FreifunkBerliner Verein verschenkt anonyme Netzzugänge

Mit der Aktion "Freifunk statt Angst" will ein Berliner Verein nicht nur ein anonymes und offenes WLAN anbieten, sondern auch gegen Störerhaftung demonstrieren.

Kampagnenseite von Freifunk gegen die Störerhaftung

Kampagnenseite von Freifunk gegen die Störerhaftung

Die Initiative Freifunk will in Berlin in den kommenden Wochen sogenannte Freedom-Fighter-Boxen verteilen. Rund um den Boxhagener Platz in Friedrichshain und um das Kottbusser Tor in Kreuzberg möchte der Verein WLAN-Router verschenken, mit denen jeder in der Nähe kostenlos und vor allem anonym surfen kann.

Insgesamt 100 dieser Router stehen derzeit zur Verfügung. Sie sollen bald in Cafés, Vereinen und Organisationen stehen – "bei jedem, der gern ein offenes WLAN anbieten würde und sich nicht traut und bei dem viel Publikumsverkehr ist", sagt Jürgen Neumann, Sprecher der Initiative Freifunk.

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Es geht nicht darum, ein berlinweites WLAN für alle aufzubauen – ein Projekt, das der Verein daneben auch noch verfolgt – oder darum, dem einen oder anderen Interessierten einen Internetzugang zu schenken. Mit der Aktion will Freifunk gegen die Störerhaftung protestieren.

Störerhaftung ist Unsinn

Denn ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2010 macht es für Privatpersonen riskant bis unmöglich, ihr WLAN "offen" zu lassen, sodass jeder in der Nähe darüber surfen kann. Denn das Gericht hatte geurteilt, dass derjenige für etwaige Straftaten mitverantwortlich ist, die über sein Netz begangen werden.

Kai Biermann
Kai Biermann

Kai Biermann ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Die Freifunker halten diese Regel für schwachsinnig. "Die Unterscheidung zwischen einer Privatperson, die ihr WLAN anderen zur Verfügung stellt und einem Access-Provider, der das tut und dafür einen Freifahrtschein von der Bundesnetzagentur hat, ist willkürlich", sagt Neumann. Denn beide täten schließlich dasselbe, einem sei es verboten, dem anderen erlaubt. Immerhin seien als Provider gemeldete Firmen per Gesetz ja gerade nicht verantwortlich für die Inhalte. Neumann hält die Diskriminierung für nicht nachvollziehbar und sagt: "Die Störerhaftung macht keinen Sinn."

Um das zu demonstrieren, hat der Verein die Router so programmiert, dass sie die Störerhaftung und jeden anderen Versuch, den Datenverkehr zu kontrollieren, umgehen. Wer über eines der Geräte surft, dessen Datenverkehr wird über eine gesicherte Verbindung nach Schweden geleitet. Der Surfer erhält dabei eine neue IP-Adresse, die nicht zu ihm zurückverfolgt werden kann. Ein schwedischer Internetanbieter namens Ipredator hat Freifunk dafür 100 sogenannte VPN-Tunnel zur Verfügung gestellt.

Leserkommentare
    • keibe
    • 19.06.2012 um 23:58 Uhr

    Link natürlich auch bereits jeder Stalker?

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    sofern er auch nur Google oder Wikipedia zu bedienen in der Lage ist. Es ist keinesfalls so, dass hier Geheimwissen im Zeit-Online-Forum ausgetauscht wird.

    Im übrigen ist sogar noch einfacher: Einem Stalker genügt bereits ein Internetcafé, um jede Verfolgung der IP-Adresse in Leere laufen zu lassen.

    sofern er auch nur Google oder Wikipedia zu bedienen in der Lage ist. Es ist keinesfalls so, dass hier Geheimwissen im Zeit-Online-Forum ausgetauscht wird.

    Im übrigen ist sogar noch einfacher: Einem Stalker genügt bereits ein Internetcafé, um jede Verfolgung der IP-Adresse in Leere laufen zu lassen.

