Namensnennung im Netz Sedlmayr-Mörder klagt vorerst weiter

Ein entlassener Mörder geht gegen Seiten vor, die seinen Namen weiterhin im Netz nennen. Zu Recht? Das soll nun der Europäische Gerichtshof endgültig entscheiden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird die Klage eines der Mörder von Walter Sedlmayr gegen die jahrelange Nennung seines Namens im Internet an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg abgeben.

Der Fall werfe eine Reihe komplizierter europarechtlicher Fragen auf, weshalb das Verfahren wohl dem EuGH vorgelegt werden müsse, sagte der Senatsvorsitzende Gregor Galke. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob deutsche Gerichte und deutsches Recht zum Zug kommen – der Internetanbieter, um dessen Angebot es geht, sitzt in Österreich.

Der im vergangenen Jahr aus der Haft entlassene Mann, der mit seinem Halbruder den Schauspieler Walter Sedlmayr in dessen Wohnung erschlagen hat, sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt, weil auf der Homepage eines österreichischen Medienunternehmens bis 2007 eine Meldung mit seinem vollen Namen frei abrufbar war.

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Der Fall ist allerdings nur eine von zahlreichen Nennungen, gegen die der Mann in letzter Zeit juristische Schritte unternommen hat. Auch andere Privatpersonen gehen immer wieder dagegen vor, dass ihr Name im Internet auf Jahre auffindbar bleibt. Bei einigen Netzseiten geht fast jede Woche eine Unterlassungsklage ein. Insbesondere kleinere Portale folgen der Löschaufforderung in der Regel, ohne lange zu zögern.

Experten kritisieren, dass auf diese Weise große Löcher in die Archive, auch von journalistischen Portalen gerissen werden. Das wäre vor allem für die spätere, historische Auswertung der Archive ein beträchtlicher Schaden. Im Fall von ehemaligen Straftätern kommt hinzu, dass sie für ihre Klagewelle häufig Prozesskostenhilfe erhalten, also selbst kein finanzielles Risiko tragen, während die Beklagten bereits für die erste Post vom Anwalt in der Regel hohe Gebühren zahlen müssen.

Eine grundsätzliche Prüfung, inwieweit Namen aus öffentlich zugänglichen Internetmeldungen nachträglich getilgt werden müssen, bleibt aber weiter auf der Agenda des BGHs: Am 15. Dezember verhandelt der Gerichtshof über eine weitere Klage beider Sedlmayr-Mörder gegen das Deutschlandradio – auch wegen der Nennung ihrer Namen.

 
Leser-Kommentare
  1. These: Wer einen Prominenten ermordet, macht sich damit zur Person des öffentlichen Lebens -- und wird sozusagen selbst zum Prominenten.

    Lehre: Wer gern unauffällig leben möchte, sollte es vermeiden, andere umzubringen (wenn er schon sonst keinen Grund dafür sieht.)

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    Wer denken kann, sollte es vermeiden, Kommentare wie den Ihren zu verfassen. Auch dem Mörder können seine Menschenrechte nicht genommen werden. Und es ist sehr wohl eine Überlegung wert, ob eine permanente Namensnennung in diesem Zusammenhang nicht die Menschenwürde verletzt - und mit Sicherheit ist das "Recht" von ein paar Netzjunkies auf "unbeschränkte Information" (oder wie immer Sie das nennen wollen) kein höherwertiges Rechtsgut.

    Ach ja, an den Autor des Artikels: Es wäre imho wichtiger gewesen, auf die europarechtlichen Fragen, die der BGH gesehen hat, detaillierter einzugehen, anstatt sofort wieder in das "Zensur-Horn" zu stoßen.

    Wer denken kann, sollte es vermeiden, Kommentare wie den Ihren zu verfassen. Auch dem Mörder können seine Menschenrechte nicht genommen werden. Und es ist sehr wohl eine Überlegung wert, ob eine permanente Namensnennung in diesem Zusammenhang nicht die Menschenwürde verletzt - und mit Sicherheit ist das "Recht" von ein paar Netzjunkies auf "unbeschränkte Information" (oder wie immer Sie das nennen wollen) kein höherwertiges Rechtsgut.

