Filesharing ACTA-Abkommen soll etwas transparenter werden
Bürgerrechtler kritisieren das im Geheimen verhandelte Abkommen gegen Filesharing heftig. Die EU-Kommission versucht sich nun in Offenheit. Kritiker beruhigt das nicht.
© Patrick Hertzog/AFP/Getty Images

Bislang haben die Mitglieder des EU-Parlaments keinen Zugang zu Informationen über ACTA. Die EU-Kommission verhandelt das Abkommen hinter verschlossenen Türen
Es war ein spätes Friedensangebot: mehr als zwei Jahre nachdem die Europäische Kommission mit den Verhandlungen zum sogenannten Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) begonnen hatte, lud der Chef-Unterhändler Luc Devigne alle interessierten Organisationen nach Brüssel ein. Erstmals wollte die Kommission auch der weiteren Öffentlichkeit Rede und Antwort über den Inhalt des Abkommens stehen, erstmals die vielfältigen Bedenken von Bürgerrechtlern, Verbraucherschützern und Branchenverbänden anhören.
Zu dieser Offenheit musste die Kommission allerdings gezwungen werden. Zwei Wochen zuvor hatte das Europäische Parlament mit überraschender Mehrheit eine Resolution verabschiedet, in der die Kommission aufgefordert wird, das Verfahren transparent zu machen. Immerhin geht es bei ACTA um weitreichende Entscheidungen, verhandelt jedoch werden sie hinter verschlossenen Türen.
- Geheimverhandlungen
Acta ist die Abkürzung für Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ein internationales Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen. Die wichtigsten Mitglieder sind Nordamerika und die Europäische Union. Ziel ist es, solche Verletzungen weltweit verfolgen und ahnden zu können. Seit 2007 wurde auf Ministerebene über das Abkommen verhandelt, allerdings stets hinter verschlossenen Türen. Inzwischen hat der EU-Ministerrat den Abkommenstext veröffentlicht.
- Netzsperren durch die Hintertür
Kritiker fürchten, dass mit Acta künftig Telekommunikationsanbieter gezwungen werden könnten, die Inhalte, die über ihre Leitungen gehen, mit einer deep packet inspection zu durchsuchen, um beispielsweise Filesharer zu finden – was nach Ansicht der Gegner bedeutete, dass über einen Umweg Netzsperren eingeführt würden. Außerdem gehen die darin enthaltenen Pläne teilweise weit über das in der EU rechtlich Erlaubte hinaus. So gebe es darin Klauseln, die vorsehen, auf der Suche nach illegalen Musikdateien an den EU-Grenzen beispielsweise Reisende zu durchsuchen und Laptops oder MP3-Player zu konfiszieren.
- Bewertungen
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat die Unterschrift Deutschlands vorerst ausgesetzt. Sie will die Entscheidung des EU-Parlaments abwarten. Einige Parlamentarier wiederum wollen zunächst den Europäischen Gerichtshof klären lassen, ob Acta mit EU-Recht vereinbar ist. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar will die Befürchtung, Acta könne den Einstieg in die deep packet inspection bedeuten, nicht von der Hand weisen. Die Bundesregierung aber hält an Acta fest, bekräftigte Regierungssprecher Steffen Seibert. Das Vertragswerk sei "notwendig und richtig" und bringe "keine der Gefahren mit sich, die derzeit beschworen werden".
"Ich glaube, ich muss erst einmal darüber sprechen, was ACTA nicht ist", sagte Devigne bei der öffentlichen Konsultation. Zu viel sei um die Verhandlungen spekuliert worden, viele Vorwürfe seien aus der Luft gegriffen. "Es geht in ACTA nicht um substanzielles Recht", sagt der Kommissions-Beauftragte und wird diesen Satz noch mehrfach wiederholen. "Es geht bei ACTA nur um den Vollzug der bestehenden Regelungen."
Organisationen wie European Digital Rights (EDRi) sehen das anders und warnen davor, dass die beteiligten Regierungen einen Ausverkauf in Sachen Bürgerrechte planen. Ihre Befürchtung ist, dass die Kommission im Verbund mit den anderen Verhandlungsparteien wie den USA, Neuseeland und Kanada im Kampf gegen illegale Kopien die Grundlagen des Internets auf den Kopf stellt, Provider zu Hilfspolizisten und Internetnutzer pauschal zu Verdächtigen macht. Diesen Eindruck verstärkten mehrere Dokumente, die aus den geheimen Verhandlungsrunden an die Öffentlichkeit gedrungen sind.
Das sei falsch, sagte Devigne. Eine seiner Vokabeln ist reasonable – besonnen, vernünftig. Schließlich verfüge Europa über keine großen Rohstoffvorkommen, also gelte die alte französische Devise: "Wir mögen kein Öl haben, wir haben aber Ideen." Um Innovationen zu schützen und die ständig steigende Flut an gefälschten Waren wie Spielzeug, Kosmetika und Medikamenten zu stoppen, sei ACTA notwendig. Das Abkommen definiere einen Mindeststandard für die Verfolgung von Produktfälschern, Patentdieben und Urheberrechtsverletzern. Dabei wolle man immer mit Augenmaß vorgehen. Bestehende Gesetze sollen nicht geändert werden – zumindest nicht wesentlich.