  1. sofern er auch nur Google oder Wikipedia zu bedienen in der Lage ist. Es ist keinesfalls so, dass hier Geheimwissen im Zeit-Online-Forum ausgetauscht wird.

    Im übrigen ist sogar noch einfacher: Einem Stalker genügt bereits ein Internetcafé, um jede Verfolgung der IP-Adresse in Leere laufen zu lassen.

    4 Leserempfehlungen
  2. Auch in den USA haben Ueberlandbusse (Megabus, Boltbus etc) selbstverstaendlich Wifi. Und selbstverstaendlich im schon sowieso guenstigen Preis inbegriffen.

    Und Wifi umsonst gibt es bei jedem Starbucks, McDonalds etc. Buchstaeblich an jeder Strassenecke.

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    Zuege (Amtrak) natuerlich auch.

    Zuege (Amtrak) natuerlich auch.

  3. 12. nochwas

    Zuege (Amtrak) natuerlich auch.

  4. gänzlich abgeschafft werden soll, finde ich gut. Im Internet wird auch sehr viel Schindluder getrieben und wenn man die Möglichkeit zu dessen Rückverfolgung völlig außer Kraft setzt, hat man den berühmten freien Fuchs im freien Hühnerstall.

    Zu den Überlandbussen in Südkorea und den USA: es mag sein, dass diese über einen anonymen kostenlosen Internetzugang verfügen. Gleichzeitig ist dessen Benutzerkreis sehr überschaubar und es ist mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch noch eine Überwachungskamera da, nach deren Bildern sich zuordnen lässt, wer von dem Netz Gebrauch gemacht hat.

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    • etiam
    • 20.06.2012 um 12:01 Uhr

    Sie (@dodge this) finden es also beruhigend, dass die wenigen Leute in Überlandbussen und Zügen , in Starbucks und McDonalds in USA oder Südkorea beim Surfen im offenen WLAN kameraüberwacht werden. Offenbar halten Sie die Freigabe von WLAN in D auch nur dort für vertretbar, wo auch Kameraüberwachung läuft - besser aber die Störerhaftung bleibt erhalten.
    Viel "Schindluder" wird auch auf Bahnhofsvorplätzen, in Fussballstadien in Hinterhofkneipen oder in Bordellen betrieben - sicher finden Sie auf der Basis der selben diffenrenzierten Rechtsgüterabwägung auch dort eine Videoüberwachung oder wahlweise eine Ausweiskontrolle begrüßenswert.
    Wer keine Probleme damit hat, dass man den öffentlichen Raum (ob nun real oder virtuell) allein wegen der Möglichkeit darin Straftaten zu begehen für anonyme Nutzung möglichst umfassend sperrt, der stößt sich natürlich auch nicht an der Störerhaftung.
    Zum Glück gibt es viele Menschen, die das nicht so sehen.

    • etiam
    • 20.06.2012 um 12:01 Uhr

    Sie (@dodge this) finden es also beruhigend, dass die wenigen Leute in Überlandbussen und Zügen , in Starbucks und McDonalds in USA oder Südkorea beim Surfen im offenen WLAN kameraüberwacht werden. Offenbar halten Sie die Freigabe von WLAN in D auch nur dort für vertretbar, wo auch Kameraüberwachung läuft - besser aber die Störerhaftung bleibt erhalten.
    Viel "Schindluder" wird auch auf Bahnhofsvorplätzen, in Fussballstadien in Hinterhofkneipen oder in Bordellen betrieben - sicher finden Sie auf der Basis der selben diffenrenzierten Rechtsgüterabwägung auch dort eine Videoüberwachung oder wahlweise eine Ausweiskontrolle begrüßenswert.
    Wer keine Probleme damit hat, dass man den öffentlichen Raum (ob nun real oder virtuell) allein wegen der Möglichkeit darin Straftaten zu begehen für anonyme Nutzung möglichst umfassend sperrt, der stößt sich natürlich auch nicht an der Störerhaftung.
    Zum Glück gibt es viele Menschen, die das nicht so sehen.

