Ermittlungen im NetzNiedersachsens Polizei fahndet auf Facebook

Nach kurzer Pause will die Polizei in Niedersachsen die Facebook-Fahndung wieder aufnehmen. Fahndungsaufrufe werden aber nicht mehr direkt auf Facebooks Servern abgelegt.

Als erstes Bundesland will Niedersachsen das soziale Netzwerk Facebook zu Fahndungszwecken nutzen. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) verwies zur Begründung auf eine ganze Reihe von Erfolgen in einer vorangegangenen Probephase beim Einsatz durch die Polizeidirektion Hannover: "Eine modern aufgestellte und für die Zukunft ausgerichtete Polizei kann und darf sich den sozialen Netzwerken nicht entziehen", sagte der CDU-Politiker.

Nachdem sowohl der niedersächsische Datenschutzbeauftragte als auch das Justizministerium in Hannover Bedenken erhoben hatten, war die Facebook-Fahndung im Januar vorübergehend eingestellt worden. Künftig sollen laut Schünemann die konkreten Fahndungsaufrufe nicht mehr auf Facebook gespeichert werden. Stattdessen sollen interessierte Facebook-Nutzer auf Polizeiserver geleitet werden.

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Polizei stellt sich der Kritik der Datenschützer

Damit entfällt nach Einschätzung von Schünemann der zentrale Vorwurf, dass Fahndungsaufrufe nicht auf Rechnern anderer Staaten gespeichert werden dürfen. Das aber war der Fall, als die Polizei ihre Fahndungsaufrufe noch direkt bei Facebook gepeichert hat. In Zukunft werden die Polizeidirektionen und Inspektionen zwar eigene Facebook-Auftritte gestalten – konkrete Fahndungsaufrufe aber werden vom Landeskriminalamt (LKA) betreut und ins Netz gestellt. Sie werden nur noch von den Facebook-Seiten aus verlinkt.

In Hannover hatte die Facebook-Fahndung laut Schünemann in der einjährigen Probephase zu acht Erfolgen geführt, darunter bei einem Sexualverbrechen und bei der Suche nach einem verschwundenen Kind. "Ich habe mich deshalb entschlossen, den Weg der Nutzung des Web 2.0 und hier speziell des sozialen Netzwerkes Facebook zur Unterstützung der Maßnahmen der Öffentlichkeitsfahndung weiterzugehen", sagte der Minister.

Facebook-Fahndung auch in anderen Bundesländern

Der Facebook-Auftritt der Polizeidirektion Hannover hat inzwischen annähernd 100.000 Fans. 69 Prozent der Nutzer sind laut Schünemann zwischen 18 und 34 Jahren alt. Diese Gruppe sei durch die klassische Fahndung über Tageszeitungen kaum noch zu erreichen. Schünemann äußerte die Erwartung, dass die Innenministerkonferenz bei der Facebook-Fahndung dem niedersächsischen Vorbild folgen werde.

Auch andere Bundesländer prüfen zurzeit die Fahndung auf Facebook. Die Polizei in Baden-Württemberg will bei ihrem Einsatz beim Milliardenvorhaben Stuttgart 21 auf Twitter und Facebook setzen und ihr Vorgehen erläutern. Die Erfahrung damit solle dann ausgewertet werden, teilte das Innenministerium mit.

Die Bremer Polizei hat sich eine Facebook-Adresse gesichert, nutzt sie aber im Moment nicht. Man beobachte, welche Erfahrungen zum Beispiel in Hannover gesammelt werden, sagte ein Sprecher. In Nordrhein-Westfalen ist die Diskussion in einem frühen Stadium. Zunächst gelte es, alle rechtlichen Fragen zu beantworten. Die Erwägungen seien auch nicht auf einen einzelnen Anbieter wie Facebook beschränkt. "Und wenn, dann wollen wir das einheitlich für alle 50 Polizeibehörden des Landes machen", sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

 
Leserkommentare
    • SuR_LK
    • 06.02.2012 um 18:13 Uhr

    ...wer keinen Facebook Account hat steht unter Generalverdacht weil er sich den Behörden entzieht :)
    naja kleiner Spass...

