Google-Prozess Mailand fordert Haftstrafen für Google-Manager

Jugendliche quälten einen behinderten Mitschüler und stellten das Handyvideo ins Netz. Der Mailänder Staatsanwalt wirft Google vor, man habe das Video zu spät gelöscht.

Google's Firmentochter YouTube verfügt über keinen Mechanismus, mit dem sich umstrittene Handyvideos im Vorfeld verhindern ließen

Google's Firmentochter YouTube verfügt über keinen Mechanismus, mit dem sich umstrittene Handyvideos im Vorfeld verhindern ließen

Obwohl das Urteil noch nicht gesprochen ist, scheint Guido Camera zuversichtlich. Der Anwalt schiebt ein paar Bücher zur Seite, schlägt die Beine übereinander und lehnt sich zurück. Der Prozess gegen Google ging im Schnellverfahren durch – was bedeutet, dass mehr als drei Jahre nach dem Vorfall jetzt im Januar der Richterspruch zu erwarten ist.

Es geht um Verleumdung, um die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutzbestimmungen im Internet. Angeklagt sind vier Mitarbeiter des Unternehmens, wovon einer schon lange nicht mehr bei Google arbeitet. Auf der Klägerseite stehen die Staatsanwaltschaft Mailand sowie Vivi Down, ein Verein, der sich für die Rechte von Behinderten einsetzt, und den Anwalt Camera vertritt.

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Auslöser des Rechtsstreits ist ein dreiminütiges Handyvideo. 2006 war es auf dem italienischen Onlineportal von YouTube zwei Monate lang unter den dreißig "lustigsten Videos" zu finden. Die Szene: In einer Turiner Schule quälen Jugendliche einen behinderten Klassenkameraden, sie beschimpfen und demütigen ihn. Der 17-jährige Autist sieht kaum, er hört nur schlecht. Ein Junge mit Gel im Haar täuscht einen Anruf vor: "Hallo, hier ist Vivi Down. Einer unserer Behinderten hat sich in die Hose gemacht. Jetzt wissen wir nicht was wir machen sollen. Man stinkt das hier!"

Googles oberster Datenschutzexperte Peter Fleischer dürfte von diesem Video erst erfahren haben, als ihn die Ermittler über seine Rechte aufklärten – Fleischer wurde bei seinem letzten Besuch in Italien zu seiner eigenen Überraschung von der Polizei aufgegriffen, kurz vor der Mailänder Universität, wo er auf einem Kongress sprechen sollte. Nach der Vernehmung durfte er den Kongress zwar noch besuchen. Aber inzwischen hat der Staatsanwalt für Fleischer eine einjährige Freiheitsstrafe gefordert.

Beim Plädoyer ist Fleischer nicht anwesend. Wie er unlängst im Kreis von Journalisten zugab, meidet er das Land seitdem, und auch Pizza und Spaghetti haben für ihn einen schalen Beigeschmack. "Mein Vater feiert bald seinen Geburtstag", erzählt Fleischer. Und sein Vater hätte ihn gebeten, angesichts seines fortgeschrittenen Alters nicht mehr nach Italien zu reisen. "Er hat Angst, dass es sonst der letzte Geburtstag sein könnte, den wir zusammen verbringen", sagt der sonst so eloquent-freundliche Fleischer – und wirkt kurz ein wenig angespannt.

Doch was zu weit geht, geht zu weit, sagt Anwalt Camera: "Das Video hätte gar nicht auf der Seite stehen dürfen." Um die Marktposition gegenüber Wettbewerbern auszubauen, habe Google in einer Expansionsphase Videos unkontrolliert auf das Internetportal gelassen, glaubt er. "Und das zu Lasten der Privatsphäre einzelner Personen". Die Kläger berufen sich unter anderem auf das Gesetzesdekret 196/2003, das in Italien Daten von Privatpersonen schützt. Auch sei die Veröffentlichung von nutzergenerierten Inhalten juristisch betrachtet eine "gefährliche Tätigkeit", die besonderer Kontrollen bedürfe, so Camera. Kontrollen, denen Google zu spät nachgekommen sei.

