Freifunk BGH macht WLAN-Hotspots wohl dicht
Wer sein WLAN für Mitsurfer offen lässt, könnte für deren Rechtsbrüche bald haften und müsste im Zweifel Schadenersatz zahlen. Das zumindest zeichnet sich am BGH ab.
© Frederic J. Brown/AFP/Getty Images

Nutzer können risikolos Musik aus dem Netz laden, wenn sie dafür ein fremdes WLAN-Netz verwenden
Damit hatte der Urlauber nicht gerechnet: Als ihm der Anwalt eines Musiklabels darauf hinwies, dass er den Song Sommer unseres Lebens für andere zum Download ins Netz gestellt habe, ging es nicht etwa um einen Fall von Geschmacksverirrung. Sondern um eine handfeste Geldforderung. Das Plattenlabel 3p des Rappers Moses Pellham, das die Urheberrechte an dem Lied von Sebastian Hämer besitzt, verlangte Schadenersatz sowie die Erstattung der Abmahn- und Rechtsanwaltskosten. Der Beklagte war sich keiner Schuld bewusst. War er doch in der fraglichen Zeit überhaupt nicht zu Hause, sondern im Urlaub. Vermutlich hatten Unbekannte sein WLAN benutzt, um unter seiner IP-Adresse das Lied zum Herunterladen anzubieten.
Während die erste Instanz den Urlauber zunächst von Verantwortung freisprach, stellte das Landgericht klar, dass der WLAN-Inhaber auch haften müsse, wenn sein Netzwerk von anderen missbraucht würde. Er hätte demnach die Pflicht, sein Netz zu verschlüsseln und so vor Missbrauch zu schützen.
Nun befindet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abschließend darüber. Ein Urteil – das eine Grundsatzentscheidung werden könnte – gibt es noch nicht, am Donnerstag war lediglich die mündliche Verhandlung zu dem Fall. Allerdings ließen das Plädoyer der Klageseite und die Äußerungen des Vorsitzenden Richters erkennen, dass es für offene Hot-Spots eng werden könnte.
"Dass die WLAN-Piraterie ein Massenphänomen geworden ist, das wissen wir heute alle", sagte der Anwalt der Klageseite. Unverschlüsselte Funknetze eröffneten praktisch jedem Dritten den Zugang zum Internet – ob unberechtigt oder erlaubt. Dieser bleibt anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des oft arglosen Anschlussinhabers." Richter Joachim Bornkamm nannte offene Netze eine "Gefahrenquelle", die dem Missbrauch durch Dritte offen stehe, obwohl sich dieser technisch problemlos vermeiden lasse.
Das allerdings ist durchaus strittig und im Zweifel eben nicht so leicht. Immerhin könnte man an diesem Punkt einerseits fragen, wie sicher das WLAN zu sein habe, gilt doch die "normale" Verschlüsselung per WEP als leicht zu knacken. Andererseits ließe sich einwenden, wie es der IT-Anwalt Thomas Stadler tut, dass dann auch das Verhalten eventueller Familienangehöriger oder Mitbewohner überwacht werden müsste, die Zugang zu dem dann verschlüsselten Netz haben.
Die Entscheidung dürfte nicht nur weitreichende Folgen für Plattenfirmen und Musikfans haben. Auch für die Vertreter freier Netzwerke, die sich für eine bundesweit offene Netzinfrastruktur starkmachen, ist es von Bedeutung.
- Datum 18.03.2010 - 17:42 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT ONLINE
- Kommentare 33
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:







habe ich immer weniger Lust auf Internet?
"Wer sein WLAN für Mitsurfer offen lässt, könnte für deren Rechtsbrüche bald haften und müsste im Zweifel Schadenersatz zahlen."
Das wäre eine seltsame Rechtsauslegung.
Müsste dann nicht auch jeder Waffenhersteller haften, wenn mit seinen Produkten Straftaten begangen werden?
Müssten dann nicht auch jeder Autohersteller bei Unfällen schadensersatzpflichtig sein, in dem mindestens eines ihrer Produkte verwickelt ist?
Wenn ein Waffenbesitzer seinen geladenen Revolver draussen auf den Gehweg legt, wird er dafür bereits bestraft, unabhängig davon ob etwas passiert oder nicht.
Und wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug mit leufendem Motor vor dem Spielplatz abstellt und irgendwelche Kiddies machen mit dem Wagen unfug, dürfte er auch bestraft werden werden.
Und genauso gehört auch jeder Netzwerk-betreiber bestraft, wenn er sein privates Netz nicht gegen Missbrauch sichert. Entweder in dem er es selbt sichert, weil er weiss was er tut, oder in dem er entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Im Zweifel ist auf W-Lan halt zu verzichten.