    Eine Leserempfehlung
    • GDH
    • 06.02.2012 um 18:22 Uhr

    Ich finde es eine Frechheit, dass eine Behörde Mittel investiert um auf einem Portal (mit Inhalten) präsent zu sein, das einem Unternehmen gehört. Was zum Teufel ist das Problem dabei, wenn die jeweiligen Behörden einen eigenen Webauftritt haben (den man besuchen kann ohne Geschäfte mit einer bestimmten Firma zu machen)? Man gelangt doch sowieso nur dahin, wenn man gezielt danach sucht (ob via Suche bei Facebook oder indem man die Polizeiseite ansurft).

    Darüber hinaus können diese Behörden ja Werbeanzeigen kaufen (wie sie es bei Tageszeitungen aus Papier wohl auch tun). Das können Sie bei verschiedenen Firmen machen (so in Form eines Banners oder so) ohne sich an einem System zu beteiligen, bei dem Inhalte nur sieht, wer sich einen Account erstellt.

    Wenn das alles ist (die Niedersächsische Polizei also nur Bannerwerbung unter anderem bei Facebook platziert), gibt es daran nicht viel breitzutreten.

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    • Juarez
    • 06.02.2012 um 19:52 Uhr

    Leider haben Sie sich anscheinend nicht genügend mit dem Thema ausseinandergesetzt GDH, da sich zwei falsche Aussagen in Ihren Kommentar befinden:

    1) Der Erfolg basiert darauf, dass Fandungsanzeigen bei Facebook geteilt werden und man diese somit auch sieht wenn man nicht gezielt auf die FB-Seite der Polizei geht. Also wär mit einem einfachen Webauftritt (der ja bereits existiert) nicht der selbe Erfolg garantiert - der, laut Artikel, ja auch nicht vorhanden war.

    2) Man muss nicht bei Facebook angemeldet sein um sich die Polizei FB-Seite anzuschauen.

    • Juarez
    • 06.02.2012 um 19:52 Uhr

    Leider haben Sie sich anscheinend nicht genügend mit dem Thema ausseinandergesetzt GDH, da sich zwei falsche Aussagen in Ihren Kommentar befinden:

    1) Der Erfolg basiert darauf, dass Fandungsanzeigen bei Facebook geteilt werden und man diese somit auch sieht wenn man nicht gezielt auf die FB-Seite der Polizei geht. Also wär mit einem einfachen Webauftritt (der ja bereits existiert) nicht der selbe Erfolg garantiert - der, laut Artikel, ja auch nicht vorhanden war.

    2) Man muss nicht bei Facebook angemeldet sein um sich die Polizei FB-Seite anzuschauen.

    • Juarez
    • 06.02.2012 um 19:52 Uhr

    Leider haben Sie sich anscheinend nicht genügend mit dem Thema ausseinandergesetzt GDH, da sich zwei falsche Aussagen in Ihren Kommentar befinden:

    1) Der Erfolg basiert darauf, dass Fandungsanzeigen bei Facebook geteilt werden und man diese somit auch sieht wenn man nicht gezielt auf die FB-Seite der Polizei geht. Also wär mit einem einfachen Webauftritt (der ja bereits existiert) nicht der selbe Erfolg garantiert - der, laut Artikel, ja auch nicht vorhanden war.

    2) Man muss nicht bei Facebook angemeldet sein um sich die Polizei FB-Seite anzuschauen.

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    • GDH
    • 06.02.2012 um 20:10 Uhr

    Tatsächlich bin ich bislang davon ausgeganen, dass man auf der Seite so ziemlich nichts machen kann ohne sich da anzumelden. Auf www.facebook.de (und auch www.facebook.com) erscheint ein Anmeldebildschirm und eine Leiste, in der sich im Wesentlichen die Sprache des Anmeldedialogs auswählen und ein Impressum begucken lassen.

    Auf der Suche nach einem Suchfeld, in dem ich nach der Niedersächsischen Polizei suchen könnte, bin ich stets auf Meldungen wie "Du musst dich anmelden, um diese Seite sehen zu können." gestoßen.
    Nach mehr als 2 Minuten Suche gebe ich hiermit auf und würde mich über einen Hinweis von Ihnen freuen, wie ich ohne Anmeldung die Profile von (z.B.) Behörden und Unternehmen begucken kann.

