ÜberwachungHöchste Zeit, über zivile Drohnen zu diskutieren

In Deutschland gibt es nun ein Gesetz für zivile Drohnen, doch es regelt kaum etwas. Und eine Debatte über den Datenschutz der Überwachungsgeräte gab es gleich gar nicht.

Ein Bundeswehr-Soldat sammelt Reste einer abgestürzten Drohne ein.

Ein Bundeswehr-Soldat sammelt Reste einer abgestürzten Drohne ein.

Auch zivile Drohnen können beunruhigen. So beeindruckend die Experimente mit den unbemannten Fliegern sein mögen und so unterhaltsam das Spielen, so besorgniserregend sind ihre potenziellen Verwendungsmöglichkeiten und deren mangelnde Regulierung. Deutschland hat nun zwar ein Drohnen-Gesetz, das aber kennt kaum jemand und es lässt viele Fragen offen.

Der Bundestag hat das 14. Gesetz zur Änderung des Luftfahrtgesetzes im Januar ohne jede Aussprache verabschiedet, mit den Stimmen von Union, FDP und SPD. Die Grünen enthielten sich, obwohl sie noch viele Fragen hatten, nur die Linke war dagegen. Seit dem 12. Mai ist das Gesetz in Kraft. Viel mehr, als dass Drohnen nun anerkannte Luftfahrzeuge sind, steht nicht darin. Linken-Politiker wie Herbert Behrens befürchten, dass genauere Regelungen nun einfach per Verordnung durchgesetzt werden können, ohne Beteiligung des Bundestags und damit ohne demokratische Debatte.

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Eine solche Verordnung gibt es schon. In der ebenfalls erneuerten Luftverkehrsordnung ist der Einsatz von Drohnen vor allem im Paragraphen 16 geregelt. Der bezieht sich auf unbemannte Fluggeräte, die in Sichtweite des Piloten, aber nicht höher als 100 Meter über dem Boden fliegen, nicht schwerer sind als 25 Kilogramm und die nicht nur "zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden". Einsteigermodelle, die für ein paar hundert Euro an Hobbyflieger verkauft und über das Smartphone gesteuert werden, sind davon nicht betroffen. Stattdessen geht es um Fluggeräte, die für öffentliche oder gewerbliche Zwecke genutzt werden, von Behörden, Unternehmen oder Journalisten etwa.

Patrick Beuth
Patrick Beuth

Patrick Beuth ist Redakteur im Ressort Digital bei ZEIT ONLINE. Seine Profilseite finden Sie hier.

Zum Thema Privatsphärenschutz steht in der Verordnung lediglich, die Fluggenehmigung werde von den jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörden erteilt, "wenn die beabsichtigten Nutzungen (...) die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen". Die Grünen und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hatten sich für einen solchen Passus eingesetzt. Dass dieser eine Satz ausreicht, darf angesichts der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Drohnen bezweifelt werden.

Es scheint, als seien erst einmal Fakten geschaffen worden, bevor das Thema öffentlich bekannt genug wurde. Wie viele Fußballfans und Demonstranten wissen wohl, dass Polizei und Medien sie auch aus der Luft überwachen oder filmen können? Und unter welchen Umständen das erlaubt ist? Müssen sie vor einem Spiel oder einem Protest darauf aufmerksam gemacht werden? Wie kann verhindert werden, dass jemand seinen Nachbarn mit einer fliegenden Kamera ausspioniert, ohne dass der es bemerkt?

Jetzige Regelung nutzt nur den Herstellern

Es ist höchste Zeit, über solche Dinge öffentlich zu debattieren. Und zwar sachlich, denn es gibt viele sinnvolle Einsatzgebiete für zivile Drohnen, etwa bei der Landvermessung oder im Katastrophenschutz. 