Falsch sei auch der Vorwurf, mit ACTA solle europaweit eine Three-Strikes-Regelung etabliert werden, bei der Internetnutzern der Anschluss gekappt werde, wenn sie drei Mal beim illegalen Dateitausch erwischt würden. "Niemand hat eine solche Maßnahme auch nur vorgeschlagen", sagte Devigne. "Wenn dieser Vorschlag auf den Tisch käme, würden wir ihn ablehnen."
- Datum 26.03.2010 - 07:36 Uhr
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- Quelle ZEIT ONLINE
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Ich beginne, mich mit dem Lissabonner Vertrag anzufreunden. Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass Regelungen nicht an den Bürgerrechten, sondern an den Interessen von Industrie und Regierenden orientiert sind. SWIFT und die Vorratsdatenspeicherung sind gute Beispiele dafür - ACTA ebenfalls.
Aber das EU-Parlament - im Gegensatz zu den nationalen Parlamenten nicht direkt mit der Regierung verbunden und auch nicht den nationalen Regierungen unterworfen - hat nun deutlich gemacht, dass Einschränkungen von Bürgerrechten nicht mehr länger hingenommen werden. Es besteht also noch Hoffnung.
ACTA ist schon insofern ein schwieriges Feld, weil die verschiedenen Beteiligten versuchen, ihr Recht in den Vertrag einzubringen, und da gibt es gerade im Sinne der Bürgerrechte deutliche Unterschiede zwischen USA, EU, Australien und den anderen Beteiligten. Australien hat bereits jetzt ein Sperrgesetz, das ohne lange BVerfG-Verhandlung in Deutschland als grundgesetzwidrig gelten würde. Man sieht dies an den unterschiedlichen "iPod"-Abschnitten.
Gerade dieser iPod-Abschnitt zeigt aber auch wieder die Lebensferne, mit der die Diskussion geführt wird. iPods sind grundsätzlich geschlossene Systeme, und es wird einem Zöllner kaum möglich sein, legale von illegaler Musik zu unterscheiden. Praktikabel wäre eine solche Regelung daher ohnehin nicht.
Wenn ich mit meinem MP3-Player am Flughafen angehalten werde: Wie will der Beamte dort überhaupt kontrolieren, ob ich Stücke wirklich von mir gekauft oder zumindest von meiner CD gerippt wurden, oder aus dem Netz oder von einem Freund? Wie soll dass denn bitte gehen?
Naja, es liegt in seinem Ermessungsspielraum. Wenn dem Zöllner bei der USA-Einreise dein gesicht nicht gefällt, kann er jeden Einreisenden ohne grund eine Nacht in den Knast sperren und dann auf eigene Kosten wieder nachhause schicken. Auch Datenträger können ohne Grund einbehalten werden. Bei USA Reisen würde ich jedes Gerät zuhause lassen.
Und genau das gleiche Problem habe ich auch.
Wie soll der Ursprung meiner Musik festgestellt werden - vor allem sind so 99% von CDs, also auch DRM einbauen würde da nicht helfen.
Naja, es liegt in seinem Ermessungsspielraum. Wenn dem Zöllner bei der USA-Einreise dein gesicht nicht gefällt, kann er jeden Einreisenden ohne grund eine Nacht in den Knast sperren und dann auf eigene Kosten wieder nachhause schicken. Auch Datenträger können ohne Grund einbehalten werden. Bei USA Reisen würde ich jedes Gerät zuhause lassen.
Und genau das gleiche Problem habe ich auch.
Wie soll der Ursprung meiner Musik festgestellt werden - vor allem sind so 99% von CDs, also auch DRM einbauen würde da nicht helfen.
Naja, es liegt in seinem Ermessungsspielraum. Wenn dem Zöllner bei der USA-Einreise dein gesicht nicht gefällt, kann er jeden Einreisenden ohne grund eine Nacht in den Knast sperren und dann auf eigene Kosten wieder nachhause schicken. Auch Datenträger können ohne Grund einbehalten werden. Bei USA Reisen würde ich jedes Gerät zuhause lassen.
Wie "schmuggel" ich Daten - für jeden und zum mitschreiben:
Möglichkeit 1: Partition eines beliebigen Datenträgers (USB-Stick, Speicherkarte, Festplatte) löschen und zu Hause mit jedem 0815-Datenrettungsprogramm wiederherstellen lassen.