Wenn ein Waffenbesitzer seinen geladenen Revolver draussen auf den Gehweg legt, wird er dafür bereits bestraft, unabhängig davon ob etwas passiert oder nicht.
Und wenn ein Autofahrer sein Fahrzeug mit leufendem Motor vor dem Spielplatz abstellt und irgendwelche Kiddies machen mit dem Wagen unfug, dürfte er auch bestraft werden werden.
Und genauso gehört auch jeder Netzwerk-betreiber bestraft, wenn er sein privates Netz nicht gegen Missbrauch sichert. Entweder in dem er es selbt sichert, weil er weiss was er tut, oder in dem er entsprechende Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Im Zweifel ist auf W-Lan halt zu verzichten.
auch wenn es eigentlich traurig ist. Vielleicht sollte mal jemand darüber aufklären, dass es keine wirklich sichere WLAN-Verbindung gibt. Ansonsten schliesse ich ich meinem Vorredner gerne an, Mitschuld für Waffen, Tabak, Alkohol, Fahrzeug, - und sonstige Hersteller.
Unsere permanente Abwehrhaltung gegen alle Neuerungen des Internets und die unflexible sture Anwendung alter, in anderen Lebenswelten gemachter Rechtsprinzipien wird uns ihrgendwann den Anschluss an den Fortschritt kosten. Wir sind auf dem Weg dahin, dass uns die Urheberrechtslobby bei der Verteidigung überholter Geschäftsmodelle zunehmend den Zugang zu Informationen verbaut. (Siehe auch GEMA-Sperre bei YouTube) Mit der Haftung werden nur Telekommunikationsanbieter reich gemacht, die dann Ihre alternativlos werdenden UMTS-Anschlüsse besser verkaufen können. In Californien hat jeder Grashalm Free-WiFi und der dortigen Content-Provider-Industrie geht es trotzdem nicht schlecht. Wollen wir uns wirklich von einer Horde unqualifizierter Abmahnanwälte den Zugang zur Information verbauen lassen? Gewinnt bei einer Güterabwägung nicht die Freiheit vor (im Falle der 3P und ihren Netzwerkfirmen und -Anwälten) dubiosen Interessen? Piratenpartei, bitte kommen Sie zur Hilfe!
Ich kann mich den Vorkommentatoren nur anschließen. Und just das Auto-Beispiel ging mitr auch durch den Kopf: Dann wäre ich also haftbar, wenn jemand mein Auto stiehlt und jemanden überfährt? Oder es als Fluchtfahrzeug benutzt?
Und ich frage mich, wie viele Normaluser wirklich genug Verständnis der Materie mitbringen, um ihr WLAN daheim wirklich sicher zu konfigurieren. Mein Vater jedenfalls hätte damit seine liebe Not...
... wenn ich hafte, weil jemand mein WLAN unberechtigt nutzt, dann muss doch die Deutsche Post erst recht haften, wenn mit ihrer Hilfe Erpresserbriefe oder gar Bombenpakete zugestellt werden können.
Oder die Telefongesellschaften, die es den Benutzern ganz offen ermöglichen, Verbrechen aller Art abzusprechen, vorzubereiten und zu koordinieren.
Sollte den Richtern und Anwälten vielleicht einmal jemand den Stand der Technik erläutern?
> Dann wäre ich also haftbar, wenn jemand mein Auto stiehlt und jemanden überfährt? Oder es als Fluchtfahrzeug benutzt? <
Wenn Sie Ihren Wagen mit laufendem Motor und weit geöffneten Türen vor einem Bankeingang abgestellt haben, aus dem ein paar Räuber kommen, während Sie sich einen Film im Kino ansehen, hätte ich auch Fragen.
Etwa, warum die Burschen versuchen, das Auto hinter Ihrem aufzubrechen, um damit zu flüchten. Oder warum Gangster und Polizei bei der sich anschließenden Schießerei peinlich genau darauf achten, kein Kratzerchen in Ihre Karre zu machen.
Alles Gute
Kai Hamann
... wenn ich hafte, weil jemand mein WLAN unberechtigt nutzt, dann muss doch die Deutsche Post erst recht haften, wenn mit ihrer Hilfe Erpresserbriefe oder gar Bombenpakete zugestellt werden können.
Oder die Telefongesellschaften, die es den Benutzern ganz offen ermöglichen, Verbrechen aller Art abzusprechen, vorzubereiten und zu koordinieren.
Sollte den Richtern und Anwälten vielleicht einmal jemand den Stand der Technik erläutern?
> Dann wäre ich also haftbar, wenn jemand mein Auto stiehlt und jemanden überfährt? Oder es als Fluchtfahrzeug benutzt? <
Wenn Sie Ihren Wagen mit laufendem Motor und weit geöffneten Türen vor einem Bankeingang abgestellt haben, aus dem ein paar Räuber kommen, während Sie sich einen Film im Kino ansehen, hätte ich auch Fragen.