Die jetzige gesetzliche Regulierung aber nutzt allenfalls einer Interessengruppe: den Herstellern. Die CSU-Abgeordnete Daniela Ludwig hatte im Dezember gesagt, hinter der Öffnung des Luftraums für zivile Drohnen stecke "ein nicht zu unterschätzender Markt, der in Deutschland, dem Erfinderland, auch Unterstützung von politischer Seite erwarten kann".

Konstantin von Notz, netzpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion, beklagt im Gespräch mit ZEIT ONLINE, es sei unklar, wie der private Einsatz "so ausgestaltet werden kann, dass eine Verletzung der Privatsphäre verhindert wird." Noch gänzlich ungeklärt sei zudem der Einsatz von Drohnen durch die Polizei.

"Die Bundesregierung hat das Thema seit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf dem Zettel, aber passiert ist seitdem nichts", sagt von Notz. "Es wäre gut, wenn wir eine öffentliche Debatte über Drohnen bekämen."

Leserkommentare
  1. Maximal Rettungswachen und Feuerwehr sollten Drohnen gestattet werden. Allein das Vermummungsverbot verbietet sich und sein Gesicht hinter Drohnen zu verstecken. Ich kann auch nicht einen Roboter zum Staatsexamen schicken um mein 2.Juraexamen abzulegen. Roboter gehören an die Leine! Auch in er Luft.

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    Es wurden ja auch schon jede Menge gewalttätige Drohnendemos angekündigt...

    Es wurden ja auch schon jede Menge gewalttätige Drohnendemos angekündigt...

  2. Wie beschrieben, gab es keine Aussprache und die Bedenken der Datenschützer wurden ignoriert....

    Unsere gewählten Volksvertreter mißachten einige wichtige parlamentarische Regeln und müssen (mal wieder ) auf ihre Rechte und Pflichten hingewiesen werden !!

    Die Begründung für eine Verfassungsklage :

    "Der Bundestag verhandelt öffentlich, heißt es in Artikel 42 des Grundgesetzes.
    Das ist die Theorie.
    In der Praxis aber geht es anders zu: In der vergangenen Legislaturperiode wurden von den 15.500 Reden der Parlamentarier 4429 nicht mündlich vorgetragen, sondern nur schriftlich zu Protokoll gegeben. "

    Das neue Luftverkehrsgesetz ist gar nicht mündlich verhandelt worden!

    http://www.welt.de/politi...

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  3. Typisch deutsche Phantom-Debatte und eine perfekte Steilvorlage für überflüssigen Polit-Aktionismus! Wie viele zivile Drohnen fliegen heute?

    Alles was ich sehe sind ein paar ambitionierte Modellflieger. Einige davon werden vielleicht auch mal eine Videokamera an ihr Spielzeug schrauben und sich über die ungewöhnlichen Perspektiven freuen. Und sonst?

    Der Betrieb von Modellflugzeugen ist schon seit vielen Jahren durch die LuftVO geregelt, und gegen die übertriebene Neugier übel gelaunter Nachbarn gibt es ebenfalls bereits ausreichend gesetzlichen Schutz. (Dass dieser jedoch kaum angewandt wird, steht auf einem anderen Blatt.)

    Ich habe eher das Gefühl, hier träumen Einige vom Rückfall in den behördlichen Überwachungsstaat. Bald tragen Luftbilder dann wohl wieder den Freigabevermerk eines Regierungspräsidiums.

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    • nik--
    • 13.07.2012 um 16:21 Uhr

    …passiert vor allem dann, wenn der Topf bereits überkocht. Noch ist die Zeit für eine vernünftige Lösung auf Basis von Sachverstand und parlamentarischer Debatte. Wenn es dann wieder 5 nach 12 ist, weil die Dinger bereits eingesetzt werden und irgendwo wieder ein Eklat ausgelöst wurde, dann rennen Politiker wie kopflose Hühner umher. Und dass diese Zeit kommen wird, dafür ist keine prophetische Begabung notwendig, dafür reicht ein Blick in die Pläne von Luftfahrt- und Rüstungsunternehmen. Der Markt der Drohnenentwicklung ist ein Milliardenmarkt. Deshalb ist es Weitsicht, diese Dinge heute zu diskutieren, statt sie mit German Angst abzuurteilen.

    Wie schön, dass Sie so ganz unbefleckt von Wissen sind....

    "Aber auch die 150-Kilo-Drohnen bringen eine Vielzahl ungeklärter Sicherheits- und Rechtsfragen mit sich.

    "Es wird nicht verkannt, dass noch viele Aspekte des Betriebs von UAS weiterer Klärung bedürfen", heißt es im Entwurf."

    http://www.welt.de/politi...

    Wollen Sie 150 KG schwere unbemannte Flugkörper, die alles mögliche geladen haben können, wirklich mit Spielzeug vergleichen ?

    • nik--
    • 13.07.2012 um 16:21 Uhr

    …passiert vor allem dann, wenn der Topf bereits überkocht. Noch ist die Zeit für eine vernünftige Lösung auf Basis von Sachverstand und parlamentarischer Debatte. Wenn es dann wieder 5 nach 12 ist, weil die Dinger bereits eingesetzt werden und irgendwo wieder ein Eklat ausgelöst wurde, dann rennen Politiker wie kopflose Hühner umher. Und dass diese Zeit kommen wird, dafür ist keine prophetische Begabung notwendig, dafür reicht ein Blick in die Pläne von Luftfahrt- und Rüstungsunternehmen. Der Markt der Drohnenentwicklung ist ein Milliardenmarkt. Deshalb ist es Weitsicht, diese Dinge heute zu diskutieren, statt sie mit German Angst abzuurteilen.

    Wie schön, dass Sie so ganz unbefleckt von Wissen sind....

    "Aber auch die 150-Kilo-Drohnen bringen eine Vielzahl ungeklärter Sicherheits- und Rechtsfragen mit sich.

    "Es wird nicht verkannt, dass noch viele Aspekte des Betriebs von UAS weiterer Klärung bedürfen", heißt es im Entwurf."

    http://www.welt.de/politi...

    Wollen Sie 150 KG schwere unbemannte Flugkörper, die alles mögliche geladen haben können, wirklich mit Spielzeug vergleichen ?

    • SuR_LK
    • 13.07.2012 um 16:06 Uhr

    verbieten, sonst kommts neben Surveillance Drohen auch zu welchen mit non-lethal Waffen zum Einsatz wie bei S21 z.b.
    Die USA ist in dem Fall ja weiter

    http://www.homelandsecuri...
    "the U.S. Army describes the possible uses of the non-lethal UAV: “Potential commercial applications might include, but are not limited to: crowd control for local law enforcement; border protection for Homeland Security; or temporary incapacitation of non violent criminals for local SWAT teams and/or law enforcement"

    Und bevor ebend solches kommt direkt Drohneneinsätze verbieten.

    Eine Leserempfehlung
  4. darf man das abschießen, wenn man sich bedroht fühlt? Wie hoch fliegen die Dinger denn?

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    Eine gute Idee.

    Kann mich ja keiner für Belangen, wenn ich mit nem Stein oder ähnlichen Wurfgeschossen (...) in die Luft schmeiße um zu gucken, wie hoch diese fliegen können.

    Eine gute Idee.

    Kann mich ja keiner für Belangen, wenn ich mit nem Stein oder ähnlichen Wurfgeschossen (...) in die Luft schmeiße um zu gucken, wie hoch diese fliegen können.

    • nik--
    • 13.07.2012 um 16:21 Uhr

    …passiert vor allem dann, wenn der Topf bereits überkocht. Noch ist die Zeit für eine vernünftige Lösung auf Basis von Sachverstand und parlamentarischer Debatte. Wenn es dann wieder 5 nach 12 ist, weil die Dinger bereits eingesetzt werden und irgendwo wieder ein Eklat ausgelöst wurde, dann rennen Politiker wie kopflose Hühner umher. Und dass diese Zeit kommen wird, dafür ist keine prophetische Begabung notwendig, dafür reicht ein Blick in die Pläne von Luftfahrt- und Rüstungsunternehmen. Der Markt der Drohnenentwicklung ist ein Milliardenmarkt. Deshalb ist es Weitsicht, diese Dinge heute zu diskutieren, statt sie mit German Angst abzuurteilen.