Möglichkeit 2: Dateien in ein verschlüsseltes ZIP packen und in firefox-setup.exe umbenennen. Welcher Zoll-Beamte wird da schon Alarm schlagen
Möglichkeit 3: Warum Daten überhaupt mit in den Urlaub nehmen? Stichwort Cloud oder beliebiger Webspace / FTP-Server und ein Internet-Terminal tun es auch, um Daten "über die Grenze" zu schicken oder von dort abzurufen.
Möglichkeit 4: Digitalkamera in den Koffer und zweite Speicherkarte in einer seperaten Außentasche der Kamera nahe des Reißverschlusses aufbewahren, am besten hochkant. Wer will da noch eine Speicherkarte auf den Scannern entdecken? Meine Speicherkarte im Handy ist jedenfalls so groß wie der Fingernagel vom kleinen Finger.
Fazit:
zusätzlicher Aufwand: vorhanden.
zusätzlicher Nutzen: nicht vorhanden.
Und wenn sie eine Speicherkarte verstecken dann wird diese erst recht unter die Lupe genommen.
Ich denke das Beste ist wenn sie die Daten verschlüsselt hochladen und nacher herunterladen.
Eine Liste zu diesem Thema ("Free Online Storage") habe ich einmal für ein Forum hier angefertigt:
http://forums.storagerevi...
Und wenn sie eine Speicherkarte verstecken dann wird diese erst recht unter die Lupe genommen.
Ich denke das Beste ist wenn sie die Daten verschlüsselt hochladen und nacher herunterladen.
Eine Liste zu diesem Thema ("Free Online Storage") habe ich einmal für ein Forum hier angefertigt:
http://forums.storagerevi...
Die Organisation "La Quadrature du Net" hat eine pdf (54 Seiten, 15 MB) ins Netz gestellt, welche einen Verhandlungsstatus dokumentiert.
http://www.laquadrature.n...
Tatsäschlich will man von europäischer Warte das "three-strikes" Szenario nicht einführen. Jedoch will man die Provider als Sanktions-Instrument nutzen. Im Gegenzug will man den Providern von dem Vorwurf der Beihilfe zu Rechtsverletzungen und ähnlichem befreien.
Im Ergebnis bleibt es für den Nutzer gleich, ob ihm nun eine staatliche Stelle oder der Provider den Netzzugang kappt.
Ja, so habe ich es in etwas auch verstanden.
Es wäre nett, wenn DIE ZEIT mal mehr auf diese Texte eingehen und verweisen würde. Denn diese können nur wenige lesen und verstehen, dass PR-Geplänkel der Unterhändler hat im Gegensatz dazu keinen Inhalt.
Über deren Äußerungen zu berichten hat keine großen Wert, wichtiger ist was in den Papieren steht, auch wenn sie zu vorläufig sind, zeigen sie ja deutlicher eine Richtung.
Ja, so habe ich es in etwas auch verstanden.
Es wäre nett, wenn DIE ZEIT mal mehr auf diese Texte eingehen und verweisen würde. Denn diese können nur wenige lesen und verstehen, dass PR-Geplänkel der Unterhändler hat im Gegensatz dazu keinen Inhalt.
Über deren Äußerungen zu berichten hat keine großen Wert, wichtiger ist was in den Papieren steht, auch wenn sie zu vorläufig sind, zeigen sie ja deutlicher eine Richtung.
Und genau das gleiche Problem habe ich auch.
Wie soll der Ursprung meiner Musik festgestellt werden - vor allem sind so 99% von CDs, also auch DRM einbauen würde da nicht helfen.
Und wenn sie eine Speicherkarte verstecken dann wird diese erst recht unter die Lupe genommen.
Ich denke das Beste ist wenn sie die Daten verschlüsselt hochladen und nacher herunterladen.
Eine Liste zu diesem Thema ("Free Online Storage") habe ich einmal für ein Forum hier angefertigt:
http://forums.storagerevi...
Ja, so habe ich es in etwas auch verstanden.
Es wäre nett, wenn DIE ZEIT mal mehr auf diese Texte eingehen und verweisen würde. Denn diese können nur wenige lesen und verstehen, dass PR-Geplänkel der Unterhändler hat im Gegensatz dazu keinen Inhalt.
Über deren Äußerungen zu berichten hat keine großen Wert, wichtiger ist was in den Papieren steht, auch wenn sie zu vorläufig sind, zeigen sie ja deutlicher eine Richtung.
Sehr geehrter rakeller,
das Dokument, das promoboss hier erwähnt, ist selbstverständlich auch in unserem Text verlinkt, zweite Seite, erster Absatz - zugegeben nicht ganz eindeutig bezeichnet als "neues Verhandlungsdokument".
Beste Grüße
Kai Biermann
Sehr geehrter rakeller,
das Dokument, das promoboss hier erwähnt, ist selbstverständlich auch in unserem Text verlinkt, zweite Seite, erster Absatz - zugegeben nicht ganz eindeutig bezeichnet als "neues Verhandlungsdokument".
Beste Grüße
Kai Biermann
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