  5. Wie kann man auf die Idee kommen, in einem Kaffeladen einen Internetzugang zu kaufen. Das musste ja schiefgehen.

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    Apropos Tchibo: Immerhin handelt es sich dabei um einen der wenigen Ort, an denen man UMTS-Surfsticks vor Ort erwerben und sie dann im Internet auf einen Phantasienamen registrieren kann (ich nehme zumindest an, es geht immer noch).

    Noch eine Möglichkeit, de facto anonym im Internet zu surfen...

    Anonymität ist bereits heute möglich, trotz Störerhaftung und Speicherung von IP-Adressen. Jemand, der böses im Schilde führt und nicht völlig vernebelt im Hirn ist, kann über diese Diskussion doch nur lachen. Die Welt geht mit der Störerhaftung nicht unter und sie wird sich folglich auch nach einer Abschaffung dieser weiterdrehen.

    Apropos Tchibo: Immerhin handelt es sich dabei um einen der wenigen Ort, an denen man UMTS-Surfsticks vor Ort erwerben und sie dann im Internet auf einen Phantasienamen registrieren kann (ich nehme zumindest an, es geht immer noch).

    Noch eine Möglichkeit, de facto anonym im Internet zu surfen...

    Anonymität ist bereits heute möglich, trotz Störerhaftung und Speicherung von IP-Adressen. Jemand, der böses im Schilde führt und nicht völlig vernebelt im Hirn ist, kann über diese Diskussion doch nur lachen. Die Welt geht mit der Störerhaftung nicht unter und sie wird sich folglich auch nach einer Abschaffung dieser weiterdrehen.

    • etiam
    • 20.06.2012 um 12:01 Uhr

    Sie (@dodge this) finden es also beruhigend, dass die wenigen Leute in Überlandbussen und Zügen , in Starbucks und McDonalds in USA oder Südkorea beim Surfen im offenen WLAN kameraüberwacht werden. Offenbar halten Sie die Freigabe von WLAN in D auch nur dort für vertretbar, wo auch Kameraüberwachung läuft - besser aber die Störerhaftung bleibt erhalten.
    Viel "Schindluder" wird auch auf Bahnhofsvorplätzen, in Fussballstadien in Hinterhofkneipen oder in Bordellen betrieben - sicher finden Sie auf der Basis der selben diffenrenzierten Rechtsgüterabwägung auch dort eine Videoüberwachung oder wahlweise eine Ausweiskontrolle begrüßenswert.
    Wer keine Probleme damit hat, dass man den öffentlichen Raum (ob nun real oder virtuell) allein wegen der Möglichkeit darin Straftaten zu begehen für anonyme Nutzung möglichst umfassend sperrt, der stößt sich natürlich auch nicht an der Störerhaftung.
    Zum Glück gibt es viele Menschen, die das nicht so sehen.

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    "Sie (@dodge this) finden es also beruhigend, dass die wenigen Leute in Überlandbussen und Zügen , in Starbucks und McDonalds in USA oder Südkorea beim Surfen im offenen WLAN kameraüberwacht werden."

    Nö, tu ich nicht. Es ging mir darum, jene Andeutung zu widerlegen, dass das Konzept des anonymen Netzzugangs in anderen Ländern ja bestens funktioniere und wir es deshalb auch uneingeschränkt hier anwenden könnten. Statt des elektronischen Logins haben sie halt ein Ersatzsystem, auf das im Notfall zurückgegriffen werden kann.

    Zu Videoüberwachung im öffentlichen Raum ("Bahnhöfe, Fußballstadien"): solange es sich nur um Aufzeichnungen handelt, die 48 Stunden später wieder gelöscht werden, empfinde ich daran nichts verwerfliches. Das wirkt zwar nicht präventiv, erhöht aber immerhin den Fahndungsdruck. Hinterhofkneipen und Bordelle wiederum tangieren Otto Normalbürger meistens nicht.