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    Wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht, sind staatliche Regelungen zum Internet (Facebook) allemal zielführender als ein „Drohnengesetz“.

    Jedoch: Sobald es um Lufthoheit geht, neigen die deutschen Behörden generell zur Hyperaktivität! Nach dem 11. September 2011 wurde die ohnehin schon gründliche Sicherheitsüberprüfung für Piloten (und potenzielle Piloten) noch einmal drastisch ausgeweitet. Seither werden für die sog. „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ 26 Bundesbehörden regelmäßig abgefragt, einschließlich Zollkriminalamt. Dabei hätte man die damaligen Attentäter damit niemals identifiziert, geschweige denn von ihrem Vorhaben abgehalten.

    Mag sein, dass die technischen Möglichkeiten für einen kurzen Impuls in der Modellfliegerei sorgen werden, mehr aber auch nicht. Und wer mit einem Modellflugzeug Schaden anrichtet, ist schon heute zum Schadenersatz verpflichtet.

    Was Sie hier als „Millionengeschäft“ wittern, ist im Zivilbereich allenfalls eine Lachnummer – denn der gewerbliche Einsatz von Drohnen und anderem Fluggerät wird schon heute durch die Landesluftfahrtämter streng limitiert.

    Wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht, sind staatliche Regelungen zum Internet (Facebook) allemal zielführender als ein „Drohnengesetz“.

    Jedoch: Sobald es um Lufthoheit geht, neigen die deutschen Behörden generell zur Hyperaktivität! Nach dem 11. September 2011 wurde die ohnehin schon gründliche Sicherheitsüberprüfung für Piloten (und potenzielle Piloten) noch einmal drastisch ausgeweitet. Seither werden für die sog. „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ 26 Bundesbehörden regelmäßig abgefragt, einschließlich Zollkriminalamt. Dabei hätte man die damaligen Attentäter damit niemals identifiziert, geschweige denn von ihrem Vorhaben abgehalten.

    Mag sein, dass die technischen Möglichkeiten für einen kurzen Impuls in der Modellfliegerei sorgen werden, mehr aber auch nicht. Und wer mit einem Modellflugzeug Schaden anrichtet, ist schon heute zum Schadenersatz verpflichtet.

    Was Sie hier als „Millionengeschäft“ wittern, ist im Zivilbereich allenfalls eine Lachnummer – denn der gewerbliche Einsatz von Drohnen und anderem Fluggerät wird schon heute durch die Landesluftfahrtämter streng limitiert.

  5. bis auch bei uns Drohnen Jagd auf mutmaßliche Terroristen abseits jeder rechtsstaatlichen Grundlage machen.
    Schließlich haben wir ja ein immenses Sicherheitsbedürfnis.
    Es darf sich der unbescholtene Bürger hernach nur nicht wundern, wenn Jagd auf ihn gemacht wird, nur weil er einem mutmaßlichen Terroristen ähnlich sieht oder sich erlaubte an einer Demonstration teilzunehmen, die das Establishment beunruhigte.
    George Orwell wäre sicher entsetzt, wie nahe wir seiner beklemmenden future-fiction bereits gekommen sind.
    Drohnen gehören weltweit geächtet und Nutzerländer sanktioniert und boykottiert.

    MfG
    AoM

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  6. Eine gute Idee.

    Kann mich ja keiner für Belangen, wenn ich mit nem Stein oder ähnlichen Wurfgeschossen (...) in die Luft schmeiße um zu gucken, wie hoch diese fliegen können.

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    Antwort auf "Abschuss erlaubt"

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