Etwa, warum die Burschen versuchen, das Auto hinter Ihrem aufzubrechen, um damit zu flüchten. Oder warum Gangster und Polizei bei der sich anschließenden Schießerei peinlich genau darauf achten, kein Kratzerchen in Ihre Karre zu machen.
Alles Gute
Kai Hamann
... wenn ich hafte, weil jemand mein WLAN unberechtigt nutzt, dann muss doch die Deutsche Post erst recht haften, wenn mit ihrer Hilfe Erpresserbriefe oder gar Bombenpakete zugestellt werden können.
Oder die Telefongesellschaften, die es den Benutzern ganz offen ermöglichen, Verbrechen aller Art abzusprechen, vorzubereiten und zu koordinieren.
Sollte den Richtern und Anwälten vielleicht einmal jemand den Stand der Technik erläutern?
.. abzuschliessen, der haftet dann für den Bankraub, der damit begangen wurde, falls der Täter unauffindbar bleibt?
Wenn Sie Ihr Auto nicht abschließen, können Sie tatsächlich für einiges haften. Nur macht eine solche Sicherungspflicht bei einem Auto Sinn, weil Autos wirklich gefährlich sind und Leib und Leben gefährden können. Verglichen damit sind die möglichen Rechtsgutverletzungen über einen offenen WLAN Anschluss äußerst harmlos. Gerade bei Filesharern ermitteln nicht einmal mehr die Staatsanwaltschaften, weil die Rechtsgutverletzung zu gering ist. Daraus dann eine Sicherungspflicht zu konstruieren wie es sie z.B. für Grundstücke (imho die beste Realweltanalogie zu einem Internetanschluss in diesem Zusammenhang) nicht gibt, ist schon aberwitzig.
Wer sein auto nich tabschließt verleirt höchstens die versicherung, aber ist doch nicht mitschuldig an etwaige straftaten die damit getrieben werden!
Wenn Sie Ihr Auto nicht abschließen, können Sie tatsächlich für einiges haften. Nur macht eine solche Sicherungspflicht bei einem Auto Sinn, weil Autos wirklich gefährlich sind und Leib und Leben gefährden können. Verglichen damit sind die möglichen Rechtsgutverletzungen über einen offenen WLAN Anschluss äußerst harmlos. Gerade bei Filesharern ermitteln nicht einmal mehr die Staatsanwaltschaften, weil die Rechtsgutverletzung zu gering ist. Daraus dann eine Sicherungspflicht zu konstruieren wie es sie z.B. für Grundstücke (imho die beste Realweltanalogie zu einem Internetanschluss in diesem Zusammenhang) nicht gibt, ist schon aberwitzig.
Wer sein auto nich tabschließt verleirt höchstens die versicherung, aber ist doch nicht mitschuldig an etwaige straftaten die damit getrieben werden!
ist schon lange nicht mehr die 'normale' Standardverschlüsselung. Auf der verlinkten Wikipedia-Seite steht auch vollkommen richtig: 'ehemalige Standardverschlüsselung'.
Aktuell gilt ein korrekt eingerichtetes (d.h. mit entsprechenden Passwörtern) WLAN-Netz mit WPA2 immer noch als sicher. Somit ist ein solches Netz technisch ähnlich zu sehen, wie ein Ethernet über Kabel. Wobei es dort i.A. reicht, physikalischen Zugang zum Kabel zu haben um das Netzwerk zu nutzen.
Leute die sich ein wenig mit der Materie beschäftigen können sich ihren Internetzugang verschlüsseln - aber die meisten Menschen kaufen einen Router, oder bekommen ihn gar vorkonfiguriert vom Internetanbieter.
WEP ist am einfachsten - kann am einfachsten "geknackt" werden, WPA und WPA2 sind sicherer - die Frage ist bloß, macht man sich damit die Mühe?
Denn es fängt damit an dass zum Beispiel bei älteren Computern eventuell die WLAN Karte nicht WPA fähig ist - und bei XP muss man für WPA2 manuell ein Update herunterladen - wer macht sich hier die Mühe außer ein paar "Geeks"?
Und was passiert mit zum Beispiel Cafés die Internet kostenlose anbieten? - Ich bin jetzt hier in England, weiß also nicht ob es das im Deutschland gibt - kostenloses Wi-Fi vom Bahnbetreiber am Bahnhof und bei Eastcoast auch im Bus - was ist damit?
Sollte heißen im Zug - aber in den "National Express Bussen" gibt es auch kostenlos Wi-Fi.
Sollte heißen im Zug - aber in den "National Express Bussen" gibt es auch kostenlos Wi-Fi.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren