Sedlmayer-Mörder Mörder müssen mit ihren Bildern leben
Namen und Fotos der Sedlmayer-Mörder dürfen weiter genannt werden. Sie haben keinen Anspruch darauf, sie aus Online-Archiven tilgen zu lassen, urteilte der BGH.
Spiegel Online muss seine Archive nicht durchforsten und nicht im Sinne der Kläger bereinigen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt entschieden. Anlass war eine weitere Klage der inzwischen entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr. Die Brüder versuchen im Netz ihre Namen im Zusammenhang mit dem Mord zu tilgen, weil sie nach der Haftentlassung ein neues Leben beginnen wollen, ohne ständig mit der Tat in Verbindung gebracht zu werden.
Die beiden bestreiten bis heute die Tat. Gegen mehrere Blogger waren ihre Klagen erfolgreich. Vor dem BGH aber waren sie vor Kurzem erst damit gescheitert. Im Dezember hatte der geurteilt, dass Medien ihre Online-Archive nicht permanent zum Schutz von Persönlichkeitsrechten überprüfen müssen. Dabei war es um die Homepage des Deutschlandradios gegangen, auf der ihr Name genannt worden war. Diese Rechtsprechung haben die Richter nun noch einmal konkretisiert.
In dem konkreten Fall ging es um einen Artikel auf den Seiten des Nachrichtenmediums Spiegel Online. Im Unterschied zum ersten Urteil ging es im aktuellen Verfahren nicht nur um eine Wortberichterstattung, sondern auch um Bilder, die in Artikeln aus dem Jahr 1992 veröffentlicht worden waren und noch immer sichtbar sind. Wenn sie "kontextbezogen" in der alten Berichterstattung enthalten sind, müssen sie demnach geduldet werden.
Experten kritisieren, dass durch diese Klagen große Löcher in die Archive gerissen würden. Der durch die Abmahnungen entstehende Schaden für die Informationsfreiheit sei höher zu bewerten als die Persönlichkeitsrechte der Kläger. Dieser Haltung hat das Gericht nun entsprochen.
Die inzwischen entlassenen Straftäter machen ihr Recht auf Resozialisierung geltend. Für ihre Klagewelle bekamen sie bislang auch staatliche Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe. Die Beklagten müssen indes bereits für die erste Abmahnung eines Anwaltes Gebühren zahlen, weshalb vor allem kleinere Blogbetreiber bisher oft recht schnell einknickten und die Namen sofort von ihren Seiten löschten.
In den USA stießen die Sedlmayr-Mörder mit ihren Löschwünschen bereits auf Widerstand. Während etwa die deutsche Online-Bibliothek Wikipedia alle Namenseinträge vollständig löschte, sind die Brüder in den USA weiterhin auf einigen Seiten sogar mit Foto zu sehen. Dort glaubt man die Einträge durch das Gesetz zur Redefreiheit ausreichend geschützt.
- Datum 09.02.2010 - 17:56 Uhr
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 13
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Mit was sich Gerichte hierzulanden auf Kosten der Steuerzahler beschäftigen müssen, sollen die Brüder doch eine Namensänderung beantragen und sich einen Bart wachsen lassen und ihr verpfuschtes Leben leben.
Also erst jemanden umbringen (zumindest sind sie rechtskräftig verurteilt worden) und dann wegen der Bilder und Berichterstattungen die im Netz über die Tat zu finden sind Klagen zu führen. Soviel Chuzpe muss man erst mal aufbringen.
Mit der Begründung könnte man auch fordern, dass Bibliotheken in alten Zeitungsbänden Seiten rausschneiden.
Und die Gesellschaft muß von ihnen geschützt werden.
Dazu dient die Namensnennung und das Photo.
Sollen sie doch auswandern! Ich emphele das Bikini Atoll.
Wann das Bikini-Atoll wieder besiedelt werden kann, ist noch unklar. Allerdings sind die Inseln nicht mehr Sperrgebiet. Nach Angaben der Internationalen Atomenergieorganisation ist der Aufenthalt dort unbedenklich; nur vor regelmäßigem Verzehr von lokal erzeugten Nahrungsmitteln wird gewarnt.
Alternativ bietet sich auch North Korea an.
bekamen sie bislang auch staatliche Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe."
Deutschland ist ein Irrenhaus, das steht fest.
Diesem Urteil (und manchen Kommentaren zu diesem Artikel) kann man allerdings auch durchaus einen kaum ein halbes Jahr alten Zeit-online Artikel entgegenhalten:
http://www.zeit.de/online...
Es besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen der Verfügbarkeit von Informationen in Bibliotheken und Archiven und der Zugänglichkeit über google. Datenschutz und Schutz von Persönlichkeitsrechten ist weniger eine Frage der Verfügbarkeit von Informationen, als den Umständen, die man zur Erlangung dieser Informationen eingehen muss. Sofern jemand tatsächlich ein Interesse daran hat, mehr über die Sedlmayr-Mörder zu erfahren, ist dies durchaus legitim. Spätestens mit dem zu erwartenden Siegeszug von goggles sollte sich allerdings jeder überlegen, ob er noch ein Foto von sich selbst online haben möchte.
Mal abgesehen davon, welcher Journalist auf die Idee kommt, Wikipedia eine Bibliothek zu nennen...
Mord verjährt nicht. Die Strafe kann abgesessen sein, aber eben nicht die Tat verjährt. Eine korrekte Ausdrucksweise wäre schön...
Dieses Scharmützel erinnert stark an die Jägermeister-Gefechte gegen Pardon: Erst die blindwütige Prozessiererei macht den beklagten Umstand einer breiten Öffentlichkeit bewusst, ansonsten hätte kaum jemand etwas bemerkt. Nun aber husten sie lautstark im Staub, den sie selber aufwirbeln. Ist dafür wirklich Unterstützung aus Steuermitteln gerechtfertigt?
Ist Sedlmayer etwa auf wundersame Weise weder auferstanden?
Wenn nicht, dann muß 'lebenslang' auch 'lebenslang' sein.
Und das sie für ihre Klagewelle bislang auch noch staatliche Unterstützung in Form von Prozesskostenhilfe erhalten haben, schlägt dem Fass den Boden aus.
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