    Zum "Teilen": Einen Link weiterschicken kann ich auch via EMail, Messenger oder was auch immer.

    • GDH
    • 06.02.2012 um 20:10 Uhr

    Tatsächlich bin ich bislang davon ausgeganen, dass man auf der Seite so ziemlich nichts machen kann ohne sich da anzumelden. Auf www.facebook.de (und auch www.facebook.com) erscheint ein Anmeldebildschirm und eine Leiste, in der sich im Wesentlichen die Sprache des Anmeldedialogs auswählen und ein Impressum begucken lassen.

    Auf der Suche nach einem Suchfeld, in dem ich nach der Niedersächsischen Polizei suchen könnte, bin ich stets auf Meldungen wie "Du musst dich anmelden, um diese Seite sehen zu können." gestoßen.
    Nach mehr als 2 Minuten Suche gebe ich hiermit auf und würde mich über einen Hinweis von Ihnen freuen, wie ich ohne Anmeldung die Profile von (z.B.) Behörden und Unternehmen begucken kann.

    Zum "Teilen": Einen Link weiterschicken kann ich auch via EMail, Messenger oder was auch immer.

    • GDH
    • 06.02.2012 um 20:10 Uhr

    Tatsächlich bin ich bislang davon ausgeganen, dass man auf der Seite so ziemlich nichts machen kann ohne sich da anzumelden. Auf www.facebook.de (und auch www.facebook.com) erscheint ein Anmeldebildschirm und eine Leiste, in der sich im Wesentlichen die Sprache des Anmeldedialogs auswählen und ein Impressum begucken lassen.

    Auf der Suche nach einem Suchfeld, in dem ich nach der Niedersächsischen Polizei suchen könnte, bin ich stets auf Meldungen wie "Du musst dich anmelden, um diese Seite sehen zu können." gestoßen.
    Nach mehr als 2 Minuten Suche gebe ich hiermit auf und würde mich über einen Hinweis von Ihnen freuen, wie ich ohne Anmeldung die Profile von (z.B.) Behörden und Unternehmen begucken kann.

    Zum "Teilen": Einen Link weiterschicken kann ich auch via EMail, Messenger oder was auch immer.

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    • x2017
    • 06.02.2012 um 20:53 Uhr

    Mit https://www.google.de/sea... kommt man über http://de-de.facebook.com... zu http://de-de.facebook.com... ; Das alles nicht-angemeldet.

    Weiterhin liegt der Sinn des Teilens darin, dass der Nutzer Fan der Polizei-Facebook-Seite wird und dann besagte Seite (also die Polizei) Fandungsaufrufe im Newsfeed des Benutzers anzeigen kann, also ohne weitere Interaktion desselben. Diese kann der Benutzer dann abermals mit seinen Freunden teilen (analog zum Weiterschicken per Email, Messenger etc.). Der Punkt ist hier schlicht, dass die Polizei sich einen weiteren Kommunikationskanal sichert, eventuell vergleichbar mit einem RSS-Feed auf der Website oder ähnlichem – nur eben erfolgreicher, weil sich mehr Personen auf Facebook herumtreiben dürften als auf Polizeiwebsites, um dort RSS-Feeds zu abonnieren.

    Natürlich können Sie argumentieren, dass man als dies problemlos auch (wie oben skizziert) fern von Facebook durchführen könnte. Nur würden es dann zu Wenige lesen oder sehen, als dass der Fahndungsaufruf Erfolg hätte. Weiterhin nehme ich stark an, dass alle Inhalte, die auf Facebook verfügbar sind, auch auf der Polizeiwebsite direkt stehen. Und schließlich: Auch um einen Fahndungsaufruf in einer Tageszeitung zu lesen, müssen Sie Kunde besagter Zeitung sein.

    • x2017
    • 06.02.2012 um 20:53 Uhr

    Mit https://www.google.de/sea... kommt man über http://de-de.facebook.com... zu http://de-de.facebook.com... ; Das alles nicht-angemeldet.

