufdauer-Klauseln zappeln wie ein Fisch im Netz. Und weil sich die Dinger praktischerweise zum Ablauf dieser Laufzeit automatisch um 12 weitere Monate verlängern, hat man pro Jahr genau einen einzigen Tag, zu dem eine Kündigung wirksam werden kann.

    Also sieht das so aus: Ich kündige jetzt... und der Vertrag läuft dann trotzdem vielleicht noch 9 Monate weiter. Bis dahin hab ich es mir vielleicht anders überlegt. Jedenfalls kurz vor Ablauf des Vertrags bekomme ich garantiert noch mal einen Anruf von der Hotline wo man mich mit besonders günstigen Vertragsoptionen ködern will (und dafür einen neuen Vertrag aufsetzt und die Mindestvertragslaufzeit wieder auf 24 Monate hochsetzt).

    Ja, Telekom-Verträge sollte man so schnell wie möglich kündigen, allerdings hat das jetzt nicht zwingend was mit der dort vorherrschenden Speicherpraxis zu tun, sondern mit eher ihrer Vorstellung von Kundenbindung...

    Kündigen? Das ist kein Thema. Problematisch ist eher, dass viele noch in irgendwelchen 24 Monate-Mindestvertragslaufdauer-Klauseln zappeln wie ein Fisch im Netz. Und weil sich die Dinger praktischerweise zum Ablauf dieser Laufzeit automatisch um 12 weitere Monate verlängern, hat man pro Jahr genau einen einzigen Tag, zu dem eine Kündigung wirksam werden kann.

    Also sieht das so aus: Ich kündige jetzt... und der Vertrag läuft dann trotzdem vielleicht noch 9 Monate weiter. Bis dahin hab ich es mir vielleicht anders überlegt. Jedenfalls kurz vor Ablauf des Vertrags bekomme ich garantiert noch mal einen Anruf von der Hotline wo man mich mit besonders günstigen Vertragsoptionen ködern will (und dafür einen neuen Vertrag aufsetzt und die Mindestvertragslaufzeit wieder auf 24 Monate hochsetzt).

    Ja, Telekom-Verträge sollte man so schnell wie möglich kündigen, allerdings hat das jetzt nicht zwingend was mit der dort vorherrschenden Speicherpraxis zu tun, sondern mit eher ihrer Vorstellung von Kundenbindung...

  5. Wie man an der Statistik erkennen kann, geht es bei den meisten Fällen um schwere Straftaten. Deswegen finde ich die Überwachunsmaßnahmen mehr als gerechtfertigt und wie ich meine, kann ich auch einen maßvollen Umgang von Seiten der Polizei mit solchen Überwachungsmaßnahmen erkennen. Das nicht jede Überwachungsmaßnahme zu einer Verurteilung führt, ist auch klar. Ich habe schon in mehreren Ländern gelebt, aber in keinem anderen Land wird mit Datenschutz so hysterisch umgegangen wie in Deutschland. Ich persönlich kann mit diesen Maßnahmen gut leben. Mir sind ein paar Verbrecher mehr im Gefängnis lieber, zumal sich 38% dieser Überwachungsmaßnahmen auf Kinderpornografie beziehen.

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    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Anfeindungen anderer User. Die Redaktion/vn

    • dth
    • 06.02.2012 um 15:01 Uhr

    Etwa zur Hälfte geht es um Betrugsdelikte, also keine schweren Straftaten.
    Bei wenigen % geht es um Mord, Terrorismus etc. also wirklich schwere Straftaten.
    Beim Block der Kinderpornographie müsste man genauer hinsehen, da in diesem Bereich gerne Verfahren sehr schnell eröffnet und später eingestellt werden. Zudem geht es vor allem um Fälle von Verbreitung von Kinderpornographie, wenige dieser Fälle führen zu harten Strafen oder zur Aufdeckung von Missbrauchsfällen.
    Nachzulesen ist dies auch in Abschnitt D 4.4 der besagten Studie.

    Interessant sind auch die Schlussfolgerungen der Studie (Abschnitt H).

    Entfernt. Bitte verzichten Sie auf Anfeindungen anderer User. Die Redaktion/vn

    • dth
    • 06.02.2012 um 15:01 Uhr

    Etwa zur Hälfte geht es um Betrugsdelikte, also keine schweren Straftaten.
    Bei wenigen % geht es um Mord, Terrorismus etc. also wirklich schwere Straftaten.
    Beim Block der Kinderpornographie müsste man genauer hinsehen, da in diesem Bereich gerne Verfahren sehr schnell eröffnet und später eingestellt werden. Zudem geht es vor allem um Fälle von Verbreitung von Kinderpornographie, wenige dieser Fälle führen zu harten Strafen oder zur Aufdeckung von Missbrauchsfällen.
    Nachzulesen ist dies auch in Abschnitt D 4.4 der besagten Studie.

    Interessant sind auch die Schlussfolgerungen der Studie (Abschnitt H).

  6. Das FBI sieht die Nutzung von Nicht-Klarnamen und Anonymisierungsdiensten schon als verdächtiges Verhalten an.
    http://publicintelligence...

    Während mein Vorredner (knueppelhart) das als vollkommen normal ansehen wird, sollte es den verbliebenen Rest zumindest wundern.

    Bald sind wir da, dass Menschen sich bereitwillig und naiv dem Glauben hingeben, dass nur Pauschalüberwachung (das ist keine! Aufklärung, keine! Prävention und noch nicht mal Abschreckung) zur Sicherheit verhilft.
    Kann man diesen Menschen helfen? Ja, mit Bewusstsein und viel gutem Willen.

    In der Zwischenzeit sollte man vielleicht noch mal betonen, dass Privatsphäre und die Wahrung dieser einen nicht zum Terroristen stempelt. Das wäre nett.

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  7. Kündigen? Das ist kein Thema. Problematisch ist eher, dass viele noch in irgendwelchen 24 Monate-Mindestvertragslaufdauer-Klauseln zappeln wie ein Fisch im Netz. Und weil sich die Dinger praktischerweise zum Ablauf dieser Laufzeit automatisch um 12 weitere Monate verlängern, hat man pro Jahr genau einen einzigen Tag, zu dem eine Kündigung wirksam werden kann.

    Also sieht das so aus: Ich kündige jetzt... und der Vertrag läuft dann trotzdem vielleicht noch 9 Monate weiter. Bis dahin hab ich es mir vielleicht anders überlegt. Jedenfalls kurz vor Ablauf des Vertrags bekomme ich garantiert noch mal einen Anruf von der Hotline wo man mich mit besonders günstigen Vertragsoptionen ködern will (und dafür einen neuen Vertrag aufsetzt und die Mindestvertragslaufzeit wieder auf 24 Monate hochsetzt).

    Ja, Telekom-Verträge sollte man so schnell wie möglich kündigen, allerdings hat das jetzt nicht zwingend was mit der dort vorherrschenden Speicherpraxis zu tun, sondern mit eher ihrer Vorstellung von Kundenbindung...

    Antwort auf "Hoffentlich weiß ..."

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