    Ach ja, an den Autor des Artikels: Es wäre imho wichtiger gewesen, auf die europarechtlichen Fragen, die der BGH gesehen hat, detaillierter einzugehen, anstatt sofort wieder in das "Zensur-Horn" zu stoßen.

  2. @Kommentar 1

    Sehe ich genauso. Wenn er nicht damit leben kann, soll er halt seinen Namen ändern.

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    Das Netz vergißt nichts und vergibt nicht.

    Also alles löschen ? Oder alles inkaufnehmen nach dem Motto: ISt der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s gänzlich ungeniert ?

    Wer hat das Recht sich zur Unperson machen? Nur Mörder oder auch harmlosere Täter. Vergewaltiger, Kinderschänder, Erpresser, Steuerhinterzieher. Die Verhandlungen sind alle öffentlich.

    Oder: habe ich auch als Unbescholtener das Recht auf Unperson, auf eine Rumpelstizchen-Existenz? Was den Mördern Herren W. und L. (im Internet immer noch ergooglebar) Recht sein soll, muß mir doch billig sein dürfen.

    Im übrigen: vage Erinnerung an Orwells 1984. Da war es doch eine Strafe, wenn jemand eine Unperson gewoorden ist. Oder ?

    Das Netz vergißt nichts und vergibt nicht.

    Also alles löschen ? Oder alles inkaufnehmen nach dem Motto: ISt der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s gänzlich ungeniert ?

    Wer hat das Recht sich zur Unperson machen? Nur Mörder oder auch harmlosere Täter. Vergewaltiger, Kinderschänder, Erpresser, Steuerhinterzieher. Die Verhandlungen sind alle öffentlich.

    Oder: habe ich auch als Unbescholtener das Recht auf Unperson, auf eine Rumpelstizchen-Existenz? Was den Mördern Herren W. und L. (im Internet immer noch ergooglebar) Recht sein soll, muß mir doch billig sein dürfen.

    Im übrigen: vage Erinnerung an Orwells 1984. Da war es doch eine Strafe, wenn jemand eine Unperson gewoorden ist. Oder ?

  3. Das Netz vergißt nichts und vergibt nicht.

    Also alles löschen ? Oder alles inkaufnehmen nach dem Motto: ISt der Ruf erst ruiniert, lebt sich´s gänzlich ungeniert ?

    Wer hat das Recht sich zur Unperson machen? Nur Mörder oder auch harmlosere Täter. Vergewaltiger, Kinderschänder, Erpresser, Steuerhinterzieher. Die Verhandlungen sind alle öffentlich.

    Oder: habe ich auch als Unbescholtener das Recht auf Unperson, auf eine Rumpelstizchen-Existenz? Was den Mördern Herren W. und L. (im Internet immer noch ergooglebar) Recht sein soll, muß mir doch billig sein dürfen.

    Im übrigen: vage Erinnerung an Orwells 1984. Da war es doch eine Strafe, wenn jemand eine Unperson gewoorden ist. Oder ?

    Antwort auf "@Kommentar 1 Sehe ich"
  4. 4. Lehre:

    Wer denken kann, sollte es vermeiden, Kommentare wie den Ihren zu verfassen. Auch dem Mörder können seine Menschenrechte nicht genommen werden. Und es ist sehr wohl eine Überlegung wert, ob eine permanente Namensnennung in diesem Zusammenhang nicht die Menschenwürde verletzt - und mit Sicherheit ist das "Recht" von ein paar Netzjunkies auf "unbeschränkte Information" (oder wie immer Sie das nennen wollen) kein höherwertiges Rechtsgut.

    Ach ja, an den Autor des Artikels: Es wäre imho wichtiger gewesen, auf die europarechtlichen Fragen, die der BGH gesehen hat, detaillierter einzugehen, anstatt sofort wieder in das "Zensur-Horn" zu stoßen.