    Das aus dem vorigen Absatz lässt sich auch aufs Netz übertragen. Wie ein Fußballstadion oder ein Bahnhof handelt es sich um einen großen Raum mit vielen Leuten, in denen der Einzelne nicht auffällt. Es geht mir nicht darum, dass jemand (Menschen) jeden einzelnen auf Schritt und Tritt beobachten - sondern dass man, falls es mal zu kriminellen Handlungen kommt, über Möglichkeiten der Rückverfolgung verfügt. Gäbe es diese nicht, würde so im Internet Heckenschützenmentalität gefördert.

    "Sie (@dodge this) finden es also beruhigend, dass die wenigen Leute in Überlandbussen und Zügen , in Starbucks und McDonalds in USA oder Südkorea beim Surfen im offenen WLAN kameraüberwacht werden."

    Nö, tu ich nicht. Es ging mir darum, jene Andeutung zu widerlegen, dass das Konzept des anonymen Netzzugangs in anderen Ländern ja bestens funktioniere und wir es deshalb auch uneingeschränkt hier anwenden könnten. Statt des elektronischen Logins haben sie halt ein Ersatzsystem, auf das im Notfall zurückgegriffen werden kann.

    Zu Videoüberwachung im öffentlichen Raum ("Bahnhöfe, Fußballstadien"): solange es sich nur um Aufzeichnungen handelt, die 48 Stunden später wieder gelöscht werden, empfinde ich daran nichts verwerfliches. Das wirkt zwar nicht präventiv, erhöht aber immerhin den Fahndungsdruck. Hinterhofkneipen und Bordelle wiederum tangieren Otto Normalbürger meistens nicht.

    Das aus dem vorigen Absatz lässt sich auch aufs Netz übertragen. Wie ein Fußballstadion oder ein Bahnhof handelt es sich um einen großen Raum mit vielen Leuten, in denen der Einzelne nicht auffällt. Es geht mir nicht darum, dass jemand (Menschen) jeden einzelnen auf Schritt und Tritt beobachten - sondern dass man, falls es mal zu kriminellen Handlungen kommt, über Möglichkeiten der Rückverfolgung verfügt. Gäbe es diese nicht, würde so im Internet Heckenschützenmentalität gefördert.

  6. 16. Antwort

    "Sie (@dodge this) finden es also beruhigend, dass die wenigen Leute in Überlandbussen und Zügen , in Starbucks und McDonalds in USA oder Südkorea beim Surfen im offenen WLAN kameraüberwacht werden."

    Nö, tu ich nicht. Es ging mir darum, jene Andeutung zu widerlegen, dass das Konzept des anonymen Netzzugangs in anderen Ländern ja bestens funktioniere und wir es deshalb auch uneingeschränkt hier anwenden könnten. Statt des elektronischen Logins haben sie halt ein Ersatzsystem, auf das im Notfall zurückgegriffen werden kann.

    Zu Videoüberwachung im öffentlichen Raum ("Bahnhöfe, Fußballstadien"): solange es sich nur um Aufzeichnungen handelt, die 48 Stunden später wieder gelöscht werden, empfinde ich daran nichts verwerfliches. Das wirkt zwar nicht präventiv, erhöht aber immerhin den Fahndungsdruck. Hinterhofkneipen und Bordelle wiederum tangieren Otto Normalbürger meistens nicht.

    Das aus dem vorigen Absatz lässt sich auch aufs Netz übertragen. Wie ein Fußballstadion oder ein Bahnhof handelt es sich um einen großen Raum mit vielen Leuten, in denen der Einzelne nicht auffällt. Es geht mir nicht darum, dass jemand (Menschen) jeden einzelnen auf Schritt und Tritt beobachten - sondern dass man, falls es mal zu kriminellen Handlungen kommt, über Möglichkeiten der Rückverfolgung verfügt. Gäbe es diese nicht, würde so im Internet Heckenschützenmentalität gefördert.

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