    Weiterhin liegt der Sinn des Teilens darin, dass der Nutzer Fan der Polizei-Facebook-Seite wird und dann besagte Seite (also die Polizei) Fandungsaufrufe im Newsfeed des Benutzers anzeigen kann, also ohne weitere Interaktion desselben. Diese kann der Benutzer dann abermals mit seinen Freunden teilen (analog zum Weiterschicken per Email, Messenger etc.). Der Punkt ist hier schlicht, dass die Polizei sich einen weiteren Kommunikationskanal sichert, eventuell vergleichbar mit einem RSS-Feed auf der Website oder ähnlichem – nur eben erfolgreicher, weil sich mehr Personen auf Facebook herumtreiben dürften als auf Polizeiwebsites, um dort RSS-Feeds zu abonnieren.

    Natürlich können Sie argumentieren, dass man als dies problemlos auch (wie oben skizziert) fern von Facebook durchführen könnte. Nur würden es dann zu Wenige lesen oder sehen, als dass der Fahndungsaufruf Erfolg hätte. Weiterhin nehme ich stark an, dass alle Inhalte, die auf Facebook verfügbar sind, auch auf der Polizeiwebsite direkt stehen. Und schließlich: Auch um einen Fahndungsaufruf in einer Tageszeitung zu lesen, müssen Sie Kunde besagter Zeitung sein.

    • x2017
    • 06.02.2012 um 20:53 Uhr

    Mit https://www.google.de/sea... kommt man über http://de-de.facebook.com... zu http://de-de.facebook.com... ; Das alles nicht-angemeldet.

    Weiterhin liegt der Sinn des Teilens darin, dass der Nutzer Fan der Polizei-Facebook-Seite wird und dann besagte Seite (also die Polizei) Fandungsaufrufe im Newsfeed des Benutzers anzeigen kann, also ohne weitere Interaktion desselben. Diese kann der Benutzer dann abermals mit seinen Freunden teilen (analog zum Weiterschicken per Email, Messenger etc.). Der Punkt ist hier schlicht, dass die Polizei sich einen weiteren Kommunikationskanal sichert, eventuell vergleichbar mit einem RSS-Feed auf der Website oder ähnlichem – nur eben erfolgreicher, weil sich mehr Personen auf Facebook herumtreiben dürften als auf Polizeiwebsites, um dort RSS-Feeds zu abonnieren.

    Natürlich können Sie argumentieren, dass man als dies problemlos auch (wie oben skizziert) fern von Facebook durchführen könnte. Nur würden es dann zu Wenige lesen oder sehen, als dass der Fahndungsaufruf Erfolg hätte. Weiterhin nehme ich stark an, dass alle Inhalte, die auf Facebook verfügbar sind, auch auf der Polizeiwebsite direkt stehen. Und schließlich: Auch um einen Fahndungsaufruf in einer Tageszeitung zu lesen, müssen Sie Kunde besagter Zeitung sein.

    Antwort auf "Interessanter Hinweis"
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    • GDH
    • 07.02.2012 um 13:12 Uhr

    Sie meinen " Weiterhin nehme ich stark an, dass alle Inhalte, die auf Facebook verfügbar sind, auch auf der Polizeiwebsite direkt stehen. Und schließlich: Auch um einen Fahndungsaufruf in einer Tageszeitung zu lesen, müssen Sie Kunde besagter Zeitung sein."

    Genau das meinte ich oben auch: Auf einer Plattform Werbung machen, die dann auf eigene Inhalte verweist, ist ok. Alles, was darüber hinaus geht eben nicht (offenbar wurden mal Daten direkt bei Facebook eingestellt).

    • GDH
    • 07.02.2012 um 13:12 Uhr

    Sie meinen " Weiterhin nehme ich stark an, dass alle Inhalte, die auf Facebook verfügbar sind, auch auf der Polizeiwebsite direkt stehen. Und schließlich: Auch um einen Fahndungsaufruf in einer Tageszeitung zu lesen, müssen Sie Kunde besagter Zeitung sein."

    Genau das meinte ich oben auch: Auf einer Plattform Werbung machen, die dann auf eigene Inhalte verweist, ist ok. Alles, was darüber hinaus geht eben nicht (offenbar wurden mal Daten direkt bei Facebook eingestellt).