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    • Chali
    • 11.11.2009 um 10:43 Uhr

    Auch dem Mörder können seine Menschenrechte nicht genommen werden

    Ganz sicher nicht. Wo aber werden diese verletzt? Durch die Feststellung einer Tatsache?

    Gewiss, man könnte mal aufhören, immer auf Hern Adolf E. herumzuhacken, der nun nachweislich niemand ermordet hat und trotzdem ...

    Und auch sein Chef ... Irgendwann muss ja nun auch mal gut sein!

    Haben Sie sich das so gedacht? In Amerika werden die Namen und die Adressen von Sexualstraftäter veröffentlicht.

    • Chali
    • 11.11.2009 um 10:48 Uhr

    http://wissen.spiegel.de/...

    Die Dame hat sich auch aus allen neueren Berichten herausgemogelt - Datenschutz wird zum Täterschutz ...

    • Chali
    • 11.11.2009 um 10:43 Uhr

    Auch dem Mörder können seine Menschenrechte nicht genommen werden

    Ganz sicher nicht. Wo aber werden diese verletzt? Durch die Feststellung einer Tatsache?

    Gewiss, man könnte mal aufhören, immer auf Hern Adolf E. herumzuhacken, der nun nachweislich niemand ermordet hat und trotzdem ...

    Und auch sein Chef ... Irgendwann muss ja nun auch mal gut sein!

    Haben Sie sich das so gedacht? In Amerika werden die Namen und die Adressen von Sexualstraftäter veröffentlicht.

    • Chali
    • 11.11.2009 um 10:48 Uhr

    http://wissen.spiegel.de/...

    Die Dame hat sich auch aus allen neueren Berichten herausgemogelt - Datenschutz wird zum Täterschutz ...

    • Chali
    • 11.11.2009 um 10:43 Uhr
    5. Nein:

    Auch dem Mörder können seine Menschenrechte nicht genommen werden

    Ganz sicher nicht. Wo aber werden diese verletzt? Durch die Feststellung einer Tatsache?

    Gewiss, man könnte mal aufhören, immer auf Hern Adolf E. herumzuhacken, der nun nachweislich niemand ermordet hat und trotzdem ...

    Und auch sein Chef ... Irgendwann muss ja nun auch mal gut sein!

    Haben Sie sich das so gedacht? In Amerika werden die Namen und die Adressen von Sexualstraftäter veröffentlicht.

    Antwort auf "Lehre:"
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    unsere Spezialistin für Menschenwürde, nicht wahr? Jedenfalls sind Sie früher ständig damit hausieren gegangen...
    Der Vergleich mit Eichmann disqualifiziert Sie schon mal: Ein Mord wie der an dem Schauspieler Sedlmeyer dürfte wohl kaum mit dem Holocaust gleichzusetzen sein. Das gilt auch für die Beurteilung der Täter.

    unsere Spezialistin für Menschenwürde, nicht wahr? Jedenfalls sind Sie früher ständig damit hausieren gegangen...
    Der Vergleich mit Eichmann disqualifiziert Sie schon mal: Ein Mord wie der an dem Schauspieler Sedlmeyer dürfte wohl kaum mit dem Holocaust gleichzusetzen sein. Das gilt auch für die Beurteilung der Täter.

    • Chali
    • 11.11.2009 um 10:48 Uhr

    http://wissen.spiegel.de/...

    Die Dame hat sich auch aus allen neueren Berichten herausgemogelt - Datenschutz wird zum Täterschutz ...

    Antwort auf "Lehre:"
  5. unsere Spezialistin für Menschenwürde, nicht wahr? Jedenfalls sind Sie früher ständig damit hausieren gegangen...
    Der Vergleich mit Eichmann disqualifiziert Sie schon mal: Ein Mord wie der an dem Schauspieler Sedlmeyer dürfte wohl kaum mit dem Holocaust gleichzusetzen sein. Das gilt auch für die Beurteilung der Täter.