Neben Fleischer sind drei weitere Personen angeklagt: der ehemalige Google-Finanzchef, ein Jurist des Hauses und der Marketing-Manager Arvind Desikan. Google, eher gewohnt, sich gegen den Vorwurf von zu viel Zensur verteidigen zu müssen, verglich das Verfahren indes mit einer "Bestrafung von Postangestellten für zugestellte Hassbriefe". Die schiere Menge an Videos sei zudem schlicht nicht zu überwachen.

Leser-Kommentare
    • fanta4
    • 16.12.2009 um 23:57 Uhr

    ist wohl keine Frage:

    Die Typen die sich an Schwächeren Vergreifen.

    Und die Typen, die dem auch noch BEREITWILLIG eine weltweite Plattform zur Verfügung stellen.

    Unter welchen Defiziten muss man doch leiden, wenn man sich mit seinen Missetaten brüsten muss?

    • dld
    • 16.12.2009 um 23:59 Uhr

    Nicht jeder Inhalt, der hochgeladen wird kann kontrolliert werden, aber die Top30 einer Sparte zu überwachen ist wohl nicht zuviel verlangt, oder?

  1. 3. Wie?

    Wie soll Google denn soviele Videos filtern?
    Da müsste man schon eine neue Firma gründen die sich damit beschäftigt.
    Vor Gericht gehören die "Mitschüler" -und evtl. die Eltern.
    @dld Auch wenn das Video in den Top30 war ,gibt es auch assi-Videos die es nicht dahin schaffen. Sollen die dann nicht gefiltert werden?

  2. Dieser Fall zeigt einmal wieder, wie überfordert die Gesellschaft und speziell die Justiz mit den neuen Medien sind.
    Anstatt die Leute zu verklagen, die das Video gut bewerten oder es nicht mit der bereits vorhandenen (!) "Melden"-Funktion von YouTube markieren, sollen jetzt Manager angezeigt werden?
    Das ist so wie die Bildungsministerin anzuzeigen, weil sich Kinder auf dem Schulhof beleidigen.
    Kommt mal klar.

  3. Das wäre so, als wenn jemand in der Kinderfilmeabteilung ein paar Pornos einschmuggeln würde und man dann den Videoladenbesitzer dafür bestrafte, daß er das erst bemerkt und die Videos entfernt hat, nachdem es jemand aufegfallen ist.

    Denen geht es doch nur um publicity und darum, endlich mal so nem "Großen" wie google eins auszuwischen.

    Die Freiheit des Internet ist ein zu hohes Gut, als daß man nun wirklich alles im vorneherein zensieren müsste. Klar, so passieren in geringem Umfange solche unschönen Sachen, aber die kann man nicht mit solchen Maßnahmen verhindern. Solche Videos lassen sich ja zB auch per Email verschicken, sollten nun die Email Provider alle Anhänge vor der Zustellung ansehen, umm zu verhindern, daß da was Illegales verschickt wird?

  4. verklagen wir doch google direkt für jeden dreck den man über die suchmaschine findet...

    der prozess wär nicht durchgekommen, wenn das opfer nicht behindert wäre... ob das im sinne der gleichheit ist?

    • sum182
    • 18.12.2009 um 1:49 Uhr

    In puncto Zensur kann ich dir nur beipflichten. Aber irgendwann kommt es bestimmt so dass alles im Voraus
    zensiert wird und durch bestimmte Kontrollapparate
    gepresst wird und am Ende kommt dann das raus, was
    die Stasi will - Manipulation. Dadurch wäre es z.B. möglich die Wahlwerbespots der Piraten zu "kontrollieren" und bei Verdacht auf Erregung des öffenlichen Ärgernisses schlicht die Publikation verhindern.

    PS: in einer Minute 20 Stunden videomaterial halte ich für nicht besonders viel

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