    • k2
    • 07.02.2012 um 7:55 Uhr

    Wie der Text der ZEIT zeigt, weiss Herr Uwe Schünemann
    sehr wohl, dass er wiederholt eine Gesetzesuebertretung
    der Amtsgeheimnisverletzung begangen hat, welche mit mehreren Jahren Zuchthaus in jedem einzelnen Fall dieses Offizialdelikts bestraft werden muss, auch weil es eigentlich von Amts wegen zu verfolgen waere - und ich frage mich, weshalb Uwe Schuenemann nicht laengst in Untersuchungshaft genommen worden ist. Das Eingestaendnis
    der Amtsgeheimnisverletzung und der Anstiftung von Untergebenen zur Amtsgeheimnisverletzung von Herrn Uwe Schünemann ist nicht erforderlich und,

    weil Nichtwissen vor Strafe nicht schuetzt,

    strafrechtlich daher ueberfluessig.

    Als Aktenbeilage zu diesem sehr schweren Straffall der
    Amtsgeheimnisverletzung und der Anstiftung von Untergebenen zur Amtsgeheimnisverletzung durch Herrn Uwe Schünemann ein
    prototypischer Logfile von Facebook wie die Amtsgeheimnisse
    durch Anwendungen von xml an Dritte weitergegeben werden :

    http://nikcub.appspot.com...

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    • GDH
    • 07.02.2012 um 13:20 Uhr

    Wo steht denn, dass es sich bei den auf Facebook veröffentlichten Daten um "Amtsgeheimnisse" handelt? Dass es nicht ok ist, wenn eine Behörde hoheitliche Tätigkeiten (die Veröffentlichung von Aufrufen gehört dazu) bei einem privaten Dienstleister durchführt (zumal die Einhaltung europäischer Datenschutzvorschriften von der Firma garnicht garantiert werden kann, wenn die Server anderswo stehen haben) hatten wir schon. "Amtsgeheimnisse" sind aber nicht automatisch alle Daten, die man nicht nach Belieben in der Weltgeschichte rumschicken darf.

    • GDH
    • 07.02.2012 um 13:20 Uhr

    Wo steht denn, dass es sich bei den auf Facebook veröffentlichten Daten um "Amtsgeheimnisse" handelt? Dass es nicht ok ist, wenn eine Behörde hoheitliche Tätigkeiten (die Veröffentlichung von Aufrufen gehört dazu) bei einem privaten Dienstleister durchführt (zumal die Einhaltung europäischer Datenschutzvorschriften von der Firma garnicht garantiert werden kann, wenn die Server anderswo stehen haben) hatten wir schon. "Amtsgeheimnisse" sind aber nicht automatisch alle Daten, die man nicht nach Belieben in der Weltgeschichte rumschicken darf.

    • GDH
    • 07.02.2012 um 13:12 Uhr

    Sie meinen " Weiterhin nehme ich stark an, dass alle Inhalte, die auf Facebook verfügbar sind, auch auf der Polizeiwebsite direkt stehen. Und schließlich: Auch um einen Fahndungsaufruf in einer Tageszeitung zu lesen, müssen Sie Kunde besagter Zeitung sein."

    Genau das meinte ich oben auch: Auf einer Plattform Werbung machen, die dann auf eigene Inhalte verweist, ist ok. Alles, was darüber hinaus geht eben nicht (offenbar wurden mal Daten direkt bei Facebook eingestellt).

    Antwort auf "Die Polizei teilt…"
    • GDH
    • 07.02.2012 um 13:20 Uhr

    Wo steht denn, dass es sich bei den auf Facebook veröffentlichten Daten um "Amtsgeheimnisse" handelt? Dass es nicht ok ist, wenn eine Behörde hoheitliche Tätigkeiten (die Veröffentlichung von Aufrufen gehört dazu) bei einem privaten Dienstleister durchführt (zumal die Einhaltung europäischer Datenschutzvorschriften von der Firma garnicht garantiert werden kann, wenn die Server anderswo stehen haben) hatten wir schon. "Amtsgeheimnisse" sind aber nicht automatisch alle Daten, die man nicht nach Belieben in der Weltgeschichte rumschicken darf.

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