    Antwort auf "Nein:"
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    • Chali
    • 11.11.2009 um 11:24 Uhr

    *abwink*
    AberAber! Zuviel der Ehre!
    Aber in diesem Zusammenhang darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass es durchaus auch zur Menschenwürde gehört, für seine Taten gerade zu stehen.

    Waren Sie da neidisch? Möchten Sie dann wenigstens zu "Spezialist/enin für Menschenrechte" werden oder wie verstehe ich die persönliche ... [Ansprache]? Zum Thema gehört das ja wohl nicht ...

    • Chali
    • 11.11.2009 um 11:24 Uhr

    *abwink*
    AberAber! Zuviel der Ehre!
    Aber in diesem Zusammenhang darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass es durchaus auch zur Menschenwürde gehört, für seine Taten gerade zu stehen.

    Waren Sie da neidisch? Möchten Sie dann wenigstens zu "Spezialist/enin für Menschenrechte" werden oder wie verstehe ich die persönliche ... [Ansprache]? Zum Thema gehört das ja wohl nicht ...

    • Chali
    • 11.11.2009 um 11:24 Uhr

    *abwink*
    AberAber! Zuviel der Ehre!
    Aber in diesem Zusammenhang darf ich vielleicht darauf hinweisen, dass es durchaus auch zur Menschenwürde gehört, für seine Taten gerade zu stehen.

    Waren Sie da neidisch? Möchten Sie dann wenigstens zu "Spezialist/enin für Menschenrechte" werden oder wie verstehe ich die persönliche ... [Ansprache]? Zum Thema gehört das ja wohl nicht ...

    Antwort auf "Ah, es spricht"
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    Es gibt zwei verschiedene Denkrichtungen im Strafrecht:

    Die EINE Richtung sieht die Strafe im Vordergrund, auch die Vergeltung (staatliche Vergeltung statt privater Rache bzw. Fehde) und Genugtuung (Wiedergutmachung kann es bei Kapitalverbrechen naturgemäß nicht geben).

    Die ANDERE Richtung sieht Reue, Bekehrung, Wiedereingliederung im Vordergrund; nach Verbüßung der Strafe soll der Täter die Chance haben, gleichberechtigt in die Gesellschaft zurück zu kehren ("Resozialisierung"); mindestens aber soll der Täter vor Rückfall bewahrt werden.

    Die dauerhafte öffentliche Nennung des Täter-Namens kann dazu führen, dass er lebenslang stigmatisiert ist, keinen Arbeitsplatz findet, am Ende wieder straffällig wird. Eine etwaige Reue würde dadurch zunichte.

    Der Streit in der Strafrechtswissenschaft hierüber ist so alt wie das Fach selbst. Von Fall zu Fall kann man mal der einen, mal der anderen Sicht zuneigen.

    Ich selbst will keinen Standpunkt einnehmen, sondern nur auf diese zwei Positionen hinweisen.

    Es gibt zwei verschiedene Denkrichtungen im Strafrecht:

    Die EINE Richtung sieht die Strafe im Vordergrund, auch die Vergeltung (staatliche Vergeltung statt privater Rache bzw. Fehde) und Genugtuung (Wiedergutmachung kann es bei Kapitalverbrechen naturgemäß nicht geben).

    Die ANDERE Richtung sieht Reue, Bekehrung, Wiedereingliederung im Vordergrund; nach Verbüßung der Strafe soll der Täter die Chance haben, gleichberechtigt in die Gesellschaft zurück zu kehren ("Resozialisierung"); mindestens aber soll der Täter vor Rückfall bewahrt werden.

    Die dauerhafte öffentliche Nennung des Täter-Namens kann dazu führen, dass er lebenslang stigmatisiert ist, keinen Arbeitsplatz findet, am Ende wieder straffällig wird. Eine etwaige Reue würde dadurch zunichte.

    Der Streit in der Strafrechtswissenschaft hierüber ist so alt wie das Fach selbst. Von Fall zu Fall kann man mal der einen, mal der anderen Sicht zuneigen.

    Ich selbst will keinen Standpunkt einnehmen, sondern nur auf diese zwei Positionen hinweisen.

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